Kaufvertrag über ein gebrauchtes Fahrzeug: Vorlage
Ein Verkäufer verkauft ein gebrauchtes Auto oder Motorrad an einen Käufer: Fahrzeug, Preis, Übergabe, Zustand, Papiere. Ein Mustervertrag, den Sie vollständig lesen, in QuoteBill anpassen und über einen sicheren Link online unterschreiben lassen können.
Muster – anwaltlich prüfen lassen · Einfache elektronische Signatur mit Ereignisprotokoll

Für wen sie gedacht ist
Für Privatpersonen und kleine Unternehmen, die ein gebrauchtes Auto oder Motorrad verkaufen und Fahrzeug, Preis, Übergabe, bekannte Mängel und Eigentumsübergang schriftlich festhalten wollen.
Zulassung, Hauptuntersuchung, Kilometerstand und Verbraucherrechte beim Fahrzeugkauf sind je nach Land verschieden; verkauft ein Händler an Verbraucher, gelten zwingende Regeln, die dieses Muster nicht ersetzt.
Was sie regelt
14 Paragrafen in dieser Reihenfolge. Jeder steht im Mustertext weiter unten, und Sie können Paragrafen vor dem Senden ändern, streichen oder ergänzen.
§ 1 Gegenstand
Wofür der Vertrag da ist: Er hält den Verkauf eines gebrauchten Fahrzeugs, etwa eines Autos oder Motorrads, durch den Verkäufer an den Käufer fest und regelt, wann das Eigentum übergeht.
§ 2 Das Fahrzeug
Felder für Hersteller, Modell und Baujahr, die Fahrgestellnummer, das Kennzeichen, den Kilometerstand bei Vertragsschluss und das, was mit dem Fahrzeug übergeben wird, etwa Schlüssel und Unterlagen.
§ 3 Kaufpreis und Zahlung
Der Preis folgt der Preisaufstellung oder einem Feld; eine Anzahlung wird angerechnet. Steuern und Gebühren der Umschreibung regelt die Klausel zur Zulassung.
§ 4 Übergabe und Besichtigung
Felder für Datum und Ort. Der Käufer darf besichtigen, probefahren und das Fahrzeug von einer Werkstatt prüfen lassen und bestätigt bei der Übergabe die Besichtigung mit Kilometerstand und sichtbaren Schäden.
§ 5 Eigentum und Gefahrübergang
Das Eigentum geht mit voller Zahlung oder mit der Übergabe über (zur Wahl). Bis dahin darf der Käufer das Fahrzeug nicht verkaufen, verpfänden oder verleihen. Die Gefahr geht mit der Übergabe über.
§ 6 Erklärungen des Verkäufers
Der Verkäufer darf verkaufen, das Fahrzeug ist nicht gestohlen oder beschlagnahmt, Darlehen und Pfandrechte sind genannt, der Kilometerstand stimmt nach seinem Wissen. Weist ein Dritter ein Recht nach, erstattet oder beseitigt er es.
§ 7 Zustand und bekannte Mängel
Felder für den Zustand, die dem Verkäufer bekannten Unfälle, Reparaturen und Mängel, den Termin der letzten Hauptuntersuchung und die Wartungsnachweise. Der Käufer hat besichtigt oder konnte es.
§ 8 Mängelrechte
Ein Feld legt die Mängelrechte fest: wie besichtigt oder befristet. Eine Beschränkung gilt nie für Mängel, die der Verkäufer kannte und verschwieg, oder für einen bekannt falschen Kilometerstand; Verbraucherrechte bleiben.
§ 9 Zulassung und Umschreibung
Der Verkäufer übergibt Fahrzeugpapiere, Nachweise und Schlüssel und unterschreibt die Formulare. Der Käufer lässt das Fahrzeug binnen einer Frist auf sich zu und versichert es; ein Feld teilt die Kosten auf.
§ 10 Versicherung, Bußgelder und Steuern
Bis zur Übergabe versichert der Verkäufer das Fahrzeug, danach der Käufer. Bußgelder, Maut und Steuern trägt, wer in dem jeweiligen Zeitraum verantwortlich war; Mitteilungen werden weitergeleitet.
§ 11 Zahlungsverzug und Nichtübergabe
Nach schriftlicher Mahnung und einer festgelegten Nachfrist kann die jeweils andere Seite zurücktreten, wenn nicht gezahlt, abgenommen oder übergeben wird. Eine Anzahlung wird abzüglich des nachgewiesenen Schadens erstattet.
§ 12 Haftung
Jede Seite haftet für selbst verursachte Schäden. Die Haftung des Verkäufers ist auf den gezahlten Preis begrenzt, mit den gesetzlichen Ausnahmen wie Vorsatz, grober Fahrlässigkeit und Personenschäden.
§ 13 Änderungen und Mitteilungen
Dieser Vertrag ist die gesamte Vereinbarung über den Verkauf. Änderungen brauchen die Zustimmung beider Seiten in Textform, Mitteilungen gehen an die angegebenen Anschriften.
§ 14 Anwendbares Recht und Streitigkeiten
Es gilt das genannte Recht. Die Parteien versuchen zunächst, Streitigkeiten einvernehmlich beizulegen; im Übrigen gilt der genannte Gerichtsstand.
Eine Preisaufstellung (Positionen, Mengen und Preise) gehört zu diesem Vertrag. Sie beginnt leer, in Ihrer Währung, und die Klauseln zu Vergütung und Zahlung verweisen auf sie.
Der Mustertext
Das ganze Muster, so wie QuoteBill es anlegt. Text in doppelten eckigen Klammern, etwa [[10]], ist eine Lücke zum Ausfüllen oder Prüfen. Eine Zahl oder Uhrzeit, die Sie stehen lassen, wird beim Senden so verwendet; eine Lücke, die Ihre eigenen Worte braucht, muss zuvor ausgefüllt werden. Der Klauseltext liegt auf Englisch, Koreanisch, Japanisch und Deutsch vor; in anderen Sprachen beginnt ein Vertrag auf Englisch, damit Sie ihn übersetzen können.
Mustertext lesen
Kaufvertrag über ein gebrauchtes Fahrzeug
Vertragsparteien: Verkäufer · Käufer
§ 1 Gegenstand
Dieser Vertrag hält den Verkauf des unten beschriebenen gebrauchten Fahrzeugs durch den Verkäufer an den Käufer fest und regelt, unter welchen Bedingungen das Eigentum daran übergeht. Er ist für den Verkauf eines einzelnen Fahrzeugs, etwa eines Autos oder Motorrads, zwischen zwei Parteien gedacht, die den Preis unmittelbar miteinander vereinbaren.
§ 2 Das Fahrzeug
Der Verkäufer verkauft und der Käufer kauft das folgende Fahrzeug:
Hersteller, Modell und Baujahr: [[Hersteller, Modell, Baujahr und Aufbauart]]
Fahrzeug-Identifizierungsnummer: [[Fahrgestellnummer]]
Amtliches Kennzeichen: [[Kennzeichen]]
Kilometerstand bei Vertragsschluss: [[Kilometerstand und Einheit, km oder Meilen]]
Mitverkauft werden: [[Schlüssel, Reifen, Zubehör und Unterlagen]]
§ 3 Kaufpreis und Zahlung
Der Käufer zahlt den Kaufpreis laut Preisaufstellung dieses Vertrags, ersatzweise [[Kaufpreis und Währung]], nach den in diesem Vertrag genannten Zahlungsbedingungen. Eine bei Vertragsschluss geleistete Anzahlung wird auf den Kaufpreis angerechnet. Steuern und Gebühren der Umschreibung regelt die Klausel „Zulassung und Umschreibung“.
§ 4 Übergabe und Besichtigung
(1) Der Verkäufer übergibt das Fahrzeug dem Käufer am [[Datum]] in [[Ort]] gegen Zahlung des Kaufpreises nach den Zahlungsbedingungen.
(2) Vor der Übernahme darf der Käufer das Fahrzeug in Anwesenheit des Verkäufers besichtigen und probefahren und es auf eigene Kosten von einer Werkstatt seiner Wahl prüfen lassen.
(3) Bei der Übergabe bestätigt der Käufer in Textform, dass er das Fahrzeug besichtigt hat, und vermerkt den Kilometerstand und sichtbare Schäden.
§ 5 Eigentum und Gefahrübergang
(1) Das Eigentum am Fahrzeug geht [[mit vollständiger Zahlung des Kaufpreises / mit der Übergabe]] auf den Käufer über. Bis zum Eigentumsübergang verkauft, verpfändet oder verleiht der Käufer das Fahrzeug nicht.
(2) Die Gefahr des Verlusts oder der Beschädigung geht mit der Übergabe auf den Käufer über; vorher trägt sie der Verkäufer.
§ 6 Erklärungen des Verkäufers
(1) Der Verkäufer erklärt, dass er rechtmäßiger Eigentümer des Fahrzeugs oder zum Verkauf berechtigt ist und dass das Fahrzeug nicht als gestohlen gemeldet, nicht beschlagnahmt und nicht mit einem Nutzungsverbot belegt ist.
(2) Darlehen, Pfandrechte, Leasingverträge und Rechte Dritter am Fahrzeug bestehen nur wie folgt: [[keine / das aus dem Kaufpreis abzulösende Darlehen oder Pfandrecht]]
(3) Der Verkäufer erklärt, dass der angegebene Kilometerstand nach seinem Wissen zutrifft und er den Tachostand weder verändert noch verändern lassen hat.
(4) Weist ein Dritter ein Recht am Fahrzeug nach, [[erstattet der Verkäufer den Kaufpreis / beseitigt der Verkäufer das Recht auf eigene Kosten]] und ersetzt dem Käufer seinen angemessenen, nachgewiesenen Schaden, soweit das Gesetz dies vorsieht.
§ 7 Zustand und bekannte Mängel
(1) Der Verkäufer erklärt, dass sich das Fahrzeug in folgendem Zustand befindet: [[Zustand, z. B. gebraucht, fahrbereit, mit üblichen Gebrauchsspuren]]
(2) Der Verkäufer legt folgende ihm bekannte Unfälle, Schäden, Reparaturen und Mängel sowie offene Rückrufe und Prüfbefunde offen: [[Bekannte Unfall-, Reparatur- und Mängelhistorie oder keine]]
(3) Die letzte Hauptuntersuchung (technische Prüfung) war am [[Datum oder unbekannt]]. Vorhandene Wartungsnachweise: [[Serviceheft, Rechnungen oder keine]]
(4) Der Käufer hat das Fahrzeug besichtigt oder hatte Gelegenheit dazu.
§ 8 Mängelrechte
(1) Mängelrechte: [[Verkauf wie besichtigt unter Ausschluss weiterer Mängelrechte, soweit gesetzlich zulässig / Gewährleistung von 30 Tagen für nicht offengelegte Mängel]]
(2) Eine Beschränkung der Mängelrechte gilt nicht für Mängel, die der Verkäufer kannte und nicht offengelegt hat, nicht für einen Kilometerstand, den der Verkäufer als falsch kannte, und nicht, soweit das Gesetz sie nicht zulässt. Rechte, die das Gesetz einem Käufer als Verbraucher gibt, lassen sich durch diesen Vertrag nicht ausschließen und bleiben unberührt.
§ 9 Zulassung und Umschreibung
Bei der Übergabe gibt der Verkäufer dem Käufer die Zulassungsbescheinigung bzw. die Fahrzeugpapiere, den Nachweis der letzten Hauptuntersuchung, soweit vorhanden, die Wartungsnachweise und alle Schlüssel und unterschreibt die zur Umschreibung nötigen Formulare. Der Käufer lässt das Fahrzeug innerhalb von [[14]] Tagen oder bis zu der früheren Frist, die das anwendbare Recht verlangt, auf sich zu, und der Verkäufer meldet den Verkauf der Zulassungsstelle und seiner Versicherung, soweit das Gesetz es verlangt. Der Käufer schließt vor der Abfahrt eine eigene Versicherung ab. Die Kosten, Steuern und Gebühren der Umschreibung trägt [[der Käufer / der Verkäufer / jede Partei zur Hälfte]].
§ 10 Versicherung, Bußgelder und Steuern
Der Verkäufer hält das Fahrzeug bis zur Übergabe versichert; ab der Übergabe versichert es der Käufer. Bußgelder, Mautgebühren, sonstige Gebühren und Steuern, die die Zeit vor der Übergabe betreffen, trägt der Verkäufer, die für die Zeit ab der Übergabe der Käufer. Jede Partei leitet Mitteilungen, die sie über den Anteil der anderen erhält, unverzüglich weiter.
§ 11 Zahlungsverzug und Nichtübergabe
(1) Zahlt der Käufer nicht oder nimmt er das Fahrzeug nicht zum vereinbarten Termin ab, kann der Verkäufer ihn in Textform mahnen und eine weitere Frist von [[7]] Tagen setzen. Zahlt oder übernimmt der Käufer auch dann nicht, kann der Verkäufer vom Kauf zurücktreten; eine geleistete Anzahlung wird dann abzüglich des angemessenen, nachgewiesenen Schadens des Verkäufers erstattet, soweit das Gesetz dies zulässt.
(2) Übergibt der Verkäufer das Fahrzeug nicht zum vereinbarten Termin, kann der Käufer auf dieselbe Weise eine weitere Frist setzen und dann zurücktreten; der Verkäufer erstattet dann alles Gezahlte sofort.
§ 12 Haftung
(1) Jede Partei haftet für Schäden, die sie durch eine Verletzung dieses Vertrags verursacht, nach dem Gesetz.
(2) Die Haftung des Verkäufers aus diesem Vertrag ist auf den gezahlten Kaufpreis begrenzt. Die Haftung für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit, für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie in allen Fällen, in denen eine Beschränkung gesetzlich nicht zulässig ist, bleibt unberührt.
§ 13 Änderungen und Mitteilungen
Dieser Vertrag einschließlich seiner Preisaufstellung und des Übergabeprotokolls ist die gesamte Vereinbarung der Parteien über den Verkauf des Fahrzeugs. Änderungen sind nur wirksam, wenn beide Parteien ihnen in Textform zustimmen. Mitteilungen gehen an die für die Parteien angegebenen Anschriften oder an eine Anschrift, die eine Partei mitgeteilt hat.
§ 14 Anwendbares Recht und Streitigkeiten
Für diesen Vertrag gilt das unter „Anwendbares Recht“ genannte Recht. Die Parteien bemühen sich zunächst, Streitigkeiten einvernehmlich beizulegen. Gerichtsstand ist der unter „Gerichtsstand“ genannte Ort, soweit zwingendes Recht nichts anderes bestimmt.
Zahlungsbedingungen
Der Kaufpreis ist [[als Anzahlung von 10 % bei Vertragsschluss und im Übrigen bei Übergabe / bei Übergabe in voller Höhe]] fällig, und zwar per [[Überweisung auf das vom Verkäufer genannte Konto / Barzahlung gegen Quittung]].
Anwendbares Recht
[[Anwendbares Recht, z. B. Recht der Bundesrepublik Deutschland]]
Gerichtsstand
[[Gerichtsstand, z. B. Sitz des Auftragnehmers]]
So verwenden Sie die Vorlage
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Zur Unterschrift senden
Sie unterschreiben zuerst und senden dann jeder unterzeichnenden Person einen sicheren Link und auf einem anderen Weg einen Zugangscode. Unterzeichnende brauchen kein Konto.
Nächste Schritte
Ihre Gegenseite öffnet den Link auf jedem Gerät und braucht kein Konto. Wie das Unterschreiben aussieht, zeigt die Seite zu E-Verträgen; welche Art elektronischer Signatur für welches Dokument genügt, erklärt der Leitfaden.
Schon unterschrieben? Erstellen Sie die Rechnung direkt aus dem unterschriebenen Vertrag: Parteien und Preispositionen werden übernommen, für den vollen Betrag oder eine Anzahlung. Wo die Rechnung im Ablauf vom Angebot bis zur Quittung steht, zeigt der Leitfaden zu den Rechnungsarten.
Was es ist – und was nicht
QuoteBill erzeugt eine einfache elektronische Signatur mit Ereignisprotokoll. In der EU, im Vereinigten Königreich, in den USA und in Korea wird einer Signatur die Rechtswirkung nicht allein deshalb abgesprochen, weil sie elektronisch ist; in Japan brauchen die meisten Verträge gar keine besondere Form. Was eine einfache elektronische Signatur im Streitfall beweist, hängt von den Belegen ab, und manche Dokumente brauchen eine andere Form.
Es ist keine qualifizierte oder fortgeschrittene elektronische Signatur, und QuoteBill prüft die Identität der Unterzeichnenden nicht. Protokolliert wird die Nutzung des Links und des Zugangscodes, die Sie übermittelt haben – wer beides hat, kann unterschreiben. Das Signaturprotokoll nennt jeden ausgestellten Link und zu jeder Aktion des Absenders oder einer unterzeichnenden Person deren IP-Adresse und Browser, soweit sie ermittelt werden konnten.
Manche Dokumente brauchen eine andere Form. Testamente, viele Grundstücksgeschäfte, Bürgschaften und manche arbeitsrechtlichen Erklärungen verlangen je nach Land die eigenhändige Unterschrift, eine notarielle Beurkundung oder eine qualifizierte Signatur. Die Vorlagen sind Muster und keine Rechtsberatung: Lassen Sie sie anwaltlich prüfen.
Weitere Vertragsvorlagen
Bauvertrag
Bauleistung und Pläne, Genehmigungen, Bauzeit, Vergütung, Änderungen, Abnahme, Mängel und Versicherung.
Renovierungsvertrag (Umbau und Innenausbau)
Leistungsumfang und Material, Zugang, Genehmigungen, Zeitplan, Zahlungsplan, verdeckte Zustände, Abnahme.
Vertrag über Reparatur- und Instandsetzungsarbeiten
Arbeiten und Preis, Zusatzarbeiten vor Ort, zulassungspflichtige Gewerke, Abschluss, Gewährleistung, Stornierung.
Architekten- und Planungsvertrag
Leistungsphasen, Vorgaben, Honorar, Genehmigungen, Kostenschätzung, Baustellenbesuche, Urheberrecht und Nutzung.