Rahmenvertrag über Dienstleistungen: Vorlage

Feste Bedingungen für wiederkehrende Aufträge; jede Leistung wird als Einzelauftrag vereinbart. Ein Mustervertrag, den Sie vollständig lesen, in QuoteBill anpassen und über einen sicheren Link online unterschreiben lassen können.

Muster – anwaltlich prüfen lassen · Einfache elektronische Signatur mit Ereignisprotokoll

Für wen sie gedacht ist

Für Unternehmen und Auftraggeber, die wiederholt zusammenarbeiten wollen und die Bedingungen einmal festlegen, sodass für jeden neuen Auftrag nur noch ein kurzer Einzelauftrag nötig ist.

Was sie regelt

15 Paragrafen in dieser Reihenfolge. Jeder steht im Mustertext weiter unten, und Sie können Paragrafen vor dem Senden ändern, streichen oder ergänzen.

  • § 1 Gegenstand und Vertragsstruktur

    Der Rahmen für wiederkehrende Arbeit: Die Bedingungen gelten für jeden Auftrag, jede Leistung wird in einem eigenen Einzelauftrag beschrieben, und der Rahmenvertrag allein beauftragt nichts.

  • § 2 Einzelaufträge

    So kommt ein Auftrag zustande: Beide Seiten stimmen in Textform zu; er nennt Umfang, Zeitplan, Vergütung, Abnahmekriterien und Ansprechpersonen und ist ein eigener Vertrag zu diesen Bedingungen.

  • § 3 Keine Mindestabnahme

    Keine Seite muss Leistungen in einem Mindestumfang beauftragen oder annehmen. In einem optionalen Feld können Sie stattdessen eine Mindestabnahme festlegen.

  • § 4 Leistungserbringung und Abnahme

    Gearbeitet wird mit verkehrsüblicher Sorgfalt nach den Standards des Einzelauftrags. Der Auftraggeber prüft innerhalb einer festgelegten Zahl von Werktagen, sonst gilt die Abnahme; gerügte Mängel werden ohne Aufpreis beseitigt.

  • § 5 Vergütung und Zahlung

    Jeder Einzelauftrag legt seine Vergütung fest; eine Preisaufstellung liefert die Sätze, auf die er verweist. Ist eine Zahlung länger als eine festgelegte Zahl von Tagen überfällig, darf die Arbeit nach Mitteilung ruhen.

  • § 6 Änderungen eines Einzelauftrags

    Jede Seite kann eine Änderung verlangen; der Auftragnehmer nennt die Folgen für Umfang, Vergütung und Zeitplan, und sie gilt erst, wenn beide in Textform zustimmen.

  • § 7 Nutzungsrechte

    Nach vollständiger Zahlung eines Einzelauftrags erhält der Auftraggeber das ausschließliche Nutzungsrecht an dessen Arbeitsergebnissen, soweit zulässig. Vorhandene Materialien, Werkzeuge, Methoden und Know-how bleiben beim Auftragnehmer.

  • § 8 Vertraulichkeit

    Beide Seiten behandeln nicht öffentliche Informationen der anderen vertraulich, während der Laufzeit und eine festgelegte Zahl von Jahren danach. Als Referenz wird der Auftraggeber nur mit seiner Zustimmung genannt.

  • § 9 Gewährleistung und Haftung

    Der Auftragnehmer steht für Sorgfalt und Fachkunde ein. Die Haftung ist je Einzelauftrag auf dessen Vergütung begrenzt, insgesamt auf die eines festgelegten Zeitraums, außer bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit und Personenschäden.

  • § 10 Laufzeit und Kündigung

    Der Vertrag läuft eine festgelegte Zahl von Monaten und verlängert sich, wenn nicht rechtzeitig gekündigt wird. Nach einer nicht beseitigten erheblichen Verletzung kann gekündigt werden; laufende Aufträge gehen weiter.

  • § 11 Rangfolge

    Bei Widersprüchen geht der Rahmenvertrag vor, es sei denn, der Einzelauftrag benennt die Bestimmung, von der er nur für sich abweicht. Vertraulichkeit, Haftung und anwendbares Recht ändern sich nur mit dem Rahmenvertrag.

  • § 12 Selbstständigkeit der Parteien

    Beide sind selbstständige Unternehmen; es entsteht kein Arbeits-, Gesellschafts- oder Vertretungsverhältnis, und keine Seite kann die andere verpflichten.

  • § 13 Mitteilungen

    Mitteilungen erfolgen in Textform an die angegebenen Anschriften; Mitteilungen zu einem einzelnen Auftrag auch an die dort genannten Ansprechpersonen.

  • § 14 Schlussbestimmungen

    Rahmenvertrag, Einzelaufträge und eine etwaige Preisaufstellung sind die ganze Vereinbarung und ersetzen frühere Rahmenvereinbarungen. Änderungen brauchen die Textform; unwirksame Bestimmungen lassen den Rest bestehen.

  • § 15 Anwendbares Recht und Streitigkeiten

    Es gilt das genannte Recht. Die Parteien versuchen zunächst, Streitigkeiten einvernehmlich beizulegen; im Übrigen gilt der genannte Gerichtsstand.

Eine Preisaufstellung ist optional: Fügen Sie eine hinzu, wenn Sie die Beträge als Tabelle haben möchten, oder tragen Sie den vereinbarten Betrag in die Zahlungsklausel ein.

Der Mustertext

Das ganze Muster, so wie QuoteBill es anlegt. Text in doppelten eckigen Klammern, etwa [[10]], ist eine Lücke zum Ausfüllen oder Prüfen; solange eine übrig ist, lässt sich der Vertrag nicht senden. Der Klauseltext liegt auf Englisch, Koreanisch, Japanisch und Deutsch vor; in anderen Sprachen beginnt ein Vertrag auf Englisch, damit Sie ihn übersetzen können.

Mustertext lesen

Rahmenvertrag über Dienstleistungen

Vertragsparteien: Auftragnehmer · Auftraggeber

§ 1 Gegenstand und Vertragsstruktur

Dieser Rahmenvertrag legt die Bedingungen fest, zu denen der Auftragnehmer von Zeit zu Zeit Leistungen für den Auftraggeber erbringt. Jede einzelne Leistung wird in einem Einzelauftrag beschrieben, der unter diesem Rahmenvertrag geschlossen wird. Der Rahmenvertrag allein verpflichtet keine Partei, Leistungen zu beauftragen oder zu erbringen.

§ 2 Einzelaufträge

(1) Ein Einzelauftrag kommt zustande, wenn beide Parteien ihm in Textform zugestimmt haben.

(2) Er enthält mindestens den Umfang der Leistungen und Arbeitsergebnisse, den Zeitplan, die Vergütung und den Zahlungsplan, die Abnahmekriterien und je eine Ansprechperson jeder Partei.

(3) Jeder Einzelauftrag ist ein eigener Vertrag, in den die Bedingungen dieses Rahmenvertrags einbezogen sind. Mehrere Einzelaufträge können nebeneinander laufen.

§ 3 Keine Mindestabnahme

Der Auftraggeber ist nicht verpflichtet, Leistungen in einem bestimmten Mindestumfang zu beauftragen, und der Auftragnehmer ist nicht verpflichtet, einen vorgeschlagenen Einzelauftrag anzunehmen. [[Optional: eine Mindestabnahme angeben, z. B. eine Zahl von Tagen oder einen Betrag je Jahr, oder diesen Satz löschen]]

§ 4 Leistungserbringung und Abnahme

(1) Der Auftragnehmer erbringt jeden Einzelauftrag mit der verkehrsüblichen Sorgfalt und nach den darin genannten Standards.

(2) Soweit ein Einzelauftrag nichts anderes bestimmt, prüft der Auftraggeber jedes Arbeitsergebnis innerhalb von [[10]] Werktagen nach Lieferung und erklärt die Abnahme oder teilt die Mängel in Textform konkret mit. Äußert er sich innerhalb dieser Frist nicht, gilt das Arbeitsergebnis als abgenommen.

(3) Gerügte Mängel beseitigt der Auftragnehmer innerhalb angemessener Zeit ohne zusätzliche Vergütung.

§ 5 Vergütung und Zahlung

(1) Die Vergütung jeder Leistung wird im Einzelauftrag festgelegt, als Festpreis, Tages- oder Stundensatz oder auf einer anderen dort genannten Grundlage. Enthält dieser Vertrag eine Preisaufstellung, gelten deren Sätze für Einzelaufträge, die auf sie verweisen.

(2) Der Auftragnehmer stellt Rechnung, wie es der Einzelauftrag vorsieht; der Auftraggeber zahlt nach den Zahlungsbedingungen dieses Vertrags. Ist eine Zahlung mehr als [[7]] Tage überfällig, darf der Auftragnehmer die betroffenen Leistungen nach Mitteilung an den Auftraggeber ruhen lassen.

(3) Auslagen werden nur erstattet, wenn der Auftraggeber sie vorher genehmigt hat und sie belegt sind.

§ 6 Änderungen eines Einzelauftrags

Jede Partei kann Änderungen eines Einzelauftrags verlangen. Der Auftragnehmer teilt dem Auftraggeber mit, wie sich die Änderung auf Umfang, Vergütung und Zeitplan auswirkt; die Änderung wird wirksam, sobald beide Parteien ihr in Textform zugestimmt haben. Bis dahin gilt der bestehende Einzelauftrag.

§ 7 Nutzungsrechte

(1) Mit vollständiger Zahlung der Vergütung eines Einzelauftrags räumt der Auftragnehmer dem Auftraggeber an den eigens für ihn unter diesem Einzelauftrag erstellten Arbeitsergebnissen das ausschließliche, zeitlich und räumlich unbeschränkte Nutzungsrecht für alle Nutzungsarten ein, soweit dies gesetzlich zulässig ist.

(2) Vorbestehende Materialien, Werkzeuge, Methoden und Know-how des Auftragnehmers verbleiben bei ihm; der Auftraggeber erhält daran ein einfaches, zeitlich unbeschränktes Nutzungsrecht, soweit sie Teil der Arbeitsergebnisse sind.

§ 8 Vertraulichkeit

Jede Partei behandelt nicht öffentliche Informationen der anderen Partei während der Vertragslaufzeit und [[3]] Jahre danach vertraulich und nutzt sie nur zur Durchführung dieses Rahmenvertrags und der Einzelaufträge. Dies gilt nicht für Informationen, die öffentlich bekannt sind, rechtmäßig bereits bekannt waren, selbstständig entwickelt wurden oder aufgrund gesetzlicher Pflichten offengelegt werden müssen. Der Auftragnehmer nennt den Auftraggeber nur mit dessen Zustimmung als Referenz.

§ 9 Gewährleistung und Haftung

(1) Der Auftragnehmer steht dafür ein, dass er die Leistungen mit der verkehrsüblichen Sorgfalt und Fachkunde erbringt.

(2) Die Haftung jeder Partei aus einem Einzelauftrag ist auf die unter diesem Einzelauftrag gezahlte oder zu zahlende Vergütung begrenzt, die Haftung aus diesem Rahmenvertrag insgesamt auf die in den [[12]] Monaten vor dem Schadensereignis gezahlte Vergütung. Die Haftung für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit, für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie in allen Fällen, in denen eine Beschränkung gesetzlich nicht zulässig ist, bleibt unberührt.

§ 10 Laufzeit und Kündigung

(1) Der Rahmenvertrag beginnt mit dem angegebenen Beginn und läuft [[12]] Monate. Er verlängert sich jeweils um [[12]] Monate, wenn ihn keine Partei spätestens [[3]] Monate vor Ablauf in Textform kündigt.

(2) Verletzt eine Partei den Rahmenvertrag oder einen Einzelauftrag erheblich und beseitigt sie die Verletzung nicht innerhalb von [[14]] Tagen nach Aufforderung, kann die andere Partei den Rahmenvertrag oder den betroffenen Einzelauftrag kündigen.

(3) Die Beendigung des Rahmenvertrags beendet laufende Einzelaufträge nicht: Sie werden zu diesen Bedingungen bis zum Abschluss fortgeführt, sofern sie nicht ebenfalls gekündigt werden. Bis zur Beendigung erbrachte Leistungen sind zu vergüten.

§ 11 Rangfolge

Widersprechen sich dieser Rahmenvertrag und ein Einzelauftrag, geht der Rahmenvertrag vor, es sei denn, der Einzelauftrag benennt ausdrücklich die Bestimmung des Rahmenvertrags, von der er abweicht, und regelt die Abweichung nur für diesen Einzelauftrag. Die Bestimmungen zu Vertraulichkeit, Haftung und anwendbarem Recht können nur durch eine Änderung des Rahmenvertrags geändert werden. Bestellungen, Rechnungen und Allgemeine Geschäftsbedingungen einer Partei ändern weder den Rahmenvertrag noch einen Einzelauftrag.

§ 12 Selbstständigkeit der Parteien

Die Parteien sind selbstständige Unternehmen. Durch diesen Rahmenvertrag und die Einzelaufträge entsteht kein Arbeits-, Gesellschafts- oder Vertretungsverhältnis, und keine Partei darf die andere verpflichten.

§ 13 Mitteilungen

Mitteilungen nach diesem Vertrag erfolgen in Textform an die bei den Parteien angegebene Anschrift oder an eine andere Anschrift, die eine Partei mitgeteilt hat. Mitteilungen, die nur einen Einzelauftrag betreffen, können auch an die dort genannten Ansprechpersonen gerichtet werden.

§ 14 Schlussbestimmungen

Dieser Rahmenvertrag gibt zusammen mit den unter ihm geschlossenen Einzelaufträgen und einer etwaigen Preisaufstellung die Vereinbarung der Parteien zu seinem Gegenstand vollständig wieder und ersetzt frühere Rahmenvereinbarungen über dieselben Leistungen. Änderungen und Ergänzungen bedürfen der Textform. Sollte eine Bestimmung unwirksam sein, bleiben die übrigen Bestimmungen wirksam.

§ 15 Anwendbares Recht und Streitigkeiten

Für diesen Vertrag gilt das unter „Anwendbares Recht“ genannte Recht. Die Parteien bemühen sich zunächst, Streitigkeiten einvernehmlich beizulegen. Gerichtsstand ist der unter „Gerichtsstand“ genannte Ort, soweit zwingendes Recht nichts anderes bestimmt.

Zahlungsbedingungen

[[Zeitpunkt und Art der Zahlung, z. B. innerhalb von 14 Tagen nach Zugang jeder Rechnung zu einem Einzelauftrag per Überweisung; leer lassen, falls keine Zahlung vereinbart ist]]

Anwendbares Recht

[[Anwendbares Recht, z. B. Recht der Bundesrepublik Deutschland]]

Gerichtsstand

[[Gerichtsstand, z. B. Sitz des Auftragnehmers]]

So verwenden Sie die Vorlage

  1. Vorlage wählen

    Drücken Sie die Schaltfläche, um diese Vorlage zu verwenden. Sind Sie nicht angemeldet, melden Sie sich zuerst an oder registrieren sich kostenlos und kommen direkt zu dieser Vorlage zurück.

  2. Entwurf anlegen

    Die Seite für neue Verträge öffnet sich mit markierter Vorlage. Mit einem Klick auf die Karte legen Sie einen Entwurf an. Partei A wird mit Ihren Firmendaten gefüllt; Lücken, die andere Partei und, wo die Vorlage eine hat, die Preisaufstellung füllen Sie selbst aus.

  3. Zur Unterschrift senden

    Sie unterschreiben zuerst und senden dann jeder unterzeichnenden Person einen sicheren Link und auf einem anderen Weg einen Zugangscode. Unterzeichnende brauchen kein Konto.

Nächste Schritte

  • Ihre Gegenseite öffnet den Link auf jedem Gerät und braucht kein Konto. Wie das Unterschreiben aussieht, zeigt die Seite zu E-Verträgen; welche Art elektronischer Signatur für welches Dokument genügt, erklärt der Leitfaden.

  • Schon unterschrieben? Erstellen Sie die Rechnung direkt aus dem unterschriebenen Vertrag: Parteien und Preispositionen werden übernommen, für den vollen Betrag oder eine Anzahlung. Wo die Rechnung im Ablauf vom Angebot bis zur Quittung steht, zeigt der Leitfaden zu den Rechnungsarten.

Was es ist – und was nicht

QuoteBill erzeugt eine einfache elektronische Signatur mit Ereignisprotokoll. In der EU, im Vereinigten Königreich, in den USA und in Korea wird einer Signatur die Rechtswirkung nicht allein deshalb abgesprochen, weil sie elektronisch ist; in Japan brauchen die meisten Verträge gar keine besondere Form. Was eine einfache elektronische Signatur im Streitfall beweist, hängt von den Belegen ab, und manche Dokumente brauchen eine andere Form.

Es ist keine qualifizierte oder fortgeschrittene elektronische Signatur, und QuoteBill prüft die Identität der Unterzeichnenden nicht. Protokolliert wird die Nutzung des Links und des Zugangscodes, die Sie übermittelt haben – wer beides hat, kann unterschreiben. Das Signaturprotokoll nennt jeden ausgestellten Link und zu jeder Aktion des Absenders oder einer unterzeichnenden Person deren IP-Adresse und Browser, soweit sie ermittelt werden konnten.

Manche Dokumente brauchen eine andere Form. Testamente, viele Grundstücksgeschäfte, Bürgschaften und manche arbeitsrechtlichen Erklärungen verlangen je nach Land die eigenhändige Unterschrift, eine notarielle Beurkundung oder eine qualifizierte Signatur. Die Vorlagen sind Muster und keine Rechtsberatung: Lassen Sie sie anwaltlich prüfen.

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