Umsatzbeteiligungsvertrag: Vorlage
Eine Seite betreibt ein Produkt, die andere trägt bei und erhält einen Umsatzanteil: Bemessung, Abrechnung, Zahlung. Ein Mustervertrag, den Sie vollständig lesen, in QuoteBill anpassen und über einen sicheren Link online unterschreiben lassen können.
Muster – anwaltlich prüfen lassen · Einfache elektronische Signatur mit Ereignisprotokoll

Für wen sie gedacht ist
Für Unternehmen und Kreative, die ein Produkt betreiben und einer anderen Seite, die Inhalte, Gestaltung oder Marketing beisteuert, statt eines Festpreises einen Umsatzanteil zahlen.
Was sie regelt
13 Paragrafen in dieser Reihenfolge. Jeder steht im Mustertext weiter unten, und Sie können Paragrafen vor dem Senden ändern, streichen oder ergänzen.
§ 1 Gegenstand
Wofür der Vertrag da ist: Der Beteiligte erhält für einen im Feld beschriebenen Beitrag einen Anteil am Umsatz des Produkts des Betreibers; der Betreiber berichtet und zahlt den Anteil.
§ 2 Maßgeblicher Umsatz
Umsatz ist das Geld, das der Betreiber wirklich erhält, abzüglich nur der im Feld genannten Posten wie eingezogener Steuern, Erstattungen und Zahlungsgebühren. Umsatz von verbundenen Unternehmen zählt zum Preis eines fremden Kunden.
§ 3 Umsatzanteil
Ein Feld für den Prozentsatz, den Zeitraum sowie einen etwaigen Vorschuss oder eine Mindestzahlung und deren Verrechnung. Der Anteil ändert sich nur durch Einigung in Textform.
§ 4 Abrechnung und Zahlung
Eine Abrechnung mit Bruttoumsatz, Abzügen und fälligem Anteil binnen einer Frist nach jedem Zeitraum, zugleich per Überweisung gezahlt. Ein Feld regelt die Währungsumrechnung; Steuern werden nur einbehalten, wenn das Gesetz es verlangt.
§ 5 Aufzeichnungen und Einsicht
Der Betreiber bewahrt richtige Aufzeichnungen für die im Feld genannten Jahre auf. Der Beteiligte darf sie einmal im Jahr selbst oder über einen Prüfer einsehen; der Betreiber zahlt Fehlbeträge und ab einer Schwelle im Feld auch die Kosten.
§ 6 Beitrag und Pflichten
Ein Feld für das, was der Beteiligte erbringt, und wann. Der Betreiber führt das Produkt auf eigene Kosten und darf weder Umsatz verschieben noch seine Buchführung ändern, um den Anteil zu mindern.
§ 7 Rechte und Namen
Jede Seite behält ihre Rechte. Eine Auswahl legt fest, wem gehört, was der Beteiligte für das Produkt schafft; der Betreiber erhält ein Nutzungsrecht. Name und Logo dürfen nur mit Zustimmung in der Werbung stehen.
§ 8 Laufzeit und Beendigung
Felder für Dauer, Verlängerung und Frist. Bei schwerer Pflichtverletzung ist die Kündigung möglich. Der Anteil an Verkäufen vor dem Ende wird noch für eine festgelegte Zahl von Monaten gezahlt, mit Schlussabrechnung.
§ 9 Keine Gesellschaft, kein Darlehen, keine Geldanlage
Der Anteil ist Vergütung für den Beitrag. Er begründet kein Eigentum, kein Darlehen, keine Geldanlage, keine Gesellschafter- oder Arbeitnehmerstellung und kein Mitspracherecht. Kein Umsatzversprechen.
§ 10 Vertraulichkeit
Umsatzzahlen und Abrechnungen bleiben auch nach Vertragsende für die im Feld genannten Jahre vertraulich, mit den üblichen Ausnahmen.
§ 11 Haftung
Jede Seite haftet für Schäden aus ihrer Pflichtverletzung. Ein Feld nennt eine Obergrenze, ausgenommen die Pflicht des Betreibers zur Zahlung des Anteils, mit den üblichen Ausnahmen, wo das Recht keine Grenze zulässt.
§ 12 Änderungen und Mitteilungen
Dieser Vertrag ist die gesamte Vereinbarung. Änderungen brauchen die Zustimmung beider Parteien in Textform, Mitteilungen gehen an die angegebenen Anschriften.
§ 13 Anwendbares Recht und Streitigkeiten
Es gilt das genannte Recht. Die Parteien versuchen zunächst, Streitigkeiten einvernehmlich beizulegen; im Übrigen gilt der genannte Gerichtsstand.
Eine Preisaufstellung ist optional: Fügen Sie eine hinzu, wenn Sie die Beträge als Tabelle haben möchten, oder tragen Sie den vereinbarten Betrag in die Zahlungsklausel ein.
Der Mustertext
Das ganze Muster, so wie QuoteBill es anlegt. Text in doppelten eckigen Klammern, etwa [[10]], ist eine Lücke zum Ausfüllen oder Prüfen. Eine Zahl oder Uhrzeit, die Sie stehen lassen, wird beim Senden so verwendet; eine Lücke, die Ihre eigenen Worte braucht, muss zuvor ausgefüllt werden. Der Klauseltext liegt auf Englisch, Koreanisch, Japanisch und Deutsch vor; in anderen Sprachen beginnt ein Vertrag auf Englisch, damit Sie ihn übersetzen können.
Mustertext lesen
Vertrag über Umsatzbeteiligung
Vertragsparteien: Betreiber · Beteiligter
§ 1 Gegenstand
Dieser Vertrag regelt, wie der Beteiligte am Umsatz des [[Produkt, Dienstleistung oder Projekt]] des Betreibers (das „Produkt“) beteiligt wird, als Gegenleistung für [[Beitrag des Beteiligten beschreiben, z. B. Inhalte, eine Gestaltung, eine Plattform, Marketing oder Vermittlung]], und wie der Betreiber über diesen Anteil berichtet und ihn zahlt.
§ 2 Maßgeblicher Umsatz
(1) „Umsatz“ ist das Geld, das der Betreiber während der Laufzeit tatsächlich aus [[Umsatz beschreiben, z. B. Verkäufen des Produkts, Abonnements, Werbung oder Lizenzen]] erhält, abzüglich nur folgender Posten: [[Steuern, die der Betreiber einziehen und abführen muss, Erstattungen und Rückbuchungen, Gebühren des Zahlungsdienstleisters]]
(2) Andere Kosten werden nicht abgezogen, wenn sie nicht in dieser Klausel genannt sind oder beide Parteien nicht in Textform zustimmen. Umsatz, den der Betreiber von mit ihm verbundenen Unternehmen erhält, wird zu dem Preis angesetzt, den ein nicht verbundener Kunde zahlen würde.
§ 3 Umsatzanteil
(1) Der Betreiber zahlt dem Beteiligten [[Prozentsatz]] % des Umsatzes [[ab dem Wirksamkeitsdatum / ab einem genannten Datum]] [[bis zum Ende dieses Vertrags / bis eine genannte Gesamtsumme gezahlt ist]].
(2) Vorschuss oder Mindestzahlung: [[keine / der Betrag und wie er mit späteren Anteilen verrechnet wird]]
(3) Der Anteil ändert sich nur, wenn beide Parteien in Textform zustimmen.
§ 4 Abrechnung und Zahlung
(1) Innerhalb von [[30]] Tagen nach Ende jedes [[Monats / Quartals]] sendet der Betreiber dem Beteiligten eine Abrechnung mit Bruttoumsatz, jedem Abzug, dem Umsatz und dem fälligen Anteil und zahlt den Anteil zugleich per Überweisung auf das in diesem Vertrag genannte Konto. Eine Zahlung ist geleistet, wenn der Betrag gutgeschrieben ist.
(2) Beträge in anderer Währung werden nach [[Kursquelle, z. B. dem Kurs der Bank des Betreibers]] umgerechnet. Steuern behält der Betreiber nur ein, wenn das Gesetz es verlangt, und gibt dem Beteiligten den Nachweis.
§ 5 Aufzeichnungen und Einsicht
(1) Der Betreiber führt vollständige und richtige Aufzeichnungen über den Umsatz und jeden Abzug und bewahrt sie mindestens [[3]] Jahre nach dem betreffenden Zeitraum auf, oder länger, wenn das Gesetz es verlangt.
(2) Einmal in [[12]] Monaten darf der Beteiligte nach [[14]] Tagen Vorankündigung diese Aufzeichnungen selbst oder durch einen unabhängigen, zur Vertraulichkeit verpflichteten Wirtschaftsprüfer einsehen. Ergibt die Einsicht, dass der Beteiligte zu wenig erhalten hat, zahlt der Betreiber den Unterschied sofort und trägt die Kosten der Einsicht, wenn der Fehlbetrag mehr als [[5]] % des für den geprüften Zeitraum Geschuldeten ausmacht.
§ 6 Beitrag und Pflichten
(1) Der Beteiligte erbringt Folgendes: [[Beitrag mit Terminen beschreiben]]. Er tut dies mit der verkehrsüblichen Sorgfalt und bestätigt, dass er dazu berechtigt ist.
(2) Der Betreiber führt das Produkt auf eigene Kosten und entscheidet über Preis, Marketing und Weiterentwicklung nach Treu und Glauben. Er verschiebt keinen Umsatz auf andere Unternehmen und ändert nicht die Art, wie er Umsatz erfasst, um den Anteil des Beteiligten zu mindern.
§ 7 Rechte und Namen
(1) Jede Partei behält ihre Rechte an dem, was sie vor diesem Vertrag besaß oder außerhalb davon schafft. Was der Beteiligte eigens für das Produkt schafft, gehört [[dem Beteiligten, der es dem Betreiber für das Produkt lizenziert / dem Betreiber, sobald die erste Zahlung erfolgt ist]]. Der Beteiligte räumt dem Betreiber ein nicht ausschließliches Recht ein, den Beitrag für das Produkt während der Laufzeit und so lange zu nutzen, wie nötig ist, um Kunden zu bedienen, die vor dem Ende gekauft haben.
(2) Keine Partei darf Name oder Logo der anderen ohne Zustimmung in Textform in der Werbung verwenden.
§ 8 Laufzeit und Beendigung
(1) Dieser Vertrag beginnt mit dem Wirksamkeitsdatum und läuft [[12]] Monate. Danach [[verlängert er sich um jeweils 12 Monate, wenn nicht eine Partei kündigt / endet er]].
(2) Jede Partei kann den Vertrag mit einer Frist von [[30]] Tagen in Textform kündigen oder sofort, wenn die andere ihn schwer verletzt und die Verletzung nicht binnen [[14]] Tagen nach Aufforderung behebt.
(3) Nach dem Ende zahlt der Betreiber den Anteil am Umsatz aus Verkäufen vor dem Ende noch [[6]] Monate lang und sendet binnen [[30]] Tagen eine Schlussabrechnung.
§ 9 Keine Gesellschaft, kein Darlehen, keine Geldanlage
(1) Der Anteil ist eine Vergütung für den Beitrag. Er macht den Beteiligten weder zum Inhaber des Unternehmens des Betreibers oder des Produkts noch zum Darlehensgeber, Anleger, Gesellschafter oder Arbeitnehmer und gibt kein Mitspracherecht bei der Unternehmensführung. Der Betreiber verspricht nicht, dass das Produkt Umsatz erzielt, und der Beteiligte verspricht kein Ergebnis.
(2) Stellt der Beteiligte Geld statt Arbeit oder Material bereit, sind die für Darlehen und Geldanlagen geltenden Regeln Sache der Parteien; dieser Vertrag regelt sie nicht. Jede Partei ist für ihre eigenen Steuern und Abgaben selbst verantwortlich.
§ 10 Vertraulichkeit
Jede Partei hält die nicht öffentlichen Informationen der anderen, einschließlich Umsatzzahlen und Abrechnungen, vertraulich, nutzt sie nur für diesen Vertrag und gibt sie nur an Personen weiter, die sie kennen müssen und zur Vertraulichkeit verpflichtet sind. Das gilt nicht für Informationen, die ohne Pflichtverletzung öffentlich werden, die der Empfänger bereits kannte oder die er aufgrund eines Gesetzes offenlegen muss. Die Pflicht besteht [[3]] Jahre über das Vertragsende hinaus fort.
§ 11 Haftung
Jede Partei haftet der anderen für Schäden, die sie durch eine Verletzung dieses Vertrags verursacht. Die Haftung jeder Partei gegenüber der anderen ist, abgesehen von der Pflicht des Betreibers zur Zahlung des Anteils, auf [[Betrag, oder den in den letzten 12 Monaten gezahlten oder fälligen Anteil]] begrenzt. Die Haftung für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit, für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie in allen Fällen, in denen eine Beschränkung gesetzlich nicht zulässig ist, bleibt unberührt.
§ 12 Änderungen und Mitteilungen
Dieser Vertrag ist die gesamte Vereinbarung der Parteien über die Umsatzbeteiligung. Änderungen sind nur wirksam, wenn beide Parteien ihnen in Textform zustimmen. Mitteilungen gehen an die für die Parteien angegebenen Anschriften oder an eine Anschrift, die eine Partei mitgeteilt hat.
§ 13 Anwendbares Recht und Streitigkeiten
Für diesen Vertrag gilt das unter „Anwendbares Recht“ genannte Recht. Die Parteien bemühen sich zunächst, Streitigkeiten einvernehmlich beizulegen. Gerichtsstand ist der unter „Gerichtsstand“ genannte Ort, soweit zwingendes Recht nichts anderes bestimmt.
Zahlungsbedingungen
Der Anteil wird mit jeder Abrechnung gezahlt, innerhalb von [[30]] Tagen nach Ende jedes [[Monats / Quartals]], per Überweisung auf das in diesem Vertrag genannte Konto. Feste Zahlungen aus der Preisaufstellung, falls vorhanden, werden an den dort genannten Terminen gezahlt.
Anwendbares Recht
[[Anwendbares Recht, z. B. Recht der Bundesrepublik Deutschland]]
Gerichtsstand
[[Gerichtsstand, z. B. Sitz des Auftragnehmers]]
So verwenden Sie die Vorlage
Vorlage wählen
Drücken Sie die Schaltfläche, um diese Vorlage zu verwenden. Sind Sie nicht angemeldet, melden Sie sich zuerst an oder registrieren sich kostenlos und kommen direkt zu dieser Vorlage zurück.
Entwurf anlegen
Die Seite für neue Verträge öffnet sich mit markierter Vorlage. Mit einem Klick auf die Karte legen Sie einen Entwurf an. Partei A wird mit Ihren Firmendaten gefüllt; Lücken, die andere Partei und, wo die Vorlage eine hat, die Preisaufstellung füllen Sie selbst aus.
Zur Unterschrift senden
Sie unterschreiben zuerst und senden dann jeder unterzeichnenden Person einen sicheren Link und auf einem anderen Weg einen Zugangscode. Unterzeichnende brauchen kein Konto.
Nächste Schritte
Ihre Gegenseite öffnet den Link auf jedem Gerät und braucht kein Konto. Wie das Unterschreiben aussieht, zeigt die Seite zu E-Verträgen; welche Art elektronischer Signatur für welches Dokument genügt, erklärt der Leitfaden.
Schon unterschrieben? Erstellen Sie die Rechnung direkt aus dem unterschriebenen Vertrag: Parteien und Preispositionen werden übernommen, für den vollen Betrag oder eine Anzahlung. Wo die Rechnung im Ablauf vom Angebot bis zur Quittung steht, zeigt der Leitfaden zu den Rechnungsarten.
Was es ist – und was nicht
QuoteBill erzeugt eine einfache elektronische Signatur mit Ereignisprotokoll. In der EU, im Vereinigten Königreich, in den USA und in Korea wird einer Signatur die Rechtswirkung nicht allein deshalb abgesprochen, weil sie elektronisch ist; in Japan brauchen die meisten Verträge gar keine besondere Form. Was eine einfache elektronische Signatur im Streitfall beweist, hängt von den Belegen ab, und manche Dokumente brauchen eine andere Form.
Es ist keine qualifizierte oder fortgeschrittene elektronische Signatur, und QuoteBill prüft die Identität der Unterzeichnenden nicht. Protokolliert wird die Nutzung des Links und des Zugangscodes, die Sie übermittelt haben – wer beides hat, kann unterschreiben. Das Signaturprotokoll nennt jeden ausgestellten Link und zu jeder Aktion des Absenders oder einer unterzeichnenden Person deren IP-Adresse und Browser, soweit sie ermittelt werden konnten.
Manche Dokumente brauchen eine andere Form. Testamente, viele Grundstücksgeschäfte, Bürgschaften und manche arbeitsrechtlichen Erklärungen verlangen je nach Land die eigenhändige Unterschrift, eine notarielle Beurkundung oder eine qualifizierte Signatur. Die Vorlagen sind Muster und keine Rechtsberatung: Lassen Sie sie anwaltlich prüfen.
Weitere Vertragsvorlagen
Geheimhaltungsvereinbarung
Gegenseitige Vertraulichkeit vor oder während geschäftlicher Gespräche.
Einseitige Geheimhaltungsvereinbarung
Eine Seite legt vertrauliche Informationen offen, die andere hält sie geheim und nutzt sie nur für den Zweck.
Absichtserklärung (Letter of Intent)
Die geplante Transaktion, ihre Eckpunkte als Absicht und eine klare Liste der Regelungen, die binden.
Memorandum of Understanding (MoU)
Wie zwei Organisationen zusammenarbeiten wollen: Zweck, Bereiche, Beiträge, Ansprechpersonen und was nicht bindet.