Aufhebungsvereinbarung: Vorlage

Ein Vertrag wird einvernehmlich beendet: Ende, Schlusszahlung, Rückgaben, begrenzter Verzicht und was fortgilt. Ein Mustervertrag, den Sie vollständig lesen, in QuoteBill anpassen und über einen sicheren Link online unterschreiben lassen können.

Muster – anwaltlich prüfen lassen · Einfache elektronische Signatur mit Ereignisprotokoll

Für wen sie gedacht ist

Für zwei Parteien eines bestehenden Vertrags, die ihn einvernehmlich beenden und Schlusszahlung, Rückgaben, Übergabe und das Fortgeltende regeln wollen.

Was sie regelt

12 Paragrafen in dieser Reihenfolge. Jeder steht im Mustertext weiter unten, und Sie können Paragrafen vor dem Senden ändern, streichen oder ergänzen.

  • § 1 Der beendete Vertrag

    Felder für den Vertrag, sein Datum, seinen Gegenstand und zugehörige Änderungen oder Bestellungen. Die Parteien heben ihn einvernehmlich auf, statt ihn weiterlaufen zu lassen oder einseitig zu kündigen.

  • § 2 Beendigungszeitpunkt

    Ein Feld für den Tag, an dem der Vertrag endet. Bis dahin erfüllen beide Seiten ihn wie bisher; danach ist daraus nichts mehr geschuldet, außer dem, was diese Vereinbarung aufrechterhält.

  • § 3 Schlusszahlung

    Felder dafür, wer wem wie viel bis wann zahlt, zur abschließenden Abgeltung alles bis zum Ende Geschuldeten. Darüber hinaus ist nichts geschuldet; eine Preisaufstellung, falls vorhanden, führt die Schlussbeträge auf.

  • § 4 Rückgabe von Unterlagen und Daten

    Innerhalb einer festgelegten Frist gibt jede Seite Unterlagen, Geräte, Zugangsdaten, Daten und vertrauliche Informationen der anderen zurück oder löscht sie und bestätigt dies. Pflichtkopien und Datensicherungen bleiben vertraulich.

  • § 5 Übergabe unfertiger Arbeiten

    Ein Feld, welche unfertigen Arbeiten in welchem Zustand bis wann übergeben werden. Sie werden übernommen, wie sie sind, ohne Gewähr für Vollständigkeit, ohne eingetragene Ausnahme; Fragen werden für eine festgelegte Frist beantwortet.

  • § 6 Verzicht auf Ansprüche

    Die Seiten verzichten nur auf die Ansprüche, die ein Feld beschreibt, und auf nichts weiter. Nicht erfasst: die Pflichten aus dieser Vereinbarung, fortgeltende Regelungen, Ansprüche wegen Vorsatz oder Arglist und unverzichtbare Ansprüche.

  • § 7 Fortgeltende Regelungen

    Vertraulichkeit, Nutzungsrechte und Lizenzen, die hier geschuldeten Zahlungen, Gewährleistung und Haftung für gelieferte Arbeiten, Recht und Gerichtsstand sowie ein Feld für weitere gelten über das Ende hinaus. Alles andere endet.

  • § 8 Kein Schuldeingeständnis

    Die Beendigung ist einvernehmlich. Nichts in der Vereinbarung gesteht eine Vertragsverletzung oder ein Verschulden einer Seite ein, und keine Seite darf sie so darstellen.

  • § 9 Ansprechpersonen nach dem Ende

    Für eine festgelegte Zahl von Monaten hält jede Seite eine benannte Ansprechperson für Fragen zu Rechnungen, übergebenen Arbeiten, Gewährleistung oder Daten bereit, antwortet innerhalb einer festgelegten Frist und meldet einen Wechsel.

  • § 10 Erklärungen gegenüber Dritten

    Ein Feld für den neutralen Wortlaut, mit dem beide Seiten Kunden, Lieferanten und andere über die Beendigung informieren. Keine Seite äußert sich im Zusammenhang mit dem Vertrag oder seiner Beendigung abwertend über die andere.

  • § 11 Vollständigkeit und Änderungen

    Diese Vereinbarung samt Preisaufstellung ist die vollständige Regelung der Beendigung und geht dem Ursprungsvertrag vor, wo sie abweicht. Änderungen brauchen die Textform; Mitteilungen gehen an die angegebenen Anschriften.

  • § 12 Anwendbares Recht und Streitigkeiten

    Es gilt das genannte Recht. Die Parteien versuchen zunächst, Streitigkeiten einvernehmlich beizulegen; im Übrigen gilt der genannte Gerichtsstand.

Eine Preisaufstellung ist optional: Fügen Sie eine hinzu, wenn Sie die Beträge als Tabelle haben möchten, oder tragen Sie den vereinbarten Betrag in die Zahlungsklausel ein.

Der Mustertext

Das ganze Muster, so wie QuoteBill es anlegt. Text in doppelten eckigen Klammern, etwa [[10]], ist eine Lücke zum Ausfüllen oder Prüfen; solange eine übrig ist, lässt sich der Vertrag nicht senden. Der Klauseltext liegt auf Englisch, Koreanisch, Japanisch und Deutsch vor; in anderen Sprachen beginnt ein Vertrag auf Englisch, damit Sie ihn übersetzen können.

Mustertext lesen

Aufhebungsvereinbarung

Vertragsparteien: Partei A · Partei B

§ 1 Der beendete Vertrag

Die Parteien haben am [[Datum des Vertrags]] den [[Bezeichnung des Vertrags, z. B. Dienstleistungsvertrag]] über [[Gegenstand, z. B. Wartung der Website des Auftraggebers]] geschlossen (der „Ursprungsvertrag“), einschließlich [[Zugehörige Änderungen, Bestellungen oder Anlagen, oder: keine]]. Sie heben den Ursprungsvertrag zu den Bedingungen dieser Vereinbarung einvernehmlich auf, statt ihn weiterlaufen zu lassen oder einseitig zu kündigen.

§ 2 Beendigungszeitpunkt

(1) Der Ursprungsvertrag endet am [[Beendigungsdatum]] (der „Beendigungszeitpunkt“). Bis dahin erfüllen die Parteien ihn wie bisher, soweit diese Vereinbarung nichts anderes bestimmt.

(2) Ab dem Beendigungszeitpunkt muss keine Partei den Ursprungsvertrag weiter erfüllen, ausgenommen die Pflichten, die diese Vereinbarung aufrechterhält. [[Optional: Ist die Leistung bereits eingestellt, seit wann]]

§ 3 Schlusszahlung

(1) [[Welche Partei]] zahlt an [[Welche Partei]] bis zum [[Zahlungsdatum]] [[Betrag, oder: den Betrag laut Preisaufstellung]] zur abschließenden Abgeltung aller bis zum Beendigungszeitpunkt aus dem Ursprungsvertrag geschuldeten Beträge, einschließlich erbrachter Leistungen, erfolgter Lieferungen und genehmigter Auslagen. Soweit die steuerlichen Vorschriften es verlangen, erhält die zahlende Partei dafür eine Rechnung.

(2) Außer diesem Betrag und dem, was diese Vereinbarung selbst vorsieht, schuldet keine Partei der anderen aus dem Ursprungsvertrag eine weitere Zahlung. Enthält dieser Vertrag eine Preisaufstellung, führt sie die Schlussbeträge auf, die nach den Zahlungsbedingungen dieses Vertrags gezahlt werden.

§ 4 Rückgabe von Unterlagen und Daten

Innerhalb von [[14]] Tagen nach dem Beendigungszeitpunkt gibt jede Partei der anderen die Materialien, Unterlagen, Geräte, Zugangsdaten, Daten und vertraulichen Informationen zurück, die sie für den Ursprungsvertrag erhalten hat, oder löscht sie nach Wahl der anderen Partei, und bestätigt dies in Textform. Kopien, die eine Partei gesetzlich aufbewahren muss, und Kopien in üblichen Datensicherungen bleiben bis zu ihrer Löschung vertraulich.

§ 5 Übergabe unfertiger Arbeiten

(1) Arbeiten aus dem Ursprungsvertrag, die am Beendigungszeitpunkt nicht fertig sind, werden wie folgt übergeben: [[Was in welchem Zustand bis wann übergeben wird, z. B. alle Entwurfsdateien im Stand des Beendigungszeitpunkts innerhalb von 7 Tagen]]

(2) Die empfangende Partei übernimmt die unfertigen Arbeiten, wie sie sind, ohne Gewähr für ihre Vollständigkeit, soweit hier nichts anderes vereinbart ist: [[Vereinbarte Ausnahmen, oder: keine]]

(3) Für [[30]] Tage nach dem Beendigungszeitpunkt beantwortet jede Partei die angemessenen Fragen der anderen zu den übergebenen Arbeiten.

§ 6 Verzicht auf Ansprüche

(1) Die Parteien verzichten wechselseitig auf folgende Ansprüche aus dem Ursprungsvertrag, und nur auf diese: [[Erlassene Ansprüche beschreiben, z. B. alle den Parteien bei Unterzeichnung bekannten Ansprüche, oder: keine]]

(2) Nicht erfasst sind: die Pflichten aus dieser Vereinbarung; die Pflichten, die nach der Regelung zu den fortgeltenden Regelungen bestehen bleiben; Ansprüche wegen Vorsatz oder Arglist; und Ansprüche, auf die nach dem anwendbaren Recht nicht verzichtet werden kann. Oben nicht beschriebene Ansprüche bleiben unverändert bestehen.

§ 7 Fortgeltende Regelungen

Folgende Regelungen des Ursprungsvertrags gelten über den Beendigungszeitpunkt hinaus für die dort genannten Zeiträume oder, wo keiner genannt ist, nach den gesetzlichen Vorschriften fort: Vertraulichkeit; Nutzungsrechte und bereits eingeräumte Lizenzen; Zahlung und Rechnungsstellung für die nach dieser Vereinbarung geschuldeten Beträge; Gewährleistung für gelieferte Arbeiten und Haftung; anwendbares Recht und Gerichtsstand; sowie [[Weitere fortgeltende Regelungen, oder: keine]]. Alles Übrige im Ursprungsvertrag endet mit dem Beendigungszeitpunkt.

§ 8 Kein Schuldeingeständnis

Die Parteien beenden den Ursprungsvertrag einvernehmlich. Nichts in dieser Vereinbarung ist ein Eingeständnis einer Partei, den Ursprungsvertrag verletzt zu haben oder sonst etwas zu verschulden, und keine Partei wird diese Vereinbarung als ein solches Eingeständnis darstellen.

§ 9 Ansprechpersonen nach dem Ende

Für [[6]] Monate nach dem Beendigungszeitpunkt hält jede Partei eine Ansprechperson für Fragen zum Ursprungsvertrag und seiner Beendigung bereit, etwa zu Rechnungen, übergebenen Arbeiten, Gewährleistung oder Daten: für Partei A [[Name, Funktion und E-Mail]], für Partei B [[Name, Funktion und E-Mail]]. Jede Partei beantwortet solche Fragen innerhalb von [[10]] Werktagen und teilt der anderen einen Wechsel ihrer Ansprechperson mit.

§ 10 Erklärungen gegenüber Dritten

Die Parteien informieren Kunden, Lieferanten und andere Dritte, die von der Beendigung wissen müssen, in neutraler Form, etwa so: [[Vereinbarter Wortlaut, z. B. die Parteien haben ihre Zusammenarbeit zum Beendigungszeitpunkt einvernehmlich beendet]]. Keine Partei äußert sich im Zusammenhang mit dem Ursprungsvertrag oder seiner Beendigung abwertend über die andere.

§ 11 Vollständigkeit und Änderungen

Diese Vereinbarung einschließlich einer etwaigen Preisaufstellung gibt die Vereinbarung der Parteien zur Beendigung des Ursprungsvertrags vollständig wieder. Soweit sie vom Ursprungsvertrag abweicht, geht sie vor. Änderungen und Ergänzungen bedürfen der Textform. Mitteilungen nach dieser Vereinbarung erfolgen in Textform an die bei den Parteien angegebenen Anschriften. Sollte eine Bestimmung unwirksam sein, bleiben die übrigen Bestimmungen wirksam.

§ 12 Anwendbares Recht und Streitigkeiten

Für diesen Vertrag gilt das unter „Anwendbares Recht“ genannte Recht. Die Parteien bemühen sich zunächst, Streitigkeiten einvernehmlich beizulegen. Gerichtsstand ist der unter „Gerichtsstand“ genannte Ort, soweit zwingendes Recht nichts anderes bestimmt.

Zahlungsbedingungen

[[Zeitpunkt und Art der Schlusszahlung; leer lassen, falls keine vereinbart ist]]

Anwendbares Recht

[[Anwendbares Recht, z. B. Recht der Bundesrepublik Deutschland]]

Gerichtsstand

[[Gerichtsstand, z. B. Sitz des Auftragnehmers]]

So verwenden Sie die Vorlage

  1. Vorlage wählen

    Drücken Sie die Schaltfläche, um diese Vorlage zu verwenden. Sind Sie nicht angemeldet, melden Sie sich zuerst an oder registrieren sich kostenlos und kommen direkt zu dieser Vorlage zurück.

  2. Entwurf anlegen

    Die Seite für neue Verträge öffnet sich mit markierter Vorlage. Mit einem Klick auf die Karte legen Sie einen Entwurf an. Partei A wird mit Ihren Firmendaten gefüllt; Lücken, die andere Partei und, wo die Vorlage eine hat, die Preisaufstellung füllen Sie selbst aus.

  3. Zur Unterschrift senden

    Sie unterschreiben zuerst und senden dann jeder unterzeichnenden Person einen sicheren Link und auf einem anderen Weg einen Zugangscode. Unterzeichnende brauchen kein Konto.

Nächste Schritte

  • Ihre Gegenseite öffnet den Link auf jedem Gerät und braucht kein Konto. Wie das Unterschreiben aussieht, zeigt die Seite zu E-Verträgen; welche Art elektronischer Signatur für welches Dokument genügt, erklärt der Leitfaden.

  • Schon unterschrieben? Erstellen Sie die Rechnung direkt aus dem unterschriebenen Vertrag: Parteien und Preispositionen werden übernommen, für den vollen Betrag oder eine Anzahlung. Wo die Rechnung im Ablauf vom Angebot bis zur Quittung steht, zeigt der Leitfaden zu den Rechnungsarten.

Was es ist – und was nicht

QuoteBill erzeugt eine einfache elektronische Signatur mit Ereignisprotokoll. In der EU, im Vereinigten Königreich, in den USA und in Korea wird einer Signatur die Rechtswirkung nicht allein deshalb abgesprochen, weil sie elektronisch ist; in Japan brauchen die meisten Verträge gar keine besondere Form. Was eine einfache elektronische Signatur im Streitfall beweist, hängt von den Belegen ab, und manche Dokumente brauchen eine andere Form.

Es ist keine qualifizierte oder fortgeschrittene elektronische Signatur, und QuoteBill prüft die Identität der Unterzeichnenden nicht. Protokolliert wird die Nutzung des Links und des Zugangscodes, die Sie übermittelt haben – wer beides hat, kann unterschreiben. Das Signaturprotokoll nennt jeden ausgestellten Link und zu jeder Aktion des Absenders oder einer unterzeichnenden Person deren IP-Adresse und Browser, soweit sie ermittelt werden konnten.

Manche Dokumente brauchen eine andere Form. Testamente, viele Grundstücksgeschäfte, Bürgschaften und manche arbeitsrechtlichen Erklärungen verlangen je nach Land die eigenhändige Unterschrift, eine notarielle Beurkundung oder eine qualifizierte Signatur. Die Vorlagen sind Muster und keine Rechtsberatung: Lassen Sie sie anwaltlich prüfen.

Ist eine E-Signatur rechtlich wirksam? Zum Leitfaden

Weitere Vertragsvorlagen

Alle Vertragsvorlagen

So funktionieren E-Verträge