Sponsoringvertrag: Vorlage

Ein Sponsor unterstützt Veranstaltung, Team oder Kanal: Leistung, Gegenleistungen, Logos, Absage, Werberegeln. Ein Mustervertrag, den Sie vollständig lesen, in QuoteBill anpassen und über einen sicheren Link online unterschreiben lassen können.

Muster – anwaltlich prüfen lassen · Einfache elektronische Signatur mit Ereignisprotokoll

Erste Seite des Musters „Sponsoringvertrag (Veranstaltung, Team, Inhalte)“ mit markierten Lücken zum Ausfüllen

Für wen sie gedacht ist

Für Unternehmen und Personen, die Veranstaltung, Team, Kanal oder Projekt sponsern, und für Veranstalter oder Creator, die Leistung, Gegenleistungen, Logonutzung und Absage schriftlich regeln wollen.

Wie gesponserte Inhalte zu kennzeichnen sind und welche Produkte beworben werden dürfen (Alkohol, Glücksspiel, Gesundheit, Finanzen), hängt von Land und Plattform ab. Für Sport- und Eventsponsoring gibt es Sonderregeln.

Was sie regelt

15 Paragrafen in dieser Reihenfolge. Jeder steht im Mustertext weiter unten, und Sie können Paragrafen vor dem Senden ändern, streichen oder ergänzen.

  • § 1 Gegenstand

    Der Sponsor unterstützt die Aktivität durch Zahlung oder Sachleistung und erhält die aufgeführte Sichtbarkeit und Gegenleistungen. Das Sponsoring ist nur Unterstützung; der Sponsor führt die Aktivität nicht durch.

  • § 2 Gesponserte Aktivität

    Felder benennen und beschreiben Veranstaltung, Team, Kanal oder Projekt und nennen Ort, Termine und erwartetes Publikum. Der Gesponserte führt sie in eigener Verantwortung durch und meldet wesentliche Änderungen.

  • § 3 Sponsoringleistung

    Die Leistung folgt der Preisaufstellung: Geld, Waren, Dienstleistungen oder eine Mischung, bei Sachleistungen mit vereinbartem Wert. Der Sponsor zahlt nach den Zahlungsbedingungen.

  • § 4 Gegenleistungen für den Sponsor

    Ein Feld listet die Gegenleistungen, etwa Logos, Erwähnungen, Tickets oder Beiträge. Nicht Aufgeführtes ist nicht enthalten; für die wichtigsten gibt es binnen festgelegter Zeit nach der Aktivität einen Nachweis.

  • § 5 Pflichten des Gesponserten

    Der Gesponserte führt die Aktivität wie beschrieben durch, meldet Ernstes, benennt eine Ansprechperson und verwahrt Materialien des Sponsors. Er gibt den Sponsor nicht als Veranstalter aus und gibt dessen Gegenleistungen nicht weiter.

  • § 6 Logos und Markennutzung

    Jede Seite nutzt die Marken der anderen nur für dieses Sponsoring in der vorgegebenen Form; Muster werden binnen festgelegter Zeit freigegeben (Schweigen gilt als Freigabe). Nach Ende endet die Nutzung, außer in bereits Veröffentlichtem.

  • § 7 Werberegeln und Kennzeichnung der Beziehung

    Beide beachten die geltenden Werbe-, Plattform- und Verbraucherregeln, und gesponserte Beiträge machen die Beziehung kenntlich, wie diese es verlangen. Der Sponsor meldet Alters- oder Inhaltsgrenzen und steht für seine Aussagen ein.

  • § 8 Branchenexklusivität

    Optional: Nur für diese Aktivität nimmt der Gesponserte keinen weiteren Sponsor der genannten Branche an. Sponsoren anderer Branchen sind möglich; das sonstige Geschäft beider Seiten bleibt frei.

  • § 9 Änderung, Verschiebung und Absage

    Bei Verschiebung gibt es einen neuen Termin; sagt der Gesponserte ab, folgen Erstattung oder Ersatz. Bei Ereignissen außerhalb beider Kontrolle: neuer Termin, Erstattung oder Gutschrift. Sagt der Sponsor grundlos ab, zahlt er einen Teil.

  • § 10 Verhalten und Ruf

    Keine Seite schädigt den Ruf der anderen erheblich. Rechtswidriges Verhalten oder schädliche öffentliche Äußerungen, die nicht rechtzeitig behoben werden, erlauben die Beendigung; die Leistung wird anteilig abgerechnet.

  • § 11 Publikums- und Kundendaten

    Keine Seite erhält Kunden-, Teilnehmer- oder Followerdaten der anderen, außer Vertrag oder Gesetz und Betroffene erlauben es. Ein Feld nennt zu teilende Daten und Zweck; jede Seite beachtet das Datenschutzrecht.

  • § 12 Laufzeit und Beendigung

    Läuft, bis die Aktivität stattgefunden hat und die Gegenleistungen erbracht und bezahlt sind. Verlängerung braucht beide Seiten. Bei schwerer Verletzung ohne rechtzeitige Behebung ist vorzeitige Kündigung möglich; anteilige Abrechnung.

  • § 13 Sicherheit, Versicherung und Haftung

    Der Gesponserte trägt Sicherheit, Genehmigungen und Versicherung, ein Feld nennt seine Haftpflichtdeckung. Jede Seite haftet für selbst verursachte Schäden bis zur Sponsoringleistung, mit den gesetzlichen Ausnahmen.

  • § 14 Selbstständige Parteien

    Es entsteht keine Gesellschaft, kein Gemeinschaftsunternehmen, keine Vertretung und kein Arbeitsverhältnis; keine Seite kann die andere binden. Jede trägt ihr Personal, ihre Steuern und Genehmigungen.

  • § 15 Anwendbares Recht und Streitigkeiten

    Es gilt das genannte Recht. Die Parteien versuchen zunächst, Streitigkeiten einvernehmlich beizulegen; im Übrigen gilt der genannte Gerichtsstand.

Eine Preisaufstellung (Positionen, Mengen und Preise) gehört zu diesem Vertrag. Sie beginnt leer, in Ihrer Währung, und die Klauseln zu Vergütung und Zahlung verweisen auf sie.

Der Mustertext

Das ganze Muster, so wie QuoteBill es anlegt. Text in doppelten eckigen Klammern, etwa [[10]], ist eine Lücke zum Ausfüllen oder Prüfen. Eine Zahl oder Uhrzeit, die Sie stehen lassen, wird beim Senden so verwendet; eine Lücke, die Ihre eigenen Worte braucht, muss zuvor ausgefüllt werden. Der Klauseltext liegt auf Englisch, Koreanisch, Japanisch und Deutsch vor; in anderen Sprachen beginnt ein Vertrag auf Englisch, damit Sie ihn übersetzen können.

Mustertext lesen

Sponsoringvertrag

Vertragsparteien: Sponsor · Gesponserter

§ 1 Gegenstand

Der Sponsor unterstützt die unten beschriebene Aktivität, indem er die Sponsoringleistung zahlt oder die hier beschriebene Unterstützung erbringt, und erhält dafür die in diesem Vertrag aufgeführte Sichtbarkeit und die genannten Gegenleistungen. Der Gesponserte nimmt die Unterstützung zu den Bedingungen dieses Vertrags an. Das Sponsoring ist eine Unterstützung der Aktivität; der Sponsor wirkt an ihrer Durchführung nicht mit.

§ 2 Gesponserte Aktivität

(1) Die gesponserte Aktivität ist: [[Name und Beschreibung der Veranstaltung, des Teams, der Saison, des Kanals, der Serie oder des Projekts]]

(2) Ort, Zeitpunkt und erwartetes Publikum: [[Ort oder Kanäle, Termine oder Zeitraum, erwartete Zahl der Teilnehmer, Zuschauer oder Follower]]

(3) Der Gesponserte führt die Aktivität in eigener Verantwortung mit der Sorgfalt eines ordentlichen Veranstalters durch und informiert den Sponsor über wesentliche Änderungen.

§ 3 Sponsoringleistung

(1) Der Sponsor erbringt die Sponsoringleistung laut Preisaufstellung dieses Vertrags; sie kann in Geld, Waren, Dienstleistungen oder einer Mischung daraus bestehen: [[Betrag und Währung oder Wert und Beschreibung der Waren und Dienstleistungen]]

(2) Besteht die Leistung in Waren oder Dienstleistungen, nennt die Preisaufstellung ihren vereinbarten Wert, und der Gesponserte setzt sie wie beschrieben für die Aktivität ein. Der Sponsor zahlt nach den in diesem Vertrag genannten Zahlungsbedingungen.

§ 4 Gegenleistungen für den Sponsor

(1) Der Gesponserte gewährt dem Sponsor folgende Gegenleistungen: [[Logoplatzierung, Erwähnungen, Banner, Tickets oder Pässe, Social-Media-Beiträge, Redeslot, Produktpräsentation oder sonstige Gegenleistungen mit Menge und Größe]]

(2) Nicht aufgeführte Gegenleistungen sind nicht enthalten. Der Gesponserte erbringt jede Gegenleistung in der vereinbarten Qualität und zum vereinbarten Zeitpunkt und sendet dem Sponsor binnen [[14]] Tagen nach der Aktivität einen Nachweis für die wichtigsten Gegenleistungen, etwa Fotos, Links oder Statistiken.

§ 5 Pflichten des Gesponserten

Der Gesponserte führt die Aktivität wie beschrieben durch, teilt dem Sponsor unverzüglich mit, was sie erheblich beeinträchtigen könnte, benennt dem Sponsor folgende Ansprechperson: [[Name und Kontaktdaten der Ansprechperson des Gesponserten]] Er verwahrt die erhaltenen Materialien und Produkte des Sponsors sorgfältig. Er stellt den Sponsor nicht als Veranstalter oder als für die Inhalte der Aktivität verantwortlich dar und überlässt die Gegenleistungen des Sponsors keinem anderen.

§ 6 Logos und Markennutzung

(1) Jede Partei darf Namen, Logo und Marken der anderen nur zur Durchführung dieses Sponsorings nutzen, in der Form und nach den Richtlinien, die die andere Partei vorgibt, und erwirbt daran keine Rechte.

(2) Der Gesponserte sendet dem Sponsor vor jeder Nutzung von dessen Marken in Druck, auf Bildschirm oder online mindestens [[5]] Tage vorher ein Muster zur Freigabe. Der Sponsor gibt innerhalb von [[3]] Werktagen frei oder verlangt Änderungen, und Schweigen gilt als Freigabe.

(3) Mit Vertragsende stellt jede Partei die Nutzung der Marken der anderen ein, außer in bereits veröffentlichtem oder gedrucktem Material, das sich nicht zumutbar zurückholen lässt.

§ 7 Werberegeln und Kennzeichnung der Beziehung

(1) Beide Parteien beachten die Werbe-, Rundfunk-, Plattform- und Verbraucherregeln, die für die Aktivität und die Sponsorenbotschaften gelten. Wird ein Beitrag, eine Sendung oder eine Durchsage vom Sponsor bezahlt oder unterstützt, macht er die Beziehung so kenntlich, wie es die Regeln verlangen, die dort gelten, wo er gesehen wird.

(2) Unterliegen Produkte oder Dienstleistungen des Sponsors Werbebeschränkungen, etwa nach Alter oder Inhalt, teilt der Sponsor das dem Gesponserten rechtzeitig mit, und der Gesponserte berücksichtigt sie bei seinen Materialien und seinem Publikum. Für die Wahrheit seiner eigenen Aussagen ist der Sponsor verantwortlich.

§ 8 Branchenexklusivität

[[Optional: Klausel beibehalten oder streichen]] Der Gesponserte nimmt für diese Aktivität keinen weiteren Sponsor an und gewährt keinem anderen Sponsor dieselben Gegenleistungen in dieser Branche: [[Produktkategorie]]

Der Sponsor akzeptiert, dass Sponsoren aus anderen Branchen angenommen werden können. Diese Klausel betrifft nur diese Aktivität; sie beschränkt das sonstige Geschäft keiner Partei.

§ 9 Änderung, Verschiebung und Absage

(1) Verschiebt der Gesponserte die Aktivität, bietet er dem Sponsor einen neuen Termin an, an dem die Gegenleistungen erbracht werden. Sagt er die Aktivität ab oder kann er eine wesentliche Gegenleistung aus Gründen, die er beeinflussen kann, nicht erbringen, erstattet er den Teil der Sponsoringleistung, der auf Nichterbrachtes entfällt, oder gewährt gleichwertige Ersatzleistungen, die der Sponsor akzeptiert.

(2) Kann die Aktivität aus Gründen außerhalb der Kontrolle beider Parteien nicht stattfinden, vereinbaren sie nach Treu und Glauben einen neuen Termin, oder der auf Nichterbrachtes entfallende Teil der Sponsoringleistung wird wie folgt behandelt: [[erstattet / als Gutschrift für eine spätere Aktivität angerechnet]]

(3) Sagt der Sponsor ohne einen in diesem Vertrag genannten Grund ab, zahlt er [[50]] % der Sponsoringleistung, und bereits gezahlte Beträge darüber hinaus erhält er zurück.

§ 10 Verhalten und Ruf

Jede Partei unterlässt im Zusammenhang mit diesem Sponsoring Verhalten, das den Ruf der anderen erheblich schädigen würde. Handelt eine Partei rechtswidrig oder äußert sie sich öffentlich so, dass die Beziehung erheblich Schaden nimmt, und behebt sie das, wo es behebbar ist, nicht innerhalb von [[7]] Tagen nach Aufforderung, kann die andere Partei diesen Vertrag durch Mitteilung in Textform beenden. Die Sponsoringleistung wird dann im Verhältnis zu den bereits erbrachten Gegenleistungen abgerechnet.

§ 11 Publikums- und Kundendaten

(1) Keine Partei erhält die Kunden-, Teilnehmer- oder Followerdaten der anderen, es sei denn, dieser Vertrag oder das Gesetz und die betroffene Person erlauben es.

(2) Vereinbaren die Parteien, Daten aus einem Gewinnspiel, einer Anmeldung oder dem Ticketverkauf zu teilen, halten sie hier fest, was geteilt wird, wofür und in wessen Verantwortung: [[Keine oder die zu teilenden Daten und ihr Zweck]]

(3) Jede Partei beachtet das für sie geltende Datenschutzrecht.

§ 12 Laufzeit und Beendigung

Dieser Vertrag beginnt am Tag des Inkrafttretens und läuft, bis die oben beschriebene Aktivität oder der beschriebene Zeitraum beendet ist und die Gegenleistungen erbracht und bezahlt sind. Eine Verlängerung ist nur durch Vereinbarung beider Parteien in Textform möglich. Jede Partei kann den Vertrag vorzeitig kündigen, wenn die andere ihn schwerwiegend verletzt und dies nicht innerhalb von [[14]] Tagen nach Aufforderung behebt; die Sponsoringleistung wird dann im Verhältnis zu den erbrachten Gegenleistungen abgerechnet.

§ 13 Sicherheit, Versicherung und Haftung

(1) Der Gesponserte ist für die Sicherheit der Aktivität und der Menschen, die daran teilnehmen oder sie besuchen, sowie für die Genehmigungen, Erlaubnisse und Versicherungen verantwortlich, die das Gesetz dafür verlangt. Er unterhält für die Aktivität eine Haftpflichtversicherung wie folgt: [[Deckung und Betrag oder keine]] Der Sponsor ist für seine eigenen Materialien, Produkte und Aussagen verantwortlich.

(2) Jede Partei haftet für Schäden, die sie durch eine Verletzung dieses Vertrags verursacht, nach dem Gesetz. Die Haftung jeder Partei aus diesem Vertrag ist insgesamt auf die Sponsoringleistung begrenzt. Die Haftung für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit, für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie in allen Fällen, in denen eine Beschränkung gesetzlich nicht zulässig ist, bleibt unberührt.

§ 14 Selbstständige Parteien

Die Parteien sind selbstständig. Dieser Vertrag begründet zwischen ihnen keine Gesellschaft, kein Gemeinschaftsunternehmen, keine Vertretung und kein Arbeitsverhältnis, und keine Partei kann Verpflichtungen für die andere eingehen. Jede Partei ist für ihr eigenes Personal, ihre Steuern und Genehmigungen verantwortlich.

§ 15 Anwendbares Recht und Streitigkeiten

Für diesen Vertrag gilt das unter „Anwendbares Recht“ genannte Recht. Die Parteien bemühen sich zunächst, Streitigkeiten einvernehmlich beizulegen. Gerichtsstand ist der unter „Gerichtsstand“ genannte Ort, soweit zwingendes Recht nichts anderes bestimmt.

Zahlungsbedingungen

Der Sponsor zahlt [[50]] % der Sponsoringleistung bei Vertragsschluss und den Rest [[vor der Aktivität / innerhalb von 14 Tagen nach der Aktivität]] per Überweisung auf das in der Rechnung genannte Konto.

Anwendbares Recht

[[Anwendbares Recht, z. B. Recht der Bundesrepublik Deutschland]]

Gerichtsstand

[[Gerichtsstand, z. B. Sitz des Auftragnehmers]]

So verwenden Sie die Vorlage

  1. Vorlage wählen

    Drücken Sie die Schaltfläche, um diese Vorlage zu verwenden. Sind Sie nicht angemeldet, melden Sie sich zuerst an oder registrieren sich kostenlos und kommen direkt zu dieser Vorlage zurück.

  2. Entwurf anlegen

    Die Seite für neue Verträge öffnet sich mit markierter Vorlage. Mit einem Klick auf die Karte legen Sie einen Entwurf an. Partei A wird mit Ihren Firmendaten gefüllt; Lücken, die andere Partei und, wo die Vorlage eine hat, die Preisaufstellung füllen Sie selbst aus.

  3. Zur Unterschrift senden

    Sie unterschreiben zuerst und senden dann jeder unterzeichnenden Person einen sicheren Link und auf einem anderen Weg einen Zugangscode. Unterzeichnende brauchen kein Konto.

Nächste Schritte

  • Ihre Gegenseite öffnet den Link auf jedem Gerät und braucht kein Konto. Wie das Unterschreiben aussieht, zeigt die Seite zu E-Verträgen; welche Art elektronischer Signatur für welches Dokument genügt, erklärt der Leitfaden.

  • Schon unterschrieben? Erstellen Sie die Rechnung direkt aus dem unterschriebenen Vertrag: Parteien und Preispositionen werden übernommen, für den vollen Betrag oder eine Anzahlung. Wo die Rechnung im Ablauf vom Angebot bis zur Quittung steht, zeigt der Leitfaden zu den Rechnungsarten.

Was es ist – und was nicht

QuoteBill erzeugt eine einfache elektronische Signatur mit Ereignisprotokoll. In der EU, im Vereinigten Königreich, in den USA und in Korea wird einer Signatur die Rechtswirkung nicht allein deshalb abgesprochen, weil sie elektronisch ist; in Japan brauchen die meisten Verträge gar keine besondere Form. Was eine einfache elektronische Signatur im Streitfall beweist, hängt von den Belegen ab, und manche Dokumente brauchen eine andere Form.

Es ist keine qualifizierte oder fortgeschrittene elektronische Signatur, und QuoteBill prüft die Identität der Unterzeichnenden nicht. Protokolliert wird die Nutzung des Links und des Zugangscodes, die Sie übermittelt haben – wer beides hat, kann unterschreiben. Das Signaturprotokoll nennt jeden ausgestellten Link und zu jeder Aktion des Absenders oder einer unterzeichnenden Person deren IP-Adresse und Browser, soweit sie ermittelt werden konnten.

Manche Dokumente brauchen eine andere Form. Testamente, viele Grundstücksgeschäfte, Bürgschaften und manche arbeitsrechtlichen Erklärungen verlangen je nach Land die eigenhändige Unterschrift, eine notarielle Beurkundung oder eine qualifizierte Signatur. Die Vorlagen sind Muster und keine Rechtsberatung: Lassen Sie sie anwaltlich prüfen.

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