Softwareentwicklungsvertrag: Vorlage

Spezifikation, Meilensteine, Abnahmetests, Mängel, Quellcode und Zahlung je Meilenstein. Ein Mustervertrag, den Sie vollständig lesen, in QuoteBill anpassen und über einen sicheren Link online unterschreiben lassen können.

Muster – anwaltlich prüfen lassen · Einfache elektronische Signatur mit Ereignisprotokoll

Für wen sie gedacht ist

Für Entwickler und Agenturen, die Individualsoftware für einen Auftraggeber entwickeln und Spezifikation, Änderungen, Meilensteine, Abnahme, Mängel und die Rechte am Quellcode regeln wollen.

Was sie regelt

15 Paragrafen in dieser Reihenfolge. Jeder steht im Mustertext weiter unten, und Sie können Paragrafen vor dem Senden ändern, streichen oder ergänzen.

  • § 1 Gegenstand

    Wofür der Vertrag da ist: Der Auftragnehmer entwirft, entwickelt und liefert Individualsoftware für den Auftraggeber, von der vereinbarten Spezifikation bis zur Abnahme des letzten Arbeitsergebnisses.

  • § 2 Spezifikation und Arbeitsergebnisse

    Ein Feld für die Software und die Arbeitsergebnisse sowie eines für die Spezifikation. Sie ist der Maßstab dafür, was die Software leisten muss; Dokumentation, Testumgebungen und Schulungen gehören nur dazu, wenn sie sie nennt.

  • § 3 Änderungsverfahren

    Jede Seite kann Änderungen verlangen. Der Auftragnehmer sagt innerhalb einer festgelegten Zahl von Werktagen, was sie für Umfang, Vergütung und Zeitplan bedeuten; sie gelten erst, wenn beide zustimmen.

  • § 4 Meilensteine und Mitwirkung des Auftraggebers

    Ein Feld für die Meilensteine. Der Auftraggeber liefert Informationen, Beispieldaten, Zugänge, Testkonten und Entscheidungen rechtzeitig und benennt eine Ansprechperson; Verzögerungen dadurch verschieben die Termine.

  • § 5 Abnahmetests

    Der Auftraggeber prüft jeden Meilenstein innerhalb einer festgelegten Zahl von Werktagen und nimmt ihn ab oder meldet die Mängel. Unwesentliche Mängel hindern die Abnahme nicht; Schweigen oder Produktivbetrieb gilt als Abnahme.

  • § 6 Mängel und Mängelbeseitigungsfrist

    Abweichungen von der Spezifikation, die binnen einer festgelegten Zahl von Tagen nach der letzten Abnahme gemeldet werden, behebt der Auftragnehmer kostenlos; Störungen durch eigene Änderungen oder Fehlgebrauch nicht.

  • § 7 Vergütung und Zahlung

    Vergütung laut Preisaufstellung: Jeder Meilenstein wird mit seiner Abnahme abgerechnet, ein festgelegter Anteil bei Vertragsschluss. Ist eine Zahlung eine festgelegte Zahl von Tagen überfällig, darf der Auftragnehmer pausieren.

  • § 8 Daten des Auftraggebers und Sicherheit

    Die Daten des Auftraggebers bleiben seine. Der Auftragnehmer nutzt sie nur für Entwicklung und Test, schützt sie angemessen, gibt sie auf Verlangen zurück oder löscht sie und meldet Sicherheitsvorfälle unverzüglich.

  • § 9 Fremd- und Open-Source-Komponenten

    Der Auftragnehmer darf passende Fremd- und Open-Source-Komponenten einsetzen, listet sie vor der Lieferung mit ihren Lizenzen auf und verwendet ohne Genehmigung keine, die den Auftraggeber zur Offenlegung eigenen Quellcodes zwingen würde.

  • § 10 Quellcode und Nutzungsrechte

    Nach vollständiger Zahlung erhält der Auftraggeber an der für ihn geschriebenen Software samt Quellcode das ausschließliche Nutzungsrecht. Eigene Bibliotheken und Werkzeuge bleiben beim Auftragnehmer, nutzbar als Teil der Software.

  • § 11 Vertraulichkeit

    Beide Seiten halten nicht öffentliche Informationen der anderen, etwa Spezifikation, Quellcode und Sicherheitsdetails, vertraulich und nutzen sie nur für diesen Vertrag, während der Laufzeit und festgelegte Jahre danach.

  • § 12 Gewährleistung und Haftung

    Sorgfältige Arbeit; die Software soll bei der Abnahme der Spezifikation entsprechen, nicht fehlerfrei sein. Haftung begrenzt auf die Vergütung, außer bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit, Personenschäden und wo das Gesetz es verbietet.

  • § 13 Laufzeit und Kündigung

    Der Vertrag endet mit der letzten Abnahme und dem Ablauf der Mängelbeseitigungsfrist. Nach einer nicht behobenen erheblichen Verletzung kann die andere Seite kündigen; der Auftraggeber auch mit Frist gegen Vergütung des Geleisteten.

  • § 14 Selbstständigkeit der Parteien

    Beide sind selbstständige Unternehmen. Der Auftragnehmer organisiert seine Arbeit selbst und darf mit Zustimmung des Auftraggebers Unterauftragnehmer einsetzen; kein Arbeits-, Gesellschafts- oder Vertretungsverhältnis entsteht.

  • § 15 Anwendbares Recht und Streitigkeiten

    Es gilt das genannte Recht. Die Parteien versuchen zunächst, Streitigkeiten einvernehmlich beizulegen; im Übrigen gilt der genannte Gerichtsstand.

Eine Preisaufstellung (Positionen, Mengen und Preise) gehört zu diesem Vertrag. Sie beginnt leer, in Ihrer Währung, und die Klauseln zu Vergütung und Zahlung verweisen auf sie.

Der Mustertext

Das ganze Muster, so wie QuoteBill es anlegt. Text in doppelten eckigen Klammern, etwa [[10]], ist eine Lücke zum Ausfüllen oder Prüfen; solange eine übrig ist, lässt sich der Vertrag nicht senden. Der Klauseltext liegt auf Englisch, Koreanisch, Japanisch und Deutsch vor; in anderen Sprachen beginnt ein Vertrag auf Englisch, damit Sie ihn übersetzen können.

Mustertext lesen

Softwareentwicklungsvertrag

Vertragsparteien: Auftragnehmer · Auftraggeber

§ 1 Gegenstand

Dieser Vertrag regelt die Bedingungen, zu denen der Auftragnehmer für den Auftraggeber Individualsoftware nach der vereinbarten Spezifikation entwirft, entwickelt und liefert, bis zur Abnahme des letzten Arbeitsergebnisses.

§ 2 Spezifikation und Arbeitsergebnisse

(1) Der Auftragnehmer entwickelt und liefert folgende Software und zugehörige Arbeitsergebnisse:

[[Leistungen und Arbeitsergebnisse beschreiben]]

(2) Die Spezifikation mit den Funktionen, Schnittstellen, Plattformen und Leistungsmerkmalen, die die Software erfüllen muss, ist beigefügt oder bezeichnet als [[Spezifikation benennen oder beifügen]]. Sie ist der Maßstab dafür, was die Software leisten muss.

(3) Dokumentation, Testumgebungen und Schulungen gehören nur dazu, wenn die Spezifikation sie nennt.

§ 3 Änderungsverfahren

(1) Jede Partei kann Änderungen der Spezifikation, der Meilensteine oder der Vergütung verlangen. Der Auftragnehmer teilt innerhalb von [[5]] Werktagen mit, was die Änderung für Umfang, Vergütung und Zeitplan bedeutet; die Änderung wird wirksam, sobald beide Parteien sie in Textform angenommen haben.

(2) Bis dahin arbeitet der Auftragnehmer nach der ursprünglichen Spezifikation weiter. Kleine Klarstellungen, die Aufwand und Termine nicht ändern, brauchen keinen Änderungsantrag.

§ 4 Meilensteine und Mitwirkung des Auftraggebers

(1) Der Auftragnehmer liefert in folgenden Meilensteinen: [[Meilensteine mit Terminen und Arbeitsergebnissen]]

(2) Der Auftraggeber stellt rechtzeitig die Informationen, Beispieldaten, Zugänge, Testkonten und Entscheidungen bereit, die der Auftragnehmer vernünftigerweise benötigt, und benennt eine Ansprechperson, die laufende Fragen entscheiden kann.

(3) Verzögerungen wegen fehlender Mitwirkung oder offener Änderungsanträge verschieben die betroffenen Termine entsprechend.

§ 5 Abnahmetests

(1) Innerhalb von [[10]] Werktagen nach Lieferung eines Meilensteins prüft der Auftraggeber das Arbeitsergebnis anhand der Spezifikation und der vereinbarten Testfälle und erklärt die Abnahme oder teilt die gefundenen Mängel in Textform mit.

(2) Ein Arbeitsergebnis ohne Mängel oder nur mit unwesentlichen Mängeln, die die vorgesehene Nutzung nicht hindern, ist abgenommen; unwesentliche Mängel werden innerhalb der Mängelbeseitigungsfrist behoben.

(3) Äußert sich der Auftraggeber innerhalb der Prüffrist nicht oder nimmt er die Software produktiv in Betrieb, gilt das Arbeitsergebnis als abgenommen.

§ 6 Mängel und Mängelbeseitigungsfrist

(1) Der Auftragnehmer beseitigt ohne zusätzliche Vergütung reproduzierbare Mängel, also Abweichungen von der Spezifikation, die innerhalb von [[90]] Tagen nach Abnahme des letzten Arbeitsergebnisses gemeldet werden. Der Auftraggeber beschreibt jeden Mangel so, dass der Auftragnehmer ihn nachstellen kann.

(2) Störungen durch Änderungen des Auftraggebers oder Dritter, durch Nutzung außerhalb der Spezifikation oder durch eigene Systeme des Auftraggebers sind keine Mängel; sie werden auf Wunsch des Auftraggebers als zusätzliche Leistung behoben.

§ 7 Vergütung und Zahlung

(1) Der Auftraggeber zahlt die Vergütung laut Preisaufstellung dieses Vertrags. Soweit die Preisaufstellung nichts anderes bestimmt, wird die Vergütung jedes Meilensteins mit seiner Abnahme in Rechnung gestellt; [[20]] % der Gesamtvergütung sind bei Vertragsschluss als erste Rate fällig.

(2) Ist eine Zahlung mehr als [[14]] Tage überfällig, darf der Auftragnehmer die Arbeit nach Mitteilung an den Auftraggeber ruhen lassen; die Termine verschieben sich entsprechend.

§ 8 Daten des Auftraggebers und Sicherheit

(1) Daten, die der Auftraggeber bereitstellt, bleiben seine. Der Auftragnehmer nutzt sie nur zur Entwicklung und zum Test der Software, hält sie auf Systemen mit mindestens angemessenen technischen und organisatorischen Schutzmaßnahmen, verwendet für Tests nach Möglichkeit anonymisierte oder Beispieldaten und löscht sie oder gibt sie zurück, wenn der Auftraggeber dies verlangt und wenn der Vertrag endet.

(2) Der Auftragnehmer befolgt der Software angemessene Praktiken sicherer Programmierung und informiert den Auftraggeber unverzüglich über einen Sicherheitsvorfall, der dessen Daten betrifft.

§ 9 Fremd- und Open-Source-Komponenten

(1) Der Auftragnehmer darf Fremd- und Open-Source-Komponenten einsetzen, soweit sie zur Spezifikation passen. Vor der Lieferung listet er die verwendeten Komponenten, ihre Lizenzen und die Pflichten auf, die diese Lizenzen dem Auftraggeber auferlegen.

(2) Komponenten, deren Lizenz den Auftraggeber verpflichten würde, eigenen Quellcode offenzulegen, setzt der Auftragnehmer nur ein, wenn der Auftraggeber dies in Textform genehmigt hat.

(3) Lizenzgebühren für Fremdkomponenten sind [[in der Vergütung enthalten / vom Auftraggeber gesondert zu tragen]].

§ 10 Quellcode und Nutzungsrechte

(1) Mit vollständiger Zahlung räumt der Auftragnehmer dem Auftraggeber an der eigens für ihn geschriebenen Software einschließlich Quellcode und Dokumentation das ausschließliche, zeitlich und räumlich unbeschränkte Recht ein, sie zu nutzen, zu bearbeiten und zu verbreiten, soweit dies gesetzlich zulässig ist.

(2) Der Auftragnehmer liefert den Quellcode und die Build-Anleitung mit dem letzten Arbeitsergebnis.

(3) Vorbestehende Bibliotheken, Werkzeuge und Know-how des Auftragnehmers verbleiben bei ihm; der Auftraggeber erhält daran ein einfaches, zeitlich unbeschränktes Nutzungsrecht als Teil der Software. Fremd- und Open-Source-Komponenten unterliegen ihren eigenen Lizenzen.

§ 11 Vertraulichkeit

Jede Partei behandelt nicht öffentliche Informationen der anderen Partei, darunter die Spezifikation, den Quellcode vor der Rechtseinräumung, Geschäftsdaten und Sicherheitsdetails, während der Vertragslaufzeit und [[3]] Jahre danach vertraulich, nutzt sie nur zur Durchführung dieses Vertrags und schützt sie mindestens mit angemessener Sorgfalt. Dies gilt nicht für Informationen, die öffentlich bekannt sind, rechtmäßig bereits bekannt waren, selbstständig entwickelt wurden oder aufgrund gesetzlicher Pflichten offengelegt werden müssen.

§ 12 Gewährleistung und Haftung

(1) Der Auftragnehmer entwickelt die Software mit der verkehrsüblichen Sorgfalt und steht dafür ein, dass sie bei der Abnahme der Spezifikation im Wesentlichen entspricht. Er steht nicht dafür ein, dass die Software frei von jedem Fehler ist oder sich für Zwecke eignet, die die Spezifikation nicht nennt.

(2) Die Haftung jeder Partei aus diesem Vertrag ist auf die Höhe der vereinbarten Vergütung begrenzt; für entgangenen Gewinn und mittelbare Schäden haftet keine Partei. Die Haftung für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit, für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, für die Verletzung der Vertraulichkeit sowie in allen Fällen, in denen eine Beschränkung gesetzlich nicht zulässig ist, bleibt unberührt.

§ 13 Laufzeit und Kündigung

(1) Der Vertrag beginnt mit dem angegebenen Beginn und endet, wenn das letzte Arbeitsergebnis abgenommen ist und die Mängelbeseitigungsfrist abgelaufen ist.

(2) Verletzt eine Partei diesen Vertrag erheblich und beseitigt sie die Verletzung nicht innerhalb von [[14]] Tagen nach Aufforderung, kann die andere Partei den Vertrag in Textform kündigen.

(3) Der Auftraggeber kann den Vertrag außerdem mit einer Frist von [[30]] Tagen ohne Grund kündigen; er vergütet dann die bis zur Kündigung erbrachten Leistungen und erhält mit der Zahlung den Arbeitsstand samt den Rechten daran.

(4) Die Regelungen zu Nutzungsrechten, Vertraulichkeit und Haftung gelten über das Vertragsende hinaus.

§ 14 Selbstständigkeit der Parteien

Die Parteien sind selbstständige Unternehmen. Der Auftragnehmer organisiert seine Arbeit selbst, setzt eigene Mitarbeitende ein und darf mit Zustimmung des Auftraggebers Unterauftragnehmer einsetzen, für die er verantwortlich bleibt. Durch diesen Vertrag entsteht kein Arbeits-, Gesellschafts- oder Vertretungsverhältnis.

§ 15 Anwendbares Recht und Streitigkeiten

Für diesen Vertrag gilt das unter „Anwendbares Recht“ genannte Recht. Die Parteien bemühen sich zunächst, Streitigkeiten einvernehmlich beizulegen. Gerichtsstand ist der unter „Gerichtsstand“ genannte Ort, soweit zwingendes Recht nichts anderes bestimmt.

Zahlungsbedingungen

Die Vergütung jedes Meilensteins ist innerhalb von [[14]] Tagen nach Zugang der Rechnung für den abgenommenen Meilenstein ohne Abzug auf das in der Rechnung genannte Konto zahlbar.

Anwendbares Recht

[[Anwendbares Recht, z. B. Recht der Bundesrepublik Deutschland]]

Gerichtsstand

[[Gerichtsstand, z. B. Sitz des Auftragnehmers]]

So verwenden Sie die Vorlage

  1. Vorlage wählen

    Drücken Sie die Schaltfläche, um diese Vorlage zu verwenden. Sind Sie nicht angemeldet, melden Sie sich zuerst an oder registrieren sich kostenlos und kommen direkt zu dieser Vorlage zurück.

  2. Entwurf anlegen

    Die Seite für neue Verträge öffnet sich mit markierter Vorlage. Mit einem Klick auf die Karte legen Sie einen Entwurf an. Partei A wird mit Ihren Firmendaten gefüllt; Lücken, die andere Partei und, wo die Vorlage eine hat, die Preisaufstellung füllen Sie selbst aus.

  3. Zur Unterschrift senden

    Sie unterschreiben zuerst und senden dann jeder unterzeichnenden Person einen sicheren Link und auf einem anderen Weg einen Zugangscode. Unterzeichnende brauchen kein Konto.

Nächste Schritte

  • Ihre Gegenseite öffnet den Link auf jedem Gerät und braucht kein Konto. Wie das Unterschreiben aussieht, zeigt die Seite zu E-Verträgen; welche Art elektronischer Signatur für welches Dokument genügt, erklärt der Leitfaden.

  • Schon unterschrieben? Erstellen Sie die Rechnung direkt aus dem unterschriebenen Vertrag: Parteien und Preispositionen werden übernommen, für den vollen Betrag oder eine Anzahlung. Wo die Rechnung im Ablauf vom Angebot bis zur Quittung steht, zeigt der Leitfaden zu den Rechnungsarten.

Was es ist – und was nicht

QuoteBill erzeugt eine einfache elektronische Signatur mit Ereignisprotokoll. In der EU, im Vereinigten Königreich, in den USA und in Korea wird einer Signatur die Rechtswirkung nicht allein deshalb abgesprochen, weil sie elektronisch ist; in Japan brauchen die meisten Verträge gar keine besondere Form. Was eine einfache elektronische Signatur im Streitfall beweist, hängt von den Belegen ab, und manche Dokumente brauchen eine andere Form.

Es ist keine qualifizierte oder fortgeschrittene elektronische Signatur, und QuoteBill prüft die Identität der Unterzeichnenden nicht. Protokolliert wird die Nutzung des Links und des Zugangscodes, die Sie übermittelt haben – wer beides hat, kann unterschreiben. Das Signaturprotokoll nennt jeden ausgestellten Link und zu jeder Aktion des Absenders oder einer unterzeichnenden Person deren IP-Adresse und Browser, soweit sie ermittelt werden konnten.

Manche Dokumente brauchen eine andere Form. Testamente, viele Grundstücksgeschäfte, Bürgschaften und manche arbeitsrechtlichen Erklärungen verlangen je nach Land die eigenhändige Unterschrift, eine notarielle Beurkundung oder eine qualifizierte Signatur. Die Vorlagen sind Muster und keine Rechtsberatung: Lassen Sie sie anwaltlich prüfen.

Ist eine E-Signatur rechtlich wirksam? Zum Leitfaden

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    Geschäftliche Software-Abonnements: Dienst, Verlängerung, Gebühren, Kundendaten und Verfügbarkeit.

  • Lizenzvertrag

    Lizenz an Werk, Software, Inhalten oder Marke: Umfang, Vergütung oder Gebühren, Rechte und Beendigung.

  • Dienstleistungsvertrag

    Leistungen, Arbeitsergebnisse, Abnahme, Vergütung und Nutzungsrechte.

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So funktionieren E-Verträge