Mietvertrag Lager- und Stellplatz: Vorlage
Fläche und Nutzung, verbotene Gegenstände, Miete und Kaution, Zugang und Sicherheit, Versicherung, Rückstand, Ende. Ein Mustervertrag, den Sie vollständig lesen, in QuoteBill anpassen und über einen sicheren Link online unterschreiben lassen können.
Muster – anwaltlich prüfen lassen · Einfache elektronische Signatur mit Ereignisprotokoll

Für wen sie gedacht ist
Für Vermieter von Lagerräumen, Garagen oder Stellplätzen und deren Mieter, die Nutzung, verbotene Gegenstände, Miete, Zugang, Versicherung und das Vorgehen bei Rückstand schriftlich festhalten wollen.
Regeln zu Kaution, Maßnahmen bei Mietrückstand und zu Lagerung und Parken sind je Land verschieden und können begrenzen, was der Vermieter mit Sachen des Mieters tun darf; das Muster folgt dem anwendbaren Recht.
Was sie regelt
14 Paragrafen in dieser Reihenfolge. Jeder steht im Mustertext weiter unten, und Sie können Paragrafen vor dem Senden ändern, streichen oder ergänzen.
§ 1 Gegenstand
Wofür der Vertrag da ist: Der Vermieter vermietet dem Mieter einen Lagerplatz oder Stellplatz. Es geht nur um die Fläche, nicht um Wohnraum oder Geschäftsräume.
§ 2 Mietfläche
Felder für Art, Nummer, Lage, Größe und Zugangsweg, mit Zustandsprotokoll bei Übergabe. Der Vermieter darf den Mieter nur wegen Bauarbeiten, Sicherheit oder Gesetz mit Ankündigung und auf eigene Kosten umsetzen.
§ 3 Zulässige Nutzung
Nur zur Lagerung eigener Gegenstände oder, beim Stellplatz, zum Abstellen verkehrstauglicher, zugelassener und versicherter Fahrzeuge. Niemand wohnt oder arbeitet dort; kein Gewerbe oder Untervermietung ohne Zustimmung.
§ 4 Verbotene Gegenstände
Keine gefährlichen, brennbaren, giftigen oder rechtswidrigen Sachen, kein Kraftstoff, keine Gasflaschen, Lebensmittel oder Tiere, außer erlaubt. Auf dem Stellplatz keine Reparaturen oder Lecks. Der Vermieter kann Entfernung verlangen.
§ 5 Mietzeit und Verlängerung
Ein Beginn und die Wahl zwischen fester Zeit, danach Ende oder monatliche Verlängerung, und monatlich von Anfang an, bis das Mietverhältnis nach der Klausel zur Beendigung und Räumung endet.
§ 6 Miete und Zahlung
Die Miete folgt der Preisaufstellung oder einem Feld und wird monatlich im Voraus gezahlt. Der Vermieter kann sie mit Ankündigung ändern, der Mieter kann vorher gehen; ein Verzugsentgelt gilt nur, soweit das Recht es zulässt.
§ 7 Kaution
Ein festgelegter Betrag vor Beginn, nach Räumung und Schlüsselrückgabe in festgelegter Zeit zurückgezahlt, abzüglich belegter Beträge, mit Aufstellung und in der Regel ohne Zinsen.
§ 8 Zugang und Sicherheit
Zugangszeiten sind Felder. Codes und Schlüssel sind persönlich, Verlust wird sofort gemeldet. Der Vermieter nennt Sicherheitsmaßnahmen, ohne Verlustfreiheit zu versprechen, und betritt die Fläche nach Ankündigung oder im Notfall.
§ 9 Gegenstände, Versicherung und Gefahr
Gegenstände bleiben im Besitz und auf Gefahr des Mieters. Der Vermieter stellt nur Fläche bereit, ohne Verwahrung, soweit kein Feld anderes sagt. Der Mieter bestätigt sein Eigentum, listet alles auf und versichert oder trägt das Risiko.
§ 10 Zahlungsrückstand
Erst Mahnung, dann darf der Vermieter nach festgelegter Frist den Zugang beschränken und vor jedem weiteren Schritt lange vorher ankündigen, stets nur im Rahmen des Rechts. Die Sachen bleiben Eigentum des Mieters, ein Mehrerlös gebührt ihm.
§ 11 Pflege und Schäden
Der Mieter hält die Fläche sauber, beschädigt nichts, meldet Undichtigkeiten und Schädlinge und ersetzt Schäden, die er, Besucher oder Gegenstände verursachen. Der Vermieter hält Gebäude und gemeinsame Bereiche angemessen instand.
§ 12 Beendigung und Räumung
Kündigung mit festgelegter Frist in Tagen zum Monatsende. Eine erhebliche, unbeseitigte Verletzung erlaubt sofortige Kündigung, bei Gefahr ohne Frist. Räumung, Schlüsselrückgabe; Zurückgelassenes wird gesetzeskonform behandelt.
§ 13 Haftung
Der Vermieter haftet für eigenes Verschulden und nicht behobene Gebäudemängel, nicht für Diebstahl, Feuer, Wasser oder Schädlinge, soweit das Gesetz nichts anderes verlangt. Die Haftung ist begrenzt, mit den üblichen Ausnahmen.
§ 14 Anwendbares Recht und Streitigkeiten
Es gilt das genannte Recht. Die Parteien versuchen zunächst, Streitigkeiten einvernehmlich beizulegen; im Übrigen gilt der genannte Gerichtsstand.
Eine Preisaufstellung (Positionen, Mengen und Preise) gehört zu diesem Vertrag. Sie beginnt leer, in Ihrer Währung, und die Klauseln zu Vergütung und Zahlung verweisen auf sie.
Der Mustertext
Das ganze Muster, so wie QuoteBill es anlegt. Text in doppelten eckigen Klammern, etwa [[10]], ist eine Lücke zum Ausfüllen oder Prüfen. Eine Zahl oder Uhrzeit, die Sie stehen lassen, wird beim Senden so verwendet; eine Lücke, die Ihre eigenen Worte braucht, muss zuvor ausgefüllt werden. Der Klauseltext liegt auf Englisch, Koreanisch, Japanisch und Deutsch vor; in anderen Sprachen beginnt ein Vertrag auf Englisch, damit Sie ihn übersetzen können.
Mustertext lesen
Mietvertrag über Lager- und Stellplatz
Vertragsparteien: Vermieter · Mieter
§ 1 Gegenstand
Dieser Vertrag regelt die Bedingungen, zu denen der Vermieter den unten beschriebenen Lagerplatz oder Stellplatz an den Mieter vermietet, und was jede Partei zu tun hat. Er betrifft nur die Überlassung von Fläche und ist weder ein Mietvertrag über Wohnraum noch über Geschäftsräume.
§ 2 Mietfläche
(1) Vermietete Fläche: [[Art, z. B. Lagerraum, Schließfach, Garage oder Stellplatz]]
(2) Nummer und Lage: [[Nummer oder Kennzeichnung und Anschrift oder Standort]]
(3) Größe und Zugang: [[Größe und Weg zur Fläche]]
(4) Die Parteien halten den Zustand der Fläche bei der Übergabe fest, wenn möglich mit Fotos.
(5) Der Vermieter darf den Mieter mit [[30]] Tagen Ankündigung auf eine vergleichbare Fläche mit ähnlicher Größe und ähnlichem Zugang umsetzen, aber nur, wenn Bauarbeiten, die Sicherheit oder das Gesetz es verlangen, und auf seine Kosten.
§ 3 Zulässige Nutzung
(1) Der Mieter nutzt die Fläche nur zur Lagerung eigener Gegenstände oder, bei einem Stellplatz, zum Abstellen von [[Anzahl]] verkehrstauglichen Fahrzeug(en), die so zugelassen und versichert sind, wie es das anwendbare Recht verlangt: [[Zu lagernde Gegenstände oder Fahrzeuge, soweit bekannt]]
(2) Ohne Zustimmung des Vermieters in Textform darf in der Fläche niemand wohnen, schlafen oder arbeiten, dort kein Gewerbe betrieben und sie nicht untervermietet oder anderen zur Nutzung überlassen werden.
§ 4 Verbotene Gegenstände
(1) Der Mieter lagert keine gefährlichen, brennbaren, explosiven, giftigen oder umweltschädlichen Stoffe, keinen Kraftstoff, keine Gasflaschen, keine auslaufenden Batterien, keine verderblichen Lebensmittel, keine lebenden Tiere oder Pflanzen, keine Waffen oder anderen Gegenstände, deren Aufbewahrung das Gesetz beschränkt, keine gestohlenen oder rechtswidrigen Sachen und nichts, was die Fläche beschädigen oder stören kann, es sei denn, der Vermieter stimmt in Textform zu und das Gesetz erlaubt es.
(2) Auf einem Stellplatz repariert oder wäscht der Mieter keine Fahrzeuge, lagert keinen Kraftstoff und lässt keine Flüssigkeiten auslaufen.
(3) Der Vermieter kann verlangen, dass ein gegen diese Klausel verstoßender Gegenstand entfernt wird, und darf bei Gefahr sofort für Sicherheit sorgen.
§ 5 Mietzeit und Verlängerung
Das Mietverhältnis beginnt am [[Beginn]] und läuft [[für eine feste Zeit von 6 Monaten / monatsweise]]. [[Nach einer festen Zeit läuft es monatsweise weiter / Danach endet es]], bis es nach „Beendigung und Räumung“ endet.
§ 6 Miete und Zahlung
(1) Der Mieter zahlt die Miete laut Preisaufstellung dieses Vertrags, ersatzweise [[Monatsmiete und Währung]], monatlich im Voraus bis zum [[1.]] eines Monats.
(2) Die Miete versteht sich ohne Steuern, soweit die Preisaufstellung nichts anderes sagt.
(3) Der Vermieter darf die Miete mit [[30]] Tagen Ankündigung in Textform ändern; der Mieter kann das Mietverhältnis beenden, bevor die Änderung wirksam wird.
(4) Ist die Miete mehr als [[7]] Tage überfällig, darf der Vermieter, soweit das anwendbare Recht dies zulässt, [[Verzugsentgelt, oder keines]] berechnen.
§ 7 Kaution
(1) Der Mieter zahlt vor Beginn eine Kaution von [[Betrag]].
(2) Der Vermieter hält sie als Sicherheit für Miete und Schäden an der Fläche und zahlt sie innerhalb von [[14]] Tagen zurück, nachdem der Mieter die Fläche geräumt und Schlüssel und Zugangsmittel zurückgegeben hat, abzüglich der Beträge, die der Mieter schuldet und die der Vermieter belegen kann, mit einer Aufstellung der Abzüge.
(3) Die Kaution wird nicht verzinst, soweit das Gesetz nichts anderes verlangt.
§ 8 Zugang und Sicherheit
(1) Der Mieter hat zu folgenden Zeiten Zutritt zur Fläche: [[Zugangszeiten]]
(2) Zugangscodes, Schlüssel und Karten sind personenbezogen; der Mieter gibt sie nicht weiter und meldet den Verlust sofort.
(3) Verwendet der Mieter ein eigenes Schloss, gibt er dem Vermieter eine Möglichkeit, die Fläche in einem Notfall zu öffnen: [[Regelung für den Notzugang]]
(4) Der Vermieter stellt die hier genannten Sicherheitsmaßnahmen bereit, etwa Tore, Beleuchtung oder Kameras: [[Sicherheitsmaßnahmen, oder keine]] Sie dienen der allgemeinen Sicherheit und versprechen nicht, dass kein Verlust eintritt.
(5) Der Vermieter darf die Fläche zur Wartung oder Prüfung mit [[48]] Stunden Ankündigung und in Notfällen oder zur Gefahrenabwehr sofort betreten; er dokumentiert, was er getan hat, und teilt es dem Mieter danach mit.
(6) Aufnahmen von Kameras behandelt der Vermieter so, wie es das anwendbare Recht verlangt.
§ 9 Gegenstände, Versicherung und Gefahr
(1) Die Gegenstände und Fahrzeuge bleiben im Besitz des Mieters und auf dessen Gefahr. Der Vermieter stellt nur die Fläche bereit und nimmt die Gegenstände nicht in Verwahrung, es sei denn, die Parteien vereinbaren hier etwas anderes: [[Leistungen des Vermieters für die Gegenstände, oder keine]]
(2) Der Mieter bestätigt, dass die Gegenstände ihm gehören oder dass er sie einlagern darf, und führt eine Liste des Eingelagerten.
(3) Der Mieter versichert die Gegenstände und Fahrzeuge zu ihrem Wert oder trägt das Risiko selbst und nennt den Wert hier: [[Wert der Gegenstände und nötige Deckungssumme]]
(4) Für Verlust oder Beschädigung haftet der Vermieter nur so, wie es unter „Haftung“ angegeben ist.
§ 10 Zahlungsrückstand
(1) Wird die Miete nicht rechtzeitig gezahlt, mahnt der Vermieter den Mieter in Textform.
(2) Der Vermieter darf die folgenden Schritte nur im Rahmen des anwendbaren Rechts unternehmen. Ist die Miete [[14]] Tage nach der Mahnung noch offen, darf er den Zugang des Mieters zur Fläche beschränken, bis gezahlt ist.
(3) Bevor der Vermieter anders mit den Gegenständen verfährt, kündigt er dies dem Mieter mindestens [[30]] Tage vorher in Textform an die zuletzt mitgeteilte Anschrift an.
(4) Die Gegenstände bleiben bis zur rechtmäßigen Verwertung Eigentum des Mieters, und ein Erlös über die geschuldeten Beträge hinaus steht dem Mieter zu.
§ 11 Pflege und Schäden
(1) Der Mieter hält die Fläche sauber, beschädigt weder sie noch gemeinsame Wege, Türen und Einrichtungen und meldet Undichtigkeiten, Schädlinge, Schäden oder Mängel, die er bemerkt, unverzüglich.
(2) Er ersetzt Schäden, die er, seine Besucher oder seine Gegenstände verursachen.
(3) Der Vermieter hält das Gebäude, Dächer, Türen, Beleuchtung und gemeinsame Bereiche in angemessenem Zustand und teilt dem Mieter Arbeiten mit, die den Zugang betreffen.
§ 12 Beendigung und Räumung
(1) Jede Partei kann das Mietverhältnis mit einer Frist von [[30]] Tagen in Textform zum Ende eines Monats kündigen.
(2) Verletzt der Mieter den Vertrag erheblich, etwa durch Einlagerung verbotener Gegenstände oder durch Nichtzahlung der Miete nach den Schritten unter „Zahlungsrückstand“, und beseitigt er die Verletzung nicht innerhalb von [[7]] Tagen nach Aufforderung, kann der Vermieter sofort kündigen, bei Gefahr ohne Frist.
(3) Am letzten Tag räumt und reinigt der Mieter die Fläche, entfernt alle Gegenstände und gibt Schlüssel und Zugangsmittel zurück.
(4) Nach Vertragsende zurückgelassene Gegenstände behandelt der Vermieter nur so, wie es das anwendbare Recht erlaubt, und erst nach Ankündigung an den Mieter von mindestens [[14]] Tagen.
§ 13 Haftung
(1) Der Vermieter haftet nach den gesetzlichen Vorschriften für Verlust oder Beschädigung der Gegenstände des Mieters, den sein eigenes Verschulden oder ein nicht rechtzeitig behobener Mangel des Gebäudes verursacht.
(2) Im Übrigen haftet er nicht für Verlust oder Beschädigung von Gegenständen und Fahrzeugen, etwa durch Diebstahl, Feuer, Wasser oder Schädlinge, soweit das Gesetz nichts anderes verlangt.
(3) Der Mieter haftet für Schäden, die er, seine Besucher oder seine Gegenstände an der Fläche, am Gebäude oder an anderen Personen verursachen.
(4) Die Haftung jeder Partei für sonstige Schäden aus diesem Vertrag ist auf [[Betrag, z. B. zwölf Monatsmieten]] begrenzt. Die Haftung für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit, für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie in allen Fällen, in denen eine Beschränkung gesetzlich nicht zulässig ist, bleibt unberührt.
§ 14 Anwendbares Recht und Streitigkeiten
Für diesen Vertrag gilt das unter „Anwendbares Recht“ genannte Recht. Die Parteien bemühen sich zunächst, Streitigkeiten einvernehmlich beizulegen. Gerichtsstand ist der unter „Gerichtsstand“ genannte Ort, soweit zwingendes Recht nichts anderes bestimmt.
Zahlungsbedingungen
Die Miete ist monatlich im Voraus auf das im Vertrag oder in der Rechnung genannte Konto zu überweisen oder per [[Karte / andere Zahlungsart]] zu zahlen.
Anwendbares Recht
[[Anwendbares Recht, z. B. Recht der Bundesrepublik Deutschland]]
Gerichtsstand
[[Gerichtsstand, z. B. Sitz des Auftragnehmers]]
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Was es ist – und was nicht
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Manche Dokumente brauchen eine andere Form. Testamente, viele Grundstücksgeschäfte, Bürgschaften und manche arbeitsrechtlichen Erklärungen verlangen je nach Land die eigenhändige Unterschrift, eine notarielle Beurkundung oder eine qualifizierte Signatur. Die Vorlagen sind Muster und keine Rechtsberatung: Lassen Sie sie anwaltlich prüfen.
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