Renovierungsvertrag: Vorlage
Leistungsumfang und Material, Zugang, Genehmigungen, Zeitplan, Zahlungsplan, verdeckte Zustände, Abnahme. Ein Mustervertrag, den Sie vollständig lesen, in QuoteBill anpassen und über einen sicheren Link online unterschreiben lassen können.
Muster – anwaltlich prüfen lassen · Einfache elektronische Signatur mit Ereignisprotokoll

Für wen sie gedacht ist
Für Renovierungs- und Ausbaubetriebe und die Eigentümer von Wohnung oder Büro, die Umfang, Auswahl, Zahlungsplan, verdeckte Zustände, Abnahme und Gewährleistung vor Beginn festhalten wollen.
Renovierungsarbeiten können Genehmigungen und zugelassene Handwerker erfordern; Verbraucherregeln zu Vorauszahlung, Abnahme und Rücktritt sind je Land verschieden und gehen diesem Muster vor.
Was sie regelt
14 Paragrafen in dieser Reihenfolge. Jeder steht im Mustertext weiter unten, und Sie können Paragrafen vor dem Senden ändern, streichen oder ergänzen.
§ 1 Gegenstand
Wofür der Vertrag da ist: Der Auftragnehmer führt Renovierungs- und Ausbauarbeiten in der Wohnung oder den Geschäftsräumen des Auftraggebers aus, und jede Seite leistet ihren Beitrag.
§ 2 Leistungsumfang
Felder für die Anschrift, die Arbeiten raumweise und die Pläne oder das Angebot. Möbel, Geräte und alles nicht Aufgeführte gehören nur dazu, wenn beide es anders vereinbaren.
§ 3 Material und Auswahl
Der Auftraggeber wählt Oberflächen und Ausstattung bis zu einem festgelegten Tag, der Auftragnehmer liefert die beschriebene Qualität. Nach der Bestellung geänderte Wahl gilt als Änderung; für gestellte Gegenstände haftet er nicht.
§ 4 Zugang und Mitwirkung des Auftraggebers
Arbeitstage und Zeiten sind Felder. Der Auftraggeber sorgt für Zugang, Wasser, Strom und Lagerplatz, räumt oder schützt die Räume, nennt Haustiere und Hausordnung und holt nötige Zustimmungen ein.
§ 5 Genehmigungen und Berechtigungen
Ein Feld sagt, wer eine Genehmigung oder Anzeige veranlasst. Der Auftragnehmer bestätigt die gesetzlich geforderten Berechtigungen, besonders für Elektro-, Gas-, Sanitär- und Tragwerksarbeiten, und übergibt die Nachweise.
§ 6 Zeitplan und Arbeitszeiten
Starttermin und angestrebte Fertigstellung. Gearbeitet wird in den vereinbarten Zeiten und Lärmgrenzen; Verzögerungen, die der Auftragnehmer nicht beeinflusst, verlängern die Frist und werden zügig gemeldet.
§ 7 Vergütung und Zahlung
Die Vergütung steht in der Preisaufstellung, Festpreis oder Schätzung, gezahlt nach dem Plan im Feld. Vorauszahlungen bleiben im gesetzlichen Rahmen; für gelistete Mängel darf ein angemessener Betrag einbehalten werden.
§ 8 Änderungen und verdeckte Zustände
Änderungen werden erst nach Mitteilung der Kosten und Freigabe in Textform ausgeführt. Zeigen sich beim Öffnen von Wänden Feuchtigkeit, Fäulnis, alte Leitungen oder Gefahrstoffe, ruht die Arbeit, und ein Vorgehen wird vorgeschlagen.
§ 9 Schutz, Reinigung und Abfall
Der Auftragnehmer schützt, was bleibt, reinigt täglich, entsorgt Abfall ordnungsgemäß und behebt Schäden seiner Mitarbeiter. Sachen und Werkzeuge des Auftraggebers nutzt er nicht ohne Erlaubnis.
§ 10 Fertigstellung und Abnahme
Gemeinsame Begehung in festgelegter Zeit und eine Mängelliste, die in festgelegter Frist behoben wird. Schweigen oder Nutzung ohne Beanstandung gilt als Abnahme, soweit das Recht nichts anderes sagt.
§ 11 Mängel und Gewährleistung
Mängel aus der Arbeit des Auftragnehmers werden eine festgelegte Zahl von Monaten, bei längerer gesetzlicher Frist länger, kostenlos behoben. Abnutzung, Fehlgebrauch und gestellte Teile sind ausgenommen; gesetzliche Rechte bleiben.
§ 12 Versicherung und Haftung
Der Auftragnehmer hat eine Haftpflichtversicherung mit festgelegter Deckung, der Auftraggeber versichert Gebäude und Inhalt. Die Haftung ist auf einen Betrag begrenzt, mit den üblichen Ausnahmen wie Vorsatz und Personenschäden.
§ 13 Rücktritt und Kündigung
Jede Seite kann nach einer erheblichen, nicht rechtzeitig beseitigten Verletzung kündigen. Rücktritt vor Beginn kostet nur die entstandenen Kosten, danach Geleistetes und Material plus Feldbetrag. Gesetzliche Rücktrittsrechte bleiben.
§ 14 Anwendbares Recht und Streitigkeiten
Es gilt das genannte Recht. Die Parteien versuchen zunächst, Streitigkeiten einvernehmlich beizulegen; im Übrigen gilt der genannte Gerichtsstand.
Eine Preisaufstellung (Positionen, Mengen und Preise) gehört zu diesem Vertrag. Sie beginnt leer, in Ihrer Währung, und die Klauseln zu Vergütung und Zahlung verweisen auf sie.
Der Mustertext
Das ganze Muster, so wie QuoteBill es anlegt. Text in doppelten eckigen Klammern, etwa [[10]], ist eine Lücke zum Ausfüllen oder Prüfen. Eine Zahl oder Uhrzeit, die Sie stehen lassen, wird beim Senden so verwendet; eine Lücke, die Ihre eigenen Worte braucht, muss zuvor ausgefüllt werden. Der Klauseltext liegt auf Englisch, Koreanisch, Japanisch und Deutsch vor; in anderen Sprachen beginnt ein Vertrag auf Englisch, damit Sie ihn übersetzen können.
Mustertext lesen
Renovierungs- und Ausbauvertrag
Vertragsparteien: Auftragnehmer · Auftraggeber
§ 1 Gegenstand
Dieser Vertrag regelt die Bedingungen, zu denen der Auftragnehmer die unten beschriebenen Renovierungs- und Ausbauarbeiten in der Wohnung oder den Geschäftsräumen des Auftraggebers ausführt, und was jede Partei zu tun hat.
§ 2 Leistungsumfang
(1) Der Auftragnehmer führt in [[Anschrift der Wohnung oder der Räume]] folgende Arbeiten aus:
[[Arbeiten raumweise beschreiben, z. B. Küche, Bad, Boden, Malerarbeiten, Einbauten]]
(2) Bestandteil dieses Vertrags sind folgende Pläne, Zeichnungen oder Angebote: [[Liste der Unterlagen mit Datum, oder keine]]
(3) Möbel, Elektrogeräte, Dekoration und alles, was in der Beschreibung oder der Preisaufstellung nicht aufgeführt ist, gehört nur dazu, wenn die Parteien es in Textform anders vereinbaren.
§ 3 Material und Auswahl
(1) Der Auftraggeber wählt die hier genannten Oberflächen, Ausstattungen und Farben bis zum [[Datum]] aus: [[Vom Auftraggeber auszuwählende Posten]]
(2) Der Auftragnehmer liefert Material in der beschriebenen Qualität oder gleichwertiges und weist rechtzeitig auf lange Lieferzeiten hin.
(3) Ändert der Auftraggeber eine Auswahl, nachdem das Material bestellt wurde, gelten die Mehrkosten und die Verzögerung als Änderung.
(4) Stellt der Auftraggeber Material oder Ausstattung selbst, prüft der Auftragnehmer deren Eignung für die Arbeit, soweit er sie erkennen kann, haftet aber nicht für Mängel der Gegenstände selbst.
§ 4 Zugang und Mitwirkung des Auftraggebers
(1) Der Auftraggeber gewährt dem Auftragnehmer an folgenden Arbeitstagen und zu folgenden Zeiten Zugang und stellt Wasser, Strom und einen Lagerplatz für Material bereit: [[Arbeitstage und Zeiten]]
(2) Er räumt die Arbeitsbereiche oder schützt, was bleibt, teilt dem Auftragnehmer mit, was die Arbeit beeinflusst, etwa Haustiere, Hausordnung oder eingeschränkten Zugang, und bestätigt, dass er berechtigt ist, die Arbeiten in Auftrag zu geben.
(3) Die Zustimmung des Eigentümers, Vermieters, der Hausverwaltung oder der Nachbarn holt der Auftraggeber ein, soweit sie erforderlich ist.
§ 5 Genehmigungen und Berechtigungen
(1) Verlangt das anwendbare Recht für die Arbeiten eine Genehmigung oder Anzeige, veranlasst sie [[der Auftraggeber / der Auftragnehmer]]; die andere Partei unterstützt mit den Unterlagen, die sie hat.
(2) Der Auftragnehmer bestätigt, dass er und jeder Handwerker, den er für Arbeiten einsetzt, die das Gesetz zugelassenen Personen vorbehält, etwa Elektro-, Gas-, Sanitär- oder Tragwerksarbeiten, die nach dem anwendbaren Recht erforderliche Berechtigung oder Qualifikation besitzt.
(3) Nachweise für solche Arbeiten erhält der Auftraggeber bei Fertigstellung.
§ 6 Zeitplan und Arbeitszeiten
(1) Der Auftragnehmer beginnt die Arbeiten am [[Starttermin]] und strebt an, sie bis zum [[voraussichtlicher Fertigstellungstermin]] abzuschließen.
(2) Er arbeitet an den oben genannten Tagen und zu den genannten Zeiten und hält den Lärm innerhalb der Zeiten, die die Hausordnung und das anwendbare Recht erlauben.
(3) Die Frist verlängert sich um die Dauer von Verzögerungen durch verspätete Auswahl, verspäteten Zugang oder verspätete Zahlungen des Auftraggebers, durch Änderungen, verdeckte Zustände, Lieferverzögerungen außerhalb des Einflusses des Auftragnehmers oder andere Ursachen, die er nicht beeinflussen kann; er teilt dies dem Auftraggeber unverzüglich mit.
§ 7 Vergütung und Zahlung
(1) Der Auftraggeber zahlt die Vergütung laut Preisaufstellung dieses Vertrags. Sie ist [[ein Festpreis / eine Schätzung auf Grundlage der beschriebenen Arbeiten]] und versteht sich ohne Steuern, soweit die Preisaufstellung nichts anderes sagt.
(2) Die Zahlung erfolgt wie folgt: [[Zahlungsplan, z. B. 30 % bei Vertragsschluss, 40 % bei halbem Baufortschritt, Rest bei Fertigstellung]]
(3) Der Auftragnehmer verlangt Vorauszahlungen nur in dem Umfang, den das anwendbare Recht zulässt.
(4) Bei Fertigstellung darf der Auftraggeber einen angemessenen Betrag für die bei der Schlussprüfung festgehaltenen Mängel einbehalten, bis sie behoben sind.
(5) Ist eine Zahlung mehr als [[7]] Tage überfällig, darf der Auftragnehmer die Arbeit nach Mitteilung ruhen lassen, soweit das anwendbare Recht dies zulässt.
§ 8 Änderungen und verdeckte Zustände
(1) Jede Partei kann Änderungen verlangen. Der Auftragnehmer teilt mit, was die Änderung kostet und wie sie sich auf den Zeitplan auswirkt, und führt sie erst aus, wenn der Auftraggeber sie in Textform freigegeben hat.
(2) Beim Öffnen von Wänden, Böden oder Decken können Zustände auftauchen, die vorher nicht zu sehen waren, etwa Feuchtigkeit, Fäulnis, alte Leitungen oder Rohre oder gefährliche Stoffe. Der Auftragnehmer unterbricht dann die betroffene Arbeit, informiert den Auftraggeber sofort und schlägt vor, wie damit umzugehen ist und welche Kosten und Verzögerungen entstehen.
(3) Gefährliche Stoffe entfernen nur Personen, die dafür qualifiziert sind, wie es das anwendbare Recht verlangt.
§ 9 Schutz, Reinigung und Abfall
(1) Der Auftragnehmer schützt Böden, Möbel und Einbauten, die in den Arbeitsbereichen bleiben, hält die Räume an jedem Arbeitstag angemessen sauber, entsorgt seinen Abfall ordnungsgemäß und reinigt die Arbeitsbereiche bei Fertigstellung.
(2) Schäden, die seine Mitarbeiter am Eigentum des Auftraggebers verursachen, behebt er oder ersetzt sie.
(3) Er bewegt oder nutzt Sachen, Werkzeuge und Einrichtungen des Auftraggebers nicht ohne Erlaubnis und verwahrt Schlüssel und Zugangsdaten sicher.
§ 10 Fertigstellung und Abnahme
(1) Der Auftragnehmer zeigt dem Auftraggeber die Fertigstellung an. Die Parteien begehen die Arbeiten innerhalb von [[7]] Tagen gemeinsam und halten Mängel in einer Liste fest; der Auftragnehmer behebt sie innerhalb von [[14]] Tagen oder einer anderen vereinbarten Frist.
(2) Der Auftraggeber nimmt die Arbeiten innerhalb dieser Zeit ab oder teilt die Mängel, die die Abnahme hindern, in Textform mit.
(3) Äußert er sich nicht oder nutzt er die fertigen Arbeiten ohne Beanstandung, gelten sie als abgenommen, soweit das anwendbare Recht nichts anderes bestimmt.
(4) Unwesentliche Mängel, die die normale Nutzung nicht hindern, verzögern die Abnahme nicht.
§ 11 Mängel und Gewährleistung
(1) Der Auftragnehmer behebt Mängel, die auf seiner Arbeit oder seinem Material beruhen und die innerhalb von [[12]] Monaten nach Fertigstellung oder einer längeren Frist, die das anwendbare Recht verlangt, gemeldet werden, kostenlos und innerhalb angemessener Zeit.
(2) Nicht erfasst sind normale Abnutzung, unsachgemäßer Gebrauch, mangelnde Pflege, vom Auftraggeber gestellte Gegenstände und Änderungen durch andere.
(3) Die Rechte, die das anwendbare Recht dem Auftraggeber gibt, werden durch diese Klausel nicht beschränkt.
§ 12 Versicherung und Haftung
(1) Der Auftragnehmer unterhält eine Haftpflichtversicherung für Personen- und Sachschäden durch die Arbeiten mit einer Deckung von mindestens [[Betrag]] je Schadensfall und legt auf Verlangen einen Nachweis vor.
(2) Der Auftraggeber unterhält seine Versicherung für das Gebäude und dessen Inhalt und teilt seinem Versicherer die Arbeiten mit.
(3) Jede Partei haftet nach den gesetzlichen Vorschriften für Schäden, die sie verursacht. Die Haftung des Auftragnehmers aus diesem Vertrag ist auf [[die Vergütung / Betrag]] begrenzt. Die Haftung für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit, für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie in allen Fällen, in denen eine Beschränkung gesetzlich nicht zulässig ist, bleibt unberührt.
§ 13 Rücktritt und Kündigung
(1) Verletzt eine Partei diesen Vertrag erheblich und beseitigt sie die Verletzung nicht innerhalb von [[7]] Tagen nach Aufforderung, kann die andere Partei den Vertrag in Textform kündigen.
(2) Tritt der Auftraggeber vor Beginn der Arbeiten zurück, zahlt er nur die bereits entstandenen Kosten des Auftragnehmers, auch für eigens für ihn bestelltes Material, das nicht zurückgegeben werden kann.
(3) Tritt er nach Beginn der Arbeiten zurück, zahlt er die ausgeführten Arbeiten und die Kosten bestellten Materials zuzüglich [[Ersatz für den entstandenen Schaden, oder keiner]], soweit das anwendbare Recht dies zulässt.
(4) Rechte des Auftraggebers zum Rücktritt oder Widerruf nach dem anwendbaren Recht werden durch diese Klausel nicht beschränkt.
§ 14 Anwendbares Recht und Streitigkeiten
Für diesen Vertrag gilt das unter „Anwendbares Recht“ genannte Recht. Die Parteien bemühen sich zunächst, Streitigkeiten einvernehmlich beizulegen. Gerichtsstand ist der unter „Gerichtsstand“ genannte Ort, soweit zwingendes Recht nichts anderes bestimmt.
Zahlungsbedingungen
Jede Rate ist innerhalb von [[7]] Tagen nach Zugang der Rechnung auf das in der Rechnung genannte Konto zu zahlen. Die Schlussrate ist bei Fertigstellung fällig, abzüglich eines für gelistete Mängel einbehaltenen Betrags.
Anwendbares Recht
[[Anwendbares Recht, z. B. Recht der Bundesrepublik Deutschland]]
Gerichtsstand
[[Gerichtsstand, z. B. Sitz des Auftragnehmers]]
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Was es ist – und was nicht
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Es ist keine qualifizierte oder fortgeschrittene elektronische Signatur, und QuoteBill prüft die Identität der Unterzeichnenden nicht. Protokolliert wird die Nutzung des Links und des Zugangscodes, die Sie übermittelt haben – wer beides hat, kann unterschreiben. Das Signaturprotokoll nennt jeden ausgestellten Link und zu jeder Aktion des Absenders oder einer unterzeichnenden Person deren IP-Adresse und Browser, soweit sie ermittelt werden konnten.
Manche Dokumente brauchen eine andere Form. Testamente, viele Grundstücksgeschäfte, Bürgschaften und manche arbeitsrechtlichen Erklärungen verlangen je nach Land die eigenhändige Unterschrift, eine notarielle Beurkundung oder eine qualifizierte Signatur. Die Vorlagen sind Muster und keine Rechtsberatung: Lassen Sie sie anwaltlich prüfen.
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