Rechnung ins Ausland: Währung, IBAN, SWIFT und Gebühren
Rechnung ins Ausland: Währungscode, IBAN und BIC (SWIFT), Überweisungsgebühren OUR/SHA/BEN, Umsatzsteuer in Euro nach § 16 UStG und ein Beispiel in USD.
Auf einen Blick
Kurz gesagt: was eine Rechnung ins Ausland braucht
Eine Rechnung an einen Kunden im Ausland muss seiner Buchhaltung und seiner Bank sagen, welcher Betrag in welcher Währung bis wann auf welches Konto geht, mit welchem Verwendungszweck. Schon eine falsche Bankangabe hält die Zahlung auf. Vereinbaren Sie Währung und Zahlungsweg vor der Lieferung und übernehmen Sie beides:
- Den Betrag mit Währungscode, etwa USD 3.000,00 oder EUR 2.000,00, statt eines bloßen Zeichens.
- Den Kontoinhaber so, wie die Bank ihn führt, die IBAN oder Kontonummer und die BIC der Bank (SWIFT-Code).
- Das Fälligkeitsdatum als Kalenderdatum und die Rechnungsnummer als Verwendungszweck.
- Wer die Überweisungsgebühren trägt, wenn der Vertrag es regelt.
- Die Steuerangaben Ihres Falls, etwa zur Steuerschuldnerschaft eines Geschäftskunden in einem anderen EU-Land.
Bankverbindung: IBAN, BIC und SWIFT-Code
Die IBAN bezeichnet ein Zahlungskonto, die BIC die Bank; viele Banken nennen sie SWIFT-Code. Die SEPA-Verordnung (EU) Nr. 260/2012 definiert beide in Artikel 2 und gilt für auf Euro lautende Überweisungen und Lastschriften innerhalb der Union. Nach Artikel 5 Absatz 7 fordern Zahlungsdienstleister ihre Kunden seit dem 1. Februar 2016 auch bei grenzüberschreitenden Zahlungen nicht mehr auf, die BIC anzugeben; für eine Euro-Überweisung aus einem anderen EU-Land reicht also die IBAN. Außerhalb dieses Rahmens wird die BIC oft weiter gebraucht, drucken Sie deshalb beides.
Übernehmen Sie IBAN, BIC und Kontoinhaber aus dem Onlinebanking, nicht aus einer alten Rechnung. Eine Nachricht, die angeblich Ihre Bankverbindung ändert, gilt als verdächtig, bis Sie sie über einen bekannten Kanal bestätigt haben.
Eine Währung, als Code geschrieben
Wählen Sie eine Rechnungswährung und schreiben Sie sie als Code; ein Dollarzeichen allein passt zu USD, CAD und AUD. Darf der Kunde anders zahlen, halten Sie Kurs, Stichtag, Rechenweg und Gebühren fest. Zwei Summen ohne Bezeichnung wirken, als dürfe der Kunde wählen.
Angenommen, eine Leistung ist mit USD 2.000 vereinbart und wird in US-Dollar bezahlt. Ein angenommener Planungskurs von 1 USD = 0,86 EUR ergibt zur Orientierung 2.000 × 0,86 = 1.720 Euro. Der Kurs ist erfunden, kein aktueller Marktkurs, und geschuldet bleiben USD 2.000.
Überweisungsgebühren und Fehlbeträge
Bei einer Auslandsüberweisung können die Bank des Zahlers, eine Zwischenbank und Ihre Bank etwas einbehalten. Viele Banken lassen den Zahler wählen: OUR (der Zahler trägt alle Gebühren), SHA (jede Seite trägt die ihrer Bank) oder BEN (die Gebühren gehen vom Betrag ab). Regeln Sie das im Vertrag und auf der Rechnung, etwa mit „Alle Überweisungsgebühren trägt der Auftraggeber (OUR)“.
Für Euro-Zahlungen in der EU sagt das Portal Your Europe: Ihre Bank darf dafür nicht mehr berechnen als für gleichwertige nationale Transaktionen. Gehen auf eine Rechnung über EUR 2.000 nur EUR 1.985 ein und trägt der Kunde laut Vertrag alle Gebühren, sind noch EUR 15 offen. Der Dokumentstatus in QuoteBill ersetzt keinen Abgleich mit dem Bankkonto.
Umsatzsteuer: Rechnung in fremder Währung, Steuer in Euro
Ein Kunde im Ausland bestimmt die Umsatzsteuer nicht allein; es zählen Art der Leistung, Beteiligte, Registrierung und Ort der Leistung. Bei Unternehmen in anderen EU-Ländern hilft der Ratgeber „Reverse Charge Rechnung: Hinweis, § 13b UStG, Beispiele“.
Schulden Sie deutsche Umsatzsteuer und rechnen Sie in fremder Währung ab, gilt nach den am 7. Oktober 2026 gelesenen Vorschriften: Artikel 230 der Mehrwertsteuersystemrichtlinie in der Fassung der Richtlinie 2010/45/EU erlaubt Rechnungsbeträge in jeder Währung, sofern die zu zahlende Mehrwertsteuer in der Währung des Mitgliedstaats angegeben ist, hier also in Euro. Nach § 16 Abs. 6 UStG wird fremde Währung für die Steuer zu den Durchschnittskursen umgerechnet, die das Bundesfinanzministerium für den Monat der Leistung bekannt gibt; das Finanzamt kann den Tageskurs gestatten. § 14 Abs. 4 Nr. 8 UStG verlangt Steuersatz und Steuerbetrag auf der Rechnung.
Ein Beispiel mit erfundenem Kurs: Eine Agentur in Hamburg berechnet einem Kunden in München USD 1.000,00 netto plus 19 %, also USD 190,00 Steuer. Bei einem Monatskurs von 1 EUR = 1,16 USD sind das 1.000 ÷ 1,16 = 862,07 Euro Entgelt und 190 ÷ 1,16 = 163,79 Euro Steuer (Probe: 862,07 × 0,19 = 163,79), und die 163,79 Euro nennt die Rechnung zusätzlich. Lassen Sie Kurs und Darstellung von Ihrer Steuerberatung bestätigen; dieser Ratgeber ist keine Steuerberatung.
Beispiel: ein Logo, abgerechnet in US-Dollar
Ein Studio in Leipzig gestaltet ein Logo für einen Kunden in Toronto. Vereinbart sind USD 3.000, zahlbar in US-Dollar innerhalb von 14 Tagen, und alle Überweisungsgebühren trägt der Kunde. Die Rechnung INV-2026-0050 wird am 7. Oktober 2026 ausgestellt. Namen und Zahlen sind erfunden.
- Position
- Logogestaltung, USD 3.000,00.
- Zahlung
- USD 3.000,00 bis zum 21. Oktober 2026 an den unten genannten Kontoinhaber mit IBAN und BIC, Verwendungszweck INV-2026-0050.
- Gebühren
- Alle Überweisungsgebühren trägt der Auftraggeber (OUR).
- Steuer
- die Angabe, die die Steuerberatung des Studios für eine Leistung an ein Unternehmen außerhalb der EU bestätigt.
- Sprache
- ein PDF mit der „Dokumentensprache“ Englisch, damit die Buchhaltung in Toronto es lesen kann.
In QuoteBill erstellen: Felder und Checkliste
Im Editor setzt „Land / Währung“ den steuerlichen Ausgangspunkt und, ohne andere Wahl, die Währung. Mit dem Feld „Währung“ daneben rechnen Sie in einer anderen Währung ab, etwa in USD; der Editor sagt dazu: „Die Steuerregeln richten sich nach diesem Land – unabhängig von der gewählten Währung.“ Die Währung erscheint als Code, etwa USD 1.000,00, und die „Dokumentensprache“ ist eine eigene Wahl. Kein Wechsel von Land oder Währung rechnet Einzelpreise um, und ein Landwechsel setzt einen selbst gewählten Steuersatz und die Region zurück.
Bankverbindung, Gebührenregel und Verwendungszweck gehören unter „Bedingungen“ oder „Anmerkungen“, ein Feld nur für die Bank gibt es nicht. „Gesamtbetrag umrechnen“ zeigt den Gesamtbetrag zum Referenzkurs der Europäischen Zentralbank des Tages oder zu Ihrem Kurs; „Anmerkung zum Dokument hinzufügen“ setzt ihn mit dem Zusatz „Nur zur Information.“ in die Anmerkungen. Das ist ein Tageskurs der EZB, nicht der Monatskurs des Ministeriums. QuoteBill rechnet weder Preise noch Gesamtbetrag um und erstellt keine Steueraufstellung in zwei Währungen; braucht Ihre Rechnung eine, nutzen Sie ein Programm, das sie erzeugt.
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Häufige Fragen
Sind SWIFT-Code und BIC dasselbe?
Ja, beide Namen meinen den Code, der eine Bank bezeichnet. Mit „BIC (SWIFT-Code)“ auf der Rechnung findet ihn jede Buchhaltung.
Was tun, wenn wegen der Gebühren weniger ankommt?
Sehen Sie zuerst in den Vertrag. Trägt der Kunde alle Gebühren (OUR), fordern Sie den Rest mit Beleg nach; bei SHA ist der Abzug Ihrer eigenen Bank unter Umständen keine offene Forderung.
Stelle ich einem Kunden außerhalb der EU Umsatzsteuer in Rechnung?
Das hängt von der Leistung und ihrem Ort ab, nicht allein vom Sitz des Kunden. Klären Sie es mit Ihrer Steuerberatung und tragen Sie das Ergebnis unter „Steuersatz (%)“ ein.
Musterverträge, Formulare und Werkzeuge
Quellen
- EUR-Lex: Verordnung (EU) Nr. 260/2012 (SEPA-Überweisungen, IBAN und BIC), Artikel 1, 2 und 5
- Your Europe: Zahlungen, Überweisungen und Schecks in der EU
- EUR-Lex: Richtlinie 2010/45/EU, Neufassung von Artikel 230 der Mehrwertsteuersystemrichtlinie (Rechnungswährung)
- Gesetze im Internet: § 14 UStG, Ausstellung von Rechnungen (Absatz 4 Nummer 8)
- Gesetze im Internet: § 16 UStG, Steuerberechnung (Absatz 6, Umrechnung fremder Währung)
- Bundesfinanzministerium: Umsatzsteuer-Umrechnungskurse
Kostenlose Vorlagen: Angebot, Rechnung, Quittung
Leere Rechnungsvorlage
Leere Rechnungsvorlage: Artikel oder Leistung. Steuer und Summe werden automatisch berechnet. Online ausfüllen oder als Excel- und Word-Datei laden.
Rechnungsvorlage für Berater
Beraterrechnung für Stunden- oder Projektarbeit, Recherche und Berichte. Zahlungsbedingungen ergänzen, Summe prüfen und als PDF exportieren.
Rechnungsvorlage für den Warenverkauf
Rechnungsvorlage für den Warenverkauf: verkaufte Waren, Warenversand und Geschenkverpackung. Mengen, Preise und Steuersatz eintragen und als PDF speichern.
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Handelsrechnung für den Export: Zolltarifnummern, Ursprungsland, Incoterms, Häfen, Gewichte und Packstücke, mit Erklärung. Zollvorschriften bitte prüfen.
Handelsrechnungsvorlage für Mustersendungen
Handelsrechnungsvorlage für Mustersendungen: Stoffmuster, Produktprototypen und gedruckte Kataloge. Online ausfüllen oder als Excel- und Word-Datei laden.