Coaching- und Trainingsvertrag: Vorlage
Einheiten und Format, Teilnahme, Absage und Verlegung, Vertraulichkeit, Unterlagen, kein Erfolgsversprechen. Ein Mustervertrag, den Sie vollständig lesen, in QuoteBill anpassen und über einen sicheren Link online unterschreiben lassen können.
Muster – anwaltlich prüfen lassen · Einfache elektronische Signatur mit Ereignisprotokoll
Für wen sie gedacht ist
Für Coaches, Trainer und Tutoren und die Unternehmen oder Personen, die sie buchen: Einheiten, vor Ort oder online, Absagen, Vertraulichkeit, Rechte an den Unterlagen und was nicht versprochen wird.
Gedacht für Business-Coaching und Training. Tätigkeiten, die in Wahrheit Therapie, Heilbehandlung oder Finanz- und Rechtsberatung sind, sind vielerorts geregelt und brauchen andere Bedingungen.
Was sie regelt
15 Paragrafen in dieser Reihenfolge. Jeder steht im Mustertext weiter unten, und Sie können Paragrafen vor dem Senden ändern, streichen oder ergänzen.
§ 1 Gegenstand
Wofür der Vertrag da ist: Der Coach, ein selbstständig tätiger Coach, Trainer oder Tutor, erbringt für den Auftraggeber und dessen Teilnehmer das unten beschriebene Coaching oder Training.
§ 2 Einheiten und Format
Ein Feld für die Beschreibung des Programms, dazu Zahl und Dauer der Einheiten, Beginn, vor Ort oder online, einzeln oder in der Gruppe und Sprache. Termine werden gemeinsam festgelegt; Zusätzliches wird später vereinbart.
§ 3 Vorbereitung und Unterlagen
Der Coach bereitet jede Einheit vor und bringt die Unterlagen mit. Der Auftraggeber stellt rechtzeitig Raum, Technik, Internet, Hintergrundinformationen und eine Ansprechperson bereit; verlorene Zeit geht nicht zulasten des Coachs.
§ 4 Teilnahme
Der Auftraggeber benennt die Teilnehmer, sorgt für Pünktlichkeit und die vereinbarten Aufgaben und kann einen Teilnehmer mit festgelegter Frist ersetzen. Versäumte oder vorzeitig verlassene Einheiten gelten als durchgeführt.
§ 5 Absage und Verlegung
Verlegen oder absagen lässt sich kostenlos bis zu einer festgelegten Zahl von Stunden (einzeln) oder Tagen (Gruppe) vor Beginn; danach ist die Vergütung fällig. Verlegt der Coach, bietet er Ersatz an; Nichtnachgeholtes wird nicht berechnet.
§ 6 Vertraulichkeit
Der Coach behandelt, was Auftraggeber und Teilnehmer mitteilen, eine festgelegte Zahl von Jahren vertraulich. Ein Unternehmen erfährt nur Teilnahme, Ziele und freigegebene Zusammenfassungen; aufgezeichnet wird nur mit Einwilligung aller.
§ 7 Rechte an den Unterlagen
Folien, Handouts, Übungen und Methoden bleiben beim Coach. Nach Zahlung darf der Auftraggeber sie intern für die Teilnehmer nutzen, nicht aber verkaufen, veröffentlichen oder für Dritte schulen. Eigene Dokumente bleiben bei ihm.
§ 8 Kein Erfolgsversprechen
Das Ergebnis hängt von der eigenen Arbeit und den Entscheidungen des Auftraggebers und der Teilnehmer ab. Der Coach arbeitet sorgfältig, verspricht aber keinen Erfolg wie Beförderung, Einkommen, Umsatz, Prüfungsergebnis oder Zielerreichung.
§ 9 Art und Grenzen der Leistungen
Berufliches Coaching und Training, keine Therapie und keine medizinische, psychologische, finanzielle, steuerliche oder rechtliche Beratung. Kein Zertifikat; die Teilnahmebestätigung belegt nur die Teilnahme.
§ 10 Vergütung und Zahlung
Die Vergütung kommt aus der Preisaufstellung, je Einheit, Trainingstag oder Paket. Pakete verfallen nach festgelegten Monaten, außer der Coach hat es zu vertreten. Genehmigte Auslagen werden erstattet; bei Verzug darf der Coach pausieren.
§ 11 Laufzeit und Kündigung
Endet mit der letzten Einheit oder zum Enddatum; Kündigung mit festgelegter Frist möglich. Durchgeführte und berechenbare Einheiten werden bezahlt, Vorauszahlungen für spätere erstattet. Erhebliche, unbehobene Verletzung: fristlos.
§ 12 Selbstständigkeit der Parteien
Der Coach arbeitet selbstständig, nicht als Arbeitnehmer, Gesellschafter oder Vertreter, bestimmt die Art der Leistung selbst, trägt Steuern und Versicherungen und darf auch für andere arbeiten. Weisungen zu seinen Methoden gibt es nicht.
§ 13 Haftung
Begrenzt auf die Vergütung einer festgelegten Frist, außer bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit, Personenschäden und wo das Gesetz keine Grenze zulässt. Die Zahlungspflicht bleibt; für Entscheidungen nach den Einheiten haftet der Coach nicht.
§ 14 Mitteilungen und Schlussbestimmungen
Mitteilungen gehen in Textform an die genannten Anschriften. Der Vertrag mit Preisaufstellung ist die vollständige Vereinbarung; Änderungen brauchen die Textform, und eine unwirksame Bestimmung lässt die übrigen bestehen.
§ 15 Anwendbares Recht und Streitigkeiten
Es gilt das genannte Recht. Die Parteien versuchen zunächst, Streitigkeiten einvernehmlich beizulegen; im Übrigen gilt der genannte Gerichtsstand.
Eine Preisaufstellung (Positionen, Mengen und Preise) gehört zu diesem Vertrag. Sie beginnt leer, in Ihrer Währung, und die Klauseln zu Vergütung und Zahlung verweisen auf sie.
Der Mustertext
Das ganze Muster, so wie QuoteBill es anlegt. Text in doppelten eckigen Klammern, etwa [[10]], ist eine Lücke zum Ausfüllen oder Prüfen; solange eine übrig ist, lässt sich der Vertrag nicht senden. Der Klauseltext liegt auf Englisch, Koreanisch, Japanisch und Deutsch vor; in anderen Sprachen beginnt ein Vertrag auf Englisch, damit Sie ihn übersetzen können.
Mustertext lesen
Coaching- und Trainingsvertrag
Vertragsparteien: Coach · Auftraggeber
§ 1 Gegenstand
Dieser Vertrag regelt die Bedingungen, zu denen der Coach, ein selbstständig tätiger Coach, Trainer oder Tutor, dem Auftraggeber und dessen Teilnehmern das nachstehend beschriebene Coaching oder Training erbringt. Auftraggeber kann ein Unternehmen oder eine Person sein, die den Coach für geschäftliche Zwecke beauftragt. Teilnehmer sind die Personen, die an den Einheiten teilnehmen, also der Auftraggeber selbst oder von ihm benannte Personen, etwa seine Beschäftigten. Einheiten sind die einzelnen Coaching-Sitzungen und Trainingstage.
§ 2 Einheiten und Format
(1) Der Coach erbringt folgendes Coaching oder Training:
[[Leistungen und Arbeitsergebnisse beschreiben]]
(2) Umfang: [[8]] Einheiten von je [[60 Minuten / einem Tag]], voraussichtlicher Beginn [[Beginn]].
(3) Format: [[vor Ort / online per Videokonferenz / teils vor Ort, teils online]], Ort oder Plattform: [[Adresse des Orts oder Online-Plattform]], Sprache: [[Sprache]]. Die Einheiten finden [[als Einzelcoaching / in der Gruppe]] statt; eine Gruppe hat höchstens [[10]] Teilnehmer.
(4) Die Termine legen die Parteien gemeinsam fest und bestätigen sie in Textform. Weitere, hier nicht genannte Einheiten sind Zusatzleistungen, die auf dieselbe Weise vereinbart und zum Satz der Preisaufstellung berechnet werden.
§ 3 Vorbereitung und Unterlagen
(1) Der Coach bereitet jede Einheit vor, bringt die benötigten Unterlagen und Übungen mit und stellt die im Programm genannten Handouts oder Dokumente [[digital / gedruckt]] bereit.
(2) Der Auftraggeber stellt auf eigene Kosten einen geeigneten Raum, Technik und Internetzugang für Einheiten vor Ort oder online sowie die Hintergrundinformationen bereit, die der Coach billigerweise anfordert, und benennt eine Ansprechperson, die Rückfragen innerhalb von [[2]] Werktagen beantwortet.
(3) Fehlt dies oder kommt es verspätet und muss eine Einheit deshalb verkürzt oder verschoben werden, ist der Coach für die verlorene Zeit nicht verantwortlich.
§ 4 Teilnahme
(1) Der Auftraggeber benennt die Teilnehmer vor der ersten Einheit und sorgt dafür, dass sie pünktlich erscheinen und die zwischen den Einheiten vereinbarten Übungen und Aufgaben erledigen.
(2) Ein Teilnehmer kann bis [[3]] Werktage vor einer Einheit durch Mitteilung ersetzt werden; weitere Teilnehmer über die vereinbarte Zahl hinaus bedürfen in der Gruppe der Zustimmung des Coachs.
(3) Einheiten beginnen und enden zu den vereinbarten Zeiten; verspätetes Erscheinen verlängert sie nicht. Eine Einheit, die ein Teilnehmer versäumt oder vorzeitig verlässt, gilt als durchgeführt.
(4) Der Coach darf eine Einheit abbrechen, wenn ein Teilnehmer sie erheblich stört; sie gilt dann als durchgeführt.
§ 5 Absage und Verlegung
(1) Jede Partei kann eine Einheit durch Mitteilung in Textform verlegen; die Parteien vereinbaren dann einen neuen Termin.
(2) Der Auftraggeber kann eine Einzeleinheit bis [[24]] Stunden, eine Gruppeneinheit oder einen Trainingstag bis [[7]] Tage vor Beginn kostenlos verlegen oder absagen. Bei späterer Mitteilung oder wenn niemand erscheint, sind [[100]] % der Vergütung dieser Einheit zu zahlen; das gilt nicht, soweit der Coach die Zeit anderweitig vergütet nutzen kann.
(3) Muss der Coach eine Einheit absagen oder verlegen, etwa wegen Krankheit, teilt er dies dem Auftraggeber unverzüglich mit und bietet einen neuen Termin innerhalb von [[4]] Wochen oder eine Vertretung an, die der Auftraggeber annimmt. Eine nicht nachgeholte Einheit wird nicht berechnet; bereits gezahlte Vergütung dafür wird erstattet.
(4) Verhindert ein Ereignis, auf das keine Partei billigerweise Einfluss hat, etwa eine behördliche Anordnung, ein Naturereignis oder der Ausfall von Verkehrsmitteln oder Internet, eine Einheit, vereinbaren die Parteien einen neuen Termin.
§ 6 Vertraulichkeit
(1) Der Coach behandelt alles, was der Auftraggeber und die Teilnehmer in oder für die Einheiten mitteilen, einschließlich persönlicher und geschäftlicher Angelegenheiten, vertraulich, nutzt es nur für das Coaching oder Training und gibt es nicht weiter, während der Vertragslaufzeit und [[3]] Jahre danach.
(2) Hat ein Unternehmen den Coach für seine Beschäftigten beauftragt, berichtet der Coach dem Auftraggeber nur über die Teilnahme, die vereinbarten Ziele und eine vom Teilnehmer freigegebene Zusammenfassung, nicht aber über das, was ein Teilnehmer in einer Einheit gesagt hat. Der Auftraggeber verlangt von Teilnehmern nicht, offenzulegen, was sie mitgeteilt haben.
(3) In Gruppen bittet der Auftraggeber die Teilnehmer, das, was andere Teilnehmer sagen, vertraulich zu behandeln. Eine Einheit wird nur aufgezeichnet, wenn alle Anwesenden in Textform einwilligen.
(4) Der Auftraggeber behandelt die nicht öffentlichen Unterlagen, Methoden und Preise des Coachs ebenso vertraulich. Dies gilt nicht für Informationen, die öffentlich bekannt sind, rechtmäßig bereits bekannt waren, selbstständig entwickelt wurden oder aufgrund gesetzlicher Pflichten offengelegt werden müssen.
§ 7 Rechte an den Unterlagen
(1) Die Folien, Handouts, Arbeitsblätter, Übungen, Modelle, Vorlagen und Methoden, die der Coach für die Einheiten mitbringt oder erstellt (Unterlagen), verbleiben beim Coach oder seinen Lizenzgebern; alle Rechte daran bleiben vorbehalten.
(2) Nach Zahlung der Vergütung räumt der Coach dem Auftraggeber ein einfaches, nicht übertragbares Nutzungsrecht ein, die Unterlagen innerhalb seiner Organisation und nur für die eigene Arbeit und das Lernen der Teilnehmer zu nutzen. Dieses Recht besteht über das Vertragsende hinaus fort.
(3) Der Auftraggeber darf die Unterlagen weder verkaufen, veröffentlichen oder an Dritte weitergeben noch für Schulungen außerhalb seiner Organisation nutzen oder Namen und Schutzvermerke des Coachs entfernen. Eine Nutzung außerhalb seiner Organisation bedarf einer gesonderten, in Textform vereinbarten Lizenz.
(4) Was der Auftraggeber oder die Teilnehmer mitbringen oder erarbeiten, etwa eigene Dokumente, Daten und Aktionspläne, verbleibt bei ihnen; der Coach nutzt es nur für diesen Auftrag.
§ 8 Kein Erfolgsversprechen
(1) Coaching und Training unterstützen den Auftraggeber; das Ergebnis hängt von der eigenen Arbeit, den Entscheidungen und den Umständen des Auftraggebers und der Teilnehmer ab. Der Coach erbringt die Leistungen mit der verkehrsüblichen Sorgfalt, verspricht aber keinen bestimmten Erfolg, etwa eine Beförderung, ein Einkommen, Umsätze, ein Prüfungsergebnis, eine Verhaltensänderung oder das Erreichen der in den Einheiten gesetzten Ziele.
(2) Entscheidungen und Handlungen nach den Einheiten sind die des Auftraggebers und der Teilnehmer; dafür bleibt der Auftraggeber verantwortlich.
§ 9 Art und Grenzen der Leistungen
(1) Die Leistungen sind Coaching und Training zu beruflichen und fachlichen Kompetenzen. Sie sind keine Therapie, keine Beratung bei gesundheitlichen oder psychischen Beschwerden und keine medizinische, psychologische, finanzielle, steuerliche oder rechtliche Beratung; der Coach stellt dazu keine Diagnosen, führt keine Behandlung durch und gibt keine Ratschläge.
(2) Erscheint für eine in den Einheiten behandelte Frage solche Hilfe nötig, darf der Coach darauf hinweisen; ob sich der Auftraggeber oder der Teilnehmer an eine qualifizierte Fachperson wendet, entscheiden diese selbst.
(3) Die Leistungen verleihen keine Qualifikation, Zertifizierung oder Anerkennung. Eine Teilnahmebestätigung, die der Coach auf Wunsch ausstellt, bestätigt nur die Teilnahme und bewertet keine Kompetenz.
§ 10 Vergütung und Zahlung
(1) Der Auftraggeber zahlt die Vergütung laut Preisaufstellung dieses Vertrags, berechnet [[je Einheit / je Trainingstag / je Paket]], nach den dort genannten Zahlungsbedingungen. Der Coach stellt [[bei Paketen im Voraus, sonst nach jeder Einheit / monatlich]] Rechnung.
(2) Die Einheiten eines Pakets sind innerhalb von [[6]] Monaten ab Beginn zu nutzen; bis dahin nicht genutzte Einheiten verfallen ohne Erstattung, außer soweit der Coach dies zu vertreten hat.
(3) Reisekosten, Raummieten und Druckkosten werden nur erstattet, wenn der Auftraggeber sie vorher genehmigt hat, und nur gegen Beleg.
(4) Ist eine Zahlung mehr als [[7]] Tage überfällig, darf der Coach die Einheiten nach Mitteilung an den Auftraggeber ruhen lassen.
§ 11 Laufzeit und Kündigung
(1) Der Vertrag beginnt mit dem angegebenen Beginn und endet mit der letzten vereinbarten Einheit oder zum angegebenen Ende, je nachdem, was früher eintritt.
(2) Jede Partei kann den Vertrag mit einer Frist von [[14]] Tagen in Textform kündigen. Die bis dahin durchgeführten Einheiten und die nach der Regelung zu Absage und Verlegung berechenbaren Einheiten sind zu vergüten; für spätere Einheiten im Voraus gezahlte Vergütung wird erstattet.
(3) Verletzt eine Partei diesen Vertrag erheblich und beseitigt sie die Verletzung nicht innerhalb von [[14]] Tagen nach Aufforderung, kann die andere Partei den Vertrag in Textform fristlos kündigen.
§ 12 Selbstständigkeit der Parteien
Der Coach ist selbstständig tätig und weder Arbeitnehmer, Gesellschafter noch Vertreter des Auftraggebers. Er bestimmt im Rahmen der vereinbarten Termine selbst, wie er die Leistungen erbringt, stellt seine Arbeitsmittel selbst und sorgt selbst für Steuern, Sozialversicherung und Versicherungen. Der Auftraggeber erteilt keine Weisungen zu den Methoden des Coachs, und der Coach ist nicht befugt, den Auftraggeber oder die Teilnehmer gegenüber Dritten zu vertreten. Er darf auch für andere Auftraggeber arbeiten, auch im selben Fachgebiet, soweit die Parteien in Textform nichts anderes vereinbaren. Ein Arbeits-, Gesellschafts- oder Vertretungsverhältnis entsteht nicht.
§ 13 Haftung
(1) Die Haftung jeder Partei aus diesem Vertrag ist auf die Vergütung begrenzt, die in den [[12]] Monaten vor dem Schadensereignis nach diesem Vertrag gezahlt wurde oder zu zahlen war. Die Zahlungspflicht des Auftraggebers wird dadurch nicht begrenzt. Die Haftung für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit, für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie in allen Fällen, in denen eine Beschränkung gesetzlich nicht zulässig ist, bleibt unberührt.
(2) Für Entscheidungen oder Handlungen, die der Auftraggeber oder die Teilnehmer auf Grundlage der Einheiten treffen oder vornehmen, haftet der Coach nicht.
§ 14 Mitteilungen und Schlussbestimmungen
(1) Mitteilungen nach diesem Vertrag erfolgen in Textform an die bei den Parteien angegebene Anschrift oder an eine andere Anschrift, die eine Partei mitgeteilt hat.
(2) Dieser Vertrag einschließlich der Preisaufstellung gibt die Vereinbarung der Parteien zu seinem Gegenstand vollständig wieder. Änderungen und Ergänzungen bedürfen der Textform. Sollte eine Bestimmung unwirksam sein, bleiben die übrigen Bestimmungen wirksam.
§ 15 Anwendbares Recht und Streitigkeiten
Für diesen Vertrag gilt das unter „Anwendbares Recht“ genannte Recht. Die Parteien bemühen sich zunächst, Streitigkeiten einvernehmlich beizulegen. Gerichtsstand ist der unter „Gerichtsstand“ genannte Ort, soweit zwingendes Recht nichts anderes bestimmt.
Zahlungsbedingungen
Zahlbar innerhalb von [[14]] Tagen nach Zugang der Rechnung ohne Abzug auf das in der Rechnung genannte Konto.
Anwendbares Recht
[[Anwendbares Recht, z. B. Recht der Bundesrepublik Deutschland]]
Gerichtsstand
[[Gerichtsstand, z. B. Sitz des Auftragnehmers]]
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Sie unterschreiben zuerst und senden dann jeder unterzeichnenden Person einen sicheren Link und auf einem anderen Weg einen Zugangscode. Unterzeichnende brauchen kein Konto.
Nächste Schritte
Ihre Gegenseite öffnet den Link auf jedem Gerät und braucht kein Konto. Wie das Unterschreiben aussieht, zeigt die Seite zu E-Verträgen; welche Art elektronischer Signatur für welches Dokument genügt, erklärt der Leitfaden.
Schon unterschrieben? Erstellen Sie die Rechnung direkt aus dem unterschriebenen Vertrag: Parteien und Preispositionen werden übernommen, für den vollen Betrag oder eine Anzahlung. Wo die Rechnung im Ablauf vom Angebot bis zur Quittung steht, zeigt der Leitfaden zu den Rechnungsarten.
Was es ist – und was nicht
QuoteBill erzeugt eine einfache elektronische Signatur mit Ereignisprotokoll. In der EU, im Vereinigten Königreich, in den USA und in Korea wird einer Signatur die Rechtswirkung nicht allein deshalb abgesprochen, weil sie elektronisch ist; in Japan brauchen die meisten Verträge gar keine besondere Form. Was eine einfache elektronische Signatur im Streitfall beweist, hängt von den Belegen ab, und manche Dokumente brauchen eine andere Form.
Es ist keine qualifizierte oder fortgeschrittene elektronische Signatur, und QuoteBill prüft die Identität der Unterzeichnenden nicht. Protokolliert wird die Nutzung des Links und des Zugangscodes, die Sie übermittelt haben – wer beides hat, kann unterschreiben. Das Signaturprotokoll nennt jeden ausgestellten Link und zu jeder Aktion des Absenders oder einer unterzeichnenden Person deren IP-Adresse und Browser, soweit sie ermittelt werden konnten.
Manche Dokumente brauchen eine andere Form. Testamente, viele Grundstücksgeschäfte, Bürgschaften und manche arbeitsrechtlichen Erklärungen verlangen je nach Land die eigenhändige Unterschrift, eine notarielle Beurkundung oder eine qualifizierte Signatur. Die Vorlagen sind Muster und keine Rechtsberatung: Lassen Sie sie anwaltlich prüfen.
Weitere Vertragsvorlagen
Dienstleistungsvertrag
Leistungen, Arbeitsergebnisse, Abnahme, Vergütung und Nutzungsrechte.
Vertrag über freie Mitarbeit oder Beratung
Freie Mitarbeit mit Vergütung, Nutzungsrechten und Vertraulichkeit.
Vertrag über Marketingdienstleistungen
Eine Agentur führt Kampagnen: Umfang, getrennt gezahltes Werbebudget, Freigaben, Berichte und Kontoinhaberschaft.
Vertrag über Social-Media-Betreuung
Betreuung der Social-Media-Konten eines Unternehmens: Beiträge, Freigaben, Kontozugang, Antworten, Berichte und Rechte.