Bauvertrag: Vorlage
Bauleistung und Pläne, Genehmigungen, Bauzeit, Vergütung, Änderungen, Abnahme, Mängel und Versicherung. Ein Mustervertrag, den Sie vollständig lesen, in QuoteBill anpassen und über einen sicheren Link online unterschreiben lassen können.
Muster – anwaltlich prüfen lassen · Einfache elektronische Signatur mit Ereignisprotokoll

Für wen sie gedacht ist
Für Bauunternehmen und Bauherren, die Leistung, Pläne, Genehmigungen, Bauzeit, Zahlungsraten, Änderungen, Übergabe und Mängelrechte vor Baubeginn schriftlich festhalten wollen.
Bauarbeiten unterliegen je Land anderen Regeln zu Berechtigung, Genehmigung, Sicherheit und Verbraucherschutz; Berechtigung und gesetzliche Gewährleistung folgen dem anwendbaren Recht, nicht diesem Muster.
Was sie regelt
14 Paragrafen in dieser Reihenfolge. Jeder steht im Mustertext weiter unten, und Sie können Paragrafen vor dem Senden ändern, streichen oder ergänzen.
§ 1 Gegenstand
Wofür der Vertrag da ist: Der Auftragnehmer führt die unten beschriebenen Bauarbeiten für den Auftraggeber aus, und jede Seite leistet ihren Beitrag.
§ 2 Bauleistung und Unterlagen
Felder für die Bauleistung und die Anschrift der Baustelle sowie eine Liste der Pläne und Beschreibungen. Was dort nicht steht, gehört nur dazu, wenn beide es als Änderung vereinbaren.
§ 3 Berechtigungen und Genehmigungen
Der Auftragnehmer bestätigt die gesetzlich geforderten Berechtigungen und hält sie aufrecht. Ein Feld sagt, wer die Baugenehmigung einholt und bezahlt; begonnen wird erst, wenn die nötigen Genehmigungen vorliegen.
§ 4 Baustelle, Zugang und Sicherheit
Der Auftraggeber gewährt Zugang, Wasser und Strom und gibt sein Wissen über die Baustelle weiter. Der Auftragnehmer verantwortet sicheres Arbeiten, den Schutz der Nachbarn, Ordnung und die Meldung von Unfällen.
§ 5 Bauzeit und Verzug
Start- und Fertigstellungstermin. Eine nötige Verlängerung wird fristgerecht gemeldet, nicht vom Auftragnehmer verursachte Verzögerungen verlängern die Zeit. Eine Entschädigung für eigenen Verzug wählen Sie in einem Feld.
§ 6 Vergütung und Zahlung
Die Vergütung steht in der Preisaufstellung: Festpreis oder Schätzung. Zahlungsraten und ein möglicher Einbehalt stehen in Feldern. Bei Zahlungsverzug darf der Auftragnehmer nach Mitteilung die Arbeit ruhen lassen.
§ 7 Änderungen und unvorhergesehene Umstände
Änderungen werden mit Kosten und Zeitfolgen mitgeteilt und erst nach Freigabe ausgeführt. Unvorhergesehene Umstände werden sofort gemeldet; dringende Schutzmaßnahmen dürfen vorab erfolgen.
§ 8 Material und Nachunternehmer
Neues Material in der beschriebenen Qualität und fachgerechte Ausführung. Nachunternehmer sind erlaubt, doch der Auftragnehmer bleibt verantwortlich und prüft ihre Berechtigungen.
§ 9 Fertigstellung und Abnahme
Gemeinsame Prüfung in festgelegter Zeit, Liste unwesentlicher Mängel, dann Abnahme. Bei Übergabe gibt es Schlüssel, Bestandspläne, Anleitungen und Nachweise; die Gefahr geht auf den Auftraggeber über.
§ 10 Mängel und Gewährleistung
Mängel aus der Arbeit des Auftragnehmers werden eine festgelegte Zahl von Monaten, bei längerer gesetzlicher Frist entsprechend länger, kostenlos behoben. Gesetzliche Rechte bleiben; Abnutzung und Fremdarbeiten sind ausgenommen.
§ 11 Versicherung
Der Auftragnehmer versichert Arbeiten und Haftung mit festgelegter Mindestdeckung und legt einen Nachweis vor. Der Auftraggeber behält seine Gebäude- und Inhaltsversicherung.
§ 12 Kündigung
Jede Seite kann nach einer erheblichen, nicht rechtzeitig beseitigten Verletzung kündigen. Der Auftraggeber kann auch mit Frist kündigen und zahlt Geleistetes und Abwicklungskosten, soweit das Recht es zulässt.
§ 13 Haftung
Jede Seite haftet für selbst verursachte Schäden. Die Haftung des Auftragnehmers ist auf einen festgelegten Betrag begrenzt, mittelbare Schäden sind ausgeschlossen, mit den üblichen Ausnahmen wie Vorsatz und Personenschäden.
§ 14 Anwendbares Recht und Streitigkeiten
Es gilt das genannte Recht. Die Parteien versuchen zunächst, Streitigkeiten einvernehmlich beizulegen; im Übrigen gilt der genannte Gerichtsstand.
Eine Preisaufstellung (Positionen, Mengen und Preise) gehört zu diesem Vertrag. Sie beginnt leer, in Ihrer Währung, und die Klauseln zu Vergütung und Zahlung verweisen auf sie.
Der Mustertext
Das ganze Muster, so wie QuoteBill es anlegt. Text in doppelten eckigen Klammern, etwa [[10]], ist eine Lücke zum Ausfüllen oder Prüfen. Eine Zahl oder Uhrzeit, die Sie stehen lassen, wird beim Senden so verwendet; eine Lücke, die Ihre eigenen Worte braucht, muss zuvor ausgefüllt werden. Der Klauseltext liegt auf Englisch, Koreanisch, Japanisch und Deutsch vor; in anderen Sprachen beginnt ein Vertrag auf Englisch, damit Sie ihn übersetzen können.
Mustertext lesen
Bauvertrag
Vertragsparteien: Auftragnehmer · Auftraggeber
§ 1 Gegenstand
Dieser Vertrag regelt die Bedingungen, zu denen der Auftragnehmer die unten beschriebenen Bauarbeiten für den Auftraggeber ausführt, und was jede Partei für das Bauvorhaben zu tun hat.
§ 2 Bauleistung und Unterlagen
(1) Der Auftragnehmer führt auf der hier genannten Baustelle folgende Arbeiten aus:
[[Bauleistung beschreiben, z. B. Neubau, Anbau, Rohbauarbeiten]]
(2) Anschrift der Baustelle: [[Anschrift der Baustelle]]
(3) Maßgeblich sind folgende Unterlagen: [[Pläne, Leistungsbeschreibung und Mengenaufstellung mit Datum]]
(4) Widersprechen sich die Unterlagen, geht die spätere, genauere vor; der Auftragnehmer weist auf Widersprüche, die er bemerkt, hin, bevor er die betroffene Arbeit beginnt.
(5) Arbeiten, die dort nicht beschrieben sind, gehören nur zum Vertrag, wenn die Parteien sie als Änderung vereinbaren.
§ 3 Berechtigungen und Genehmigungen
(1) Der Auftragnehmer bestätigt, dass er die Berechtigungen, Eintragungen und Qualifikationen besitzt, die das anwendbare Recht für diese Arbeiten verlangt: [[Angaben zu Berechtigung oder Eintragung, oder keine erforderlich]] Er hält sie bis zur Übergabe aufrecht.
(2) Die Baugenehmigung und die übrigen für die Arbeiten erforderlichen Genehmigungen holt [[der Auftraggeber / der Auftragnehmer]] ein; die Kosten trägt [[der Auftraggeber / der Auftragnehmer]].
(3) Mit den Arbeiten wird erst begonnen, wenn die nach dem Gesetz vor Baubeginn erforderlichen Genehmigungen vorliegen; die Parteien geben einander die von den Behörden verlangten Unterlagen unverzüglich.
§ 4 Baustelle, Zugang und Sicherheit
(1) Der Auftraggeber gewährt dem Auftragnehmer ab dem Starttermin Zugang zur Baustelle und stellt Wasser und Strom wie folgt bereit: [[Auf der Baustelle verfügbare Anschlüsse und wer die Kosten trägt]] Er teilt dem Auftragnehmer mit, was er über Baugrund, vorhandene Bauteile, Leitungen und sonstige Verhältnisse auf der Baustelle weiß.
(2) Der Auftragnehmer verantwortet die Art der Ausführung, die Sicherheit seiner Beschäftigten und Nachunternehmer auf der Baustelle und den Schutz von Nachbarn und Passanten nach den geltenden Sicherheitsvorschriften.
(3) Er sichert die Baustelle, hält sie angemessen ordentlich, entsorgt seinen Abfall ordnungsgemäß und meldet Unfälle auf der Baustelle dem Auftraggeber unverzüglich.
§ 5 Bauzeit und Verzug
(1) Der Auftragnehmer beginnt die Arbeiten am [[Starttermin]] und stellt sie bis zum [[Fertigstellungstermin]] fertig. Muss die Bauzeit verlängert werden, teilt er dies mit Begründung innerhalb von [[7]] Tagen nach Kenntnis dem Auftraggeber mit.
(2) Die Bauzeit verlängert sich um die Dauer einer Verzögerung, die der Auftraggeber, verspätete Genehmigungen oder Entscheidungen, Änderungen, arbeitshindernde Witterung oder andere Umstände außerhalb des Einflusses des Auftragnehmers verursachen.
(3) Verzögert sich die Fertigstellung aus anderen Gründen, gilt: [[keine Entschädigung für Verzug / der Auftraggeber darf den hier genannten Betrag je Tag oder Woche abziehen: Betrag]], soweit das anwendbare Recht dies zulässt.
§ 6 Vergütung und Zahlung
(1) Der Auftraggeber zahlt die Vergütung laut Preisaufstellung dieses Vertrags. Sie ist [[ein Festpreis / eine Schätzung, die nach den tatsächlich ausgeführten Mengen abgerechnet wird]] und versteht sich ohne Steuern, soweit die Preisaufstellung nichts anderes sagt.
(2) Die Zahlung erfolgt in folgenden Raten: [[Zahlungsplan, z. B. 20 % bei Vertragsschluss, Abschlagszahlungen nach Baufortschritt, Rest bei Übergabe]]
(3) Der Auftraggeber darf [[Einbehalt in Prozent, oder keinen]] der Vergütung bis [[zum Ende der Mängelfrist / zur Übergabe]] einbehalten.
(4) Ist der Auftraggeber mit einer Zahlung mehr als [[14]] Tage in Verzug, darf der Auftragnehmer die Arbeit nach Mitteilung ruhen lassen, bis gezahlt ist, soweit das anwendbare Recht dies zulässt.
§ 7 Änderungen und unvorhergesehene Umstände
(1) Jede Partei kann Änderungen der Arbeiten verlangen. Der Auftragnehmer teilt dem Auftraggeber in Textform mit, was die Änderung kostet und wie sie sich auf die Bauzeit auswirkt, und führt sie erst aus, wenn der Auftraggeber sie ebenso freigegeben hat.
(2) Stößt der Auftragnehmer auf Verhältnisse, die nicht vorhersehbar waren, etwa unerwartete Bodenverhältnisse oder verdeckte Mängel in vorhandener Bausubstanz, unterbricht er die betroffene Arbeit, informiert den Auftraggeber sofort und schlägt vor, wie damit umzugehen ist und welche Kosten und Verzögerungen entstehen.
(3) Ist es zum Schutz von Personen oder zur Schadensabwehr nötig, darf der Auftragnehmer sofort ohne Freigabe handeln und teilt dies dem Auftraggeber danach mit.
§ 8 Material und Nachunternehmer
(1) Der Auftragnehmer verwendet neues Material und neue Bauteile in der in den Unterlagen beschriebenen Qualität oder gleichwertige und führt die Arbeiten mit der Sorgfalt und dem Können eines tüchtigen Bauunternehmers und nach den für die Arbeiten geltenden Regeln und Normen aus.
(2) Er darf Nachunternehmer einsetzen. Er bleibt dem Auftraggeber für deren Arbeit verantwortlich, stellt sicher, dass sie die für ihren Teil gesetzlich erforderlichen Berechtigungen besitzen, und bezahlt sie pünktlich.
§ 9 Fertigstellung und Abnahme
(1) Der Auftragnehmer zeigt dem Auftraggeber die Fertigstellung an. Die Parteien prüfen die Arbeiten dann innerhalb von [[7]] Tagen gemeinsam und halten unwesentliche Mängel in einer Liste fest.
(2) Der Auftraggeber nimmt die Arbeiten ab oder teilt die Mängel, die die Abnahme hindern, in Textform mit; der Auftragnehmer beseitigt sie unverzüglich.
(3) Bei der Übergabe erhält der Auftraggeber Schlüssel, Bestandspläne, Bedienungsanleitungen der eingebauten Anlagen und die gesetzlich vorgeschriebenen Nachweise.
(4) Die Gefahr für das Bauwerk geht mit der Übergabe auf den Auftraggeber über. Wegen unwesentlicher Mängel, die die Nutzung nicht beeinträchtigen, darf der Auftraggeber die Abnahme nicht verweigern.
§ 10 Mängel und Gewährleistung
(1) Der Auftragnehmer beseitigt Mängel, die auf seiner Arbeit oder seinem Material beruhen und die der Auftraggeber innerhalb der Mängelfrist von [[12]] Monaten ab Übergabe oder einer längeren Frist, die das anwendbare Recht verlangt, meldet, kostenlos und innerhalb angemessener Zeit.
(2) Die Pflichten des Auftragnehmers wegen Mängeln nach dem anwendbaren Recht, auch eine gesetzliche Gewährleistung für Bauleistungen, bestehen so, wie dieses Recht sie verlangt, und werden durch diesen Vertrag nicht beschränkt.
(3) Nicht erfasst sind Schäden durch normale Abnutzung, unsachgemäßen Gebrauch, fehlende Wartung oder Arbeiten Dritter.
§ 11 Versicherung
(1) Der Auftragnehmer unterhält eine Versicherung für die Arbeiten und für seine Haftung für Personen- und Sachschäden, die durch die Arbeiten entstehen, mit einer Deckung von mindestens [[Betrag]] je Schadensfall, und legt vor Beginn einen Nachweis vor.
(2) Der Auftraggeber unterhält seine eigene Versicherung für das bestehende Gebäude und dessen Inhalt und teilt seinem Versicherer die Arbeiten mit.
(3) Jede Partei informiert die andere unverzüglich über Ansprüche oder Ereignisse, die den Versicherungsschutz berühren können.
§ 12 Kündigung
(1) Verletzt eine Partei diesen Vertrag erheblich und beseitigt sie die Verletzung nicht innerhalb von [[14]] Tagen nach Aufforderung, kann die andere Partei den Vertrag in Textform kündigen.
(2) Der Auftraggeber kann den Vertrag außerdem jederzeit mit einer Frist von [[30]] Tagen kündigen. Dann vergütet er die bis zum Ende ausgeführten Arbeiten und die bestellten Materialien sowie die angemessenen Kosten der Abwicklung, soweit das anwendbare Recht dies zulässt.
(3) Bei Beendigung sichert der Auftragnehmer die Baustelle, übergibt die ausgeführten Arbeiten und die zugehörigen Unterlagen, und die Parteien rechnen ab.
§ 13 Haftung
(1) Jede Partei haftet für die von ihr verursachten Schäden nach den gesetzlichen Vorschriften.
(2) Die Haftung des Auftragnehmers aus diesem Vertrag ist auf [[die Vergütung / Betrag]] begrenzt; für mittelbare Schäden wie entgangenen Gewinn oder Nutzungsausfall haftet keine Partei. Die Haftung für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit, für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie in allen Fällen, in denen eine Beschränkung gesetzlich nicht zulässig ist, bleibt unberührt.
§ 14 Anwendbares Recht und Streitigkeiten
Für diesen Vertrag gilt das unter „Anwendbares Recht“ genannte Recht. Die Parteien bemühen sich zunächst, Streitigkeiten einvernehmlich beizulegen. Gerichtsstand ist der unter „Gerichtsstand“ genannte Ort, soweit zwingendes Recht nichts anderes bestimmt.
Zahlungsbedingungen
Rechnungen für die einzelnen Raten sind innerhalb von [[14]] Tagen nach Zugang ohne Abzug auf das in der Rechnung genannte Konto zu zahlen. Rechnungen für Änderungen sind zu denselben Bedingungen zahlbar.
Anwendbares Recht
[[Anwendbares Recht, z. B. Recht der Bundesrepublik Deutschland]]
Gerichtsstand
[[Gerichtsstand, z. B. Sitz des Auftragnehmers]]
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Was es ist – und was nicht
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Manche Dokumente brauchen eine andere Form. Testamente, viele Grundstücksgeschäfte, Bürgschaften und manche arbeitsrechtlichen Erklärungen verlangen je nach Land die eigenhändige Unterschrift, eine notarielle Beurkundung oder eine qualifizierte Signatur. Die Vorlagen sind Muster und keine Rechtsberatung: Lassen Sie sie anwaltlich prüfen.
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