Mietvertrag für Veranstaltungsräume (Saal, Studio, Garten): Vorlage

Vermietung eines Saals, Studios oder Gartens für eine Veranstaltung: Zeiten, Personenzahl, Kaution, Schäden, Absage. Ein Mustervertrag, den Sie vollständig lesen, in QuoteBill anpassen und über einen sicheren Link online unterschreiben lassen können.

Muster – anwaltlich prüfen lassen · Einfache elektronische Signatur mit Ereignisprotokoll

Erste Seite des Musters „Mietvertrag für Veranstaltungsräume (Saal, Studio, Garten)“ mit markierten Lücken zum Ausfüllen

Für wen sie gedacht ist

Für Eigentümer eines Saals, Studios, Gartens oder ähnlichen Raums, die mit einem Mieter Zeiten, Personenzahl, Kaution, Hausordnung, Schäden und Absage für eine Feier schriftlich festlegen wollen.

Regeln zu Sicherheit, Personenzahl, Lärm, Alkohol, Musik und Speisen bei Veranstaltungen unterscheiden sich je nach Ort; prüfen Sie vorab, welche Genehmigungen und Grenzen für Location und Veranstaltung gelten.

Was sie regelt

14 Paragrafen in dieser Reihenfolge. Jeder steht im Mustertext weiter unten, und Sie können Paragrafen vor dem Senden ändern, streichen oder ergänzen.

  • § 1 Gegenstand

    Wofür der Vertrag da ist: Der Vermieter überlässt dem Mieter eine Location für eine Veranstaltung und für angegebene Zeiten. Es geht nur um die Nutzung der Räume, nicht um einen Mietvertrag über Gebäude oder Wohnraum.

  • § 2 Location und Veranstaltung

    Felder für Location und Anschrift, die mitvermieteten Bereiche, die Art der Veranstaltung, die erwartete Gästezahl und die mitvermietete Ausstattung.

  • § 3 Mietzeit und Zutritt

    Ab wann der Mieter zum Aufbau hinein darf, Datum sowie Beginn und Ende der Veranstaltung und wann die Räume leer sein müssen. Ein Feld nennt das Entgelt für zusätzliche Zeit. Schlüssel oder Codes werden übergeben und zurückgegeben.

  • § 4 Personenzahl und zulässige Nutzung

    Nur für die beschriebene Veranstaltung und bis zu einer festgelegten Personenzahl. Keine Untervermietung, nichts Rechtswidriges oder Störendes, Musik endet zu fester Uhrzeit, gefährlichen Personen kann der Zutritt verwehrt werden.

  • § 5 Genehmigungen und Erlaubnisse

    Der Vermieter bestätigt, dass die Location so genutzt werden darf, und nennt Auflagen. Der Mieter holt die gesetzlich nötigen Erlaubnisse für seine Veranstaltung selbst ein, etwa für Alkohol oder Musik. Ein Feld listet sie auf.

  • § 6 Miete und Zusatzleistungen

    Miete und Preise für Zusatzleistungen wie Ausstattung, Personal oder Reinigung folgen der Preisaufstellung, mit Steuer, wo das Gesetz sie verlangt. Zusatzleistungen werden nur berechnet, wenn der Mieter sie wünscht oder genehmigt.

  • § 7 Anzahlung und Kaution

    Eine Anzahlung wird auf die Miete angerechnet, eine Kaution dient als Sicherheit. Sie wird nach der Abnahme innerhalb festgelegter Tage zurückgezahlt, abzüglich geschuldeter Beträge, die der Vermieter in einer Aufstellung belegt.

  • § 8 Hausordnung und Sicherheit

    Der Mieter befolgt Hausordnung und Sicherheitsanweisungen, hält Ausgänge frei und nutzt ohne Zustimmung kein offenes Feuer oder Gas. Eine genannte Person ist durchgehend da; der Vermieter darf Gefährliches unterbrechen.

  • § 9 Dienstleister und Personal

    Der Mieter darf Caterer, Musiker und andere mitbringen und ist für sie verantwortlich. Sie werden vorab genannt und haben die gesetzlich nötigen Erlaubnisse und Versicherungen. Ein Feld nennt Dienstleister, die der Mieter nutzen muss.

  • § 10 Zustand, Schäden und Reinigung

    Beide begehen die Räume vorher und nachher und halten den Zustand fest. Der Mieter gibt sie bis auf normale Abnutzung zurück und ersetzt Schäden, die er, seine Gäste und Dienstleister verursachen. Ein Feld regelt die Reinigung.

  • § 11 Versicherung und Haftung

    Der Mieter versichert Veranstaltung und Haftung wie in einem Feld genannt, der Vermieter das Gebäude. Jede Seite haftet für selbst verursachte Schäden; sonstige Schäden sind auf einen Betrag begrenzt, mit den üblichen Ausnahmen.

  • § 12 Absage und Änderungen

    Wer früh absagt, erhält das Gezahlte abzüglich eines festgelegten Anteils zurück; später bleibt ein Teil der Miete geschuldet. Der Termin kann einmal verschoben werden. Kann der Vermieter nicht leisten, wird alles erstattet.

  • § 13 Änderungen und Mitteilungen

    Dieser Vertrag mit Preisaufstellung und Hausordnung ist die gesamte Vereinbarung. Änderungen brauchen die Zustimmung beider Seiten in Textform, Mitteilungen gehen an die genannten Anschriften.

  • § 14 Anwendbares Recht und Streitigkeiten

    Es gilt das genannte Recht. Die Parteien versuchen zunächst, Streitigkeiten einvernehmlich beizulegen; im Übrigen gilt der genannte Gerichtsstand.

Eine Preisaufstellung (Positionen, Mengen und Preise) gehört zu diesem Vertrag. Sie beginnt leer, in Ihrer Währung, und die Klauseln zu Vergütung und Zahlung verweisen auf sie.

Der Mustertext

Das ganze Muster, so wie QuoteBill es anlegt. Text in doppelten eckigen Klammern, etwa [[10]], ist eine Lücke zum Ausfüllen oder Prüfen. Eine Zahl oder Uhrzeit, die Sie stehen lassen, wird beim Senden so verwendet; eine Lücke, die Ihre eigenen Worte braucht, muss zuvor ausgefüllt werden. Der Klauseltext liegt auf Englisch, Koreanisch, Japanisch und Deutsch vor; in anderen Sprachen beginnt ein Vertrag auf Englisch, damit Sie ihn übersetzen können.

Mustertext lesen

Mietvertrag für Veranstaltungsräume

Vertragsparteien: Vermieter · Mieter

§ 1 Gegenstand

Dieser Vertrag regelt die Bedingungen, zu denen der Vermieter die unten beschriebene Location dem Mieter für eine Veranstaltung und für die angegebenen Zeiten überlässt. Er betrifft nur die Nutzung der Räume für diese Veranstaltung, ist kein Mietvertrag über das Gebäude und gibt kein Recht, dort zu wohnen.

§ 2 Location und Veranstaltung

(1) Location: [[Name und Anschrift des Saals, Studios oder Gartens]]

(2) Mitvermietete Bereiche: [[Räume oder Flächen, die der Mieter nutzen darf, z. B. Hauptsaal, Küche, Garten, Parkplatz]]

(3) Veranstaltung: [[Art der Veranstaltung, z. B. Hochzeitsfeier, Workshop, Fotoshooting, Geburtstagsfeier]]

(4) Erwartete Gäste: [[50]] Personen

(5) Mitvermietete Ausstattung: [[Tische, Stühle, Tonanlage, Beleuchtung oder nichts]]

§ 3 Mietzeit und Zutritt

(1) Der Mieter darf die Location zum Aufbau ab [[Datum und Uhrzeit des Zutritts]] betreten.

(2) Die Veranstaltung findet am [[Datum]] von [[Beginn]] bis [[Ende]] statt; der Mieter hat die Räume bis [[Uhrzeit]] geräumt und verlassen.

(3) Bleibt der Mieter länger, zahlt er [[Entgelt für die zusätzliche Zeit, z. B. je angefangene Stunde]].

(4) Der Vermieter übergibt Schlüssel oder Zugangscodes bei Beginn der Mietzeit und nimmt sie bei Ende zurück.

§ 4 Personenzahl und zulässige Nutzung

(1) Die Location wird nur für die oben beschriebene Veranstaltung genutzt, und zwar für höchstens [[100]] Personen gleichzeitig, Gäste, Personal und Dienstleister eingerechnet.

(2) Der Mieter überlässt die Location nicht Dritten, gibt die Veranstaltung nicht an andere ab und nutzt sie nicht für etwas Rechtswidriges, Gefährliches oder für andere Störendes.

(3) Musik und verstärkter Ton enden um [[Uhrzeit]], früher, wenn Gesetz oder örtliche Regeln es verlangen.

(4) Der Vermieter darf Personen den Zutritt verweigern, die andere gefährden oder die Hausordnung verletzen.

§ 5 Genehmigungen und Erlaubnisse

(1) Der Vermieter bestätigt, dass die Location für Veranstaltungen dieser Art genutzt werden darf, und teilt dem Mieter Auflagen mit, die an die Nutzung geknüpft sind, etwa Grenzen für Personenzahl, Lärm oder Zeiten.

(2) Der Mieter holt die Erlaubnisse, Genehmigungen und Anzeigen ein und bezahlt sie, die das Gesetz für seine Veranstaltung verlangt, etwa für Alkohol, Speisen, Musik, Darbietungen oder einen temporären Aufbau, und zeigt sie dem Vermieter auf Verlangen.

(3) Erforderliche Genehmigungen und wer sie einholt: [[keine / Liste der Genehmigungen]]

§ 6 Miete und Zusatzleistungen

(1) Der Mieter zahlt die Miete und die Preise für Zusatzleistungen wie Ausstattung, Personal, Reinigung, Parkplätze oder zusätzliche Zeit laut Preisaufstellung dieses Vertrags nach den in diesem Vertrag genannten Zahlungsbedingungen. Soweit das Gesetz eine Steuer auf die Vermietung verlangt, kommt sie hinzu.

(2) Zusatzleistungen werden nur berechnet, wenn der Mieter sie vor der Veranstaltung wünscht oder in Textform genehmigt.

§ 7 Anzahlung und Kaution

(1) Bei Vertragsschluss zahlt der Mieter eine Anzahlung von [[Betrag oder Anteil der Miete]], die auf die Miete angerechnet wird.

(2) Außerdem zahlt der Mieter bis [[Datum]] eine Kaution von [[Betrag]]. Der Vermieter hält sie als Sicherheit für Schäden, fehlende Gegenstände, zusätzliche Reinigung und unbezahlte Entgelte und zahlt sie innerhalb von [[14]] Tagen nach der Veranstaltung und der Abnahme zurück, abzüglich der Beträge, die geschuldet sind und die der Vermieter in einer schriftlichen Aufstellung belegen kann.

§ 8 Hausordnung und Sicherheit

(1) Der Mieter beachtet die Hausordnung, [[die hier beigefügte Hausordnung / keine]], und die Anweisungen des Personals des Vermieters zur Sicherheit.

(2) Der Mieter hält Notausgänge und Fluchtwege frei, verwendet offenes Feuer, Nebelmaschinen, Gas oder Heizgeräte nur mit vorheriger Zustimmung des Vermieters, befestigt ohne dessen Zustimmung nichts an Wänden, Decken oder Pflanzen und überschreitet die zulässige Personenzahl nicht.

(3) Eine Person, die während der gesamten Veranstaltung anwesend und dafür verantwortlich ist: [[Name und Telefonnummer]]

(4) Gefährdet die Veranstaltung Menschen oder verstößt sie gegen das Gesetz, darf der Vermieter sie sofort unterbrechen.

§ 9 Dienstleister und Personal

Der Mieter darf Caterer, Musiker, Dekorateure und andere Dienstleister mitbringen und ist für sie und ihr Personal wie für seine eigenen Gäste verantwortlich. Er nennt sie dem Vermieter bis [[Datum]] und stellt sicher, dass sie die Erlaubnisse, Versicherungen und Nachweise haben, die das Gesetz für ihre Arbeit verlangt. Dienstleister, die der Mieter nutzen muss: [[keine / der Caterer oder die Technik des Vermieters]] Dienstleister laden zu den vom Vermieter genannten Zeiten und an den genannten Stellen ein und aus.

§ 10 Zustand, Schäden und Reinigung

(1) Vor und nach der Veranstaltung begehen die Parteien die Location gemeinsam und halten ihren Zustand in einer Liste oder in Fotos fest.

(2) Der Mieter gibt die Location bis auf normale Abnutzung im gleichen Zustand zurück und haftet für Schäden und Verluste, die er, seine Gäste und seine Dienstleister verursachen.

(3) Reinigung nach der Veranstaltung: [[in der Miete enthalten / durch den Mieter nach dem hier beschriebenen Standard / nach der Preisaufstellung berechnet]]

(4) Der Mieter entfernt Abfall, Dekoration und seine Sachen; was nach [[7]] Tagen verbleibt, darf der Vermieter, soweit das Gesetz es zulässt, auf Kosten des Mieters entsorgen.

§ 11 Versicherung und Haftung

(1) Der Mieter versichert seine Veranstaltung und seine Haftung für Schäden und Verletzungen an der Location, an Gästen und Dritten wie folgt und weist dies auf Verlangen nach: [[Erforderlicher Versicherungsschutz]]

(2) Der Vermieter versichert das Gebäude und seine eigene Ausstattung und haftet nicht für zurückgelassene Gegenstände und Geräte, es sei denn, er hat den Verlust verursacht.

(3) Jede Partei haftet nach dem Gesetz für Schäden, die sie verursacht. Die Haftung jeder Partei für sonstige Schäden ist auf [[Betrag, z. B. die gesamte Miete]] begrenzt. Die Haftung für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit, für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie in allen Fällen, in denen eine Beschränkung gesetzlich nicht zulässig ist, bleibt unberührt.

§ 12 Absage und Änderungen

(1) Sagt der Mieter mindestens [[60]] Tage vor der Veranstaltung ab, erstattet der Vermieter das Gezahlte abzüglich [[der Anzahlung / eines festgelegten Anteils der Miete]]. Bei späterer Absage bleibt [[ein festgelegter Anteil der Miete]] geschuldet.

(2) Der Mieter kann den Termin einmal verschieben, wenn der neue Termin beim Vermieter frei ist und er mindestens [[30]] Tage vor dem ersten Termin darum bittet.

(3) Kann der Vermieter die Location nicht bereitstellen, etwa wegen eines Schadens oder einer behördlich angeordneten Schließung, erstattet er alle Zahlungen sofort und bietet, wenn möglich, einen anderen Termin oder eine ähnliche Location an.

§ 13 Änderungen und Mitteilungen

Dieser Vertrag einschließlich seiner Preisaufstellung und einer beigefügten Hausordnung ist die gesamte Vereinbarung der Parteien über die Vermietung. Änderungen sind nur wirksam, wenn beide Parteien ihnen in Textform zustimmen. Mitteilungen gehen an die für die Parteien angegebenen Anschriften oder an eine andere, die eine Partei mitgeteilt hat.

§ 14 Anwendbares Recht und Streitigkeiten

Für diesen Vertrag gilt das unter „Anwendbares Recht“ genannte Recht. Die Parteien bemühen sich zunächst, Streitigkeiten einvernehmlich beizulegen. Gerichtsstand ist der unter „Gerichtsstand“ genannte Ort, soweit zwingendes Recht nichts anderes bestimmt.

Zahlungsbedingungen

Die Anzahlung ist bei Vertragsschluss und der Restbetrag [[14]] Tage vor der Veranstaltung per Überweisung auf das in der Rechnung oder in diesem Vertrag genannte Konto zu zahlen.

Anwendbares Recht

[[Anwendbares Recht, z. B. Recht der Bundesrepublik Deutschland]]

Gerichtsstand

[[Gerichtsstand, z. B. Sitz des Auftragnehmers]]

So verwenden Sie die Vorlage

  1. Vorlage wählen

    Drücken Sie die Schaltfläche, um diese Vorlage zu verwenden. Sind Sie nicht angemeldet, melden Sie sich zuerst an oder registrieren sich kostenlos und kommen direkt zu dieser Vorlage zurück.

  2. Entwurf anlegen

    Die Seite für neue Verträge öffnet sich mit markierter Vorlage. Mit einem Klick auf die Karte legen Sie einen Entwurf an. Partei A wird mit Ihren Firmendaten gefüllt; Lücken, die andere Partei und, wo die Vorlage eine hat, die Preisaufstellung füllen Sie selbst aus.

  3. Zur Unterschrift senden

    Sie unterschreiben zuerst und senden dann jeder unterzeichnenden Person einen sicheren Link und auf einem anderen Weg einen Zugangscode. Unterzeichnende brauchen kein Konto.

Nächste Schritte

  • Ihre Gegenseite öffnet den Link auf jedem Gerät und braucht kein Konto. Wie das Unterschreiben aussieht, zeigt die Seite zu E-Verträgen; welche Art elektronischer Signatur für welches Dokument genügt, erklärt der Leitfaden.

  • Schon unterschrieben? Erstellen Sie die Rechnung direkt aus dem unterschriebenen Vertrag: Parteien und Preispositionen werden übernommen, für den vollen Betrag oder eine Anzahlung. Wo die Rechnung im Ablauf vom Angebot bis zur Quittung steht, zeigt der Leitfaden zu den Rechnungsarten.

Was es ist – und was nicht

QuoteBill erzeugt eine einfache elektronische Signatur mit Ereignisprotokoll. In der EU, im Vereinigten Königreich, in den USA und in Korea wird einer Signatur die Rechtswirkung nicht allein deshalb abgesprochen, weil sie elektronisch ist; in Japan brauchen die meisten Verträge gar keine besondere Form. Was eine einfache elektronische Signatur im Streitfall beweist, hängt von den Belegen ab, und manche Dokumente brauchen eine andere Form.

Es ist keine qualifizierte oder fortgeschrittene elektronische Signatur, und QuoteBill prüft die Identität der Unterzeichnenden nicht. Protokolliert wird die Nutzung des Links und des Zugangscodes, die Sie übermittelt haben – wer beides hat, kann unterschreiben. Das Signaturprotokoll nennt jeden ausgestellten Link und zu jeder Aktion des Absenders oder einer unterzeichnenden Person deren IP-Adresse und Browser, soweit sie ermittelt werden konnten.

Manche Dokumente brauchen eine andere Form. Testamente, viele Grundstücksgeschäfte, Bürgschaften und manche arbeitsrechtlichen Erklärungen verlangen je nach Land die eigenhändige Unterschrift, eine notarielle Beurkundung oder eine qualifizierte Signatur. Die Vorlagen sind Muster und keine Rechtsberatung: Lassen Sie sie anwaltlich prüfen.

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