Lizenzvertrag: Vorlage

Lizenz an Werk, Software, Inhalten oder Marke: Umfang, Vergütung oder Gebühren, Rechte und Beendigung. Ein Mustervertrag, den Sie vollständig lesen, in QuoteBill anpassen und über einen sicheren Link online unterschreiben lassen können.

Muster – anwaltlich prüfen lassen · Einfache elektronische Signatur mit Ereignisprotokoll

Für wen sie gedacht ist

Für Urheber, Entwickler und Markeninhaber, die einem anderen Unternehmen Werk, Software, Inhalte oder Marke für Zweck, Gebiet und Zeit überlassen, mit oder ohne Vergütung, und Inhaber bleiben.

Was sie regelt

13 Paragrafen in dieser Reihenfolge. Jeder steht im Mustertext weiter unten, und Sie können Paragrafen vor dem Senden ändern, streichen oder ergänzen.

  • § 1 Lizenzgegenstand

    Ein Feld für das lizenzierte Werk, die Software, die Inhalte oder die Marke mit Titeln, Versionen, Dateien oder Registernummern. Übergebene Dokumentation gehört dazu; Updates und neue Versionen nur, wenn der Vertrag es sagt.

  • § 2 Lizenzeinräumung

    Felder für einfach oder ausschließlich, die erlaubten Zwecke und Medien und das Gebiet. Bei einer ausschließlichen Lizenz lizenziert der Lizenzgeber niemanden sonst für dieselbe Nutzung. Nicht eingeräumte Rechte bleiben bei ihm.

  • § 3 Beschränkungen

    Keine Nutzung außerhalb der lizenzierten Zwecke, Medien und Gebiete, keine Änderungen über die Lizenz hinaus, keine Entfernung von Rechtsvermerken oder Nennungen, keine rufschädigende Nutzung, kein Zurückentwickeln von Software.

  • § 4 Vergütung und Lizenzgebühren

    Vergütung oder Gebühren laut Preisaufstellung oder einem Feld (Betrag, Satz oder keine Vergütung). Hängen Gebühren von Verkäufen ab, berichtet der Lizenznehmer in festgelegtem Rhythmus, zahlt mit dem Bericht und bewahrt Belege auf.

  • § 5 Rechtsinhaberschaft

    Der Lizenzgegenstand und alle Rechte daran bleiben beim Lizenzgeber. Der Lizenznehmer erhält nur die Lizenz, stellt dessen Rechte oder Marken nicht in Frage und meldet sie nicht an; wem zulässige Bearbeitungen gehören, sagt ein Feld.

  • § 6 Qualität und Namensnennung

    Der Lizenznehmer hält die Qualitätsstandards und Richtlinien des Lizenzgebers ein und nennt ihn, wie ein Feld es vorgibt. Bei einer Marke gibt der Lizenzgeber neue Verwendungen binnen festgelegter Werktage frei.

  • § 7 Unterlizenzen und Übertragung

    Keine Unterlizenzen und keine Übertragung ohne Zustimmung des Lizenzgebers, außer an den in einem Feld genannten Kreis, der dieselben Bedingungen einhält und für den der Lizenznehmer einsteht.

  • § 8 Schutz der Rechte

    Jede Seite meldet Verletzungen und Vorwürfe unverzüglich. Gegen Verletzer geht der Lizenzgeber vor; bei einer ausschließlichen Lizenz darf der Lizenznehmer selbst vorgehen, wenn der Lizenzgeber binnen festgelegter Tage nichts tut.

  • § 9 Gewährleistung und Haftung

    Der Lizenzgeber hat die nötigen Rechte; im Übrigen wird der Gegenstand lizenziert, wie er ist. Haftung begrenzt auf die Vergütung einer festgelegten Zeit, außer bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit und Personenschäden.

  • § 10 Laufzeit und Kündigung

    Die Lizenz läuft bis zum Ende oder festgelegte Monate und verlängert sich ohne rechtzeitige Kündigung. Eine nicht behobene erhebliche Verletzung, trotz Mahnung unbezahlte Gebühren oder das Bestreiten seiner Rechte erlauben die Kündigung.

  • § 11 Folgen der Beendigung

    Die Lizenz endet, die Nutzung hört auf; Kopien und Dateien werden binnen festgelegter Tage zurückgegeben oder vernichtet. Ein Feld regelt den Abverkauf von Beständen. Vor dem Ende rechtmäßig veröffentlichte Werke dürfen bleiben.

  • § 12 Selbstständigkeit der Parteien

    Beide sind selbstständige Unternehmen; es entsteht kein Arbeits-, Gesellschafts-, Vertretungs- oder Franchiseverhältnis, und keine Seite handelt im Namen der anderen.

  • § 13 Anwendbares Recht und Streitigkeiten

    Es gilt das genannte Recht. Die Parteien versuchen zunächst, Streitigkeiten einvernehmlich beizulegen; im Übrigen gilt der genannte Gerichtsstand.

Eine Preisaufstellung ist optional: Fügen Sie eine hinzu, wenn Sie die Beträge als Tabelle haben möchten, oder tragen Sie den vereinbarten Betrag in die Zahlungsklausel ein.

Der Mustertext

Das ganze Muster, so wie QuoteBill es anlegt. Text in doppelten eckigen Klammern, etwa [[10]], ist eine Lücke zum Ausfüllen oder Prüfen; solange eine übrig ist, lässt sich der Vertrag nicht senden. Der Klauseltext liegt auf Englisch, Koreanisch, Japanisch und Deutsch vor; in anderen Sprachen beginnt ein Vertrag auf Englisch, damit Sie ihn übersetzen können.

Mustertext lesen

Lizenzvertrag

Vertragsparteien: Lizenzgeber · Lizenznehmer

§ 1 Lizenzgegenstand

(1) Der Lizenzgeber lizenziert dem Lizenznehmer folgendes Material (der „Lizenzgegenstand“):

[[Lizenzgegenstand beschreiben: Werk, Software, Inhalte oder Marke mit Titeln, Versionen, Dateien oder Registernummern]]

(2) Zum Lizenzgegenstand gehören die Dokumentation und die Dateien, die der Lizenzgeber dafür übergibt, nicht aber Updates, neue Versionen oder verwandtes Material, soweit dieser Vertrag nichts anderes bestimmt.

§ 2 Lizenzeinräumung

(1) Der Lizenzgeber räumt dem Lizenznehmer für die Laufzeit dieses Vertrags das [[einfache / ausschließliche]] Recht ein, den Lizenzgegenstand für [[erlaubte Zwecke und Medien, z. B. Einsatz in den Produkten des Lizenznehmers, Print- und Online-Marketing]] in [[Gebiet]] zu nutzen.

(2) Bei einer ausschließlichen Lizenz lizenziert der Lizenzgeber den Lizenzgegenstand während der Laufzeit nicht an Dritte für dieselben Zwecke, Medien und Gebiete und [[darf / darf ihn nicht]] selbst für diese Zwecke nutzen.

(3) Alle nicht ausdrücklich eingeräumten Rechte verbleiben beim Lizenzgeber.

§ 3 Beschränkungen

Der Lizenznehmer nutzt den Lizenzgegenstand nicht außerhalb der lizenzierten Zwecke, Medien und Gebiete, ändert ihn nur, soweit die Lizenz es erlaubt, entfernt oder verändert keine Rechtsvermerke, Marken oder Urheberangaben und nutzt ihn nicht rechtswidrig oder in einer Weise, die dem Ansehen des Lizenzgebers schadet. Ist der Lizenzgegenstand Software, entwickelt der Lizenznehmer sie nicht zurück, soweit das Gesetz dies nicht unabdingbar erlaubt.

§ 4 Vergütung und Lizenzgebühren

(1) Als Gegenleistung zahlt der Lizenznehmer die Vergütung oder die Lizenzgebühren laut Preisaufstellung dieses Vertrags oder, falls es keine gibt, [[vereinbarte Lizenzvergütung, Gebührensatz oder „keine Vergütung“]] nach den Zahlungsbedingungen dieses Vertrags.

(2) Hängen Lizenzgebühren von Verkäufen oder Nutzung ab, berichtet der Lizenznehmer [[vierteljährlich]] innerhalb von [[30]] Tagen nach Ende jeder Periode über Verkäufe oder Nutzung, zahlt die Gebühren mit dem Bericht und bewahrt Aufzeichnungen, die eine Prüfung der Zahlen erlauben, [[3]] Jahre auf; der Lizenzgeber darf sie einmal jährlich nach angemessener Ankündigung durch einen unabhängigen Prüfer einsehen lassen.

§ 5 Rechtsinhaberschaft

Der Lizenzgegenstand und alle Rechte daran bleiben beim Lizenzgeber. Der Lizenznehmer erwirbt nur die eingeräumte Lizenz; er stellt die Rechte, Marken und Domainnamen des Lizenzgebers nicht in Frage, meldet sie nicht an und beantragt nichts verwechselbar Ähnliches. Zulässige Bearbeitungen des Lizenznehmers stehen, soweit gesetzlich möglich, [[dem Lizenzgeber / dem Lizenznehmer]] zu, unbeschadet der Rechte des Lizenzgebers am zugrunde liegenden Material.

§ 6 Qualität und Namensnennung

(1) Der Lizenznehmer nutzt den Lizenzgegenstand in einer Qualität, die den Standards des Lizenzgebers und seinen Richtlinien entspricht, und nennt den Lizenzgeber als [[Wortlaut der Nennung, z. B. „© Name des Lizenzgebers“ oder „Foto: Name“]], wo eine Nennung üblich ist oder der Lizenzgeber sie verlangt.

(2) Ist der Lizenzgegenstand eine Marke, legt der Lizenznehmer neue Verwendungen dem Lizenzgeber vor der Veröffentlichung zur Freigabe vor; der Lizenzgeber entscheidet innerhalb von [[10]] Werktagen und verweigert die Freigabe nicht ohne sachlichen Grund.

§ 7 Unterlizenzen und Übertragung

Der Lizenznehmer darf ohne Zustimmung des Lizenzgebers in Textform keine Unterlizenzen erteilen und diesen Vertrag nicht übertragen, außer an [[niemanden / verbundene Unternehmen / eigene Auftragnehmer, die an der lizenzierten Nutzung mitarbeiten]], die an dieselben Bedingungen gebunden sind und für die der Lizenznehmer verantwortlich bleibt.

§ 8 Schutz der Rechte

Jede Partei informiert die andere unverzüglich, wenn sie von einer Verletzung des Lizenzgegenstands oder von der Behauptung erfährt, der Lizenzgegenstand verletze Rechte Dritter. Ob und wie gegen Verletzer vorgegangen wird, entscheidet der Lizenzgeber; der Lizenznehmer unterstützt ihn auf angemessenes Verlangen und auf Kosten des Lizenzgebers und darf bei einer ausschließlichen Lizenz selbst vorgehen, wenn der Lizenzgeber innerhalb von [[60]] Tagen nach der Mitteilung nichts unternommen hat.

§ 9 Gewährleistung und Haftung

(1) Der Lizenzgeber steht dafür ein, dass er die für diese Lizenz nötigen Rechte hält und dass die lizenzierte Nutzung nach seiner Kenntnis keine Rechte Dritter verletzt. Im Übrigen wird der Lizenzgegenstand lizenziert, wie er ist; der Lizenzgeber steht nicht dafür ein, dass er sich für die Zwecke des Lizenznehmers eignet oder, bei Software, frei von jedem Fehler ist.

(2) Die Haftung jeder Partei aus diesem Vertrag ist auf die Vergütung begrenzt, die in den [[12]] Monaten vor dem Schadensereignis nach diesem Vertrag gezahlt wurde oder zu zahlen war. Die Haftung für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit, für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, für die Verletzung der Rechtsgewähr sowie in allen Fällen, in denen eine Beschränkung gesetzlich nicht zulässig ist, bleibt unberührt.

§ 10 Laufzeit und Kündigung

(1) Der Vertrag beginnt mit dem angegebenen Beginn und läuft bis zum angegebenen Ende oder, wenn keines genannt ist, [[12]] Monate; er verlängert sich um dieselbe Dauer, wenn nicht eine Partei spätestens [[3]] Monate vor Ende einer Laufzeit kündigt.

(2) Verletzt eine Partei diesen Vertrag erheblich und beseitigt sie die Verletzung nicht innerhalb von [[30]] Tagen nach Aufforderung, kann die andere Partei in Textform kündigen.

(3) Der Lizenzgeber kann außerdem kündigen, wenn der Lizenznehmer Vergütung oder Lizenzgebühren nicht innerhalb von [[30]] Tagen nach Mahnung zahlt oder die Rechte des Lizenzgebers in Frage stellt.

§ 11 Folgen der Beendigung

(1) Mit dem Vertragsende endet die Lizenz, und der Lizenznehmer stellt die Nutzung des Lizenzgegenstands ein. Innerhalb von [[30]] Tagen gibt er die Kopien und Dateien, die er besitzt, zurück oder vernichtet sie und bestätigt dies auf Verlangen.

(2) [[Der Lizenznehmer darf bereits hergestellte Bestände 90 Tage nach Vertragsende abverkaufen / Keine Abverkaufsfrist]]

(3) Kopien, die bereits Teil von Werken sind, die vor dem Ende rechtmäßig veröffentlicht oder verbreitet wurden, dürfen bleiben, es sei denn, der Vertrag endete wegen einer Verletzung durch den Lizenznehmer.

(4) Bereits gezahlte Vergütung wird nicht erstattet; angefallene Lizenzgebühren bleiben zu zahlen.

§ 12 Selbstständigkeit der Parteien

Die Parteien sind selbstständige Unternehmen. Durch diesen Vertrag entsteht kein Arbeits-, Gesellschafts-, Vertretungs- oder Franchiseverhältnis, und keine Partei darf im Namen der anderen handeln.

§ 13 Anwendbares Recht und Streitigkeiten

Für diesen Vertrag gilt das unter „Anwendbares Recht“ genannte Recht. Die Parteien bemühen sich zunächst, Streitigkeiten einvernehmlich beizulegen. Gerichtsstand ist der unter „Gerichtsstand“ genannte Ort, soweit zwingendes Recht nichts anderes bestimmt.

Zahlungsbedingungen

[[Zeitpunkt und Art der Zahlung der Lizenzvergütung oder Lizenzgebühren, falls vereinbart, z. B. Einmalbetrag innerhalb von 14 Tagen nach Unterzeichnung oder Lizenzgebühren vierteljährlich mit jedem Bericht]]

Anwendbares Recht

[[Anwendbares Recht, z. B. Recht der Bundesrepublik Deutschland]]

Gerichtsstand

[[Gerichtsstand, z. B. Sitz des Auftragnehmers]]

So verwenden Sie die Vorlage

  1. Vorlage wählen

    Drücken Sie die Schaltfläche, um diese Vorlage zu verwenden. Sind Sie nicht angemeldet, melden Sie sich zuerst an oder registrieren sich kostenlos und kommen direkt zu dieser Vorlage zurück.

  2. Entwurf anlegen

    Die Seite für neue Verträge öffnet sich mit markierter Vorlage. Mit einem Klick auf die Karte legen Sie einen Entwurf an. Partei A wird mit Ihren Firmendaten gefüllt; Lücken, die andere Partei und, wo die Vorlage eine hat, die Preisaufstellung füllen Sie selbst aus.

  3. Zur Unterschrift senden

    Sie unterschreiben zuerst und senden dann jeder unterzeichnenden Person einen sicheren Link und auf einem anderen Weg einen Zugangscode. Unterzeichnende brauchen kein Konto.

Nächste Schritte

  • Ihre Gegenseite öffnet den Link auf jedem Gerät und braucht kein Konto. Wie das Unterschreiben aussieht, zeigt die Seite zu E-Verträgen; welche Art elektronischer Signatur für welches Dokument genügt, erklärt der Leitfaden.

  • Schon unterschrieben? Erstellen Sie die Rechnung direkt aus dem unterschriebenen Vertrag: Parteien und Preispositionen werden übernommen, für den vollen Betrag oder eine Anzahlung. Wo die Rechnung im Ablauf vom Angebot bis zur Quittung steht, zeigt der Leitfaden zu den Rechnungsarten.

Was es ist – und was nicht

QuoteBill erzeugt eine einfache elektronische Signatur mit Ereignisprotokoll. In der EU, im Vereinigten Königreich, in den USA und in Korea wird einer Signatur die Rechtswirkung nicht allein deshalb abgesprochen, weil sie elektronisch ist; in Japan brauchen die meisten Verträge gar keine besondere Form. Was eine einfache elektronische Signatur im Streitfall beweist, hängt von den Belegen ab, und manche Dokumente brauchen eine andere Form.

Es ist keine qualifizierte oder fortgeschrittene elektronische Signatur, und QuoteBill prüft die Identität der Unterzeichnenden nicht. Protokolliert wird die Nutzung des Links und des Zugangscodes, die Sie übermittelt haben – wer beides hat, kann unterschreiben. Das Signaturprotokoll nennt jeden ausgestellten Link und zu jeder Aktion des Absenders oder einer unterzeichnenden Person deren IP-Adresse und Browser, soweit sie ermittelt werden konnten.

Manche Dokumente brauchen eine andere Form. Testamente, viele Grundstücksgeschäfte, Bürgschaften und manche arbeitsrechtlichen Erklärungen verlangen je nach Land die eigenhändige Unterschrift, eine notarielle Beurkundung oder eine qualifizierte Signatur. Die Vorlagen sind Muster und keine Rechtsberatung: Lassen Sie sie anwaltlich prüfen.

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