Kooperationsvertrag: Vorlage

Zwei Unternehmen, ein Projekt: Rollen, Aufteilung der Einnahmen, Entscheidungen, Rechte an den Arbeiten, Ausstieg. Ein Mustervertrag, den Sie vollständig lesen, in QuoteBill anpassen und über einen sicheren Link online unterschreiben lassen können.

Muster – anwaltlich prüfen lassen · Einfache elektronische Signatur mit Ereignisprotokoll

Für wen sie gedacht ist

Für zwei Unternehmen oder Selbstständige, die ein Projekt gemeinsam übernehmen und Rollen, Geld, Rechte und den Ausstieg regeln wollen, ohne eine Gesellschaft zu gründen.

Wer Einnahmen und Entscheidungen teilt, kann nach manchen Rechtsordnungen eine Gesellschaft bilden, gleich wie der Vertrag heißt.

Was sie regelt

14 Paragrafen in dieser Reihenfolge. Jeder steht im Mustertext weiter unten, und Sie können Paragrafen vor dem Senden ändern, streichen oder ergänzen.

  • § 1 Zweck und Ziele

    Felder für das Projekt und sein Ziel. Der Vertrag regelt Rollen, Beiträge, Einnahmen, Entscheidungen und Rechte; jede Seite nimmt als eigenes Unternehmen teil.

  • § 2 Rollen

    Felder für die Verantwortung jeder Seite und die wichtigen Termine. Jede Seite arbeitet mit verkehrsüblicher Sorgfalt, warnt früh vor einem verfehlten Termin, und ein neuer wird vereinbart.

  • § 3 Beiträge und Kosten

    Felder dafür, was jede Seite auf eigene Kosten einbringt und welche Kosten gegebenenfalls wie geteilt werden. Gemeinsame Kosten über einem festgelegten Betrag brauchen vorher beide Seiten; Belege werden aufbewahrt.

  • § 4 Aufteilung der Einnahmen

    Einnahmen nach gemeinsamen Kosten werden zu festgelegten Anteilen verteilt. Wer sie einnimmt, zahlt der anderen Seite ihren Anteil in festgelegter Frist mit Abrechnung; die Aufzeichnungen sind je festgelegtem Zeitraum einmal einsehbar.

  • § 5 Entscheidungen

    Das Tagesgeschäft entscheidet jede Seite in ihrer Rolle allein. Budget, Änderungen, Verträge mit Dritten, Veröffentlichung und Werbung brauchen beide. Ohne Einigung in einer festgelegten Frist kann jede Seite das Ende vorschlagen.

  • § 6 Vorbestehende Arbeiten

    Was jede Seite vorher hatte oder außerhalb des Projekts schafft, bleibt ihr eigen. Die andere Seite darf es nur für das Projekt und nur während der Laufzeit nutzen.

  • § 7 Gemeinsam geschaffene Arbeiten

    Gemeinsam Geschaffenes steht beiden zu festgelegten Anteilen zu oder, wo das nicht geht, dem Urheber mit Nutzungsrecht für die andere Seite. Nutzung außerhalb des Projekts, Lizenzen und Anmeldungen brauchen beide; Erlöse werden geteilt.

  • § 8 Vertraulichkeit

    Jede Seite hält nicht öffentliche Informationen der anderen und unveröffentlichte Ergebnisse vertraulich, nutzt sie nur für das Projekt und gibt sie nur an Personen weiter, die sie brauchen, für festgelegte Jahre nach dem Ende.

  • § 9 Dritte und Unterauftragnehmer

    Keine Weitergabe an Unterauftragnehmer ohne Zustimmung, jede Seite steht für eigene Mitarbeitende und Unterauftragnehmer ein, ein Feld nennt, wer Verträge mit Dritten schließt, und niemand sagt im Namen der anderen Seite etwas zu.

  • § 10 Keine Gesellschaft

    Selbstständige Unternehmen, die in einem Projekt zusammenarbeiten: keine Gesellschaft, keine Vertretung, kein Arbeitsverhältnis; Steuern und Versicherungen trägt jede Seite selbst, eine Gesellschaft bräuchte einen eigenen Vertrag.

  • § 11 Haftung

    Haftung für eigene Verletzungen, begrenzt auf den Einnahmenanteil eines festgelegten Zeitraums, außer bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit, Personenschäden und wo das Gesetz keine Grenze zulässt. Gegenüber Dritten haftet jede für sich.

  • § 12 Laufzeit, Ausstieg und die Arbeiten

    Endet mit Projekt oder Enddatum; Ausstieg mit festgelegter Frist, fristlos nach unbeseitigter erheblicher Verletzung. Einnahmen werden geteilt, wer bleibt, führt das gemeinsame Werk gegen eingetragenes Entgelt weiter, Eigenes geht zurück.

  • § 13 Mitteilungen und Änderungen

    Mitteilungen erfolgen in Textform an die angegebenen Anschriften. Der Vertrag samt Preisaufstellung ist die vollständige Vereinbarung; Änderungen brauchen die Textform, und unwirksame Bestimmungen lassen die übrigen bestehen.

  • § 14 Anwendbares Recht und Streitigkeiten

    Es gilt das genannte Recht. Die Parteien versuchen zunächst, Streitigkeiten einvernehmlich beizulegen; im Übrigen gilt der genannte Gerichtsstand.

Eine Preisaufstellung ist optional: Fügen Sie eine hinzu, wenn Sie die Beträge als Tabelle haben möchten, oder tragen Sie den vereinbarten Betrag in die Zahlungsklausel ein.

Der Mustertext

Das ganze Muster, so wie QuoteBill es anlegt. Text in doppelten eckigen Klammern, etwa [[10]], ist eine Lücke zum Ausfüllen oder Prüfen; solange eine übrig ist, lässt sich der Vertrag nicht senden. Der Klauseltext liegt auf Englisch, Koreanisch, Japanisch und Deutsch vor; in anderen Sprachen beginnt ein Vertrag auf Englisch, damit Sie ihn übersetzen können.

Mustertext lesen

Kooperationsvertrag

Vertragsparteien: Partei A · Partei B

§ 1 Zweck und Ziele

Die Parteien arbeiten gemeinsam an [[Projekt beschreiben, z. B. ein gemeinsames Produkt, eine Veranstaltung, eine Publikation, ein Kundenprojekt]] (das „Projekt“). Ziel des Projekts ist [[Was das Projekt erreichen soll, z. B. Markteinführung bis zu einem Datum, Lieferung des Kundenauftrags]]. Dieser Vertrag regelt die Rolle jeder Partei, ihre Beiträge, die Aufteilung der Einnahmen, die Entscheidungsfindung und die Rechte an den Arbeiten. Jede Partei nimmt als eigenes, selbstständiges Unternehmen teil.

§ 2 Rollen

(1) Partei A ist verantwortlich für: [[Rolle und Aufgaben der Partei A]]

(2) Partei B ist verantwortlich für: [[Rolle und Aufgaben der Partei B]]

(3) Jede Partei erbringt ihren Teil mit der verkehrsüblichen Sorgfalt und zu den vereinbarten Terminen: [[Wichtige Termine oder Meilensteine]]. Eine Partei, die absieht, dass sie einen Termin verfehlt, teilt dies der anderen unverzüglich mit; die Parteien vereinbaren dann einen neuen Termin.

§ 3 Beiträge und Kosten

(1) Jede Partei bringt auf eigene Kosten Folgendes in das Projekt ein: Partei A [[Beitrag, z. B. Arbeitszeit, Geräte, Material, Räume]], Partei B [[Beitrag]].

(2) Jede Partei trägt ihre eigenen Kosten, soweit eine Kostenart hier nicht als gemeinsam aufgeführt ist: [[Gemeinsame Kosten und ihre Aufteilung, z. B. Raummiete 50/50, oder: keine]]. Gemeinsame Kosten über [[Betrag]] bedürfen vor ihrer Entstehung der Zustimmung beider Parteien in Textform.

(3) Jede Partei bewahrt Belege und Aufzeichnungen über gemeinsame Kosten auf und legt sie der anderen auf Verlangen vor.

§ 4 Aufteilung der Einnahmen

(1) Einnahmen aus dem Projekt werden nach Abzug der genehmigten gemeinsamen Kosten zu [[50]] % an Partei A und zu [[50]] % an Partei B verteilt.

(2) [[Welche Partei]] nimmt die Einnahmen entgegen und zahlt der anderen Partei ihren Anteil innerhalb von [[30]] Tagen nach Eingang, mit einer Abrechnung, die Einnahmen, abgezogene Kosten und Berechnung ausweist. Soweit die steuerlichen Vorschriften es verlangen, stellt jede Partei der anderen für ihren Anteil eine Rechnung.

(3) Jede Partei darf die Aufzeichnungen über Einnahmen und Kosten des Projekts einmal in [[12]] Monaten nach angemessener Ankündigung einsehen. Enthält dieser Vertrag eine Preisaufstellung, führt sie feste Zahlungen einer Partei an die andere auf, die nach den Zahlungsbedingungen dieses Vertrags geleistet werden.

§ 5 Entscheidungen

(1) Über das Tagesgeschäft in ihrer eigenen Rolle entscheidet jede Partei allein.

(2) Der Zustimmung beider Parteien in Textform bedürfen: das Budget des Projekts und jede gemeinsame Ausgabe; Änderungen von Umfang, Terminen oder Preisen gegenüber Dritten; Verträge mit Dritten für das Projekt; die Veröffentlichung von Ergebnissen; die Verwendung des Projekts in der Werbung.

(3) Einigen sich die Parteien nicht innerhalb von [[10]] Tagen nach einer Anfrage, kann jede Partei nach der Regelung zu Laufzeit und Ausstieg vorschlagen, die Zusammenarbeit zu beenden.

§ 6 Vorbestehende Arbeiten

Jede Partei behält alle Rechte an Materialien, Werkzeugen, Entwürfen, Software, Know-how, Marken und Kundenbeziehungen, die sie vor dem Projekt hatte oder außerhalb des Projekts entwickelt (ihre „vorbestehenden Arbeiten“). Jede Partei räumt der anderen ein einfaches Nutzungsrecht an ihren vorbestehenden Arbeiten ein, soweit das Projekt es erfordert und nur für die Laufzeit dieses Vertrags. Für andere Zwecke darf keine Partei die vorbestehenden Arbeiten der anderen ohne deren Zustimmung in Textform nutzen.

§ 7 Gemeinsam geschaffene Arbeiten

(1) Arbeiten, die die Parteien gemeinsam für das Projekt schaffen, etwa Entwürfe, Texte, Software, Aufnahmen oder Produktkonzepte, stehen ihnen gemeinsam zu, mit Anteilen von [[50]] % und [[50]] %; wo das anwendbare Recht eine gemeinsame Inhaberschaft nicht zulässt, hält die Partei, die die Arbeit geschaffen hat, die Rechte und räumt der anderen ein zeitlich unbeschränktes Nutzungsrecht für das Projekt ein.

(2) Jede Partei darf die gemeinsam geschaffenen Arbeiten für das Projekt nutzen. Eine Nutzung außerhalb des Projekts, die Lizenzierung an Dritte und die Anmeldung von Schutzrechten bedürfen der Zustimmung beider Parteien in Textform; die Erlöse daraus teilen die Parteien im gleichen Verhältnis. Jede Partei darf das Projekt und veröffentlichte gemeinsame Arbeiten in ihrem Portfolio zeigen.

§ 8 Vertraulichkeit

Jede Partei behandelt nicht öffentliche Informationen der anderen Partei und unveröffentlichte Ergebnisse des Projekts während der Vertragslaufzeit und [[2]] Jahre danach vertraulich, nutzt sie nur für das Projekt und gibt sie nur an Mitarbeitende, Unterauftragnehmer und Berater weiter, die sie dafür brauchen und vergleichbaren Geheimhaltungspflichten unterliegen. Dies gilt nicht für Informationen, die ohne Verstoß öffentlich bekannt sind, bereits rechtmäßig bekannt waren, rechtmäßig von Dritten stammen, selbstständig entwickelt wurden oder aufgrund gesetzlicher Pflichten offengelegt werden müssen.

§ 9 Dritte und Unterauftragnehmer

Keine Partei darf ihre Rolle ganz oder teilweise ohne Zustimmung der anderen Partei in Textform an Unterauftragnehmer vergeben. Für ihre Mitarbeitenden und Unterauftragnehmer steht jede Partei ein wie für sich selbst. Verträge mit Kunden, Lieferanten oder anderen Dritten für das Projekt schließt [[Welche Partei, oder: beide Parteien]] im eigenen Namen; keine Partei darf im Namen oder für Rechnung der anderen Zusagen machen.

§ 10 Keine Gesellschaft

Die Parteien sind selbstständige Unternehmen, die im Projekt zusammenarbeiten. Dieser Vertrag begründet keine Gesellschaft, kein Gemeinschaftsunternehmen und kein Vertretungs- oder Arbeitsverhältnis, und keine Partei vertritt die andere. Jede Partei sorgt selbst für ihre Steuern, Sozialabgaben, Versicherungen und ihr Personal. Wollen die Parteien später für das Projekt eine Gesellschaft gründen, tun sie dies durch eine gesonderte Vereinbarung.

§ 11 Haftung

(1) Jede Partei haftet der anderen für Schäden, die sie durch Verletzung dieses Vertrags verursacht.

(2) Die Haftung jeder Partei aus diesem Vertrag ist auf den Anteil an den Einnahmen des Projekts begrenzt, den sie in den [[12]] Monaten vor dem Schadensereignis erhalten hat oder beanspruchen konnte. Die Haftung für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit, für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie in allen Fällen, in denen eine Beschränkung gesetzlich nicht zulässig ist, bleibt unberührt.

(3) Gegenüber Dritten ist jede Partei für ihre eigene Rolle und ihre eigenen Zusagen verantwortlich.

§ 12 Laufzeit, Ausstieg und die Arbeiten

(1) Der Vertrag beginnt mit dem angegebenen Beginn und endet mit Abschluss des Projekts oder zum angegebenen Ende, je nachdem, was früher eintritt. Jede Partei kann mit einer Frist von [[30]] Tagen in Textform aus der Zusammenarbeit ausscheiden, fristlos, wenn die andere Partei den Vertrag erheblich verletzt und die Verletzung nicht innerhalb von [[14]] Tagen nach Aufforderung beseitigt.

(2) Scheidet eine Partei aus, werden die bis dahin erzielten Einnahmen nach diesem Vertrag verteilt. Die verbleibende Partei darf das Projekt fortführen und die gemeinsam geschaffenen Arbeiten fertigstellen, nutzen und verwerten und zahlt der ausscheidenden Partei dafür [[ihren Anteil an den Einnahmen, einen festen Betrag oder nichts]]. Jede Partei erhält ihre vorbestehenden Arbeiten zurück, und die Nutzungsrechte daran enden, soweit sie nicht nötig sind, um Dritten bereits zugesagte Ergebnisse fertigzustellen. Für Zusagen, die sie vor dem Ausscheiden gemacht hat, bleibt jede Partei verantwortlich.

§ 13 Mitteilungen und Änderungen

Mitteilungen nach diesem Vertrag erfolgen in Textform an die bei den Parteien angegebene Anschrift oder an eine andere Anschrift, die eine Partei mitgeteilt hat. Dieser Vertrag einschließlich einer etwaigen Preisaufstellung gibt die Vereinbarung der Parteien zum Projekt vollständig wieder. Änderungen und Ergänzungen bedürfen der Textform. Sollte eine Bestimmung unwirksam sein, bleiben die übrigen Bestimmungen wirksam.

§ 14 Anwendbares Recht und Streitigkeiten

Für diesen Vertrag gilt das unter „Anwendbares Recht“ genannte Recht. Die Parteien bemühen sich zunächst, Streitigkeiten einvernehmlich beizulegen. Gerichtsstand ist der unter „Gerichtsstand“ genannte Ort, soweit zwingendes Recht nichts anderes bestimmt.

Zahlungsbedingungen

[[Zeitpunkt und Art der Zahlungen zwischen den Parteien; leer lassen, falls keine vereinbart sind]]

Anwendbares Recht

[[Anwendbares Recht, z. B. Recht der Bundesrepublik Deutschland]]

Gerichtsstand

[[Gerichtsstand, z. B. Sitz des Auftragnehmers]]

So verwenden Sie die Vorlage

  1. Vorlage wählen

    Drücken Sie die Schaltfläche, um diese Vorlage zu verwenden. Sind Sie nicht angemeldet, melden Sie sich zuerst an oder registrieren sich kostenlos und kommen direkt zu dieser Vorlage zurück.

  2. Entwurf anlegen

    Die Seite für neue Verträge öffnet sich mit markierter Vorlage. Mit einem Klick auf die Karte legen Sie einen Entwurf an. Partei A wird mit Ihren Firmendaten gefüllt; Lücken, die andere Partei und, wo die Vorlage eine hat, die Preisaufstellung füllen Sie selbst aus.

  3. Zur Unterschrift senden

    Sie unterschreiben zuerst und senden dann jeder unterzeichnenden Person einen sicheren Link und auf einem anderen Weg einen Zugangscode. Unterzeichnende brauchen kein Konto.

Nächste Schritte

  • Ihre Gegenseite öffnet den Link auf jedem Gerät und braucht kein Konto. Wie das Unterschreiben aussieht, zeigt die Seite zu E-Verträgen; welche Art elektronischer Signatur für welches Dokument genügt, erklärt der Leitfaden.

  • Schon unterschrieben? Erstellen Sie die Rechnung direkt aus dem unterschriebenen Vertrag: Parteien und Preispositionen werden übernommen, für den vollen Betrag oder eine Anzahlung. Wo die Rechnung im Ablauf vom Angebot bis zur Quittung steht, zeigt der Leitfaden zu den Rechnungsarten.

Was es ist – und was nicht

QuoteBill erzeugt eine einfache elektronische Signatur mit Ereignisprotokoll. In der EU, im Vereinigten Königreich, in den USA und in Korea wird einer Signatur die Rechtswirkung nicht allein deshalb abgesprochen, weil sie elektronisch ist; in Japan brauchen die meisten Verträge gar keine besondere Form. Was eine einfache elektronische Signatur im Streitfall beweist, hängt von den Belegen ab, und manche Dokumente brauchen eine andere Form.

Es ist keine qualifizierte oder fortgeschrittene elektronische Signatur, und QuoteBill prüft die Identität der Unterzeichnenden nicht. Protokolliert wird die Nutzung des Links und des Zugangscodes, die Sie übermittelt haben – wer beides hat, kann unterschreiben. Das Signaturprotokoll nennt jeden ausgestellten Link und zu jeder Aktion des Absenders oder einer unterzeichnenden Person deren IP-Adresse und Browser, soweit sie ermittelt werden konnten.

Manche Dokumente brauchen eine andere Form. Testamente, viele Grundstücksgeschäfte, Bürgschaften und manche arbeitsrechtlichen Erklärungen verlangen je nach Land die eigenhändige Unterschrift, eine notarielle Beurkundung oder eine qualifizierte Signatur. Die Vorlagen sind Muster und keine Rechtsberatung: Lassen Sie sie anwaltlich prüfen.

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