Hausverwaltungsvertrag: Vorlage

Beauftragung und Ausgabegrenze, Vermietung, Miete und Kautionen, Reparaturen, Vorschriften, Vergütung, Abrechnung. Ein Mustervertrag, den Sie vollständig lesen, in QuoteBill anpassen und über einen sicheren Link online unterschreiben lassen können.

Muster – anwaltlich prüfen lassen · Einfache elektronische Signatur mit Ereignisprotokoll

Erste Seite des Musters „Hausverwaltungsvertrag (Mietverwaltung)“ mit markierten Lücken zum Ausfüllen

Für wen sie gedacht ist

Für Immobilieneigentümer und Verwalter, die Leistungen, Ausgabegrenze, Mieteinzug, Reparaturen, Vorschriften, Vergütung und Berichte vor Beginn der Verwaltung schriftlich festhalten wollen.

Hausverwalter brauchen vielerorts eine Erlaubnis oder Eintragung, und Regeln zu Mieterkautionen, Fremdgeldern, Sicherheitsprüfungen und Mietrecht sind je Land verschieden; das anwendbare Recht geht vor.

Was sie regelt

14 Paragrafen in dieser Reihenfolge. Jeder steht im Mustertext weiter unten, und Sie können Paragrafen vor dem Senden ändern, streichen oder ergänzen.

  • § 1 Gegenstand

    Wofür der Vertrag da ist: Der Eigentümer beauftragt den Verwalter mit der Verwaltung der unten beschriebenen Immobilie, und jede Seite leistet ihren Beitrag.

  • § 2 Objekt und Beauftragung

    Felder für das Objekt und für die Frage, ob die Beauftragung ausschließlich ist. Der Eigentümer bestätigt seine Berechtigung zur Vermietung und Verwaltung und nötige Zustimmungen von Miteigentümern und Kreditgebern.

  • § 3 Leistungen

    Ein Feld nennt die Leistungen, etwa Mietersuche, Mieteinzug und Beauftragung von Reparaturen. Der Verwalter arbeitet mit angemessener Sorgfalt und haftet für seine Handwerker. Prozesse, Steuererklärungen und Verkauf sind ausgenommen.

  • § 4 Befugnisse und Ausgabegrenze

    Der Verwalter darf Arbeiten bis zu einem festgelegten Betrag je Fall ohne Rückfrage beauftragen und handelt sofort nur im Notfall. Ohne Zustimmung darf er nicht verkaufen, belasten oder langfristig vermieten.

  • § 5 Vermietung und Mieter

    Der Verwalter wirbt, zeigt und prüft Interessenten nach Kriterien im Feld, behandelt sie fair, und der Eigentümer genehmigt Mieter und Miete. Mietunterlagen folgen dem für Mietverhältnisse geltenden Recht.

  • § 6 Miete, Kautionen und Geldverwaltung

    Die Miete geht auf ein Treuhandkonto und wird bis zu einem festgelegten Tag abzüglich Vergütung und gebilligter Kosten ausgezahlt. Kautionen werden wie gesetzlich verlangt verwahrt, Rückstände wie vereinbart gemahnt.

  • § 7 Instandhaltung und Reparaturen

    Laufende Reparaturen werden veranlasst, größere Arbeiten per Angebot vergeben; Provisionen von Handwerkern legt der Verwalter offen und gibt sie weiter oder behält sie laut Feld. Er besichtigt das Objekt in festgelegten Abständen.

  • § 8 Sicherheit und Einhaltung von Vorschriften

    Jede Seite erfüllt, was das Recht für Objekt und Vermietung verlangt. Der Eigentümer übergibt Bescheinigungen und Gefahrenhinweise, der Verwalter bestätigt eine nötige Erlaubnis oder Eintragung.

  • § 9 Vergütung und Kosten

    Die Vergütung steht in der Preisaufstellung oder im Feld: ein Anteil der Miete oder ein Festbetrag, plus ggf. Vermittlungsvergütung. Der Eigentümer trägt Reparatur-, Versorgungs-, Versicherungs- und Steuerkosten.

  • § 10 Abrechnung und Berichte

    In festgelegten Abständen gibt es eine Abrechnung über Mieteinnahmen, Kosten, Vergütung und Zahlungen, auf Verlangen mit Belegen. Unterlagen werden so lange wie gesetzlich verlangt aufbewahrt und können eingesehen werden.

  • § 11 Versicherung und Haftung

    Der Eigentümer versichert Gebäude und Haftung, der Verwalter hat eine Haftpflichtversicherung. Der Verwalter haftet für eigenes Verschulden, nicht für Zahlungsausfälle von Mietern; die Haftung ist begrenzt, mit üblichen Ausnahmen.

  • § 12 Datenschutz und Vertraulichkeit

    Personenbezogene Daten von Mietern und Interessenten dienen nur der Verwaltung und gesetzlichen Pflichten, gehen nur an Personen, die sie brauchen, und werden wie gesetzlich verlangt behandelt. Beide halten Informationen vertraulich.

  • § 13 Laufzeit und Kündigung

    Feste Laufzeit, dann Ende oder jährliche Verlängerung. Jede Seite kann mit Frist kündigen, bei erheblicher unbeseitigter Verletzung sofort. Schlüssel, Unterlagen, Kautionen und Gelder werden übergeben; Mietverhältnisse laufen weiter.

  • § 14 Anwendbares Recht und Streitigkeiten

    Es gilt das genannte Recht. Die Parteien versuchen zunächst, Streitigkeiten einvernehmlich beizulegen; im Übrigen gilt der genannte Gerichtsstand.

Eine Preisaufstellung ist optional: Fügen Sie eine hinzu, wenn Sie die Beträge als Tabelle haben möchten, oder tragen Sie den vereinbarten Betrag in die Zahlungsklausel ein.

Der Mustertext

Das ganze Muster, so wie QuoteBill es anlegt. Text in doppelten eckigen Klammern, etwa [[10]], ist eine Lücke zum Ausfüllen oder Prüfen. Eine Zahl oder Uhrzeit, die Sie stehen lassen, wird beim Senden so verwendet; eine Lücke, die Ihre eigenen Worte braucht, muss zuvor ausgefüllt werden. Der Klauseltext liegt auf Englisch, Koreanisch, Japanisch und Deutsch vor; in anderen Sprachen beginnt ein Vertrag auf Englisch, damit Sie ihn übersetzen können.

Mustertext lesen

Hausverwaltungsvertrag

Vertragsparteien: Eigentümer · Verwalter

§ 1 Gegenstand

Dieser Vertrag regelt die Bedingungen, zu denen der Eigentümer den Verwalter mit der Verwaltung der unten beschriebenen Immobilie beauftragt, und was jede Partei zu tun hat.

§ 2 Objekt und Beauftragung

(1) Objekt: [[Anschrift und Beschreibung der Immobilie, z. B. Wohnung, Haus, Gebäude mit mehreren Einheiten]]

(2) Der Eigentümer beauftragt den Verwalter [[ausschließlich / nicht ausschließlich]], das Objekt in seinem Namen und für seine Rechnung nach diesem Vertrag zu verwalten.

(3) Der Eigentümer bestätigt, dass er Eigentümer ist oder zur Vermietung und Verwaltung berechtigt ist und dass er die erforderlichen Zustimmungen von Miteigentümern, Kreditgebern oder der Eigentümergemeinschaft hat.

§ 3 Leistungen

(1) Der Verwalter erbringt folgende Leistungen: [[Enthaltene Leistungen, z. B. Mietersuche, Mieteinzug, Beauftragung von Reparaturen, Begehungen, Kontakt zu Mietern und Eigentümergemeinschaft]]

(2) Er erbringt sie mit angemessener Sorgfalt und Sachkunde und darf geeignete Handwerker und Mitarbeiter einsetzen; für deren Arbeit bleibt er dem Eigentümer verantwortlich.

(3) Gerichtsverfahren, Steuererklärungen und der Verkauf des Objekts gehören nur zu den Leistungen, wenn die Parteien dies in Textform vereinbaren.

§ 4 Befugnisse und Ausgabegrenze

(1) Der Verwalter darf Reparaturen und andere Arbeiten für das Objekt bis zu [[Betrag]] je Einzelfall ohne vorherige Rückfrage beim Eigentümer beauftragen. Darüber hinaus braucht er dessen Zustimmung, außer in Notfällen, in denen er sofort handelt, um Personen oder das Objekt zu schützen, und den Eigentümer unmittelbar danach informiert.

(2) Ohne Zustimmung des Eigentümers in Textform darf der Verwalter das Objekt weder verkaufen noch belasten oder als Sicherheit geben und keinen Mietvertrag mit einer Laufzeit von mehr als [[12]] Monaten oder zu nicht genehmigten Bedingungen abschließen.

§ 5 Vermietung und Mieter

(1) Der Verwalter bewirbt das Objekt, zeigt es Interessenten und prüft diese nach den mit dem Eigentümer vereinbarten Kriterien: [[Kriterien für Mieter, z. B. Einkommen, Referenzen, Zahl der Bewohner, Haustiere]]

(2) Er behandelt Interessenten fair und ohne eine Benachteiligung, die das anwendbare Recht verbietet.

(3) Der Eigentümer genehmigt Mieter und Miete, bevor ein Mietvertrag unterschrieben wird.

(4) Mietverträge, Mieterrechte und Mitteilungen richten sich nach dem für das Mietverhältnis geltenden Recht; der Verwalter erstellt und verwahrt die Unterlagen entsprechend.

§ 6 Miete, Kautionen und Geldverwaltung

(1) Der Verwalter zieht die Miete und andere von den Mietern geschuldete Beträge ein und zahlt sie auf [[ein getrenntes Treuhandkonto / das hier genannte Konto: Kontodaten]] ein.

(2) Er zahlt dem Eigentümer das Geschuldete jeden Monat bis zum [[10.]] aus, nach Abzug seiner Vergütung und der vom Eigentümer gebilligten Kosten.

(3) Mietkautionen werden so verwahrt und geschützt, wie es das anwendbare Recht verlangt; der Verwalter führt darüber Aufzeichnungen.

(4) Der Verwalter ist nicht verpflichtet, Beträge aus eigenen Mitteln vorzustrecken.

(5) Gerät ein Mieter mit der Miete in Rückstand, mahnt der Verwalter ihn, informiert den Eigentümer und ergreift die mit diesem abgestimmten weiteren Schritte im Rahmen des anwendbaren Rechts.

§ 7 Instandhaltung und Reparaturen

(1) Der Verwalter veranlasst die laufende Instandhaltung und kleinere Reparaturen, holt für größere Arbeiten Angebote ein und setzt geeignete Handwerker ein.

(2) Rechnungen der Handwerker werden nach Wahl des Eigentümers aus der eingezogenen Miete oder vom Eigentümer bezahlt.

(3) Provisionen, Rabatte und andere Vorteile, die der Verwalter von Handwerkern erhält, teilt er dem Eigentümer mit und [[gibt sie an ihn weiter / behält sie, wie hier angegeben]].

(4) Der Verwalter besichtigt das Objekt [[zweimal jährlich]] und berichtet dem Eigentümer über dessen Zustand.

§ 8 Sicherheit und Einhaltung von Vorschriften

(1) Jede Partei erfüllt die Pflichten, die das anwendbare Recht ihr für das Objekt und dessen Vermietung auferlegt, etwa Sicherheitsprüfungen und Bescheinigungen, Registrierungen, Mitteilungen an Mieter und Erlaubnisse.

(2) Der Eigentümer übergibt dem Verwalter die Bescheinigungen und seine Informationen zu Gefahren und zum Gebäude; der Verwalter veranlasst die fälligen Prüfungen.

(3) Der Verwalter bestätigt, dass er die Erlaubnis oder Eintragung besitzt, die das anwendbare Recht für die Verwaltung von Immobilien verlangt: [[Angaben zu Erlaubnis oder Eintragung, oder keine erforderlich]]

§ 9 Vergütung und Kosten

(1) Der Eigentümer zahlt dem Verwalter die Vergütung laut Preisaufstellung dieses Vertrags, ersatzweise [[Verwaltungsvergütung, z. B. ein Prozentsatz der eingezogenen Miete oder ein monatlicher Festbetrag]], sowie für die Mietersuche [[Vermittlungsvergütung, oder keine]].

(2) Die Vergütung versteht sich ohne Steuern, soweit die Preisaufstellung nichts anderes sagt.

(3) Kosten für Reparaturen, Versorgung, Versicherung, Steuern und Abgaben für das Objekt trägt der Eigentümer.

(4) Weitere Entgelte sind nur zu zahlen, wenn sie hier genannt sind: [[Weitere Entgelte, oder keine]]

§ 10 Abrechnung und Berichte

(1) Der Verwalter sendet dem Eigentümer [[monatlich]] eine Abrechnung über die eingenommene Miete und andere Beträge, die gezahlten Kosten, die abgezogene Vergütung und die an den Eigentümer gezahlten Beträge, auf Verlangen mit den Belegen.

(2) Er bewahrt seine Unterlagen zum Objekt so lange auf, wie das anwendbare Recht es verlangt; der Eigentümer kann sie nach angemessener Ankündigung einsehen.

§ 11 Versicherung und Haftung

(1) Der Eigentümer versichert das Gebäude und seine Haftung als Eigentümer und teilt dem Verwalter den Versicherungsschutz mit.

(2) Der Verwalter unterhält für seine Leistungen eine Haftpflichtversicherung mit einer Deckung von mindestens [[Betrag]].

(3) Der Verwalter haftet für Schäden durch eigenes Verschulden, nicht aber für Zahlungsausfälle von Mietern oder für Schäden durch Mieter oder Dritte, die er nicht vernünftigerweise verhindern konnte.

(4) Die Haftung des Verwalters aus diesem Vertrag ist auf [[zwölf Monatsvergütungen / Betrag]] begrenzt. Die Haftung für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit, für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie in allen Fällen, in denen eine Beschränkung gesetzlich nicht zulässig ist, bleibt unberührt.

§ 12 Datenschutz und Vertraulichkeit

(1) Der Verwalter nutzt die personenbezogenen Daten von Mietern und Interessenten nur zur Verwaltung des Objekts und zur Erfüllung gesetzlicher Pflichten, gibt sie nur an Personen weiter, die sie dafür brauchen, speichert sie nur so lange wie nötig und behandelt sie so, wie es das für sie geltende Recht verlangt.

(2) Jede Partei behandelt nicht öffentliche Informationen der anderen vertraulich und nutzt sie nur für diesen Vertrag.

§ 13 Laufzeit und Kündigung

(1) Der Vertrag beginnt mit dem Wirksamkeitsdatum und läuft [[12]] Monate; danach [[endet er / verlängert er sich jährlich]].

(2) Jede Partei kann ihn mit einer Frist von [[2]] Monaten in Textform kündigen, oder sofort, wenn die andere ihn erheblich verletzt und die Verletzung nicht innerhalb von [[14]] Tagen nach Aufforderung beseitigt.

(3) Bei Beendigung übergibt der Verwalter innerhalb von [[30]] Tagen Schlüssel, Unterlagen, Mietverträge, verwahrte Kautionen und geschuldete Beträge und sendet eine Schlussabrechnung.

(4) Bestehende Mietverhältnisse bestehen mit dem Eigentümer oder einem neuen Verwalter fort.

§ 14 Anwendbares Recht und Streitigkeiten

Für diesen Vertrag gilt das unter „Anwendbares Recht“ genannte Recht. Die Parteien bemühen sich zunächst, Streitigkeiten einvernehmlich beizulegen. Gerichtsstand ist der unter „Gerichtsstand“ genannte Ort, soweit zwingendes Recht nichts anderes bestimmt.

Zahlungsbedingungen

Die Vergütung des Verwalters wird von der eingezogenen Miete abgezogen und in der monatlichen Abrechnung ausgewiesen. Vergütungen für Leistungen, die nicht aus der Miete gezahlt werden, sind innerhalb von [[14]] Tagen nach Zugang der Rechnung auf das in der Rechnung genannte Konto zu zahlen.

Anwendbares Recht

[[Anwendbares Recht, z. B. Recht der Bundesrepublik Deutschland]]

Gerichtsstand

[[Gerichtsstand, z. B. Sitz des Auftragnehmers]]

So verwenden Sie die Vorlage

  1. Vorlage wählen

    Drücken Sie die Schaltfläche, um diese Vorlage zu verwenden. Sind Sie nicht angemeldet, melden Sie sich zuerst an oder registrieren sich kostenlos und kommen direkt zu dieser Vorlage zurück.

  2. Entwurf anlegen

    Die Seite für neue Verträge öffnet sich mit markierter Vorlage. Mit einem Klick auf die Karte legen Sie einen Entwurf an. Partei A wird mit Ihren Firmendaten gefüllt; Lücken, die andere Partei und, wo die Vorlage eine hat, die Preisaufstellung füllen Sie selbst aus.

  3. Zur Unterschrift senden

    Sie unterschreiben zuerst und senden dann jeder unterzeichnenden Person einen sicheren Link und auf einem anderen Weg einen Zugangscode. Unterzeichnende brauchen kein Konto.

Nächste Schritte

  • Ihre Gegenseite öffnet den Link auf jedem Gerät und braucht kein Konto. Wie das Unterschreiben aussieht, zeigt die Seite zu E-Verträgen; welche Art elektronischer Signatur für welches Dokument genügt, erklärt der Leitfaden.

  • Schon unterschrieben? Erstellen Sie die Rechnung direkt aus dem unterschriebenen Vertrag: Parteien und Preispositionen werden übernommen, für den vollen Betrag oder eine Anzahlung. Wo die Rechnung im Ablauf vom Angebot bis zur Quittung steht, zeigt der Leitfaden zu den Rechnungsarten.

Was es ist – und was nicht

QuoteBill erzeugt eine einfache elektronische Signatur mit Ereignisprotokoll. In der EU, im Vereinigten Königreich, in den USA und in Korea wird einer Signatur die Rechtswirkung nicht allein deshalb abgesprochen, weil sie elektronisch ist; in Japan brauchen die meisten Verträge gar keine besondere Form. Was eine einfache elektronische Signatur im Streitfall beweist, hängt von den Belegen ab, und manche Dokumente brauchen eine andere Form.

Es ist keine qualifizierte oder fortgeschrittene elektronische Signatur, und QuoteBill prüft die Identität der Unterzeichnenden nicht. Protokolliert wird die Nutzung des Links und des Zugangscodes, die Sie übermittelt haben – wer beides hat, kann unterschreiben. Das Signaturprotokoll nennt jeden ausgestellten Link und zu jeder Aktion des Absenders oder einer unterzeichnenden Person deren IP-Adresse und Browser, soweit sie ermittelt werden konnten.

Manche Dokumente brauchen eine andere Form. Testamente, viele Grundstücksgeschäfte, Bürgschaften und manche arbeitsrechtlichen Erklärungen verlangen je nach Land die eigenhändige Unterschrift, eine notarielle Beurkundung oder eine qualifizierte Signatur. Die Vorlagen sind Muster und keine Rechtsberatung: Lassen Sie sie anwaltlich prüfen.

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