Übersetzungsvertrag: Vorlage
Sprachen, Zählung, Lieferung, Qualität und Korrekturen, Glossar, Vertraulichkeit und Haftung für Fehler. Ein Mustervertrag, den Sie vollständig lesen, in QuoteBill anpassen und über einen sicheren Link online unterschreiben lassen können.
Muster – anwaltlich prüfen lassen · Einfache elektronische Signatur mit Ereignisprotokoll
Für wen sie gedacht ist
Für Übersetzer und Auftraggeber, die Übersetzungen bestellen: welche Texte und Sprachen, wie der Umfang gezählt wird, wann geliefert wird, wie Fehler korrigiert werden, was bei Eile gilt.
Was sie regelt
15 Paragrafen in dieser Reihenfolge. Jeder steht im Mustertext weiter unten, und Sie können Paragrafen vor dem Senden ändern, streichen oder ergänzen.
§ 1 Gegenstand
Wofür der Vertrag da ist: Der Auftraggeber beauftragt den Übersetzer mit der Übersetzung und, soweit vereinbart, Lokalisierung der unten beschriebenen Texte. Für den Inhalt des Ausgangstexts bleibt der Auftraggeber verantwortlich.
§ 2 Sprachen und Umfang
Felder für Ausgangs- und Zielsprache und die zu übersetzenden Texte. Lokalisierung ist nur enthalten, wo die Aufstellung es sagt; später hinzugefügte Texte sind ein neuer Auftrag zu denselben Bedingungen.
§ 3 Zählung des Umfangs
Die Vergütung folgt der Zahl der Wörter oder Normzeilen des Ausgangstexts, gezählt mit einem benannten Werkzeug bei Bestätigung; diese Zahl ist verbindlich. Zahlen und Wiederholungen zählen voll, wenn die Preisaufstellung schweigt.
§ 4 Lieferung
Ein Liefertermin und ein Lieferweg, bei großen Aufträgen Teillieferungen. Verspätete oder geänderte Ausgangstexte, Antworten und Glossare verlängern die Frist um die verlorene Zeit.
§ 5 Qualitätsmaßstab
Vollständig, richtig, einheitlich und natürlich, geeignet für den genannten Zweck und vor Lieferung gegen den Ausgangstext geprüft. Unklarheiten werden geklärt; Fehler aus dem Ausgangstext trägt der Übersetzer nicht.
§ 6 Terminologie und Glossar
Der Auftraggeber liefert Glossare, Stilrichtlinien und Referenzen bis zu einem Datum und benennt eine Ansprechperson. Fehlen sie, erstellt der Übersetzer ein Glossar zur Freigabe; spätere Änderungen sind eine Änderung der Leistungen.
§ 7 Prüfung und Korrekturen
Der Auftraggeber meldet konkrete Fehler in einer festgelegten Frist; echte Fehler korrigiert der Übersetzer kostenlos in einer festgelegten Frist. Stilwünsche und späte Wünsche kosten extra; Schweigen gilt als Abnahme.
§ 8 Dateiformate
Bearbeitbare Ausgangsdateien kommen im selben Format mit möglichst erhaltenem Layout zurück. PDFs, Scans, Satz, Untertitelung und Arbeiten im Redaktionssystem sind Zusatzleistungen.
§ 9 Vertraulichkeit
Texte und Übersetzungen bleiben vertraulich; maschinelle Übersetzung und Cloud-Werkzeuge nur, wie Sie es wählen. Dateien werden auf Verlangen nach einer festgelegten Frist gelöscht; die Pflicht gilt eine festgelegte Zahl von Jahren.
§ 10 Eilzuschlag, Änderungen und Stornierung
Aufträge über einem festgelegten Tagesvolumen oder mit sehr kurzer Frist tragen einen festgelegten Zuschlag. Geänderter Ausgangstext zählt neu. Wer nach Arbeitsbeginn storniert, zahlt das Übersetzte und mindestens einen festgelegten Anteil.
§ 11 Vergütung und Zahlung
Ein Satz je Wort oder Normzeile, ein Stundensatz, wo vereinbart, und eine Mindestpauschale je Auftrag aus der Preisaufstellung. Bei Zahlungsverzug darf der Übersetzer weitere Lieferungen zurückhalten.
§ 12 Haftung für Fehler
Bei einem Fehler zuerst Korrektur, dann Minderung für den betroffenen Teil. Die Haftung je Auftrag ist auf dessen Vergütung begrenzt, außer bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit und Personenschäden; bearbeitete Texte sind ausgenommen.
§ 13 Namensnennung
Nennt eine Veröffentlichung Mitwirkende, wird der Übersetzer genannt. Er darf den Auftraggeber als Referenz nennen, ohne Inhalte offenzulegen. Mit Zahlung erhält der Auftraggeber das ausschließliche Nutzungsrecht an der Übersetzung.
§ 14 Selbstständigkeit und Unterbeauftragung
Der Übersetzer ist selbstständig, arbeitet persönlich und gibt Teile nur mit Zustimmung des Auftraggebers an einen anderen Übersetzer weiter; für das Ergebnis bleibt er verantwortlich.
§ 15 Anwendbares Recht und Streitigkeiten
Es gilt das genannte Recht. Die Parteien versuchen zunächst, Streitigkeiten einvernehmlich beizulegen; im Übrigen gilt der genannte Gerichtsstand.
Eine Preisaufstellung (Positionen, Mengen und Preise) gehört zu diesem Vertrag. Sie beginnt leer, in Ihrer Währung, und die Klauseln zu Vergütung und Zahlung verweisen auf sie.
Der Mustertext
Das ganze Muster, so wie QuoteBill es anlegt. Text in doppelten eckigen Klammern, etwa [[10]], ist eine Lücke zum Ausfüllen oder Prüfen; solange eine übrig ist, lässt sich der Vertrag nicht senden. Der Klauseltext liegt auf Englisch, Koreanisch, Japanisch und Deutsch vor; in anderen Sprachen beginnt ein Vertrag auf Englisch, damit Sie ihn übersetzen können.
Mustertext lesen
Übersetzungsvertrag
Vertragsparteien: Übersetzer · Auftraggeber
§ 1 Gegenstand
Der Auftraggeber beauftragt den Übersetzer mit der Übersetzung und, soweit vereinbart, der Lokalisierung der nachstehend beschriebenen Texte; der Übersetzer nimmt den Auftrag zu den Bedingungen dieses Vertrags an. Der Übersetzer gibt den Sinn des Ausgangstexts in der Zielsprache getreu wieder; für den Inhalt des Ausgangstexts bleibt der Auftraggeber verantwortlich.
§ 2 Sprachen und Umfang
(1) Der Übersetzer übersetzt folgende Texte von [[Ausgangssprache]] nach [[Zielsprache oder Zielsprachen]]:
[[Leistungen und Arbeitsergebnisse beschreiben]]
(2) Lokalisierung (Anpassung von Datumsangaben, Währungen, Einheiten, Adressen und kulturellen Bezügen an den Zielmarkt) ist nur enthalten, wo diese Aufstellung es sagt. Texte, die der Auftraggeber später hinzufügt, sind ein neuer Auftrag zu denselben Bedingungen.
§ 3 Zählung des Umfangs
(1) Die Vergütung richtet sich nach der Zahl der Wörter oder Normzeilen des Ausgangstexts, wie in der Preisaufstellung angegeben, gezählt mit [[Zählwerkzeug, z. B. die Zählung des Textprogramms oder eines Übersetzungswerkzeugs]] bei Auftragsbestätigung; diese Zahl ist für den Auftrag verbindlich.
(2) Zahlen, Eigennamen und Wiederholungen zählen voll, sofern die Preisaufstellung dafür keinen ermäßigten Satz vorsieht.
(3) Lässt sich der Ausgangstext nicht zählen (gescannte Seiten, Bilder, Audio), zählen die Parteien den Zieltext oder vereinbaren in der Preisaufstellung einen Stundensatz. Text, den der Auftraggeber nach der Bestätigung hinzufügt oder ändert, wird gesondert gezählt und berechnet.
§ 4 Lieferung
Der Übersetzer liefert die Übersetzung bis [[Liefertermin oder Zeitplan]] per [[E-Mail / Upload in den vereinbarten Ordner]] im vereinbarten Dateiformat. Bei großen Aufträgen können die Parteien Teillieferungen vereinbaren. Der Übersetzer informiert den Auftraggeber unverzüglich über absehbare Verzögerungen. Verspätete oder geänderte Ausgangstexte, verspätete Antworten auf Rückfragen des Übersetzers und verspätete Glossare verlängern die Frist um die verlorene Zeit.
§ 5 Qualitätsmaßstab
(1) Die Übersetzung ist vollständig, im Sinn richtig, in der Terminologie einheitlich und in natürlichem Sprachgebrauch der Zielsprache verfasst, geeignet für den vom Auftraggeber genannten Zweck: [[Zweck, z. B. Veröffentlichung, interne Information, juristische Prüfung]]
(2) Vor der Lieferung prüft der Übersetzer die Übersetzung gegen den Ausgangstext. [[Optional: Eine Durchsicht durch einen zweiten Übersetzer ist enthalten / nicht enthalten]]
(3) Unklarheiten und offensichtliche Fehler im Ausgangstext klärt der Übersetzer mit dem Auftraggeber, statt zu raten; für Fehler, die aus dem Ausgangstext stammen, ist er nicht verantwortlich.
§ 6 Terminologie und Glossar
(1) Der Auftraggeber stellt vorhandene Glossare, Stilrichtlinien, frühere Übersetzungen und Referenzmaterial bis zum [[Datum]] bereit und benennt eine Ansprechperson, die Rückfragen des Übersetzers innerhalb von [[2]] Werktagen beantwortet.
(2) Der Übersetzer hält sich daran; fehlen solche Vorgaben, erstellt er im ersten Teil der Arbeit ein Glossar der Schlüsselbegriffe und legt es dem Auftraggeber zur Freigabe vor.
(3) Terminologie, die der Auftraggeber nach der Freigabe ändert, wird als Änderung der Leistungen behandelt.
§ 7 Prüfung und Korrekturen
(1) Der Auftraggeber prüft die Übersetzung innerhalb von [[14]] Tagen nach Lieferung und meldet konkrete Fehler in Textform unter Angabe der Stelle.
(2) Echte Fehler (Fehlübersetzung, Auslassung, Abweichung vom freigegebenen Glossar, Rechtschreibung oder Grammatik) korrigiert der Übersetzer innerhalb von [[5]] Werktagen kostenlos. Stilistische Wünsche, Änderungen des Ausgangstexts und Korrekturen, die nach der Prüffrist verlangt werden, werden zum Satz der Preisaufstellung berechnet.
(3) Meldet der Auftraggeber innerhalb der Prüffrist nichts, gilt die Übersetzung als abgenommen.
§ 8 Dateiformate
Der Auftraggeber liefert den Ausgangstext in einem bearbeitbaren Format ([[z. B. .docx, .xlsx, .pptx, .xliff]]). Der Übersetzer liefert die Übersetzung im selben Format und erhält das Layout, soweit das Format es zulässt. Übersetzungen aus nicht bearbeitbaren Vorlagen (PDF, Scans, Bilder) sowie Satz, Desktop-Publishing, Untertitelung und Arbeiten im Redaktionssystem des Auftraggebers sind Zusatzleistungen, die nach der Preisaufstellung berechnet werden. Der Auftraggeber behält eigene Kopien der Dateien, die er übersendet.
§ 9 Vertraulichkeit
(1) Der Übersetzer behandelt Ausgangstexte, Übersetzungen und alles daraus Erfahrene vertraulich, nutzt sie nur für die Leistungen und gibt sie nur an Personen weiter, die derselben Pflicht unterliegen.
(2) Maschinelle Übersetzung oder Cloud-Werkzeuge dürfen [[nur eingesetzt werden, wenn sie den Text weder speichern noch zum Training nutzen / nicht eingesetzt werden]].
(3) Auf Verlangen löscht der Übersetzer die Dateien [[12]] Monate nach Lieferung, ausgenommen Kopien, die gesetzlich aufzubewahren sind. Die Pflicht besteht bis [[5]] Jahre nach Vertragsende fort.
§ 10 Eilzuschlag, Änderungen und Stornierung
(1) Ein Auftrag ist eilig, wenn er mehr als [[2.500]] Wörter je Arbeitstag oder die Lieferung innerhalb von [[24]] Stunden verlangt; eilige Aufträge tragen den Zuschlag von [[30]] % laut Preisaufstellung.
(2) Änderungen des Ausgangstexts nach der Bestätigung werden als neue Wörter gezählt und können den Liefertermin verschieben.
(3) Storniert der Auftraggeber einen Auftrag nach Arbeitsbeginn, zahlt er die bis dahin übersetzten Wörter, mindestens aber [[25]] % des Auftragswerts; der Übersetzer liefert das bereits Übersetzte.
§ 11 Vergütung und Zahlung
Der Auftraggeber zahlt die Vergütung laut Preisaufstellung dieses Vertrags: einen Satz je Wort oder Normzeile des Ausgangstexts, einen Stundensatz, wo vereinbart, und eine Mindestpauschale von [[Mindestpauschale]] je Auftrag, nach den Zahlungsbedingungen dieses Vertrags. Rechnungen werden [[bei Lieferung / monatlich]] gestellt. Ist eine Zahlung mehr als [[7]] Tage überfällig, darf der Übersetzer weitere Lieferungen nach Mitteilung an den Auftraggeber zurückhalten.
§ 12 Haftung für Fehler
(1) Enthält die Übersetzung einen Fehler, verlangt der Auftraggeber zunächst die Korrektur innerhalb der oben genannten Frist; korrigiert der Übersetzer nicht, kann der Auftraggeber die Vergütung für den betroffenen Teil mindern.
(2) Die Haftung des Übersetzers für einen Auftrag ist auf die Vergütung dieses Auftrags begrenzt. Die Haftung für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit, für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie in allen Fällen, in denen eine Beschränkung gesetzlich nicht zulässig ist, bleibt unberührt.
(3) Für Übersetzungen, die der Auftraggeber bearbeitet, für einen anderen als den genannten Zweck verwendet oder ohne die erbetene Prüfung veröffentlicht hat, haftet der Übersetzer nicht.
§ 13 Namensnennung
(1) Wird die Übersetzung veröffentlicht und nennt die Veröffentlichung Mitwirkende, nennt der Auftraggeber den Übersetzer als Übersetzer [[in der Form: Übersetzung: …]].
(2) Der Übersetzer darf den Auftraggeber und die Textart als Referenz nennen, ohne vertrauliche Inhalte offenzulegen, sofern der Auftraggeber nicht in Textform widerspricht.
(3) Mit Zahlung der Vergütung räumt der Übersetzer dem Auftraggeber an der Übersetzung das ausschließliche, zeitlich und räumlich unbeschränkte Nutzungsrecht ein, soweit dies gesetzlich zulässig ist.
§ 14 Selbstständigkeit und Unterbeauftragung
Der Übersetzer ist selbstständig tätig, nicht Arbeitnehmer des Auftraggebers, und sorgt selbst für Steuern, Versicherungen und Arbeitsmittel. Er erbringt die Leistung persönlich und gibt Teile nur mit Zustimmung des Auftraggebers an einen anderen Übersetzer weiter, der derselben Vertraulichkeit unterliegt; für das Ergebnis bleibt er verantwortlich. Ein Arbeits-, Gesellschafts- oder Vertretungsverhältnis entsteht nicht.
§ 15 Anwendbares Recht und Streitigkeiten
Für diesen Vertrag gilt das unter „Anwendbares Recht“ genannte Recht. Die Parteien bemühen sich zunächst, Streitigkeiten einvernehmlich beizulegen. Gerichtsstand ist der unter „Gerichtsstand“ genannte Ort, soweit zwingendes Recht nichts anderes bestimmt.
Zahlungsbedingungen
Zahlbar innerhalb von [[14]] Tagen nach Zugang der Rechnung ohne Abzug auf das in der Rechnung genannte Konto.
Anwendbares Recht
[[Anwendbares Recht, z. B. Recht der Bundesrepublik Deutschland]]
Gerichtsstand
[[Gerichtsstand, z. B. Sitz des Auftragnehmers]]
So verwenden Sie die Vorlage
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Sie unterschreiben zuerst und senden dann jeder unterzeichnenden Person einen sicheren Link und auf einem anderen Weg einen Zugangscode. Unterzeichnende brauchen kein Konto.
Nächste Schritte
Ihre Gegenseite öffnet den Link auf jedem Gerät und braucht kein Konto. Wie das Unterschreiben aussieht, zeigt die Seite zu E-Verträgen; welche Art elektronischer Signatur für welches Dokument genügt, erklärt der Leitfaden.
Schon unterschrieben? Erstellen Sie die Rechnung direkt aus dem unterschriebenen Vertrag: Parteien und Preispositionen werden übernommen, für den vollen Betrag oder eine Anzahlung. Wo die Rechnung im Ablauf vom Angebot bis zur Quittung steht, zeigt der Leitfaden zu den Rechnungsarten.
Was es ist – und was nicht
QuoteBill erzeugt eine einfache elektronische Signatur mit Ereignisprotokoll. In der EU, im Vereinigten Königreich, in den USA und in Korea wird einer Signatur die Rechtswirkung nicht allein deshalb abgesprochen, weil sie elektronisch ist; in Japan brauchen die meisten Verträge gar keine besondere Form. Was eine einfache elektronische Signatur im Streitfall beweist, hängt von den Belegen ab, und manche Dokumente brauchen eine andere Form.
Es ist keine qualifizierte oder fortgeschrittene elektronische Signatur, und QuoteBill prüft die Identität der Unterzeichnenden nicht. Protokolliert wird die Nutzung des Links und des Zugangscodes, die Sie übermittelt haben – wer beides hat, kann unterschreiben. Das Signaturprotokoll nennt jeden ausgestellten Link und zu jeder Aktion des Absenders oder einer unterzeichnenden Person deren IP-Adresse und Browser, soweit sie ermittelt werden konnten.
Manche Dokumente brauchen eine andere Form. Testamente, viele Grundstücksgeschäfte, Bürgschaften und manche arbeitsrechtlichen Erklärungen verlangen je nach Land die eigenhändige Unterschrift, eine notarielle Beurkundung oder eine qualifizierte Signatur. Die Vorlagen sind Muster und keine Rechtsberatung: Lassen Sie sie anwaltlich prüfen.
Weitere Vertragsvorlagen
Dienstleistungsvertrag
Leistungen, Arbeitsergebnisse, Abnahme, Vergütung und Nutzungsrechte.
Vertrag über freie Mitarbeit oder Beratung
Freie Mitarbeit mit Vergütung, Nutzungsrechten und Vertraulichkeit.
Vertrag über Marketingdienstleistungen
Eine Agentur führt Kampagnen: Umfang, getrennt gezahltes Werbebudget, Freigaben, Berichte und Kontoinhaberschaft.
Vertrag über Social-Media-Betreuung
Betreuung der Social-Media-Konten eines Unternehmens: Beiträge, Freigaben, Kontozugang, Antworten, Berichte und Rechte.