Influencer-Kooperationsvertrag: Vorlage

Bezahlte Beiträge und Videos: Freigabe, Veröffentlichung, Werbekennzeichnung, Nutzungsrechte und Berichte. Ein Mustervertrag, den Sie vollständig lesen, in QuoteBill anpassen und über einen sicheren Link online unterschreiben lassen können.

Muster – anwaltlich prüfen lassen · Einfache elektronische Signatur mit Ereignisprotokoll

Für wen sie gedacht ist

Für ein Unternehmen und einen Creator, die bezahlte Beiträge, Videos oder Stories vereinbaren: was wann erscheint, wie es freigegeben und gekennzeichnet wird, was weiterverwendet wird, was es kostet.

Der Creator bleibt selbstständig; wie ein bezahlter Beitrag zu kennzeichnen ist, richtet sich nach den Regeln der Plattform und dem Recht des Ortes, an dem die Inhalte gesehen werden.

Was sie regelt

15 Paragrafen in dieser Reihenfolge. Jeder steht im Mustertext weiter unten, und Sie können Paragrafen vor dem Senden ändern, streichen oder ergänzen.

  • § 1 Gegenstand

    Wofür der Vertrag da ist: Das Unternehmen beauftragt den Creator, Inhalte über ein Produkt oder eine Kampagne zu erstellen und mit eigener Stimme auf seinen eigenen Kanälen zu veröffentlichen.

  • § 2 Inhalte und Beiträge

    Ein Feld, in dem Sie jeden Beitrag, jedes Video und jede Story mit Plattform, Konto und Format aufführen. Nicht Aufgeführtes gehört nicht zum Vertrag, es sei denn, beide Seiten ergänzen es.

  • § 3 Freigabe der Inhalte

    Der Creator schickt einen Entwurf eine festgelegte Zahl von Tagen vor der Veröffentlichung. Das Unternehmen gibt frei oder verlangt einmal Änderungen; Schweigen gilt als Freigabe. Stil und Meinung bleiben unangetastet.

  • § 4 Veröffentlichung und Verweildauer

    Jeder Beitrag geht zum vereinbarten Termin online und bleibt eine festgelegte Zahl von Tagen ohne Löschung oder wesentliche Änderung sichtbar, außer um ein rechtliches oder plattformseitiges Problem zu beheben.

  • § 5 Kennzeichnung als Werbung

    Jeder Beitrag ist deutlich als bezahlt gekennzeichnet, so wie Plattform und Werbevorschriften am Ort der Verbreitung es verlangen. Der Creator behauptet nichts über das Produkt, was das Unternehmen nicht bestätigt hat.

  • § 6 Briefing, Produkte und Materialien

    Das Unternehmen liefert bis zu einem Datum Briefing, Botschaften, Hashtags, Markenmaterialien und Produkte und steht für die gelieferten Produktinformationen ein.

  • § 7 Nutzungsrechte

    Das Urheberrecht bleibt beim Creator. Das Unternehmen darf die Inhalte eine festgelegte Zahl von Monaten auf eigenen Kanälen teilen; bezahlte Werbung, Boosting und andere Nutzungen brauchen Zustimmung und eine gesonderte Vergütung.

  • § 8 Exklusivität

    Eine optionale Klausel: Für einen festgelegten Zeitraum veröffentlicht der Creator keine bezahlten Inhalte für unmittelbar konkurrierende Produkte. Streichen Sie sie, wenn Sie sie nicht wollen.

  • § 9 Berichterstattung über die Ergebnisse

    Der Creator übermittelt nach der Veröffentlichung die Statistiken der Plattform zu jedem Beitrag. Reichweite, Interaktionen, Follower oder Verkäufe werden nicht versprochen.

  • § 10 Vergütung und Zahlung

    Die Vergütung kommt aus der Preisaufstellung: ein festgelegter Anteil bei Vertragsschluss, der Rest nach der letzten Veröffentlichung. Bei Zahlungsverzug darf der Creator den nächsten Beitrag verschieben.

  • § 11 Absage und Änderungen

    Das Unternehmen kann einen Beitrag vor Freigabe des Entwurfs gegen einen Teil der Vergütung absagen, danach ist die volle Vergütung fällig. Jede Seite darf einmal verschieben; der Creator darf eine unwahre Aussage verweigern.

  • § 12 Selbstständigkeit des Creators

    Der Creator ist selbstständig, weder Arbeitnehmer noch Vertreter oder Sprecher des Unternehmens, und darf im Rahmen der Exklusivität für andere Unternehmen arbeiten.

  • § 13 Vertraulichkeit

    Briefing, Vergütung, unveröffentlichte Produkte und geplante Termine bleiben bis zur Veröffentlichung vertraulich, die Vergütung eine festgelegte Zahl von Jahren. Veröffentlichte Inhalte sind nicht vertraulich.

  • § 14 Haftung

    Das Unternehmen verantwortet seine Produktinformationen, der Creator die Inhalte und eigene Aussagen. Die Haftung ist auf die Vergütung begrenzt, außer bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit und Personenschäden.

  • § 15 Anwendbares Recht und Streitigkeiten

    Es gilt das genannte Recht. Die Parteien versuchen zunächst, Streitigkeiten einvernehmlich beizulegen; im Übrigen gilt der genannte Gerichtsstand.

Eine Preisaufstellung (Positionen, Mengen und Preise) gehört zu diesem Vertrag. Sie beginnt leer, in Ihrer Währung, und die Klauseln zu Vergütung und Zahlung verweisen auf sie.

Der Mustertext

Das ganze Muster, so wie QuoteBill es anlegt. Text in doppelten eckigen Klammern, etwa [[10]], ist eine Lücke zum Ausfüllen oder Prüfen; solange eine übrig ist, lässt sich der Vertrag nicht senden. Der Klauseltext liegt auf Englisch, Koreanisch, Japanisch und Deutsch vor; in anderen Sprachen beginnt ein Vertrag auf Englisch, damit Sie ihn übersetzen können.

Mustertext lesen

Influencer-Kooperationsvertrag

Vertragsparteien: Creator · Unternehmen

§ 1 Gegenstand

Das Unternehmen beauftragt den Creator, Inhalte über [[Produkt, Dienstleistung oder Kampagne]] zu erstellen und auf den eigenen Kanälen des Creators zu veröffentlichen; der Creator nimmt den Auftrag zu den Bedingungen dieses Vertrags an. Der Creator spricht mit eigener Stimme: Das Unternehmen erwirbt Inhalte und deren Veröffentlichung, nicht die Kontrolle über die Kanäle des Creators.

§ 2 Inhalte und Beiträge

(1) Der Creator erstellt folgende Inhalte (die „Inhalte“) und veröffentlicht sie auf den folgenden Plattformen und Konten:

[[Leistungen und Arbeitsergebnisse beschreiben]]

(2) Für jeden Beitrag werden Plattform, Konto, Format (Beitrag, Video, Story oder anderes) und, wo es darauf ankommt, die Mindestlänge festgelegt. Nicht aufgeführte Inhalte sind nicht Gegenstand dieses Vertrags, es sei denn, die Parteien vereinbaren sie in Textform.

§ 3 Freigabe der Inhalte

(1) Der Creator übermittelt dem Unternehmen spätestens [[5]] Tage vor dem Veröffentlichungstermin einen Entwurf jedes Beitrags (Skript, Bildtext, Bild oder Schnitt).

(2) Das Unternehmen gibt den Entwurf innerhalb von [[3]] Werktagen in Textform frei oder verlangt einmalig Änderungen. Äußert es sich in dieser Frist nicht, gilt der Entwurf als freigegeben.

(3) Änderungswünsche dienen der Richtigstellung von Tatsachen über die Produkte, der Einhaltung rechtlicher und plattformseitiger Vorgaben und der Übereinstimmung mit dem vereinbarten Briefing; Stil und Meinung des Creators schreibt das Unternehmen nicht um. Eine zweite Änderungsrunde ist eine Änderung der Leistungen.

§ 4 Veröffentlichung und Verweildauer

(1) Der Creator veröffentlicht jeden Beitrag zum vereinbarten Termin: [[Veröffentlichungstermine oder Zeitfenster]]

(2) Ein Termin verschiebt sich nur im Einvernehmen oder wenn die Plattform ausfällt oder ein Ereignis die Veröffentlichung offensichtlich unpassend macht; dann veröffentlicht der Creator innerhalb von [[3]] Tagen danach.

(3) Der Creator hält jeden Beitrag mindestens [[90]] Tage nach Veröffentlichung auf dem Konto öffentlich sichtbar und löscht, archiviert oder ändert ihn in dieser Zeit nicht wesentlich ohne Zustimmung des Unternehmens, außer um ein rechtliches oder plattformseitiges Problem zu beheben. Stories und andere Formate, die von sich aus ablaufen, bleiben für ihre natürliche Dauer online.

§ 5 Kennzeichnung als Werbung

(1) Jeder Beitrag macht deutlich erkennbar, dass er vom Unternehmen bezahlt oder gesponsert ist, so wie es die Regeln der Plattform und die Werbevorschriften verlangen, die dort gelten, wo die Inhalte gesehen werden (etwa die Kennzeichnungsfunktion der Plattform für bezahlte Partnerschaften oder ein sichtbares „Werbung“ am Anfang).

(2) Für die Kennzeichnung ist der Creator verantwortlich; das Unternehmen kann eine Korrektur verlangen, die der Creator unverzüglich vornimmt.

(3) Der Creator beschreibt die Produkte des Unternehmens nur auf Grundlage eigener Erfahrung und der vom Unternehmen gelieferten Informationen und stellt keine Behauptungen über Wirkungen, Preise oder Auszeichnungen auf, die das Unternehmen nicht in Textform bestätigt hat.

§ 6 Briefing, Produkte und Materialien

(1) Das Unternehmen stellt bis zum [[Datum]] das Briefing, die Kernbotschaften, die zu verwendenden Hashtags und Verlinkungen, die Markenmaterialien und [[für die Inhalte bereitgestellte Produkte oder Dienstleistungen]] zur Verfügung.

(2) Für die Inhalte übersandte Produkte [[verbleiben beim Creator / werden innerhalb von 14 Tagen zurückgesandt]]; soweit sie Teil der Vergütung sind, ist ihr Wert in der Preisaufstellung angegeben.

(3) Das Unternehmen steht für die Richtigkeit der gelieferten Produktinformationen und für sein Recht ein, die Markenmaterialien zu verwenden.

§ 7 Nutzungsrechte

(1) Das Urheberrecht an den Inhalten verbleibt beim Creator.

(2) Ab Veröffentlichung darf das Unternehmen die Inhalte für [[12]] Monate unter Nennung des Creators auf seinen eigenen Social-Media-Konten und seiner Website teilen, erneut veröffentlichen und einbetten.

(3) Jede weitere Nutzung, insbesondere bezahlte Werbung, Boosting oder Whitelisting der Inhalte, die Nutzung im Handel oder in Druckerzeugnissen sowie Bearbeitungen über Zuschneiden und Skalieren hinaus, bedarf der Zustimmung des Creators in Textform und einer gesonderten Vergütung laut Preisaufstellung.

(4) Das Unternehmen verwendet Name, Bild oder Stimme des Creators nicht außerhalb der Inhalte selbst. An Musik, Schriften und anderen Fremdmaterialien in den Inhalten räumt der Creator keine Rechte ein, die über die Lizenz der Plattform hinausgehen.

§ 8 Exklusivität

[[Optional: Klausel behalten oder löschen]] Vom ersten Veröffentlichungstermin bis [[30]] Tage nach dem letzten veröffentlicht der Creator keine bezahlten Inhalte für Produkte, die unmittelbar mit [[Produktkategorie]] konkurrieren. Inhalte, die vor diesem Vertrag veröffentlicht oder vereinbart wurden, bleiben unberührt; das Unternehmen kann die Exklusivität nur gegen eine weitere, vereinbarte Vergütung verlängern.

§ 9 Berichterstattung über die Ergebnisse

Innerhalb von [[7]] Tagen nach jeder Veröffentlichung und erneut [[30]] Tage nach der letzten übermittelt der Creator dem Unternehmen Bildschirmfotos oder Exporte der Plattformstatistiken zu jedem Beitrag: Reichweite, Impressionen, Aufrufe, Interaktionen und, soweit die Plattform sie ausweist, Link-Klicks. Die Zahlen sind die der Plattform; der Creator garantiert keine Reichweite, Interaktionen, Follower oder Verkäufe. Versprochen ist, die Inhalte wie vereinbart zu erstellen und zu veröffentlichen.

§ 10 Vergütung und Zahlung

(1) Das Unternehmen zahlt die Vergütung laut Preisaufstellung dieses Vertrags. Soweit die Preisaufstellung nichts anderes bestimmt, sind [[50]] % der Vergütung bei Vertragsschluss fällig und der Rest nach der letzten Veröffentlichung nach den Zahlungsbedingungen dieses Vertrags.

(2) Sind Produkte Teil der Vergütung, weist die Preisaufstellung dies aus.

(3) Ist eine Zahlung mehr als [[7]] Tage überfällig, darf der Creator die nächste Veröffentlichung nach Mitteilung an das Unternehmen verschieben.

§ 11 Absage und Änderungen

(1) Das Unternehmen kann einen Beitrag bis zur Freigabe des Entwurfs in Textform absagen; es zahlt dann für die geleistete Arbeit [[50]] % der Vergütung dieses Beitrags. Nach Freigabe des Entwurfs ist die volle Vergütung des Beitrags auch bei Absage zu zahlen.

(2) Jede Partei kann eine Veröffentlichung aus wichtigem Grund einmal um bis zu [[14]] Tage verschieben.

(3) Der Creator kann die Veröffentlichung verweigern und diesen Vertrag kündigen, wenn er dafür eine Aussage treffen müsste, die er für unwahr hält, oder wenn das Unternehmen Gegenstand einer öffentlichen Kontroverse wird, die den Ruf des Creators erheblich schädigen würde. Das Unternehmen vergütet die bis dahin geleistete Arbeit.

§ 12 Selbstständigkeit des Creators

Der Creator ist selbstständig tätig und weder Arbeitnehmer noch Vertreter oder Sprecher des Unternehmens. Er bestimmt im Rahmen des Briefings und dieses Vertrags selbst, wie er die Inhalte produziert, nutzt eigene Ausrüstung, sorgt selbst für Steuern und Versicherungen und darf, vorbehaltlich der Exklusivitätsklausel, für andere Unternehmen tätig sein. Keine Partei darf Verpflichtungen im Namen der anderen eingehen.

§ 13 Vertraulichkeit

Briefing, Vergütung, unveröffentlichte Produkte und die geplanten Veröffentlichungstermine sind bis zur Veröffentlichung der Inhalte vertraulich; die Vergütung bleibt es auch danach. Jede Partei behandelt nicht öffentliche Informationen der anderen Partei bis [[2]] Jahre nach Vertragsende vertraulich. Veröffentlichte Inhalte und alles, was das Unternehmen selbst öffentlich gemacht hat, sind nicht vertraulich.

§ 14 Haftung

(1) Das Unternehmen verantwortet die von ihm gelieferten Produktinformationen und Markenmaterialien; der Creator verantwortet, dass die Inhalte sein eigenes Werk sind, sowie Aussagen, die über diese Informationen hinausgehen.

(2) Die Haftung jeder Partei aus diesem Vertrag ist auf die Höhe der nach ihm geschuldeten Vergütung begrenzt. Die Haftung für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit, für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie in allen Fällen, in denen eine Beschränkung gesetzlich nicht zulässig ist, bleibt unberührt.

§ 15 Anwendbares Recht und Streitigkeiten

Für diesen Vertrag gilt das unter „Anwendbares Recht“ genannte Recht. Die Parteien bemühen sich zunächst, Streitigkeiten einvernehmlich beizulegen. Gerichtsstand ist der unter „Gerichtsstand“ genannte Ort, soweit zwingendes Recht nichts anderes bestimmt.

Zahlungsbedingungen

Zahlbar innerhalb von [[14]] Tagen nach Zugang der Rechnung ohne Abzug auf das in der Rechnung genannte Konto.

Anwendbares Recht

[[Anwendbares Recht, z. B. Recht der Bundesrepublik Deutschland]]

Gerichtsstand

[[Gerichtsstand, z. B. Sitz des Auftragnehmers]]

So verwenden Sie die Vorlage

  1. Vorlage wählen

    Drücken Sie die Schaltfläche, um diese Vorlage zu verwenden. Sind Sie nicht angemeldet, melden Sie sich zuerst an oder registrieren sich kostenlos und kommen direkt zu dieser Vorlage zurück.

  2. Entwurf anlegen

    Die Seite für neue Verträge öffnet sich mit markierter Vorlage. Mit einem Klick auf die Karte legen Sie einen Entwurf an. Partei A wird mit Ihren Firmendaten gefüllt; Lücken, die andere Partei und, wo die Vorlage eine hat, die Preisaufstellung füllen Sie selbst aus.

  3. Zur Unterschrift senden

    Sie unterschreiben zuerst und senden dann jeder unterzeichnenden Person einen sicheren Link und auf einem anderen Weg einen Zugangscode. Unterzeichnende brauchen kein Konto.

Nächste Schritte

  • Ihre Gegenseite öffnet den Link auf jedem Gerät und braucht kein Konto. Wie das Unterschreiben aussieht, zeigt die Seite zu E-Verträgen; welche Art elektronischer Signatur für welches Dokument genügt, erklärt der Leitfaden.

  • Schon unterschrieben? Erstellen Sie die Rechnung direkt aus dem unterschriebenen Vertrag: Parteien und Preispositionen werden übernommen, für den vollen Betrag oder eine Anzahlung. Wo die Rechnung im Ablauf vom Angebot bis zur Quittung steht, zeigt der Leitfaden zu den Rechnungsarten.

Was es ist – und was nicht

QuoteBill erzeugt eine einfache elektronische Signatur mit Ereignisprotokoll. In der EU, im Vereinigten Königreich, in den USA und in Korea wird einer Signatur die Rechtswirkung nicht allein deshalb abgesprochen, weil sie elektronisch ist; in Japan brauchen die meisten Verträge gar keine besondere Form. Was eine einfache elektronische Signatur im Streitfall beweist, hängt von den Belegen ab, und manche Dokumente brauchen eine andere Form.

Es ist keine qualifizierte oder fortgeschrittene elektronische Signatur, und QuoteBill prüft die Identität der Unterzeichnenden nicht. Protokolliert wird die Nutzung des Links und des Zugangscodes, die Sie übermittelt haben – wer beides hat, kann unterschreiben. Das Signaturprotokoll nennt jeden ausgestellten Link und zu jeder Aktion des Absenders oder einer unterzeichnenden Person deren IP-Adresse und Browser, soweit sie ermittelt werden konnten.

Manche Dokumente brauchen eine andere Form. Testamente, viele Grundstücksgeschäfte, Bürgschaften und manche arbeitsrechtlichen Erklärungen verlangen je nach Land die eigenhändige Unterschrift, eine notarielle Beurkundung oder eine qualifizierte Signatur. Die Vorlagen sind Muster und keine Rechtsberatung: Lassen Sie sie anwaltlich prüfen.

Ist eine E-Signatur rechtlich wirksam? Zum Leitfaden

Weitere Vertragsvorlagen

  • Webdesign- und Entwicklungsvertrag

    Leistungsumfang, Inhalte, Freigabe, Livegang, Gewährleistung und Rechte an der Website.

  • Grafikdesign-Vertrag

    Entwürfe und Korrekturen, Enddateien, Nutzungsrechte, Lizenzen, Urhebernennung und Ausfallhonorar.

  • Fotografievertrag

    Aufnahmetermin, Lieferumfang, Nutzungsrechte, Einwilligungen, Absage, Mehrzeit und Datenverlust.

  • Videoproduktionsvertrag

    Drehbuch und Storyboard, Drehtage, Schnitt und Korrekturen, Lieferformate, Rechte und Lizenzen.

Alle Vertragsvorlagen

So funktionieren E-Verträge