Maklervertrag Immobilien: Vorlage

Verkaufs- oder Vermietungsauftrag, Alleinauftrag, Angebote, Provision, Schutzfrist, Interessenkonflikte, Erlaubnis. Ein Mustervertrag, den Sie vollständig lesen, in QuoteBill anpassen und über einen sicheren Link online unterschreiben lassen können.

Muster – anwaltlich prüfen lassen · Einfache elektronische Signatur mit Ereignisprotokoll

Erste Seite des Musters „Maklervertrag über Immobilien“ mit markierten Lücken zum Ausfüllen

Für wen sie gedacht ist

Für Eigentümer, die eine Immobilie durch einen Makler verkaufen oder vermieten wollen, und Makler, die Auftragsart, Provision, Laufzeit, Schutzfrist und Pflichten zuerst schriftlich festhalten wollen.

Immobilienmakler brauchen vielerorts eine Erlaubnis, und Regeln zu Provision, Form, Zahlungspflichtigem und Alleinaufträgen sind je Land verschieden und gehen diesem Muster vor.

Was sie regelt

14 Paragrafen in dieser Reihenfolge. Jeder steht im Mustertext weiter unten, und Sie können Paragrafen vor dem Senden ändern, streichen oder ergänzen.

  • § 1 Gegenstand

    Wofür der Vertrag da ist: Der Auftraggeber beauftragt den Makler, für die Immobilie einen Käufer oder Mieter zu finden. Er ist selbst weder Kauf- noch Mietvertrag.

  • § 2 Objekt und Verfügungsbefugnis des Auftraggebers

    Felder für das Objekt und den Angebotspreis. Der Auftraggeber bestätigt seine Verkaufs- oder Vermietungsbefugnis, nennt ihm bekannte Rechte, Mängel und Streitigkeiten und steht für seine Angaben ein.

  • § 3 Art des Auftrags

    Sie wählen Alleinauftrag oder einfachen Auftrag. Beim Alleinauftrag wird während der Laufzeit kein anderer Makler beauftragt. Ein Feld sagt, ob Provision geschuldet ist, wenn der Auftraggeber selbst die Gegenseite findet.

  • § 4 Leistungen des Maklers

    Werbung, Besichtigungen, Weiterleitung jedes Angebots, allgemeine Marktinformationen und Hilfe bis zu Vertragsschluss und Übergabe. Der Makler beschreibt wahrheitsgemäß und berät nicht rechtlich, steuerlich oder finanziell.

  • § 5 Preis und Angebote

    Der Auftraggeber entscheidet über Preis und Angebote. Der Makler darf ihn nicht binden, kein Angebot annehmen und keine Anzahlung entgegennehmen, es sei denn, der Auftraggeber ermächtigt ihn in Textform.

  • § 6 Provision

    Die Provision folgt der Preisaufstellung oder einem Feld; Sie wählen, wer zahlt und wann sie entsteht. Ohne Vertragsschluss ist nichts geschuldet. Gesetzliche Grenzen für die Provision gehen dieser Klausel vor.

  • § 7 Werbekosten

    Der Makler trägt seine eigenen Werbekosten. Zusatzleistungen wie Fotos oder Nachweise zahlt die im Feld genannte Seite, und erst nachdem der Auftraggeber sie freigegeben hat.

  • § 8 Laufzeit und Schutzfrist

    Eine Laufzeit in Monaten, dann Ende oder monatliche Verlängerung. Schließt der Auftraggeber innerhalb einer Frist nach Ende mit einer vom Makler vorgestellten Person, ist die Provision geschuldet, soweit das Recht es zulässt.

  • § 9 Interessenkonflikte

    Der Makler legt eigene Interessen und Tätigkeit für die Gegenseite offen, wird für beide nur mit Einverständnis des Auftraggebers tätig und nimmt ohne dessen Zustimmung nichts von Dritten an.

  • § 10 Berechtigung und Berufspflichten

    Der Makler bestätigt die gesetzlich verlangte Erlaubnis oder Eintragung, hält sie aufrecht, meldet ihren Wegfall und erfüllt die Pflichten, die das Recht Maklern auferlegt.

  • § 11 Datenschutz und Vertraulichkeit

    Personenbezogene Daten dienen nur dem Auftrag und gesetzlichen Pflichten und werden wie gesetzlich verlangt behandelt. Der Makler nennt nicht den niedrigsten annehmbaren Preis; beide halten Informationen vertraulich.

  • § 12 Kündigung

    Ein einfacher Auftrag ist jederzeit kündbar, ein Alleinauftrag mit festgelegter Frist in Tagen. Eine erhebliche, unbeseitigte Verletzung erlaubt sofortige Beendigung. Bereits entstandene Provision bleibt geschuldet.

  • § 13 Haftung

    Der Makler haftet für eigene Beratung und Leistung, nicht für die Gegenseite, den Objektzustand oder in gutem Glauben weitergegebene Angaben. Die Haftung ist begrenzt, mit den üblichen Ausnahmen.

  • § 14 Anwendbares Recht und Streitigkeiten

    Es gilt das genannte Recht. Die Parteien versuchen zunächst, Streitigkeiten einvernehmlich beizulegen; im Übrigen gilt der genannte Gerichtsstand.

Eine Preisaufstellung ist optional: Fügen Sie eine hinzu, wenn Sie die Beträge als Tabelle haben möchten, oder tragen Sie den vereinbarten Betrag in die Zahlungsklausel ein.

Der Mustertext

Das ganze Muster, so wie QuoteBill es anlegt. Text in doppelten eckigen Klammern, etwa [[10]], ist eine Lücke zum Ausfüllen oder Prüfen. Eine Zahl oder Uhrzeit, die Sie stehen lassen, wird beim Senden so verwendet; eine Lücke, die Ihre eigenen Worte braucht, muss zuvor ausgefüllt werden. Der Klauseltext liegt auf Englisch, Koreanisch, Japanisch und Deutsch vor; in anderen Sprachen beginnt ein Vertrag auf Englisch, damit Sie ihn übersetzen können.

Mustertext lesen

Maklervertrag über Immobilien

Vertragsparteien: Auftraggeber · Makler

§ 1 Gegenstand

Dieser Vertrag regelt die Bedingungen, zu denen der Auftraggeber den Makler beauftragt, für die unten beschriebene Immobilie [[einen Käufer / einen Mieter]] zu finden, und was jede Partei zu tun hat. Er ist selbst weder ein Kauf- noch ein Mietvertrag.

§ 2 Objekt und Verfügungsbefugnis des Auftraggebers

(1) Objekt: [[Anschrift und Beschreibung der Immobilie]]

(2) Angebotspreis oder Miete: [[Angebotspreis oder Miete und Währung]]

(3) Der Auftraggeber bestätigt, dass er Eigentümer ist oder zum Verkauf oder zur Vermietung berechtigt ist und dass er die erforderlichen Zustimmungen von Miteigentümern, Kreditgebern oder der Eigentümergemeinschaft hat.

(4) Er teilt dem Makler ihm bekannte Grundpfandrechte, Mietverhältnisse, Rechte Dritter, Mängel, Streitigkeiten und geplante Arbeiten mit, die das Objekt betreffen, übergibt die verlangten Unterlagen, etwa Eigentumsnachweis, Pläne und Bescheinigungen, und informiert ihn sofort über Änderungen.

(5) Für die Richtigkeit seiner Angaben gegenüber dem Makler ist der Auftraggeber verantwortlich.

§ 3 Art des Auftrags

(1) Der Auftrag ist [[ein Alleinauftrag / ein einfacher Auftrag]].

(2) Bei einem Alleinauftrag beauftragt der Auftraggeber während der Laufzeit keinen anderen Makler für das Objekt und teilt dem Makler Anfragen mit, die er selbst erhält.

(3) Bei einem einfachen Auftrag darf der Auftraggeber auch andere Makler beauftragen.

(4) Findet der Auftraggeber den Käufer oder Mieter selbst, ist die Provision des Maklers [[geschuldet / nicht geschuldet]], soweit das anwendbare Recht dies zulässt. Diese Klausel soll nicht über das hinausgehen, was das anwendbare Recht für Maklerverträge erlaubt.

§ 4 Leistungen des Maklers

(1) Der Makler bewirbt das Objekt, zeigt es Interessenten, gibt ihnen die vom Auftraggeber freigegebenen Informationen, leitet jedes Angebot unverzüglich an den Auftraggeber weiter, berichtet ihm allgemein über die Marktlage und unterstützt die Schritte bis zum Vertragsschluss und zur Übergabe.

(2) Er handelt mit angemessener Sorgfalt und Sachkunde und beschreibt das Objekt wahrheitsgemäß und ohne irreführende Angaben.

(3) Der Makler erbringt keine rechtliche, steuerliche oder finanzielle Beratung; jede Partei lässt sich dazu selbst beraten.

§ 5 Preis und Angebote

(1) Über Preis, Bedingungen und die Annahme eines Angebots entscheidet der Auftraggeber.

(2) Der Makler ist nicht befugt, den Auftraggeber zu binden, ein Angebot anzunehmen oder dafür eine Anzahlung oder andere Gelder entgegenzunehmen, es sei denn, der Auftraggeber ermächtigt ihn dazu in Textform.

(3) Auf Wunsch teilt der Makler dem Auftraggeber seine Einschätzung zu Preis und Angeboten mit.

§ 6 Provision

(1) Die Provision des Maklers steht in der Preisaufstellung dieses Vertrags, ersatzweise beträgt sie [[Provisionsbetrag oder Prozentsatz]].

(2) Die Provision trägt [[der Auftraggeber / die Gegenseite / beide Parteien, wie hier angegeben: Aufteilung]]; sie versteht sich ohne Steuern, soweit nichts anderes angegeben ist.

(3) Sie entsteht, wenn infolge der Tätigkeit des Maklers [[der Kauf- oder Mietvertrag geschlossen wird / der Kauf oder die Vermietung abgewickelt ist]].

(4) Kommt während der Laufzeit oder der Schutzfrist kein Vertrag zustande, ist keine Provision geschuldet.

(5) Grenzen, die das anwendbare Recht der Höhe der Maklerprovision, der Person des Zahlungspflichtigen und dem Zeitpunkt des Entstehens setzt, gehen dieser Klausel vor.

§ 7 Werbekosten

(1) Der Makler trägt seine eigenen Kosten für die Werbung und die Besichtigung des Objekts.

(2) Die Kosten für zusätzliche Leistungen, die der Auftraggeber wünscht, etwa professionelle Fotos, einen Energie- oder Zustandsnachweis oder bezahlte Anzeigen, trägt [[der Auftraggeber / der Makler]], und zwar erst nach vorheriger Freigabe durch den Auftraggeber: [[Freigegebene Zusatzkosten, oder keine]]

§ 8 Laufzeit und Schutzfrist

(1) Der Auftrag läuft [[3]] Monate ab dem Wirksamkeitsdatum; danach [[endet er / verlängert er sich monatsweise, bis eine Partei ihn beendet]].

(2) Schließt der Auftraggeber innerhalb von [[3]] Monaten nach Ende des Auftrags einen Vertrag mit einer Person, die der Makler während der Laufzeit vorgestellt und dem Auftraggeber in Textform benannt hat, ist die Provision geschuldet, als wäre der Vertrag während der Laufzeit geschlossen worden, soweit das anwendbare Recht dies zulässt.

§ 9 Interessenkonflikte

(1) Der Makler teilt dem Auftraggeber unverzüglich mit, wenn er oder eine ihm nahestehende Person ein persönliches Interesse am Objekt oder am Geschäft hat oder wenn er auch für die Gegenseite tätig ist.

(2) Für beide Seiten wird er nur mit Wissen und Einverständnis des Auftraggebers tätig.

(3) Der Makler nimmt im Zusammenhang mit dem Geschäft keine Zahlungen oder Vorteile von der Gegenseite oder von Dritten an, es sei denn, der Auftraggeber weiß davon und stimmt zu.

§ 10 Berechtigung und Berufspflichten

(1) Der Makler bestätigt, dass er die Erlaubnis, Eintragung oder Mitgliedschaft besitzt, die das anwendbare Recht für die Tätigkeit als Immobilienmakler verlangt: [[Nummer der Erlaubnis oder Eintragung, oder keine erforderlich]]

(2) Er hält sie während der Laufzeit aufrecht, teilt dem Auftraggeber sofort mit, wenn sie wegfällt, und erfüllt die Pflichten, die das anwendbare Recht Maklern auferlegt, etwa Aufzeichnungen zu führen und vorgeschriebene Informationen zu geben.

§ 11 Datenschutz und Vertraulichkeit

(1) Der Makler nutzt die personenbezogenen Daten des Auftraggebers und der Interessenten nur für diesen Auftrag und zur Erfüllung gesetzlicher Pflichten, gibt sie nur an Personen weiter, die sie dafür brauchen, und behandelt sie so, wie es das für sie geltende Recht verlangt.

(2) Er nennt Interessenten weder den niedrigsten für den Auftraggeber annehmbaren Preis noch andere vertrauliche Informationen.

(3) Jede Partei behandelt nicht öffentliche Informationen der anderen vertraulich.

§ 12 Kündigung

(1) Der Auftraggeber kann einen einfachen Auftrag jederzeit in Textform kündigen.

(2) Ein Alleinauftrag kann mit einer Frist von [[30]] Tagen gekündigt werden.

(3) Verletzt eine Partei diesen Vertrag erheblich und beseitigt sie die Verletzung nicht innerhalb von [[14]] Tagen nach Aufforderung, kann die andere Partei den Auftrag sofort beenden.

(4) Die Beendigung berührt weder bereits entstandene Provisionsansprüche noch Ansprüche aus der Schutzfrist.

§ 13 Haftung

(1) Der Makler ist für seine eigene Beratung und die ordnungsgemäße Erbringung seiner Leistungen verantwortlich, nicht aber für die Erfüllung des dadurch zustande gekommenen Vertrags durch die Gegenseite, für den Zustand des Objekts oder für Angaben des Auftraggebers, die er in gutem Glauben weitergibt.

(2) Der Auftraggeber ist für seine Angaben gegenüber dem Makler verantwortlich.

(3) Die Haftung des Maklers aus diesem Vertrag ist auf [[die Provision / Betrag]] begrenzt. Die Haftung für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit, für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie in allen Fällen, in denen eine Beschränkung gesetzlich nicht zulässig ist, bleibt unberührt.

§ 14 Anwendbares Recht und Streitigkeiten

Für diesen Vertrag gilt das unter „Anwendbares Recht“ genannte Recht. Die Parteien bemühen sich zunächst, Streitigkeiten einvernehmlich beizulegen. Gerichtsstand ist der unter „Gerichtsstand“ genannte Ort, soweit zwingendes Recht nichts anderes bestimmt.

Zahlungsbedingungen

Die Provision ist innerhalb von [[14]] Tagen nach Eintritt des Ereignisses, das sie fällig macht, und nach Zugang der Rechnung auf das in der Rechnung genannte Konto zu zahlen.

Anwendbares Recht

[[Anwendbares Recht, z. B. Recht der Bundesrepublik Deutschland]]

Gerichtsstand

[[Gerichtsstand, z. B. Sitz des Auftragnehmers]]

So verwenden Sie die Vorlage

  1. Vorlage wählen

    Drücken Sie die Schaltfläche, um diese Vorlage zu verwenden. Sind Sie nicht angemeldet, melden Sie sich zuerst an oder registrieren sich kostenlos und kommen direkt zu dieser Vorlage zurück.

  2. Entwurf anlegen

    Die Seite für neue Verträge öffnet sich mit markierter Vorlage. Mit einem Klick auf die Karte legen Sie einen Entwurf an. Partei A wird mit Ihren Firmendaten gefüllt; Lücken, die andere Partei und, wo die Vorlage eine hat, die Preisaufstellung füllen Sie selbst aus.

  3. Zur Unterschrift senden

    Sie unterschreiben zuerst und senden dann jeder unterzeichnenden Person einen sicheren Link und auf einem anderen Weg einen Zugangscode. Unterzeichnende brauchen kein Konto.

Nächste Schritte

  • Ihre Gegenseite öffnet den Link auf jedem Gerät und braucht kein Konto. Wie das Unterschreiben aussieht, zeigt die Seite zu E-Verträgen; welche Art elektronischer Signatur für welches Dokument genügt, erklärt der Leitfaden.

  • Schon unterschrieben? Erstellen Sie die Rechnung direkt aus dem unterschriebenen Vertrag: Parteien und Preispositionen werden übernommen, für den vollen Betrag oder eine Anzahlung. Wo die Rechnung im Ablauf vom Angebot bis zur Quittung steht, zeigt der Leitfaden zu den Rechnungsarten.

Was es ist – und was nicht

QuoteBill erzeugt eine einfache elektronische Signatur mit Ereignisprotokoll. In der EU, im Vereinigten Königreich, in den USA und in Korea wird einer Signatur die Rechtswirkung nicht allein deshalb abgesprochen, weil sie elektronisch ist; in Japan brauchen die meisten Verträge gar keine besondere Form. Was eine einfache elektronische Signatur im Streitfall beweist, hängt von den Belegen ab, und manche Dokumente brauchen eine andere Form.

Es ist keine qualifizierte oder fortgeschrittene elektronische Signatur, und QuoteBill prüft die Identität der Unterzeichnenden nicht. Protokolliert wird die Nutzung des Links und des Zugangscodes, die Sie übermittelt haben – wer beides hat, kann unterschreiben. Das Signaturprotokoll nennt jeden ausgestellten Link und zu jeder Aktion des Absenders oder einer unterzeichnenden Person deren IP-Adresse und Browser, soweit sie ermittelt werden konnten.

Manche Dokumente brauchen eine andere Form. Testamente, viele Grundstücksgeschäfte, Bürgschaften und manche arbeitsrechtlichen Erklärungen verlangen je nach Land die eigenhändige Unterschrift, eine notarielle Beurkundung oder eine qualifizierte Signatur. Die Vorlagen sind Muster und keine Rechtsberatung: Lassen Sie sie anwaltlich prüfen.

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