Influencer-Vertrag Muster: Kennzeichnung, Rechte, Honorar
Influencer-Vertrag nach Muster: Inhalte, Freigabe, Kennzeichnung nach § 5a UWG, Nutzungsrechte, Werbeanzeigen und Honorar mit Rechenbeispiel.
Auf einen Blick
Rechenbeispiel Gesamtvergütung: 2.000 + 600 = 2.600 Euro
Kurz gesagt: was vor einem bezahlten Beitrag feststehen muss
Bevor ein bezahlter Beitrag online geht, sollten Creator und Unternehmen schriftlich vereinbaren: welche Inhalte auf welchen Konten wann erscheinen, wer Entwürfe freigibt und wie oft, wie die Werbung gekennzeichnet wird, was das Unternehmen danach mit den Inhalten tun darf, ob Exklusivität gilt, welche Zahlen berichtet werden, die Vergütung und ihre Fälligkeit und was bei einer Absage geschieht.
Den meisten Streit lösen Nutzungsrechte und Kennzeichnung aus. Wer für einen Beitrag zahlt, hat damit nicht automatisch das Recht gekauft, ihn als Anzeige zu schalten, und ein Beitrag, der die Bezahlung verschweigt, kann für beide Seiten gegen Werberegeln verstoßen.
Was vor der Veröffentlichung geregelt sein sollte
Der „Influencer-Kooperationsvertrag“ von QuoteBill regelt diese Punkte, jeweils mit einer Lücke für Ihren Wert:
- Inhalte: jeder Beitrag mit Plattform, Konto, Format und, wo es darauf ankommt, Mindestlänge.
- Freigabe: ein Entwurf spätestens 5 Tage vor dem Termin, Freigabe oder einmalige Änderungswünsche innerhalb von 3 Werktagen, danach gilt Schweigen als Freigabe.
- Veröffentlichung: die Termine und eine Verweildauer von mindestens 90 Tagen, in der ein Beitrag nicht gelöscht oder wesentlich geändert wird.
- Kennzeichnung: in jedem Beitrag deutlich erkennbar, und dafür verantwortlich ist der Creator.
- Nutzungsrechte: wo und wie lange das Unternehmen teilen darf, und dass bezahlte Werbung eine eigene Vergütung braucht.
- Exklusivität, Berichte, Vergütung, Absage und das Recht des Creators, eine Aussage zu verweigern, die er für unwahr hält.
Kennzeichnung: Werbung muss als Werbung erkennbar sein
In Deutschland steht der Kern in § 5a Abs. 4 UWG, nachgelesen am 7. Oktober 2026. Unlauter handelt danach auch, wer den kommerziellen Zweck einer geschäftlichen Handlung nicht kenntlich macht, sofern er sich nicht unmittelbar aus den Umständen ergibt und das Verschweigen geeignet ist, Verbraucher zu einer geschäftlichen Entscheidung zu veranlassen, die sie sonst nicht getroffen hätten. Bei einer Handlung zugunsten eines fremden Unternehmens fehlt ein kommerzieller Zweck nur, wenn man dafür kein Entgelt und keine ähnliche Gegenleistung erhält oder sich versprechen lässt; dass eine Gegenleistung geflossen ist, wird vermutet, bis man glaubhaft macht, dass es keine gab.
Erreicht ein Beitrag ein Publikum in den USA, hilft der Leitfaden „Disclosures 101“ der Federal Trade Commission. Danach ist jede finanzielle, berufliche, persönliche oder familiäre Beziehung zur Marke offenzulegen, auch kostenlose oder vergünstigte Produkte. Die Angabe gehört zur Empfehlung selbst, gut sichtbar und nicht erst hinter „mehr“; klare Wörter wie „ad“ oder „sponsored“ reichen, vage Kürzel wie „sp“ oder „collab“ nicht, und sie steht in derselben Sprache wie die Empfehlung. Im Video gehört sie ins Video, am besten gesagt und eingeblendet, im Livestream wiederholt. Das Muster überlässt die Kennzeichnung dem Creator nach den Regeln dort, wo die Inhalte gesehen werden, nennt als Beispiel ein sichtbares „Werbung“ am Anfang, und das Unternehmen kann eine Korrektur verlangen.
Nutzungsrechte: Teilen ist nicht Werben
Im Muster bleibt das Urheberrecht beim Creator. Das Unternehmen darf die Inhalte ab Veröffentlichung 12 Monate lang unter Nennung des Creators auf eigenen Social-Media-Konten und der eigenen Website teilen, erneut veröffentlichen und einbetten. Jede weitere Nutzung braucht die Zustimmung des Creators in Textform und eine gesonderte Vergütung: bezahlte Werbung, Boosting oder Whitelisting, die Nutzung im Handel oder in Druckerzeugnissen und Bearbeitungen über Zuschneiden und Skalieren hinaus. Name, Bild und Stimme des Creators verwendet das Unternehmen nicht außerhalb der Inhalte.
Will das Unternehmen einen Beitrag als bezahlte Anzeige schalten, tragen Sie Plattform, Zeitraum und Betrag vor der Unterschrift in die Preisaufstellung ein; dieses Recht ist oft mehr wert als der Beitrag selbst.
Beispiel: drei Beiträge und ein Werberecht
Eine Creatorin vereinbart mit einer Hautpflegemarke drei Inhalte, ein Video und zwei Story-Serien, im Beispiel für 1.200 Euro das Video und je 400 Euro die Story-Serien. Die Marke will das Video außerdem drei Monate lang als bezahlte Anzeige schalten, dafür kommen 600 Euro hinzu. Nach dem Muster sind 50 % bei Vertragsschluss fällig und der Rest nach der letzten Veröffentlichung. Die Beträge sind netto; ob Umsatzsteuer hinzukommt, hängt von der steuerlichen Lage der Creatorin ab.
Die Marke sagt eine Story-Serie ab, nachdem sie deren Entwurf freigegeben hat. Nach dem Muster bleibt die volle Vergütung eines freigegebenen Beitrags fällig, die Summe ändert sich also nicht. Vor der Freigabe wären es 50 % dieses Beitrags gewesen, also 200 Euro.
| Position | Rechnung | Betrag |
|---|---|---|
| Inhalte | 1.200 + 2 × 400 | 2.000 Euro |
| Werberecht für drei Monate: 600 Euro. | ||
| Gesamtvergütung | 2.000 + 600 | 2.600 Euro |
| Bei Vertragsschluss 50 %: 1.300 Euro; nach dem letzten Beitrag: 1.300 Euro. | ||
Unterschreiben und abrechnen mit QuoteBill
Lesen Sie die Muster „Influencer-Kooperationsvertrag“, „Sponsoringvertrag (Veranstaltung, Team, Inhalte)“ und „Markenbotschafter-Vertrag (Testimonial)“ auf ihren öffentlichen Seiten ganz, wählen Sie das passende und füllen Sie die Lücken nach der Anmeldung aus. Senden Sie den Vertrag über die E-Verträge; die Creatorin unterschreibt ohne Konto auf dem Smartphone. Das ist eine einfache elektronische Signatur mit Ereignisprotokoll, keine fortgeschrittene oder qualifizierte elektronische Signatur, und QuoteBill prüft nicht, wer unterschreibt; ob das genügt, hängt von Vertrag und Land ab. Die Mustertexte sind keine Rechtsberatung.
Den Anteil bei Vertragsschluss rechnen Sie mit „Rechnung aus diesem Vertrag erstellen“ und dann „Einen Teil davon“ ab, den Rest nach dem letzten Beitrag. Wer ohne Vertrag abrechnet, nimmt die „Rechnungsvorlage für Content Creator“. Produkte, die einen Teil der Vergütung ersetzen, gehören mit ihrem Wert in die Preisaufstellung.
Checkliste vor der Unterschrift
Für Creator und Unternehmen gleichermaßen:
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Häufige Fragen
Muss ich kennzeichnen, wenn ich nur kostenlose Produkte bekommen habe?
Nach § 5a Abs. 4 UWG fehlt ein kommerzieller Zweck nur, wenn weder Entgelt noch eine ähnliche Gegenleistung fließt oder versprochen ist, und eine Gegenleistung wird vermutet. Ob ein Produkt als solche zählt, ist im Einzelfall zu prüfen; der Leitfaden der FTC sagt für die USA ausdrücklich ja.
Darf die Marke meine Inhalte ungefragt erneut posten?
Nur so weit, wie der Vertrag es erlaubt. Im QuoteBill-Muster darf sie für den vereinbarten Zeitraum auf eigenen Kanälen teilen; bezahlte Anzeigen brauchen Ihre Zustimmung in Textform und eine Vergütung.
Was, wenn die Marke Änderungen will, die ich nicht mittrage?
Das Muster beschränkt Änderungswünsche auf Tatsachen über die Produkte, rechtliche und plattformseitige Vorgaben und das vereinbarte Briefing, und der Creator darf die Veröffentlichung einer Aussage verweigern, die er für unwahr hält.
Sollte ein Vertrag eine Zahl von Aufrufen zusagen?
Nein, die Reichweite hängt von der Plattform ab. Das Muster verspricht, die Inhalte wie vereinbart zu erstellen und zu veröffentlichen, und berichtet die Zahlen der Plattform, ohne Reichweite, Follower oder Verkäufe zuzusagen.
Musterverträge, Formulare und Werkzeuge
Quellen
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Kostenlose Vorlagen: Angebot, Rechnung, Quittung
Rechnungsvorlage für Content Creator
Rechnungsvorlage für Content Creator und Influencer: gesponsertes Video, Story- und Beitragspaket und Nutzungsrechte für Markenwerbung als eigene Positionen.
Rechnung für Social-Media-Betreuung
Rechnung für Social-Media-Betreuung: monatlicher Redaktionsplan, Erstellung der Beiträge und Community-Betreuung. Steuer und Summe werden automatisch berechnet.
Rechnung für Marketingagenturen
Rechnung für Marketingagenturen: monatliche Betreuungspauschale, Content-Produktion und Mediakosten. Online ausfüllen oder als Excel- und Word-Datei laden.