Einseitige Geheimhaltungsvereinbarung (NDA): Vorlage

Eine Seite legt vertrauliche Informationen offen, die andere hält sie geheim und nutzt sie nur für den Zweck. Ein Mustervertrag, den Sie vollständig lesen, in QuoteBill anpassen und über einen sicheren Link online unterschreiben lassen können.

Muster – anwaltlich prüfen lassen · Einfache elektronische Signatur mit Ereignisprotokoll

Für wen sie gedacht ist

Für Unternehmen, die einer anderen Partei vor einem Angebot oder Auftrag Vertrauliches zeigen, etwa Preislisten, Entwürfe oder Quellcode, und nur diese Partei zur Geheimhaltung verpflichten wollen.

Was sie regelt

13 Paragrafen in dieser Reihenfolge. Jeder steht im Mustertext weiter unten, und Sie können Paragrafen vor dem Senden ändern, streichen oder ergänzen.

  • § 1 Zweck

    Ein Feld für den Anlass der Weitergabe. Geschützt ist nur, was die offenlegende Partei der empfangenden Partei überlässt; was die empfangende Partei zurückgibt, ist nicht erfasst.

  • § 2 Vertrauliche Informationen

    Als vertraulich gelten nicht öffentliche geschäftliche, technische, finanzielle oder personenbezogene Informationen, die für den Zweck überlassen werden und als vertraulich gekennzeichnet oder erkennbar sind, samt Notizen und Kopien daraus.

  • § 3 Ausnahmen

    Nicht erfasst sind, wenn die empfangende Partei es anhand von Aufzeichnungen nachweist, Informationen, die ohne Verstoß öffentlich werden, schon bekannt waren, rechtmäßig von Dritten stammen oder selbstständig entwickelt wurden.

  • § 4 Zulässige Nutzung

    Die empfangende Partei nutzt die Informationen nur für den Zweck: nicht zum eigenen Vorteil, nicht im Wettbewerb, und sie zerlegt oder dekompiliert Muster, Prototypen oder Software nur mit Zustimmung.

  • § 5 Sorgfaltsmaßstab

    Die empfangende Partei schützt die Informationen mindestens wie eigene und nie mit weniger als angemessener Sorgfalt, gibt sie nur an Personen weiter, die sie brauchen und zur Geheimhaltung verpflichtet sind, und steht für diese ein.

  • § 6 Gesetzliche Offenlegungspflichten

    Verlangen Gesetz, Gericht oder Behörde eine Offenlegung, legt die empfangende Partei nur das Verlangte offen und informiert die offenlegende Partei vorher, soweit zulässig, damit diese widersprechen oder Schutz erwirken kann.

  • § 7 Rückgabe und Vernichtung

    Auf Verlangen, spätestens mit Erreichen des Zwecks, werden Informationen und Kopien innerhalb einer festgelegten Zahl von Tagen zurückgegeben oder vernichtet und dies bestätigt. Pflichtkopien und Datensicherungen bleiben vertraulich.

  • § 8 Laufzeit

    Ein Feld für den Zeitraum, in dem Informationen überlassen werden. Die Pflichten bestehen eine festgelegte Zahl von Jahren nach der letzten Offenlegung fort; Geschäftsgeheimnisse bleiben geschützt, solange sie welche sind.

  • § 9 Keine Rechtseinräumung, keine Gewähr

    Die Informationen bleiben Eigentum der offenlegenden Partei; eingeräumt wird nur das Recht, sie für den Zweck zu nutzen. Für Richtigkeit und Vollständigkeit übernimmt die offenlegende Partei keine Gewähr.

  • § 10 Keine Abschlusspflicht

    Die offenlegende Partei muss keine bestimmten Informationen preisgeben, und keine Partei muss ein weiteres Geschäft abschließen. Jede Seite kann die Gespräche beenden; die Pflichten der empfangenden Partei bleiben.

  • § 11 Anzeige von Verstößen

    Werden Informationen unbefugt genutzt, offengelegt oder gehen sie verloren, informiert die empfangende Partei unverzüglich, schildert den Hergang und hilft auf eigene Kosten, die Informationen zurückzuholen und den Schaden zu begrenzen.

  • § 12 Rechtsfolgen von Verstößen

    Die empfangende Partei haftet für Schäden aus einem Verstoß, auch durch Personen, denen sie Informationen weitergegeben hat; die offenlegende Partei kann außerdem Unterlassung verlangen, soweit das Gesetz es zulässt.

  • § 13 Anwendbares Recht und Streitigkeiten

    Es gilt das genannte Recht. Die Parteien versuchen zunächst, Streitigkeiten einvernehmlich beizulegen; im Übrigen gilt der genannte Gerichtsstand.

Es gibt keine Preisaufstellung: Diese Vereinbarung sieht keine Zahlung vor.

Der Mustertext

Das ganze Muster, so wie QuoteBill es anlegt. Text in doppelten eckigen Klammern, etwa [[10]], ist eine Lücke zum Ausfüllen oder Prüfen; solange eine übrig ist, lässt sich der Vertrag nicht senden. Der Klauseltext liegt auf Englisch, Koreanisch, Japanisch und Deutsch vor; in anderen Sprachen beginnt ein Vertrag auf Englisch, damit Sie ihn übersetzen können.

Mustertext lesen

Einseitige Geheimhaltungsvereinbarung

Vertragsparteien: Offenlegende Partei · Empfangende Partei

§ 1 Zweck

(1) Die offenlegende Partei überlässt der empfangenden Partei vertrauliche Informationen für [[Anlass der Weitergabe beschreiben, z. B. Prüfung eines Vorschlags, Erstellung eines Angebots, Durchführung vereinbarter Arbeiten]] (der „Zweck“). Diese Vereinbarung regelt, wie die empfangende Partei mit diesen Informationen umgeht.

(2) Sie gilt nur in eine Richtung: Geschützt sind Informationen, die die offenlegende Partei der empfangenden Partei überlässt. Informationen, die die empfangende Partei ihrerseits weitergibt, sind nicht erfasst; will sie eigene Informationen schützen, bedarf es einer gesonderten oder gegenseitigen Vereinbarung.

§ 2 Vertrauliche Informationen

Vertrauliche Informationen sind alle nicht öffentlichen geschäftlichen, technischen, finanziellen oder personenbezogenen Informationen, die die offenlegende Partei oder jemand in ihrem Auftrag der empfangenden Partei für den Zweck in beliebiger Form überlässt, vor oder nach Unterzeichnung dieser Vereinbarung, wenn sie als vertraulich gekennzeichnet sind oder ihre Vertraulichkeit sich aus den Umständen ergibt. Dazu gehören insbesondere [[Beispiele, z. B. Preislisten, Kundenlisten, Zeichnungen, Quellcode, Prototypen]] sowie Notizen, Auswertungen und Kopien der empfangenden Partei, die solche Informationen enthalten.

§ 3 Ausnahmen

Diese Vereinbarung gilt nicht für Informationen, von denen die empfangende Partei anhand schriftlicher Aufzeichnungen nachweist, dass sie ohne Verstoß gegen diese Vereinbarung öffentlich bekannt sind oder werden, ihr vor der Überlassung bereits rechtmäßig bekannt waren, ihr von einem Dritten ohne Geheimhaltungspflicht rechtmäßig zugänglich gemacht wurden oder von ihr ohne Rückgriff auf die Informationen der offenlegenden Partei selbstständig entwickelt wurden.

§ 4 Zulässige Nutzung

Die empfangende Partei nutzt vertrauliche Informationen ausschließlich für den Zweck. Sie nutzt sie weder zum eigenen Vorteil noch zum Vorteil Dritter, nicht im Wettbewerb mit der offenlegenden Partei, und sie analysiert, zerlegt oder dekompiliert überlassene Muster, Prototypen oder Software nicht, es sei denn, der Zweck erfordert dies und die offenlegende Partei hat in Textform zugestimmt.

§ 5 Sorgfaltsmaßstab

(1) Die empfangende Partei hält vertrauliche Informationen geheim und schützt sie mindestens mit der Sorgfalt, die sie für eigene Informationen vergleichbarer Bedeutung anwendet, in keinem Fall mit weniger als angemessener Sorgfalt.

(2) Sie gibt sie nur an eigene Mitarbeitende, Berater und Subunternehmer weiter, die sie für den Zweck benötigen und Geheimhaltungspflichten unterliegen, die mindestens so streng sind wie diese Vereinbarung. Für deren Umgang mit den Informationen steht die empfangende Partei ein; auf Verlangen benennt sie, wer die Informationen erhalten hat.

§ 6 Gesetzliche Offenlegungspflichten

Verlangen Gesetz, Gericht oder Behörde von der empfangenden Partei eine Offenlegung, darf sie nur das Verlangte offenlegen. Soweit rechtlich zulässig, informiert sie die offenlegende Partei vorher, gibt ihr angemessene Gelegenheit, zu widersprechen oder Schutzmaßnahmen zu erwirken, und legt nicht mehr offen als erforderlich.

§ 7 Rückgabe und Vernichtung

Auf Verlangen der offenlegenden Partei, spätestens mit Erreichen des Zwecks oder mit Ende dieser Vereinbarung, gibt die empfangende Partei alle vertraulichen Informationen und Kopien innerhalb von [[10]] Tagen zurück oder vernichtet sie und bestätigt dies in Textform. Kopien, die sie gesetzlich aufbewahren muss oder die in üblichen Datensicherungen verbleiben, bleiben bis zu ihrer Löschung nach dieser Vereinbarung vertraulich.

§ 8 Laufzeit

Diese Vereinbarung gilt für Informationen, die ab dem angegebenen Beginn bis [[Ende des Offenlegungszeitraums, z. B. Abschluss des Projekts oder ein Datum]] offengelegt werden. Die Pflichten der empfangenden Partei bestehen [[3]] Jahre nach der letzten Offenlegung fort. Informationen, die nach dem anwendbaren Recht Geschäftsgeheimnisse sind, bleiben geschützt, solange sie Geschäftsgeheimnisse sind.

§ 9 Keine Rechtseinräumung, keine Gewähr

Vertrauliche Informationen bleiben Eigentum der offenlegenden Partei. Außer dem Recht zur Nutzung für den Zweck werden keine Lizenzen, Eigentums- oder sonstigen Rechte eingeräumt. Die offenlegende Partei stellt die Informationen so bereit, wie sie sind, und übernimmt keine Gewähr für ihre Richtigkeit oder Vollständigkeit, sofern die Parteien in einer gesonderten Vereinbarung nichts anderes bestimmen.

§ 10 Keine Abschlusspflicht

Diese Vereinbarung verpflichtet die offenlegende Partei nicht, bestimmte Informationen offenzulegen, und keine Partei, einen weiteren Vertrag oder ein Geschäft abzuschließen. Jede Partei kann die Gespräche jederzeit beenden; die Pflichten der empfangenden Partei aus dieser Vereinbarung bestehen dann fort.

§ 11 Anzeige von Verstößen

Erfährt die empfangende Partei, dass vertrauliche Informationen unbefugt genutzt oder offengelegt wurden oder verloren gegangen sind, informiert sie die offenlegende Partei unverzüglich, schildert den Hergang und tut auf eigene Kosten, was ihr zumutbar ist, um die Informationen zurückzuholen und den Schaden zu begrenzen.

§ 12 Rechtsfolgen von Verstößen

Verstößt die empfangende Partei oder jemand, dem sie vertrauliche Informationen weitergegeben hat, gegen diese Vereinbarung, haftet die empfangende Partei für den daraus entstehenden Schaden nach den gesetzlichen Vorschriften. Da der Schaden aus einer Offenlegung schwer zu bemessen sein kann, kann die offenlegende Partei neben ihren übrigen Rechten Unterlassung verlangen, soweit das Gesetz dies zulässt.

§ 13 Anwendbares Recht und Streitigkeiten

Für diesen Vertrag gilt das unter „Anwendbares Recht“ genannte Recht. Die Parteien bemühen sich zunächst, Streitigkeiten einvernehmlich beizulegen. Gerichtsstand ist der unter „Gerichtsstand“ genannte Ort, soweit zwingendes Recht nichts anderes bestimmt.

Anwendbares Recht

[[Anwendbares Recht, z. B. Recht der Bundesrepublik Deutschland]]

Gerichtsstand

[[Gerichtsstand, z. B. Sitz des Auftragnehmers]]

So verwenden Sie die Vorlage

  1. Vorlage wählen

    Drücken Sie die Schaltfläche, um diese Vorlage zu verwenden. Sind Sie nicht angemeldet, melden Sie sich zuerst an oder registrieren sich kostenlos und kommen direkt zu dieser Vorlage zurück.

  2. Entwurf anlegen

    Die Seite für neue Verträge öffnet sich mit markierter Vorlage. Mit einem Klick auf die Karte legen Sie einen Entwurf an. Partei A wird mit Ihren Firmendaten gefüllt; Lücken, die andere Partei und, wo die Vorlage eine hat, die Preisaufstellung füllen Sie selbst aus.

  3. Zur Unterschrift senden

    Sie unterschreiben zuerst und senden dann jeder unterzeichnenden Person einen sicheren Link und auf einem anderen Weg einen Zugangscode. Unterzeichnende brauchen kein Konto.

Nächste Schritte

Was es ist – und was nicht

QuoteBill erzeugt eine einfache elektronische Signatur mit Ereignisprotokoll. In der EU, im Vereinigten Königreich, in den USA und in Korea wird einer Signatur die Rechtswirkung nicht allein deshalb abgesprochen, weil sie elektronisch ist; in Japan brauchen die meisten Verträge gar keine besondere Form. Was eine einfache elektronische Signatur im Streitfall beweist, hängt von den Belegen ab, und manche Dokumente brauchen eine andere Form.

Es ist keine qualifizierte oder fortgeschrittene elektronische Signatur, und QuoteBill prüft die Identität der Unterzeichnenden nicht. Protokolliert wird die Nutzung des Links und des Zugangscodes, die Sie übermittelt haben – wer beides hat, kann unterschreiben. Das Signaturprotokoll nennt jeden ausgestellten Link und zu jeder Aktion des Absenders oder einer unterzeichnenden Person deren IP-Adresse und Browser, soweit sie ermittelt werden konnten.

Manche Dokumente brauchen eine andere Form. Testamente, viele Grundstücksgeschäfte, Bürgschaften und manche arbeitsrechtlichen Erklärungen verlangen je nach Land die eigenhändige Unterschrift, eine notarielle Beurkundung oder eine qualifizierte Signatur. Die Vorlagen sind Muster und keine Rechtsberatung: Lassen Sie sie anwaltlich prüfen.

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