Wartungs- und Supportvertrag: Vorlage
Betreute Systeme, Supportzeiten und Reaktionsziele, Ausschlüsse, Updates, Monatspauschale und Zusatzarbeit. Ein Mustervertrag, den Sie vollständig lesen, in QuoteBill anpassen und über einen sicheren Link online unterschreiben lassen können.
Muster – anwaltlich prüfen lassen · Einfache elektronische Signatur mit Ereignisprotokoll
Für wen sie gedacht ist
Für Agenturen und IT-Dienstleister, die ein System eines Auftraggebers nach dem Start betreuen und betreute Systeme, Supportzeiten, Ausschlüsse, Updates und Monatspauschale regeln wollen.
Was sie regelt
14 Paragrafen in dieser Reihenfolge. Jeder steht im Mustertext weiter unten, und Sie können Paragrafen vor dem Senden ändern, streichen oder ergänzen.
§ 1 Gegenstand
Wofür der Vertrag da ist: Der Auftragnehmer wartet und betreut die unten beschriebenen Systeme des Auftraggebers, hält sie lauffähig und aktuell und hilft bei Störungen.
§ 2 Betreute Systeme
Ein Feld für die betreuten Websites, Anwendungen oder Systeme mit Versionen, Hosting und Umgebungen. Nicht Aufgeführtes gehört nicht zum Vertrag; vor Änderungen, die die Wartung betreffen, informiert der Auftraggeber.
§ 3 Wartungsleistungen
Ein Feld für die Wartungsleistungen. Ohne andere Vereinbarung umfassen sie Störungsbehebung, Anpassung an Plattform-Updates, Prüfungen und Datensicherungen sowie kleine Änderungen bis zu einer festgelegten Stundenzahl im Monat.
§ 4 Supportzeiten und Reaktionsziele
Meldeweg und Supportzeiten als Felder. Die Reaktionszeiten für kritische und andere Störungen sind festgelegte Ziele, auf die der Auftragnehmer hinarbeitet, keine Zusage eines Ergebnisses oder einer Lösungszeit.
§ 5 Nicht umfasste Leistungen
Nicht dazu gehören neue Funktionen, Neugestaltungen und Migrationen, Störungen durch fremde Änderungen, Fehlgebrauch oder eigene Hardware und Drittdienste, die Wiederherstellung ungesicherter Daten und Drittkosten.
§ 6 Updates und Sicherheitspatches
Updates und Patches werden in einem festgelegten Rhythmus installiert und zuvor getestet, wo es eine Testumgebung gibt; ein kritischer Sicherheitspatch so bald wie zumutbar. Verschiebt der Auftraggeber ein Update, trägt er das Risiko.
§ 7 Zugänge und Mitwirkung des Auftraggebers
Der Auftraggeber verschafft und pflegt die nötigen Zugänge und meldet Störungen und Änderungen; der Auftragnehmer nutzt sie nur für diesen Vertrag und verwahrt Zugangsdaten sicher. Fehlende Zugänge verlängern die Reaktionsziele.
§ 8 Monatliche Vergütung und Zahlung
Die Monatspauschale laut Preisaufstellung wird im Voraus gezahlt und kann jährlich mit Frist angepasst werden. Bei einer um eine festgelegte Zahl von Tagen überfälligen Zahlung darf der Support auf kritische Störungen beschränkt werden.
§ 9 Zusätzliche Leistungen
Arbeit außerhalb des Vertrags erfolgt nur auf Wunsch, nach Stundensatz oder zu einem vorher angebotenen Festpreis. Vor kostenpflichtiger Arbeit wird informiert, außer bei dringenden Maßnahmen für Sicherheit oder Betrieb.
§ 10 Vertraulichkeit und Daten
Jede Seite behandelt nicht öffentliche Informationen der anderen festgelegte Jahre lang vertraulich. Daten gehören dem Auftraggeber; der Auftragnehmer greift nur für die Wartung darauf zu und meldet Sicherheitsvorfälle sofort.
§ 11 Haftung
Keine Haftung für Störungen, die der Auftragnehmer trotz Sorgfalt nicht verhindern konnte, etwa Hosting-Ausfälle. Haftung begrenzt auf die Vergütung einer festgelegten Zeit, außer bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit und Personenschäden.
§ 12 Laufzeit und Kündigung
Der Vertrag läuft festgelegte Monate und verlängert sich, wenn keine Seite vor Ende einer Laufzeit kündigt. Eine nicht beseitigte erhebliche Verletzung erlaubt die Kündigung. Am Ende werden Zugangsdaten und Sicherungen übergeben.
§ 13 Selbstständigkeit der Parteien
Beide sind selbstständige Unternehmen. Der Auftragnehmer organisiert seine Arbeit selbst und darf Unterauftragnehmer einsetzen, für die er verantwortlich bleibt; kein Arbeits-, Gesellschafts- oder Vertretungsverhältnis entsteht.
§ 14 Anwendbares Recht und Streitigkeiten
Es gilt das genannte Recht. Die Parteien versuchen zunächst, Streitigkeiten einvernehmlich beizulegen; im Übrigen gilt der genannte Gerichtsstand.
Eine Preisaufstellung (Positionen, Mengen und Preise) gehört zu diesem Vertrag. Sie beginnt leer, in Ihrer Währung, und die Klauseln zu Vergütung und Zahlung verweisen auf sie.
Der Mustertext
Das ganze Muster, so wie QuoteBill es anlegt. Text in doppelten eckigen Klammern, etwa [[10]], ist eine Lücke zum Ausfüllen oder Prüfen; solange eine übrig ist, lässt sich der Vertrag nicht senden. Der Klauseltext liegt auf Englisch, Koreanisch, Japanisch und Deutsch vor; in anderen Sprachen beginnt ein Vertrag auf Englisch, damit Sie ihn übersetzen können.
Mustertext lesen
Wartungs- und Supportvertrag
Vertragsparteien: Auftragnehmer · Auftraggeber
§ 1 Gegenstand
Dieser Vertrag regelt die Bedingungen, zu denen der Auftragnehmer die nachstehend beschriebenen Systeme des Auftraggebers wartet und betreut, sie lauffähig und aktuell hält und dem Auftraggeber bei Störungen hilft.
§ 2 Betreute Systeme
(1) Der Vertrag umfasst folgende Systeme:
[[Websites, Anwendungen oder Systeme mit Versionen, Hosting und Umgebungen]]
(2) Nicht aufgeführte Systeme, Module und Umgebungen sind nicht Gegenstand des Vertrags.
(3) Der Auftraggeber informiert den Auftragnehmer, bevor er ein betreutes System so ändert, dass die Wartung betroffen ist, etwa durch einen Hosting-Wechsel, ein großes Versionsupdate oder eine neue Anbindung.
§ 3 Wartungsleistungen
(1) Der Auftragnehmer erbringt für die betreuten Systeme folgende Wartungsleistungen:
[[Leistungen und Arbeitsergebnisse beschreiben]]
(2) Soweit nichts anderes vereinbart ist, umfasst die Wartung die Behebung von Störungen, die der Auftraggeber meldet oder der Auftragnehmer feststellt, die Anpassung an Updates der Plattformen, auf denen die Systeme laufen, regelmäßige Prüfungen und Datensicherungen, soweit der Auftragnehmer sie betreibt, sowie kleine Inhalts- und Konfigurationsänderungen von bis zu [[2]] Stunden im Monat. Nicht genutzte Stunden verfallen.
§ 4 Supportzeiten und Reaktionsziele
(1) Der Auftraggeber meldet Störungen per [[E-Mail, Ticketsystem oder Telefon]]. Der Support ist an [[Werktagen]] von [[9]] bis [[18]] Uhr (Zeitzone [[Ort]]) erreichbar.
(2) Der Auftragnehmer strebt an, auf eine Störung, die ein betreutes System lahmlegt oder einem Sicherheitsrisiko aussetzt, innerhalb von [[4]] Geschäftsstunden zu reagieren, auf jede andere Störung innerhalb von [[2]] Werktagen, und mit der Behebung zu beginnen, sobald er die Ursache verstanden hat.
(3) Diese Zeiten sind Ziele, auf die der Auftragnehmer hinarbeitet, keine Zusage eines Ergebnisses oder einer Lösungszeit. Dauert eine Behebung länger, informiert der Auftragnehmer den Auftraggeber darüber und über den Grund.
§ 5 Nicht umfasste Leistungen
Nicht Gegenstand des Vertrags sind, und der Auftragnehmer bietet sie gesondert an und rechnet sie als zusätzliche Leistung ab:
- neue Funktionen, Neugestaltungen und Migrationen;
- Störungen durch Änderungen, die der Auftraggeber oder Dritte ohne Beteiligung des Auftragnehmers vorgenommen haben, durch Fehlgebrauch oder durch Hardware, Netzwerk oder Drittdienste des Auftraggebers;
- die Wiederherstellung von Daten, die der Auftraggeber nicht hat sichern lassen;
- Hosting-, Domain-, Lizenz- und sonstige Drittkosten, die der Auftraggeber direkt oder als durchgereichte Kosten trägt.
§ 6 Updates und Sicherheitspatches
(1) Der Auftragnehmer installiert Updates und Sicherheitspatches für die betreuten Systeme und die Software, von der sie abhängen, [[innerhalb von 5 Werktagen nach Erscheinen / monatlich]], testet sie zuvor in einer Testumgebung, soweit eine besteht, und spielt einen kritischen Sicherheitspatch so bald wie zumutbar ein, nachdem er von der Schwachstelle erfahren hat.
(2) Vor einem Update, das die Bedienung für die Nutzenden ändert, informiert der Auftragnehmer den Auftraggeber und stimmt den Zeitpunkt ab.
(3) Der Auftraggeber kann verlangen, ein Update zu verschieben; für Probleme, die das Update verhindert hätte, ist der Auftragnehmer dann nicht verantwortlich.
§ 7 Zugänge und Mitwirkung des Auftraggebers
(1) Der Auftraggeber verschafft dem Auftragnehmer die für die Wartung nötigen Zugänge, etwa Administratorkonten, Hosting- und Repository-Zugänge und eine Testumgebung, hält sie aktuell und meldet Störungen, geplante Änderungen und alles, was die Systeme beeinträchtigen kann, unverzüglich.
(2) Der Auftragnehmer nutzt die Zugänge nur für diesen Vertrag, verwahrt Zugangsdaten sicher und benennt die Personen, die sie besitzen.
(3) Verzögerungen durch fehlende Zugänge oder Informationen verlängern die Reaktionsziele entsprechend.
§ 8 Monatliche Vergütung und Zahlung
(1) Der Auftraggeber zahlt die monatliche Vergütung laut Preisaufstellung dieses Vertrags im Voraus nach den dort genannten Zahlungsbedingungen. Sie deckt die Wartungsleistungen und die enthaltenen Stunden ab und kann einmal jährlich mit einer Frist von [[3]] Monaten angepasst werden.
(2) Ist eine Zahlung mehr als [[14]] Tage überfällig, darf der Auftragnehmer den Support nach Mitteilung an den Auftraggeber bis zum Zahlungseingang auf kritische Störungen beschränken.
§ 9 Zusätzliche Leistungen
(1) Leistungen außerhalb des Vertrags, einschließlich nicht umfasster Leistungen und Stunden über die enthaltenen hinaus, erbringt der Auftragnehmer nur auf Wunsch des Auftraggebers und rechnet sie mit [[Stundensatz]] je Stunde oder zu einem vorher angebotenen Festpreis ab.
(2) Der Auftragnehmer informiert den Auftraggeber, bevor er kostenpflichtige Arbeiten beginnt; dringende Maßnahmen, um ein betreutes System sicher oder lauffähig zu halten, führt er sofort aus und berichtet so bald wie möglich.
§ 10 Vertraulichkeit und Daten
(1) Jede Partei behandelt nicht öffentliche Informationen der anderen Partei während der Vertragslaufzeit und [[3]] Jahre danach vertraulich und nutzt sie nur für diesen Vertrag.
(2) Daten in den betreuten Systemen gehören dem Auftraggeber. Der Auftragnehmer greift nur so weit auf sie zu, wie die Wartung es erfordert, kopiert sie nur für Datensicherungen und Fehlersuche und löscht Arbeitskopien, sobald sie nicht mehr benötigt werden.
(3) Der Auftragnehmer informiert den Auftraggeber unverzüglich über einen Sicherheitsvorfall, der die betreuten Systeme betrifft.
§ 11 Haftung
(1) Der Auftragnehmer erbringt die Leistungen mit der verkehrsüblichen Sorgfalt. Für Störungen, die er mit dieser Sorgfalt nicht verhindern konnte, etwa Ausfälle von Hosting-Anbietern, Plattformen oder Drittdiensten, ist er nicht verantwortlich.
(2) Die Haftung jeder Partei aus diesem Vertrag ist auf die Vergütung begrenzt, die in den [[12]] Monaten vor dem Schadensereignis nach diesem Vertrag gezahlt wurde oder zu zahlen war; für entgangenen Gewinn und mittelbare Schäden haftet keine Partei. Die Haftung für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit, für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie in allen Fällen, in denen eine Beschränkung gesetzlich nicht zulässig ist, bleibt unberührt.
§ 12 Laufzeit und Kündigung
(1) Der Vertrag beginnt mit dem angegebenen Beginn und läuft [[12]] Monate. Er verlängert sich um jeweils [[12]] Monate, wenn ihn nicht eine Partei mit einer Frist von [[3]] Monaten zum Ende einer Laufzeit in Textform kündigt.
(2) Verletzt eine Partei diesen Vertrag erheblich und beseitigt sie die Verletzung nicht innerhalb von [[14]] Tagen nach Aufforderung, kann die andere Partei den Vertrag in Textform kündigen.
(3) Mit Vertragsende übergibt der Auftragnehmer die Zugangsdaten, die Dokumentation und die aktuellen Datensicherungen, die er besitzt, und löscht seine eigenen Kopien nach [[30]] Tagen.
§ 13 Selbstständigkeit der Parteien
Die Parteien sind selbstständige Unternehmen. Der Auftragnehmer organisiert seine Arbeit selbst und darf Unterauftragnehmer einsetzen, für die er verantwortlich bleibt. Durch diesen Vertrag entsteht kein Arbeits-, Gesellschafts- oder Vertretungsverhältnis.
§ 14 Anwendbares Recht und Streitigkeiten
Für diesen Vertrag gilt das unter „Anwendbares Recht“ genannte Recht. Die Parteien bemühen sich zunächst, Streitigkeiten einvernehmlich beizulegen. Gerichtsstand ist der unter „Gerichtsstand“ genannte Ort, soweit zwingendes Recht nichts anderes bestimmt.
Zahlungsbedingungen
Die monatliche Vergütung ist innerhalb von [[14]] Tagen nach Zugang der zu Monatsbeginn gestellten Rechnung ohne Abzug auf das in der Rechnung genannte Konto zahlbar. Zusätzliche Leistungen werden monatlich nachträglich abgerechnet.
Anwendbares Recht
[[Anwendbares Recht, z. B. Recht der Bundesrepublik Deutschland]]
Gerichtsstand
[[Gerichtsstand, z. B. Sitz des Auftragnehmers]]
So verwenden Sie die Vorlage
Vorlage wählen
Drücken Sie die Schaltfläche, um diese Vorlage zu verwenden. Sind Sie nicht angemeldet, melden Sie sich zuerst an oder registrieren sich kostenlos und kommen direkt zu dieser Vorlage zurück.
Entwurf anlegen
Die Seite für neue Verträge öffnet sich mit markierter Vorlage. Mit einem Klick auf die Karte legen Sie einen Entwurf an. Partei A wird mit Ihren Firmendaten gefüllt; Lücken, die andere Partei und, wo die Vorlage eine hat, die Preisaufstellung füllen Sie selbst aus.
Zur Unterschrift senden
Sie unterschreiben zuerst und senden dann jeder unterzeichnenden Person einen sicheren Link und auf einem anderen Weg einen Zugangscode. Unterzeichnende brauchen kein Konto.
Nächste Schritte
Ihre Gegenseite öffnet den Link auf jedem Gerät und braucht kein Konto. Wie das Unterschreiben aussieht, zeigt die Seite zu E-Verträgen; welche Art elektronischer Signatur für welches Dokument genügt, erklärt der Leitfaden.
Schon unterschrieben? Erstellen Sie die Rechnung direkt aus dem unterschriebenen Vertrag: Parteien und Preispositionen werden übernommen, für den vollen Betrag oder eine Anzahlung. Wo die Rechnung im Ablauf vom Angebot bis zur Quittung steht, zeigt der Leitfaden zu den Rechnungsarten.
Was es ist – und was nicht
QuoteBill erzeugt eine einfache elektronische Signatur mit Ereignisprotokoll. In der EU, im Vereinigten Königreich, in den USA und in Korea wird einer Signatur die Rechtswirkung nicht allein deshalb abgesprochen, weil sie elektronisch ist; in Japan brauchen die meisten Verträge gar keine besondere Form. Was eine einfache elektronische Signatur im Streitfall beweist, hängt von den Belegen ab, und manche Dokumente brauchen eine andere Form.
Es ist keine qualifizierte oder fortgeschrittene elektronische Signatur, und QuoteBill prüft die Identität der Unterzeichnenden nicht. Protokolliert wird die Nutzung des Links und des Zugangscodes, die Sie übermittelt haben – wer beides hat, kann unterschreiben. Das Signaturprotokoll nennt jeden ausgestellten Link und zu jeder Aktion des Absenders oder einer unterzeichnenden Person deren IP-Adresse und Browser, soweit sie ermittelt werden konnten.
Manche Dokumente brauchen eine andere Form. Testamente, viele Grundstücksgeschäfte, Bürgschaften und manche arbeitsrechtlichen Erklärungen verlangen je nach Land die eigenhändige Unterschrift, eine notarielle Beurkundung oder eine qualifizierte Signatur. Die Vorlagen sind Muster und keine Rechtsberatung: Lassen Sie sie anwaltlich prüfen.
Weitere Vertragsvorlagen
Softwareentwicklungsvertrag
Spezifikation, Meilensteine, Abnahmetests, Mängel, Quellcode und Zahlung je Meilenstein.
Software-Abonnementvertrag (SaaS)
Geschäftliche Software-Abonnements: Dienst, Verlängerung, Gebühren, Kundendaten und Verfügbarkeit.
Lizenzvertrag
Lizenz an Werk, Software, Inhalten oder Marke: Umfang, Vergütung oder Gebühren, Rechte und Beendigung.
Dienstleistungsvertrag
Leistungen, Arbeitsergebnisse, Abnahme, Vergütung und Nutzungsrechte.