Freelancer-Vertrag Checkliste: 12 Punkte vor Vertragsschluss
Zwölf Punkte, die ein Freelancer-Vertrag regeln sollte, ein Webseiten-Auftrag Klausel für Klausel, die Sicht des Auftraggebers und die Unterschrift online.
Auf einen Blick
Kurz gesagt: zwölf Fragen, die der Vertrag beantworten muss
Ein Vertrag mit einem Freelancer, oft „Vertrag über freie Mitarbeit“ genannt, beantwortet zwölf Fragen: wer die Parteien sind, was geliefert wird und bis wann, wie abgenommen wird, was es kostet und wann gezahlt wird, wie Auslagen und Änderungen behandelt werden, wem das Ergebnis zusteht, was vertraulich bleibt, dass Sie selbstständig arbeiten, wie jede Seite den Vertrag beendet, wie weit die Haftung reicht und welches Recht gilt.
Halten Sie die Antworten fest, bevor die Arbeit beginnt, dann kommt der Streit, der sonst am Ende eines Projekts entsteht, gar nicht erst auf. Die Checkliste folgt den Klauseln der Musterverträge „Vertrag über freie Mitarbeit oder Beratung“ und „Dienstleistungsvertrag“ von QuoteBill. Sie ist eine allgemeine Information und keine Rechtsberatung.
Checkliste: zwölf Punkte vor der Unterschrift
Gehen Sie die Punkte in dieser Reihenfolge durch und notieren Sie zu jedem eine Antwort:
- Parteien: vollständige Namen und Anschriften, dazu die Steuernummer oder Umsatzsteuer-Identifikationsnummer des Auftraggebers, wenn Ihre Rechnungen sie brauchen.
- Leistungsumfang: was Sie liefern, so genau, dass sich das Ergebnis daran messen lässt, und was ausdrücklich nicht dazugehört.
- Termine: Daten oder Meilensteine und was mit ihnen geschieht, wenn der Auftraggeber Material oder Rückmeldungen zu spät liefert.
- Abnahme: wie lange der Auftraggeber eine Lieferung prüfen darf, zum Beispiel 7 Tage, und was als Freigabe gilt.
- Vergütung und Zahlung: der Preis, wann Sie Rechnung stellen, das Zahlungsziel und eine etwaige Anzahlung.
- Auslagen: werden nur erstattet, wenn sie vorher genehmigt wurden und belegt sind.
- Änderungen und Korrekturen: wie viele Korrekturrunden enthalten sind und wie Mehrarbeit angeboten und freigegeben wird.
- Nutzungsrechte: wann der Auftraggeber die Rechte am Ergebnis erhält, oft erst mit vollständiger Zahlung, und ob Sie die Arbeit im Portfolio zeigen dürfen.
- Vertraulichkeit: was geheim bleibt und wie lange nach dem Ende der Zusammenarbeit.
- Selbstständigkeit: Sie bestimmen, wie und wann Sie arbeiten, nutzen eigene Arbeitsmittel und kümmern sich selbst um Ihre Steuern.
- Kündigung: die Frist für jede Seite und die Vergütung der bis dahin geleisteten Arbeit.
- Haftung und Recht: eine Haftungsgrenze, das anwendbare Recht und der Gerichtsstand.
Beispiel: ein Webseiten-Auftrag, Klausel für Klausel
Ein freiberuflicher Entwickler vereinbart mit einem kleinen Betrieb eine Webseite mit drei Unterseiten. Im Muster „Vertrag über freie Mitarbeit oder Beratung“ werden die Felder so ausgefüllt. Die Beträge sind ein Beispiel in Euro, ohne Umsatzsteuer gerechnet.
Mitten im Projekt wünscht sich der Auftraggeber eine vierte Seite. Nach der Änderungsklausel bietet der Entwickler sie für 300 Euro an, der Auftraggeber gibt per E-Mail frei, und die Schlussrechnung lautet auf 1.500 statt 1.200 Euro, mit der Änderung als eigener Position.
- Leistung
- Startseite, Leistungen und Kontakt, für Handy und Desktop, mit zwei Korrekturrunden.
- Vergütung
- 2.400 Euro, davon 50 % bei Unterschrift, also 1.200 Euro, und 50 % beim Livegang, wieder 1.200 Euro.
- Zusätzliche Seite nach Vertragsschluss
- je 300 Euro, vor Arbeitsbeginn in Textform freigegeben.
- Abnahme
- Der Auftraggeber nimmt jede Lieferung innerhalb von 7 Tagen ab oder benennt konkrete Korrekturen.
- Nutzungsrechte
- Der Auftraggeber erhält sie, sobald die 2.400 Euro und alle freigegebenen Extras vollständig bezahlt sind.
- Kündigung
- mit einer Frist von 14 Tagen in Textform, die bis dahin geleistete Arbeit wird vergütet.
Selbstständigkeit zeigt sich in der Arbeitsweise
Eine Klausel, nach der Sie selbstständig tätig sind, hilft. In vielen Ländern schauen Behörden und Gerichte aber darauf, wie tatsächlich gearbeitet wird: wer die Arbeitszeit bestimmt, wer die Arbeitsmittel stellt, ob Sie auch für andere tätig sind und ob Sie ein unternehmerisches Risiko tragen. Behandelt ein Auftraggeber Sie wie einen Angestellten, entscheidet die Bezeichnung im Vertrag die Frage womöglich nicht. In Deutschland läuft dieses Thema unter dem Stichwort Scheinselbstständigkeit; wo es darauf ankommt, lassen Sie sich beraten.
Das deutsche Muster schreibt deshalb ausdrücklich hinein, dass der Auftragnehmer Art, Zeit und Ort der Tätigkeit selbst bestimmt, selbst für Steuern, Sozialversicherung und Arbeitsmittel sorgt und auch für andere Auftraggeber arbeiten darf. Manche Länder regeln außerdem, was ein Auftraggeber einem Freelancer bei der Beauftragung mitteilen muss; arbeiten Sie für einen Kunden im Ausland, fragen Sie nach den Regeln dort.
Wenn Sie als Auftraggeber einen Freelancer beauftragen
Dieselben zwölf Punkte, von der anderen Seite gelesen, laufen auf fünf Prüfungen hinaus:
- Leistungsumfang und Abnahmekriterien sind so konkret, dass sich sagen lässt, ob eine Lieferung vollständig ist.
- Nach der Zahlung erhalten Sie die Nutzungsrechte an der Arbeit oder wenigstens die Rechte, die Sie tatsächlich brauchen.
- Der Freelancer behandelt Ihre Informationen vertraulich und gibt sie am Ende zurück oder löscht sie.
- Verarbeitet der Freelancer für Sie personenbezogene Daten, gibt es zusätzlich einen Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV).
- Gezahlt wird nach abgenommenen Meilensteinen, sodass Sie nie weit im Voraus zahlen.
Mit QuoteBill aufsetzen und unterschreiben lassen
Beginnen Sie mit dem „Vertrag über freie Mitarbeit oder Beratung“, dem „Dienstleistungsvertrag“ oder einem Einzelauftrag unter einem Rahmenvertrag. Lesen Sie den vollständigen Mustertext auf seiner öffentlichen Seite, melden Sie sich an und ersetzen Sie jedes [[…]]-Feld. Mit „Mit einem Ihrer Dokumente beginnen“ starten Sie den Vertrag auch aus einem angenommenen Angebot; dann werden Kunde und Preispositionen übernommen.
Die E-Verträge erzeugen eine einfache elektronische Signatur mit Ereignisprotokoll. Das ist keine fortgeschrittene oder qualifizierte elektronische Signatur, und QuoteBill prüft nicht, wer unterschreibt; protokolliert wird die Nutzung des Links und des Zugangscodes, die Sie weitergegeben haben. Ob das genügt, hängt von Vertrag und Land ab. Die Muster sind keine Rechtsberatung.
Häufige Fragen
Reicht ein E-Mail-Wechsel statt eines Vertrags?
Eine E-Mail, der beide Seiten zustimmen, kann Bedingungen festhalten, aber verstreute Nachrichten decken selten alle zwölf Punkte ab. Ein kurzer unterschriebener Vertrag ist verlässlicher, wenn etwas schiefgeht.
Wer setzt den Vertrag auf, ich oder der Auftraggeber?
Beide können das. Größere Auftraggeber schicken oft ein eigenes Muster; prüfen Sie es anhand dieser Checkliste und bitten Sie vor der Unterschrift um Änderungen, vor allem bei Zahlungsbedingungen und Nutzungsrechten.
Wann sollten die Rechte an meiner Arbeit auf den Auftraggeber übergehen?
Üblich ist die vollständige Zahlung; das schützt Sie, wenn eine Rechnung offen bleibt. Behalten Sie das Recht, nicht vertrauliche Arbeiten im Portfolio zu zeigen, solange der Auftraggeber nicht widerspricht.
Kann ich den Vertrag nach der Unterschrift noch ändern?
Ja, wenn beide Seiten in Textform zustimmen. Die „Änderungsvereinbarung (Change Order)“ hält fest, was sich an Umfang, Preis und Terminen ändert.
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