Joint-Venture-Vertrag: Vorlage
Zwei Unternehmen führen ein bestimmtes Vorhaben gemeinsam: Kosten und Erlöse, Beschlüsse, Ergebnisse, Ausstieg. Ein Mustervertrag, den Sie vollständig lesen, in QuoteBill anpassen und über einen sicheren Link online unterschreiben lassen können.
Muster – anwaltlich prüfen lassen · Einfache elektronische Signatur mit Ereignisprotokoll

Für wen sie gedacht ist
Für zwei Unternehmen oder Selbstständige, die sich für ein bestimmtes Vorhaben zusammentun und Kosten, Erlösanteile, Beschlüsse, Rechte an den Ergebnissen und den Ausstieg regeln wollen.
Was sie regelt
13 Paragrafen in dieser Reihenfolge. Jeder steht im Mustertext weiter unten, und Sie können Paragrafen vor dem Senden ändern, streichen oder ergänzen.
§ 1 Gegenstand des Joint Ventures
Ein Feld beschreibt das bestimmte Vorhaben und sein Ziel. Es läuft vertraglich nur für dieses Vorhaben, und jede Partei nimmt als eigenes Unternehmen teil.
§ 2 Rechtsform
Das Joint Venture ist keine Gesellschaft und keine eigene juristische Person. Gründen die Parteien später eine, geschieht das in einer gesonderten Vereinbarung; ein Feld nennt einen etwaigen Plan.
§ 3 Beiträge und Kosten
Felder für das, was jede Partei einbringt, mit Wert, und für das Budget. Genehmigte Kosten werden nach Prozenten im Feld geteilt; Kosten über dem Budget brauchen vorher die Zustimmung beider.
§ 4 Aufgaben und Verantwortung
Felder für die Aufgaben jeder Partei und für wichtige Termine. Wer einen Termin verfehlen wird, sagt das sofort; jede Partei haftet für ihr Personal und ihre Unterauftragnehmer.
§ 5 Lenkungsausschuss und Beschlüsse
Je ein Vertreter jeder Partei tagt in einem Rhythmus aus dem Feld. Budget, Umfang, Verträge mit Dritten, Verkauf von Ergebnissen und neue Parteien brauchen beide; bei Streit entscheiden eine leitende Person oder ein Mediator.
§ 6 Erlöse, Ergebnisse und Bücher
Felder für die prozentuale Verteilung der Erlöse nach genehmigten Kosten, für die einziehende Partei und die Auszahlung binnen einer Frist mit Abrechnung. Eigene Bücher, die beide einsehen dürfen.
§ 7 Geistiges Eigentum
Jede Partei behält, was sie mitbringt. Gemeinsam Geschaffenes wird nach Prozenten im Feld geteilt; Nutzung außerhalb des Joint Ventures oder Lizenzierung an Dritte braucht beide Parteien.
§ 8 Handeln gegenüber Dritten
Ein Feld sagt, in wessen Namen Verträge mit Dritten geschlossen werden. Keine Partei bindet die andere über Budget und Beschlüsse hinaus; gegenüber Dritten steht jede für ihr eigenes Handeln ein.
§ 9 Vertraulichkeit und Veröffentlichungen
Nicht öffentliche Informationen bleiben für die im Feld genannten Jahre vertraulich. Öffentliche Aussagen und die Nutzung von Name oder Logo der anderen Partei brauchen deren vorherige Zustimmung.
§ 10 Haftung
Jede Partei haftet für Schäden aus einer Pflichtverletzung. Ein Feld nennt eine Obergrenze, mit den üblichen Ausnahmen, wo das Recht keine Grenze zulässt. Kein Versprechen von Erfolg oder einem Betrag.
§ 11 Laufzeit, Ausstieg und Abwicklung
Endet mit dem Abschluss des Vorhabens oder am Enddatum. Ausstieg mit Frist oder bei schwerer Pflichtverletzung. Zuerst werden Kosten und Schulden bezahlt, den Rest teilt man; ein Feld nennt, was die ausscheidende Partei erhält.
§ 12 Änderungen und Mitteilungen
Dieser Vertrag ist die gesamte Vereinbarung. Änderungen brauchen die Zustimmung beider Parteien in Textform, Mitteilungen gehen an die angegebenen Anschriften.
§ 13 Anwendbares Recht und Streitigkeiten
Es gilt das genannte Recht. Die Parteien versuchen zunächst, Streitigkeiten einvernehmlich beizulegen; im Übrigen gilt der genannte Gerichtsstand.
Es gibt keine Preisaufstellung: Diese Vereinbarung sieht keine Zahlung vor.
Der Mustertext
Das ganze Muster, so wie QuoteBill es anlegt. Text in doppelten eckigen Klammern, etwa [[10]], ist eine Lücke zum Ausfüllen oder Prüfen. Eine Zahl oder Uhrzeit, die Sie stehen lassen, wird beim Senden so verwendet; eine Lücke, die Ihre eigenen Worte braucht, muss zuvor ausgefüllt werden. Der Klauseltext liegt auf Englisch, Koreanisch, Japanisch und Deutsch vor; in anderen Sprachen beginnt ein Vertrag auf Englisch, damit Sie ihn übersetzen können.
Mustertext lesen
Joint-Venture-Vertrag
Vertragsparteien: Erster Partner · Zweiter Partner
§ 1 Gegenstand des Joint Ventures
Die Parteien arbeiten an folgendem bestimmten Vorhaben zusammen: [[Vorhaben und gewünschtes Ergebnis beschreiben]] (das „Joint Venture“). Das Joint Venture wird nur für dieses Vorhaben auf vertraglicher Grundlage zwischen den Parteien geführt, unter dem Namen [[Name des Joint Ventures oder: keiner]]. Jede Partei nimmt als eigenes Unternehmen teil.
§ 2 Rechtsform
Die Parteien führen das Joint Venture auf Grundlage dieses Vertrags. Es ist keine Gesellschaft und keine eigene juristische Person. Wollen die Parteien später für das Joint Venture eine Gesellschaft gründen, tun sie das in einer gesonderten Vereinbarung: [[nicht geplant / geplant, mit den wesentlichen Bedingungen]]
§ 3 Beiträge und Kosten
(1) Jede Partei bringt Folgendes in das Joint Venture ein: der erste Partner [[Beitrag, z. B. Geld, Ausstattung, Arbeitszeit von Personal, Know-how oder eine Lizenz, mit dem vereinbarten Wert]], der zweite Partner [[Beitrag mit dem vereinbarten Wert]].
(2) Das Budget des Joint Ventures beträgt [[Betrag und Währung]]. Die von beiden Parteien genehmigten Kosten tragen die Parteien im Verhältnis [[50]] % zu [[50]] %. Kosten über dem Budget oder nicht genehmigte Kosten trägt die Partei, die sie verursacht hat, es sei denn, beide Parteien genehmigen sie vorher in Textform.
(3) Jede Partei bewahrt Belege und Aufzeichnungen auf und zeigt sie der anderen auf Verlangen.
§ 4 Aufgaben und Verantwortung
(1) Der erste Partner ist zuständig für: [[Aufgaben des ersten Partners]]
(2) Der zweite Partner ist zuständig für: [[Aufgaben des zweiten Partners]]
(3) Jede Partei erfüllt ihren Teil mit der verkehrsüblichen Sorgfalt und bis zu diesen Terminen: [[wichtige Termine oder Meilensteine]]. Sieht eine Partei voraus, einen Termin zu verfehlen, teilt sie dies der anderen unverzüglich mit, und die Parteien vereinbaren einen neuen Termin. Jede Partei haftet für ihr eigenes Personal und ihre Unterauftragnehmer.
§ 5 Lenkungsausschuss und Beschlüsse
(1) Das Joint Venture wird von einem Ausschuss mit je einem Vertreter jeder Partei gesteuert: [[Name und Funktion der Vertreter]]. Der Ausschuss tagt [[monatlich]] und hält seine Beschlüsse in Textform fest.
(2) Folgende Entscheidungen brauchen die Zustimmung beider Parteien: das Budget und seine Änderung; Änderungen von Ziel, Umfang oder Terminen; Verträge mit Dritten für das Joint Venture; Verkauf oder Lizenzierung der Ergebnisse; die Aufnahme einer weiteren Partei. Das Tagesgeschäft im Rahmen der eigenen Aufgabe entscheidet jede Partei selbst.
(3) Einigt sich der Ausschuss nicht binnen [[14]] Tagen, geht die Sache an [[je eine leitende Person der Parteien / einen neutralen Berater oder Mediator]]. Bleibt sie ungelöst, kann jede Partei das Joint Venture nach „Laufzeit, Ausstieg und Abwicklung“ beenden.
§ 6 Erlöse, Ergebnisse und Bücher
(1) Die Erlöse des Joint Ventures werden nach Abzug der genehmigten Kosten zu [[50]] % an den ersten und zu [[50]] % an den zweiten Partner verteilt. Verluste und nicht gedeckte Kosten werden in denselben Anteilen getragen.
(2) [[Welche Partei]] vereinnahmt die Erlöse, führt für das Joint Venture eigene Bücher [[und ein eigenes Bankkonto]] und zahlt der anderen Partei ihren Anteil innerhalb von [[30]] Tagen nach Eingang aus, mit einer Abrechnung über Erlöse, Kosten und Berechnung.
(3) Jede Partei darf nach angemessener Ankündigung einmal in [[12]] Monaten die Bücher des Joint Ventures einsehen.
§ 7 Geistiges Eigentum
(1) Jede Partei behält alle Rechte an dem, was sie vor dem Joint Venture oder außerhalb davon besaß oder entwickelte, und räumt der anderen ein nicht ausschließliches Recht ein, es nur für das Joint Venture und nur während dieses Vertrags zu nutzen.
(2) Was die Parteien gemeinsam für das Joint Venture schaffen, gehört ihnen gemeinsam im Verhältnis [[50]] % zu [[50]] %. Lässt das anwendbare Recht Miteigentum nicht zu, gehört es der Partei, die es geschaffen hat, mit einem Nutzungsrecht der anderen für das Joint Venture. Die Nutzung außerhalb des Joint Ventures und die Lizenzierung an Dritte bedürfen der Zustimmung beider Parteien in Textform; was sie einbringen, wird im selben Verhältnis geteilt.
§ 8 Handeln gegenüber Dritten
(1) Verträge mit Kunden, Lieferanten und anderen für das Joint Venture werden im Namen von [[welche Partei, oder: beiden Parteien]] geschlossen. Keine Partei darf im Namen der anderen oder über das Budget und die Beschlüsse des Ausschusses hinaus Verpflichtungen für das Joint Venture eingehen.
(2) Gegenüber Dritten steht jede Partei für ihr eigenes Handeln und ihre eigenen Verpflichtungen ein. Im Innenverhältnis werden Verbindlichkeiten des Joint Ventures, die nicht allein eine Partei verursacht hat, im Verhältnis der Kostenanteile getragen.
§ 9 Vertraulichkeit und Veröffentlichungen
(1) Jede Partei hält die nicht öffentlichen Informationen der anderen und die unveröffentlichten Ergebnisse des Joint Ventures vertraulich, nutzt sie nur für das Joint Venture und gibt sie nur an Personal, Unterauftragnehmer und Berater weiter, die sie kennen müssen und zur Vertraulichkeit verpflichtet sind; das gilt während des Vertrags und [[3]] Jahre danach. Es gilt nicht für Informationen, die ohne Pflichtverletzung öffentlich werden, die die Partei schon kannte oder die sie aufgrund eines Gesetzes offenlegen muss.
(2) Öffentliche Aussagen zum Joint Venture und jede Nutzung von Name oder Logo der anderen Partei bedürfen deren vorheriger Zustimmung in Textform. Personenbezogene Daten im Joint Venture werden so behandelt, wie das anwendbare Recht es verlangt.
§ 10 Haftung
Jede Partei haftet der anderen für Schäden, die sie durch eine Verletzung dieses Vertrags verursacht. Die Haftung jeder Partei gegenüber der anderen aus diesem Vertrag ist auf [[Betrag, oder den Anteil an den Erlösen des Joint Ventures in den letzten 12 Monaten]] begrenzt. Die Haftung für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit, für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie in allen Fällen, in denen eine Beschränkung gesetzlich nicht zulässig ist, bleibt unberührt. Keine Partei verspricht, dass das Joint Venture erfolgreich ist oder einen bestimmten Betrag einbringt.
§ 11 Laufzeit, Ausstieg und Abwicklung
(1) Dieser Vertrag beginnt mit dem Wirksamkeitsdatum und endet mit dem Abschluss des Vorhabens oder am Enddatum, je nachdem, was früher eintritt. Jede Partei kann mit einer Frist von [[60]] Tagen in Textform aus dem Joint Venture ausscheiden, oder sofort, wenn die andere Partei diesen Vertrag schwer verletzt und die Verletzung nicht binnen [[14]] Tagen nach Aufforderung behebt.
(2) Endet das Joint Venture, werden zuerst Kosten und Schulden bezahlt, die verbleibenden Erlöse und Vermögenswerte werden im Verhältnis der Erlösanteile verteilt. Jede Partei nimmt zurück, was ihr gehörte; Nutzungsrechte für das Joint Venture enden, außer soweit sie nötig sind, um schon Dritten zugesagte Arbeiten abzuschließen; jede Partei bleibt für ihre früheren Verpflichtungen verantwortlich.
(3) Scheidet eine Partei vorzeitig aus, darf die andere das Joint Venture fortführen und die gemeinsam geschaffenen Ergebnisse nutzen und zahlt der ausscheidenden Partei dafür [[ihren Anteil an den Erlösen / einen festen Betrag / nichts]].
§ 12 Änderungen und Mitteilungen
Dieser Vertrag ist die gesamte Vereinbarung der Parteien über das Joint Venture. Änderungen sind nur wirksam, wenn beide Parteien ihnen in Textform zustimmen. Mitteilungen gehen an die für die Parteien angegebenen Anschriften oder an eine Anschrift, die eine Partei mitgeteilt hat.
§ 13 Anwendbares Recht und Streitigkeiten
Für diesen Vertrag gilt das unter „Anwendbares Recht“ genannte Recht. Die Parteien bemühen sich zunächst, Streitigkeiten einvernehmlich beizulegen. Gerichtsstand ist der unter „Gerichtsstand“ genannte Ort, soweit zwingendes Recht nichts anderes bestimmt.
Anwendbares Recht
[[Anwendbares Recht, z. B. Recht der Bundesrepublik Deutschland]]
Gerichtsstand
[[Gerichtsstand, z. B. Sitz des Auftragnehmers]]
So verwenden Sie die Vorlage
Vorlage wählen
Drücken Sie die Schaltfläche, um diese Vorlage zu verwenden. Sind Sie nicht angemeldet, melden Sie sich zuerst an oder registrieren sich kostenlos und kommen direkt zu dieser Vorlage zurück.
Entwurf anlegen
Die Seite für neue Verträge öffnet sich mit markierter Vorlage. Mit einem Klick auf die Karte legen Sie einen Entwurf an. Partei A wird mit Ihren Firmendaten gefüllt; Lücken, die andere Partei und, wo die Vorlage eine hat, die Preisaufstellung füllen Sie selbst aus.
Zur Unterschrift senden
Sie unterschreiben zuerst und senden dann jeder unterzeichnenden Person einen sicheren Link und auf einem anderen Weg einen Zugangscode. Unterzeichnende brauchen kein Konto.
Nächste Schritte
Ihre Gegenseite öffnet den Link auf jedem Gerät und braucht kein Konto. Wie das Unterschreiben aussieht, zeigt die Seite zu E-Verträgen; welche Art elektronischer Signatur für welches Dokument genügt, erklärt der Leitfaden.
Was es ist – und was nicht
QuoteBill erzeugt eine einfache elektronische Signatur mit Ereignisprotokoll. In der EU, im Vereinigten Königreich, in den USA und in Korea wird einer Signatur die Rechtswirkung nicht allein deshalb abgesprochen, weil sie elektronisch ist; in Japan brauchen die meisten Verträge gar keine besondere Form. Was eine einfache elektronische Signatur im Streitfall beweist, hängt von den Belegen ab, und manche Dokumente brauchen eine andere Form.
Es ist keine qualifizierte oder fortgeschrittene elektronische Signatur, und QuoteBill prüft die Identität der Unterzeichnenden nicht. Protokolliert wird die Nutzung des Links und des Zugangscodes, die Sie übermittelt haben – wer beides hat, kann unterschreiben. Das Signaturprotokoll nennt jeden ausgestellten Link und zu jeder Aktion des Absenders oder einer unterzeichnenden Person deren IP-Adresse und Browser, soweit sie ermittelt werden konnten.
Manche Dokumente brauchen eine andere Form. Testamente, viele Grundstücksgeschäfte, Bürgschaften und manche arbeitsrechtlichen Erklärungen verlangen je nach Land die eigenhändige Unterschrift, eine notarielle Beurkundung oder eine qualifizierte Signatur. Die Vorlagen sind Muster und keine Rechtsberatung: Lassen Sie sie anwaltlich prüfen.
Weitere Vertragsvorlagen
Geheimhaltungsvereinbarung
Gegenseitige Vertraulichkeit vor oder während geschäftlicher Gespräche.
Einseitige Geheimhaltungsvereinbarung
Eine Seite legt vertrauliche Informationen offen, die andere hält sie geheim und nutzt sie nur für den Zweck.
Absichtserklärung (Letter of Intent)
Die geplante Transaktion, ihre Eckpunkte als Absicht und eine klare Liste der Regelungen, die binden.
Memorandum of Understanding (MoU)
Wie zwei Organisationen zusammenarbeiten wollen: Zweck, Bereiche, Beiträge, Ansprechpersonen und was nicht bindet.