Fahrzeugmietvertrag: Vorlage

Fahrzeug und Übergabe, Fahrer und Führerschein, Kaution, Nutzung, Versicherung, Unfall, Bußgelder und Rückgabe. Ein Mustervertrag, den Sie vollständig lesen, in QuoteBill anpassen und über einen sicheren Link online unterschreiben lassen können.

Muster – anwaltlich prüfen lassen · Einfache elektronische Signatur mit Ereignisprotokoll

Erste Seite des Musters „Fahrzeugmietvertrag (Auto, Transporter, Motorrad)“ mit markierten Lücken zum Ausfüllen

Für wen sie gedacht ist

Für Vermieter von Auto, Transporter oder Motorrad und Mieter, die Fahrer, Kaution, Selbstbeteiligung, Unfallpflichten, Bußgelder und Rückgabe schriftlich festhalten wollen.

Fahrzeugmiete ist je Land unterschiedlich geregelt (Erlaubnis, Versicherung, Verbraucher- und Verkehrsschutz); wer fahren darf und der Versicherungsschutz folgen dem anwendbaren Recht und den Versicherungsbedingungen.

Was sie regelt

15 Paragrafen in dieser Reihenfolge. Jeder steht im Mustertext weiter unten, und Sie können Paragrafen vor dem Senden ändern, streichen oder ergänzen.

  • § 1 Gegenstand

    Wofür der Vertrag da ist: Der Vermieter vermietet dem Mieter das Fahrzeug für die Mietzeit. Es ist nur eine Miete, ohne Eigentumsübertragung und ohne Kaufrecht.

  • § 2 Fahrzeug und Papiere

    Felder für Fahrzeug, Kilometerstand, Tank- oder Ladestand und Zubehör. Der Vermieter übergibt die nötigen Papiere und bestätigt Zulassung, Verkehrssicherheit, die gesetzlich verlangte Untersuchung und Versicherung.

  • § 3 Mietzeit

    Beginn und Ende mit Uhrzeit. Eine Verlängerung gilt erst mit Bestätigung des Vermieters, verspätete Rückgabe kostet den Satz plus Zuschlag, und bei langem Verzug darf auf Kosten des Mieters abgeholt werden.

  • § 4 Fahrer und Führerschein

    Nur der Mieter und genannte weitere Fahrer dürfen fahren, jeweils mit gültigem Führerschein; Mindestalter und Besitzdauer stehen, soweit das Recht es zulässt, in Feldern. Der Mieter steht für alle Fahrer ein.

  • § 5 Miete, Kilometer und Kraftstoff

    Die Miete steht in der Preisaufstellung. Inklusivkilometer und der Preis für weitere stehen in Feldern. Das Fahrzeug kommt mit dem Tank- oder Ladestand der Übergabe zurück, sonst wird die Differenz zum Selbstkostenpreis berechnet.

  • § 6 Kaution

    Ein festgelegter Betrag vor oder bei Übergabe als Sicherheit für Miete, Schäden, Selbstbeteiligung und Bußgelder, nach der Rücknahmeprüfung in festgelegter Frist zurückgezahlt, abzüglich belegter Abzüge, in der Regel ohne Zinsen.

  • § 7 Übergabe und Zustand

    Gemeinsame Prüfung und ein unterschriebenes Protokoll zu Zustand, Schäden, Kilometerstand, Tank- oder Ladestand und Zubehör, möglichst mit Fotos. Das Protokoll ist Maßstab für die Rücknahmeprüfung.

  • § 8 Nutzung des Fahrzeugs

    Rechtmäßige, pflegliche Nutzung im erlaubten Gebiet. Keine Rennen, Fahrstunden, Überladung, Gefahrgut, entgeltliche Beförderung, Fahrten abseits der Straße, Fahren unter Alkohol oder Drogen, Weitervermietung oder Umbauten.

  • § 9 Versicherung und Selbstbeteiligung

    Das Fahrzeug ist wie gesetzlich verlangt versichert, der enthaltene Schutz steht im Feld, und der Mieter zahlt je Schaden eine Selbstbeteiligung. Nach Verstößen wie Fahren ohne Führerschein oder unter Alkohol kann der Schutz entfallen.

  • § 10 Unfall, Diebstahl und Panne

    Personen sichern, Hilfe rufen, den Vermieter fristgerecht informieren, schwere Unfälle und Diebstahl anzeigen. Kein Schuldanerkenntnis, keine Reparatur ohne Zustimmung. Bei unverschuldeter Panne: Hilfe, Ersatz, anteilige Erstattung.

  • § 11 Bußgelder, Maut und Gebühren

    Bußgelder, Parkgebühren, Maut und Straßengebühren der Mietzeit zahlt der Mieter, ggf. plus Bearbeitungsgebühr. Der Vermieter darf Behörden die Daten des Mieters mitteilen, soweit das Recht es erlaubt, und leitet Post weiter.

  • § 12 Rückgabe und Schadenskosten

    Rückgabe am genannten Ort, sauber und vollständig, mit gemeinsamer Prüfung oder Prüfung des Vermieters mit Fotos und Widerspruchsfrist. Schäden über Abnutzung, Reinigung, Fehlteile und Kraftstoff werden aufgeschlüsselt berechnet.

  • § 13 Kündigung

    Bei erheblicher, nicht binnen weniger Tage beseitigter Verletzung kann jede Seite kündigen. Der Vermieter kündigt sofort bei verbotener Nutzung, fremdem Fahrer, Zahlungsverzug oder falschen Angaben; der Mieter kann früher zurückgeben.

  • § 14 Haftung

    Der Vermieter haftet nicht für im Fahrzeug gelassene Sachen. Der Mieter haftet für Verlust und Beschädigung des Fahrzeugs und für Schäden Dritter, soweit die Versicherung sie nicht deckt. Sonstiges ist begrenzt, mit üblichen Ausnahmen.

  • § 15 Anwendbares Recht und Streitigkeiten

    Es gilt das genannte Recht. Die Parteien versuchen zunächst, Streitigkeiten einvernehmlich beizulegen; im Übrigen gilt der genannte Gerichtsstand.

Eine Preisaufstellung (Positionen, Mengen und Preise) gehört zu diesem Vertrag. Sie beginnt leer, in Ihrer Währung, und die Klauseln zu Vergütung und Zahlung verweisen auf sie.

Der Mustertext

Das ganze Muster, so wie QuoteBill es anlegt. Text in doppelten eckigen Klammern, etwa [[10]], ist eine Lücke zum Ausfüllen oder Prüfen. Eine Zahl oder Uhrzeit, die Sie stehen lassen, wird beim Senden so verwendet; eine Lücke, die Ihre eigenen Worte braucht, muss zuvor ausgefüllt werden. Der Klauseltext liegt auf Englisch, Koreanisch, Japanisch und Deutsch vor; in anderen Sprachen beginnt ein Vertrag auf Englisch, damit Sie ihn übersetzen können.

Mustertext lesen

Fahrzeugmietvertrag

Vertragsparteien: Vermieter · Mieter

§ 1 Gegenstand

Dieser Vertrag regelt die Bedingungen, zu denen der Vermieter das unten beschriebene Fahrzeug für die Mietzeit an den Mieter vermietet, und was jede Partei zu tun hat. Er ist nur ein Mietvertrag; er überträgt kein Eigentum und gibt dem Mieter kein Recht zum Kauf.

§ 2 Fahrzeug und Papiere

(1) Fahrzeug: [[Art, Marke, Modell, Farbe und Kennzeichen]]

(2) Kilometerstand bei Übergabe: [[Stand]] Tank- oder Ladestand bei Übergabe: [[Stand]]

(3) Mitgemietetes Zubehör: [[Ersatzrad, Werkzeug, Kindersitze, Navigation, Zubehör, oder keines]]

(4) Der Vermieter übergibt dem Mieter die Fahrzeugpapiere, die im Fahrzeug mitzuführen sind.

(5) Der Vermieter bestätigt, dass das Fahrzeug zugelassen und verkehrssicher ist, die nach dem anwendbaren Recht erforderliche Untersuchung bestanden hat und wie unter „Versicherung und Selbstbeteiligung“ angegeben versichert ist.

§ 3 Mietzeit

(1) Die Mietzeit läuft von [[Beginn, Datum und Uhrzeit]] bis [[Ende, Datum und Uhrzeit]].

(2) Der Mieter kann eine Verlängerung verlangen; sie wird erst wirksam, wenn der Vermieter sie in Textform bestätigt hat.

(3) Gibt der Mieter das Fahrzeug nicht rechtzeitig zurück, zahlt er für jede weitere [[Stunde / Tag]] den Satz der Preisaufstellung zuzüglich [[Prozentsatz]] %, ohne dass sich die Mietzeit dadurch verlängert. Ist die Rückgabe mehr als [[24]] Stunden überfällig und meldet sich der Mieter nicht, darf der Vermieter das Fahrzeug auf Kosten des Mieters abholen.

§ 4 Fahrer und Führerschein

(1) Das Fahrzeug darf nur der Mieter und der hier genannte weitere Fahrer führen: [[Namen weiterer Fahrer, oder keine]]

(2) Jeder Fahrer besitzt einen für die Fahrzeugklasse und die Einsatzorte gültigen Führerschein und ist, soweit das anwendbare Recht solche Bedingungen zulässt, seit mindestens [[1]] Jahr im Besitz der Fahrerlaubnis und mindestens [[21]] Jahre alt.

(3) Der Mieter zeigt bei der Übergabe den Führerschein jedes Fahrers vor.

(4) Der Mieter ist für das Handeln aller Fahrer wie für sein eigenes verantwortlich.

§ 5 Miete, Kilometer und Kraftstoff

(1) Der Mieter zahlt die Miete laut Preisaufstellung dieses Vertrags.

(2) In der Miete enthalten sind [[Inklusivkilometer, z. B. 200 km pro Tag, oder unbegrenzt]]; jeder weitere Kilometer kostet [[Preis je Mehrkilometer]].

(3) Der Mieter gibt das Fahrzeug mit demselben Tank- oder Ladestand zurück wie bei der Übergabe; andernfalls darf der Vermieter Kraftstoff oder Strom zum Selbstkostenpreis zuzüglich [[Betankungspauschale, oder keine]] berechnen.

(4) Die Miete versteht sich ohne Steuern, soweit die Preisaufstellung nichts anderes sagt.

§ 6 Kaution

(1) Der Mieter zahlt vor oder bei Übergabe eine Kaution von [[Betrag]].

(2) Der Vermieter hält sie als Sicherheit für Miete, Schäden, Selbstbeteiligung, Bußgelder und sonstige Forderungen aus diesem Vertrag und zahlt sie innerhalb von [[14]] Tagen nach Rückgabe und Prüfung des Fahrzeugs zurück, abzüglich der belegten Beträge, die er einbehalten darf, mit einer Aufstellung der Abzüge.

(3) Die Kaution wird nicht verzinst, soweit das Gesetz nichts anderes verlangt.

§ 7 Übergabe und Zustand

(1) Bei der Übergabe prüfen die Parteien das Fahrzeug gemeinsam und unterschreiben ein Übergabeprotokoll, das Zustand, vorhandene Kratzer und Schäden, Kilometerstand, Tank- oder Ladestand und Zubehör festhält, möglichst mit Fotos.

(2) Der Mieter vermerkt Fehlendes oder Beschädigtes im Protokoll.

(3) Das Fahrzeug wird sauber und in verkehrssicherem Zustand übergeben.

(4) Das Protokoll ist Maßstab für die Rücknahmeprüfung.

§ 8 Nutzung des Fahrzeugs

(1) Der Mieter nutzt das Fahrzeug rechtmäßig und pfleglich, nach den Verkehrsregeln und der Betriebsanleitung, und nur innerhalb von [[Erlaubtes Gebiet, z. B. Land oder Region]], es sei denn, der Vermieter stimmt anderen Orten in Textform zu.

(2) Das Fahrzeug darf nicht für Rennen, Rallyes oder Fahrstunden, nicht ohne Zustimmung des Vermieters zum Ziehen von Anhängern, nicht zur Beförderung von mehr Personen oder Ladung als zulässig, nicht für Gefahrgut, nicht zur entgeltlichen Beförderung von Personen oder Gütern, nicht abseits öffentlicher Straßen, nicht unter dem Einfluss von Alkohol, Drogen oder fahrtüchtigkeitsbeeinträchtigenden Medikamenten und nicht für strafbare Zwecke genutzt werden.

(3) Der Mieter vermietet oder überlässt das Fahrzeug nicht Dritten, verändert es nicht, schließt es beim Abstellen ab und verwahrt die Schlüssel sicher.

(4) Rauchen und Tiere im Fahrzeug: [[Regeln zu Rauchen und Tieren im Fahrzeug]]

§ 9 Versicherung und Selbstbeteiligung

(1) Das Fahrzeug ist so versichert, wie es das anwendbare Recht verlangt; in der Miete enthalten ist folgender Schutz: [[Enthaltener Versicherungsschutz, z. B. Haftpflicht und Kaskoschäden]]

(2) Der Vermieter teilt dem Mieter vor der Übergabe die wesentlichen Versicherungsbedingungen mit.

(3) Für Schäden am Fahrzeug, die die Versicherung deckt, zahlt der Mieter je Schadensfall eine Selbstbeteiligung von [[Betrag]].

(4) Verursachen der Mieter oder ein anderer Fahrer einen Schaden, indem sie gegen die Klausel zur Nutzung des Fahrzeugs verstoßen, etwa durch Fahren ohne gültigen Führerschein oder unter Alkoholeinfluss, schützen die Versicherung und dieser Vertrag den Mieter, soweit die Versicherungsbedingungen und das anwendbare Recht es zulassen, nicht, und der Mieter trägt den Verlust.

§ 10 Unfall, Diebstahl und Panne

(1) Nach einem Unfall, Diebstahl oder einer Panne sorgt der Mieter für die Sicherheit von Personen, ruft bei Bedarf Rettungsdienste und meldet sich innerhalb von [[24]] Stunden beim Vermieter.

(2) Bei Unfällen mit Verletzten, bei Schäden Dritter, bei nicht geringfügigen Schäden und bei Diebstahl erstattet er Anzeige bei der Polizei und übergibt dem Vermieter die Anzeige.

(3) Der Mieter erkennt kein Verschulden an, stimmt keiner Zahlung zu, lässt das Fahrzeug nicht ohne Zustimmung des Vermieters reparieren und füllt den Unfallbericht gemeinsam mit dem Vermieter aus.

(4) Hat der Mieter die Panne nicht zu verantworten, veranlasst der Vermieter Hilfe und, wenn möglich, ein Ersatzfahrzeug; die Miete für die Tage, an denen das Fahrzeug nicht nutzbar war, wird anteilig erstattet.

§ 11 Bußgelder, Maut und Gebühren

(1) Der Mieter zahlt Verkehrsbußgelder, Parkgebühren, Maut, Staugebühren und ähnliche Entgelte, die während der Mietzeit anfallen.

(2) Muss der Vermieter sich um solche Forderungen kümmern, zahlt der Mieter zusätzlich eine Bearbeitungsgebühr von [[Betrag, oder keine]].

(3) Der Vermieter darf der anfragenden Behörde Namen und Anschrift des Mieters mitteilen, wenn das Gesetz es verlangt oder erlaubt.

(4) Der Vermieter leitet Schreiben, die er zur Mietzeit erhält, unverzüglich an den Mieter weiter.

§ 12 Rückgabe und Schadenskosten

(1) Der Mieter gibt das Fahrzeug am Ende der Mietzeit bei [[Ort der Rückgabe]] sauber, mit Zubehör, Schlüsseln, Papieren und dem verlangten Tank- oder Ladestand zurück.

(2) Die Parteien prüfen das Fahrzeug gemeinsam anhand des Übergabeprotokolls. Nimmt der Mieter nicht teil, prüft der Vermieter allein, sendet das Protokoll mit Fotos innerhalb von [[3]] Arbeitstagen, und der Mieter kann innerhalb von [[5]] Arbeitstagen widersprechen.

(3) Der Vermieter berechnet zum Selbstkostenpreis und mit Aufstellung innerhalb von [[14]] Tagen: die Reparatur von Schäden über die normale Abnutzung hinaus (bis zur Selbstbeteiligung, wenn die Versicherung den Schaden deckt), Reinigung bei sehr starker Verschmutzung mit [[Betrag]], fehlendes Zubehör zum Wiederbeschaffungspreis sowie Kraftstoff oder Strom nach den obigen Regeln.

§ 13 Kündigung

(1) Verletzt eine Partei diesen Vertrag erheblich und beseitigt sie die Verletzung nicht innerhalb von [[3]] Tagen nach Aufforderung, kann die andere Partei den Vertrag in Textform kündigen.

(2) Der Vermieter kann den Vertrag sofort kündigen und das Fahrzeug zurücknehmen, wenn der Mieter es entgegen der Klausel zur Nutzung des Fahrzeugs verwendet, eine nicht berechtigte Person fahren lässt, mit einer Zahlung mehr als [[3]] Tage in Verzug ist oder falsche Angaben zum Führerschein macht.

(3) Der Mieter kann die Miete vorzeitig beenden, indem er das Fahrzeug zurückgibt; nicht genutzte volle Tage werden abzüglich [[Entgelt für vorzeitige Rückgabe, oder keines]] erstattet.

§ 14 Haftung

(1) Der Vermieter haftet nicht für im Fahrzeug zurückgelassene Gegenstände und für den Nutzungsausfall des Fahrzeugs nur so, wie es unter „Unfall, Diebstahl und Panne“ angegeben ist.

(2) Der Mieter haftet für Verlust und Beschädigung des Fahrzeugs wie in diesem Vertrag angegeben und für Schäden, die er oder ein anderer Fahrer Dritten zufügt, soweit die Versicherung und das anwendbare Recht sie nicht bereits abdecken.

(3) Die Haftung jeder Partei für sonstige Schäden aus diesem Vertrag ist auf [[Betrag]] begrenzt. Die Haftung für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit, für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie in allen Fällen, in denen eine Beschränkung gesetzlich nicht zulässig ist, bleibt unberührt.

§ 15 Anwendbares Recht und Streitigkeiten

Für diesen Vertrag gilt das unter „Anwendbares Recht“ genannte Recht. Die Parteien bemühen sich zunächst, Streitigkeiten einvernehmlich beizulegen. Gerichtsstand ist der unter „Gerichtsstand“ genannte Ort, soweit zwingendes Recht nichts anderes bestimmt.

Zahlungsbedingungen

Die Miete ist bei oder vor der Übergabe im Voraus zu zahlen. Zusätzliche Entgelte, Bußgelder und Schadenskosten sind innerhalb von [[14]] Tagen nach Zugang der aufgeschlüsselten Rechnung auf das in der Rechnung genannte Konto zu überweisen oder per [[Karte / andere Zahlungsart]] zu zahlen.

Anwendbares Recht

[[Anwendbares Recht, z. B. Recht der Bundesrepublik Deutschland]]

Gerichtsstand

[[Gerichtsstand, z. B. Sitz des Auftragnehmers]]

So verwenden Sie die Vorlage

  1. Vorlage wählen

    Drücken Sie die Schaltfläche, um diese Vorlage zu verwenden. Sind Sie nicht angemeldet, melden Sie sich zuerst an oder registrieren sich kostenlos und kommen direkt zu dieser Vorlage zurück.

  2. Entwurf anlegen

    Die Seite für neue Verträge öffnet sich mit markierter Vorlage. Mit einem Klick auf die Karte legen Sie einen Entwurf an. Partei A wird mit Ihren Firmendaten gefüllt; Lücken, die andere Partei und, wo die Vorlage eine hat, die Preisaufstellung füllen Sie selbst aus.

  3. Zur Unterschrift senden

    Sie unterschreiben zuerst und senden dann jeder unterzeichnenden Person einen sicheren Link und auf einem anderen Weg einen Zugangscode. Unterzeichnende brauchen kein Konto.

Nächste Schritte

  • Ihre Gegenseite öffnet den Link auf jedem Gerät und braucht kein Konto. Wie das Unterschreiben aussieht, zeigt die Seite zu E-Verträgen; welche Art elektronischer Signatur für welches Dokument genügt, erklärt der Leitfaden.

  • Schon unterschrieben? Erstellen Sie die Rechnung direkt aus dem unterschriebenen Vertrag: Parteien und Preispositionen werden übernommen, für den vollen Betrag oder eine Anzahlung. Wo die Rechnung im Ablauf vom Angebot bis zur Quittung steht, zeigt der Leitfaden zu den Rechnungsarten.

Was es ist – und was nicht

QuoteBill erzeugt eine einfache elektronische Signatur mit Ereignisprotokoll. In der EU, im Vereinigten Königreich, in den USA und in Korea wird einer Signatur die Rechtswirkung nicht allein deshalb abgesprochen, weil sie elektronisch ist; in Japan brauchen die meisten Verträge gar keine besondere Form. Was eine einfache elektronische Signatur im Streitfall beweist, hängt von den Belegen ab, und manche Dokumente brauchen eine andere Form.

Es ist keine qualifizierte oder fortgeschrittene elektronische Signatur, und QuoteBill prüft die Identität der Unterzeichnenden nicht. Protokolliert wird die Nutzung des Links und des Zugangscodes, die Sie übermittelt haben – wer beides hat, kann unterschreiben. Das Signaturprotokoll nennt jeden ausgestellten Link und zu jeder Aktion des Absenders oder einer unterzeichnenden Person deren IP-Adresse und Browser, soweit sie ermittelt werden konnten.

Manche Dokumente brauchen eine andere Form. Testamente, viele Grundstücksgeschäfte, Bürgschaften und manche arbeitsrechtlichen Erklärungen verlangen je nach Land die eigenhändige Unterschrift, eine notarielle Beurkundung oder eine qualifizierte Signatur. Die Vorlagen sind Muster und keine Rechtsberatung: Lassen Sie sie anwaltlich prüfen.

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