Vertrag über Marketingdienstleistungen: Vorlage
Eine Agentur führt Kampagnen: Umfang, getrennt gezahltes Werbebudget, Freigaben, Berichte und Kontoinhaberschaft. Ein Mustervertrag, den Sie vollständig lesen, in QuoteBill anpassen und über einen sicheren Link online unterschreiben lassen können.
Muster – anwaltlich prüfen lassen · Einfache elektronische Signatur mit Ereignisprotokoll
Für wen sie gedacht ist
Für eine Marketingagentur und das Unternehmen, dessen Kampagnen sie führt: Kanäle, wer die Plattformen bezahlt, wie Pläne freigegeben werden, was berichtet wird, wem Konten und Kreation gehören.
Kundendaten und Tracking sind nicht geregelt: Nutzen die Kampagnen personenbezogene Daten, ergänzen Sie die Datenschutzregelungen, die das Recht an Ihrem Standort verlangt.
Was sie regelt
15 Paragrafen in dieser Reihenfolge. Jeder steht im Mustertext weiter unten, und Sie können Paragrafen vor dem Senden ändern, streichen oder ergänzen.
§ 1 Gegenstand
Wofür der Vertrag da ist: Der Auftraggeber beauftragt die Agentur, Marketingkampagnen zu planen, durchzuführen und darüber zu berichten; unternehmerische Entscheidungen und die Marke bleiben beim Auftraggeber.
§ 2 Leistungsumfang und Kanäle
Ein Feld für die Leistungen und eines für die Kanäle der Kampagnen. Andere Kanäle, zusätzliche Kreation und Website-Änderungen gehören nicht zum Vertrag, es sei denn, beide Seiten vereinbaren sie samt Vergütung.
§ 3 Kampagnenplan und Freigaben
Die Agentur schickt vor jeder Kampagne einen Plan. Der Auftraggeber gibt ihn und jedes neue Werbemittel in einer festgelegten Frist frei; ohne Freigabe wird nichts veröffentlicht oder ausgegeben. Laufende Optimierung braucht keine.
§ 4 Werbebudget
Was an die Plattformen fließt, ist von der Vergütung getrennt und nicht in der Preisaufstellung. Sie wählen, wer es wie zahlt; ein Monatsbudget ist festgelegt und wird nur mit Zustimmung um einen festgelegten Anteil überschritten.
§ 5 Zugang zu Konten
Der Auftraggeber gewährt Zugang über benannte Nutzerrollen und behält die Konten auf seinen Namen. Die Agentur nutzt den Zugang nur für die Arbeit, schützt ihre Zugangsdaten und verliert ihn mit Vertragsende.
§ 6 Berichte
Ein monatlicher Bericht je Kanal bis zu einem festgelegten Tag: Budget, Ergebnisse gegenüber den vereinbarten Kennzahlen, Änderungen und nächste Schritte, regelmäßig besprochen. Der Auftraggeber kann die Rohdaten der Plattformen verlangen.
§ 7 Keine Erfolgsgarantie
Ergebnisse hängen von Markt, Angebot, Wettbewerbern und Plattformen ab. Die Agentur verspricht fachliche Sorgfalt, nicht ein bestimmtes Ranking, Besucherzahlen, Leads, Konversionen, Umsätze oder eine Rendite.
§ 8 Mitwirkung und Inhalte des Auftraggebers
Der Auftraggeber liefert rechtzeitig Markenrichtlinien, Produktinformationen, Bilder, Pflichtangaben und Entscheidungen und steht für deren Richtigkeit, Rechtmäßigkeit und die Angebote ein, zu denen die Kampagnen führen.
§ 9 Vergütung und Zahlung
Die Vergütung kommt aus der Preisaufstellung und ist unabhängig vom Erfolg der Kampagnen geschuldet. Bei Zahlungsverzug darf die Agentur pausieren; gebuchtes Werbebudget trägt der Auftraggeber.
§ 10 Eigentum an Konten und Werbemitteln
Konten, Daten, Kundenlisten, Marke und Website gehören dem Auftraggeber; eigens erstellte Werbemittel gehen mit Zahlung an ihn über. Die Agentur behält Methoden und Werkzeuge und darf ihn als Referenz nennen, wenn er nicht widerspricht.
§ 11 Vertraulichkeit
Jede Seite behandelt nicht öffentliche Informationen der anderen, darunter Budgets, Ergebnisse, Kundendaten und Vergütung, während des Vertrags und eine festgelegte Zahl von Jahren danach vertraulich.
§ 12 Laufzeit und Kündigung
Eine Anfangslaufzeit von einer festgelegten Zahl von Monaten, dann monatlich bis zur Kündigung mit festgelegter Frist. Zum Ende werden die Kampagnen pausiert und Pläne, Werbemittel, Zugänge und ein Abschlussbericht übergeben.
§ 13 Haftung
Die Haftung ist auf die Vergütung eines festgelegten Zeitraums begrenzt, ohne Werbebudget, außer bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit und Personenschäden. Plattformsperren, die nicht die Agentur verursacht hat, gehen nicht zu ihren Lasten.
§ 14 Selbstständigkeit der Parteien
Beide Seiten sind selbstständige Unternehmen. Es entsteht kein Arbeits-, Gesellschafts- oder Vertretungsverhältnis; die Agentur bindet den Auftraggeber nur durch Werbung innerhalb des freigegebenen Budgets.
§ 15 Anwendbares Recht und Streitigkeiten
Es gilt das genannte Recht. Die Parteien versuchen zunächst, Streitigkeiten einvernehmlich beizulegen; im Übrigen gilt der genannte Gerichtsstand.
Eine Preisaufstellung (Positionen, Mengen und Preise) gehört zu diesem Vertrag. Sie beginnt leer, in Ihrer Währung, und die Klauseln zu Vergütung und Zahlung verweisen auf sie.
Der Mustertext
Das ganze Muster, so wie QuoteBill es anlegt. Text in doppelten eckigen Klammern, etwa [[10]], ist eine Lücke zum Ausfüllen oder Prüfen; solange eine übrig ist, lässt sich der Vertrag nicht senden. Der Klauseltext liegt auf Englisch, Koreanisch, Japanisch und Deutsch vor; in anderen Sprachen beginnt ein Vertrag auf Englisch, damit Sie ihn übersetzen können.
Mustertext lesen
Vertrag über Marketingdienstleistungen
Vertragsparteien: Agentur · Auftraggeber
§ 1 Gegenstand
Der Auftraggeber beauftragt die Agentur, Marketingkampagnen nach diesem Vertrag zu planen, durchzuführen und darüber zu berichten; die Agentur nimmt den Auftrag zu den Bedingungen dieses Vertrags an. Die Agentur arbeitet mit der Sorgfalt eines professionellen Marketingdienstleisters; unternehmerische Entscheidungen und die Marke bleiben Sache des Auftraggebers.
§ 2 Leistungsumfang und Kanäle
(1) Die Agentur erbringt folgende Leistungen:
[[Leistungen und Arbeitsergebnisse beschreiben]]
(2) Die Kampagnen laufen auf diesen Kanälen: [[Kanäle, z. B. Suchmaschinenwerbung, Social-Media-Anzeigen, E-Mail, Content]]
(3) Leistungen auf anderen Kanälen, Kreation über den vereinbarten Umfang hinaus, Änderungen an der Website und alles sonst nicht Aufgeführte sind nicht Gegenstand dieses Vertrags, es sei denn, die Parteien vereinbaren sie samt Vergütung in Textform.
§ 3 Kampagnenplan und Freigaben
(1) Vor dem Start einer Kampagne übermittelt die Agentur dem Auftraggeber einen Plan mit Zielen, Zielgruppen, Kanälen, Budgetverteilung, Zeitplan und den vorgesehenen Werbemitteln.
(2) Der Auftraggeber gibt den Plan und jedes neue Werbemittel innerhalb von [[3]] Werktagen in Textform frei; ohne Freigabe wird nichts veröffentlicht und nichts ausgegeben. Die laufende Optimierung innerhalb eines freigegebenen Plans (Gebote, Keywords, Zielgruppenanpassungen, Pausieren schwacher Anzeigen) bedarf keiner weiteren Freigabe.
(3) Äußert sich der Auftraggeber nicht fristgerecht, verschiebt sich der Zeitplan entsprechend.
§ 4 Werbebudget
(1) Das Werbebudget (die Beträge, die an Werbeplattformen, Publisher und andere Medien gezahlt werden) ist von der Vergütung der Agentur getrennt und nicht Teil der Preisaufstellung.
(2) Der Auftraggeber zahlt es [[direkt an die Plattformen aus eigenen Konten und mit eigenen Zahlungsmitteln / im Voraus an die Agentur, die es ohne Aufschlag zu Selbstkosten weiterreicht]].
(3) Das Monatsbudget beträgt [[Betrag und Währung]]; die Agentur überschreitet es in keinem Monat um mehr als [[10]] % ohne Zustimmung des Auftraggebers in Textform. Von den Plattformen berechnete Gebühren, Steuern und Währungsdifferenzen gehören zum Werbebudget.
§ 5 Zugang zu Konten
(1) Der Auftraggeber gewährt der Agentur Zugang zu den Werbekonten, Analysewerkzeugen, der Website und den weiteren Werkzeugen, die die Leistungen erfordern, über benannte Nutzerrollen mit den nötigen Berechtigungen und nicht mehr; Konten, Abrechnung und Inhaberschaft bleiben auf seinen Namen.
(2) Die Agentur nutzt den Zugang nur für die Leistungen, hält ihre Zugangsdaten vertraulich, verwendet Zwei-Faktor-Authentifizierung, wo das Werkzeug sie anbietet, und meldet dem Auftraggeber unverzüglich jeden Verdacht auf Missbrauch. Muss ein Konto für den Auftraggeber eröffnet werden, eröffnet die Agentur es auf dessen Namen.
(3) Bei Vertragsende entzieht der Auftraggeber der Agentur den Zugang, und die Agentur gibt alle Zugangsdaten zurück, die sie hält.
§ 6 Berichte
Bis zum [[10.]] Tag jedes Monats übermittelt die Agentur einen Bericht über den Vormonat, der je Kanal das Werbebudget, die Ergebnisse gegenüber den vereinbarten Kennzahlen ([[z. B. Leads, Kosten je Lead, Umsatz, Impressionen]]), die vorgenommenen Änderungen und die Empfehlungen der Agentur für den nächsten Schritt ausweist. Die Parteien besprechen ihn [[monatlich]]. Der Auftraggeber kann jederzeit die zugrunde liegenden Daten der Plattformen verlangen.
§ 7 Keine Erfolgsgarantie
Marketingergebnisse hängen vom Markt, vom Angebot und den Preisen des Auftraggebers, von Wettbewerbern, von den Algorithmen und Richtlinien der Plattformen und von weiteren Umständen ab, die die Agentur nicht beeinflussen kann. Die Agentur verspricht daher, die Leistungen mit fachlicher Sorgfalt zu erbringen, nicht aber ein bestimmtes Ranking, bestimmte Besucherzahlen, Leads, Konversionsraten, Umsätze oder eine bestimmte Rendite des Werbebudgets. Zielwerte im Plan sind Ziele, keine Zusagen.
§ 8 Mitwirkung und Inhalte des Auftraggebers
Der Auftraggeber stellt rechtzeitig die Markenrichtlinien, Produktinformationen, Preise, Bilder, Pflichtangaben, Zugänge und Entscheidungen bereit, die die Agentur benötigt, und stellt sicher, dass die von ihm gelieferten Informationen und Materialien richtig und rechtmäßig sind und keine Rechte Dritter ihrer Nutzung entgegenstehen. Für Aussagen über seine eigenen Produkte sowie für die Landingpages und Angebote, zu denen die Kampagnen führen, ist der Auftraggeber verantwortlich.
§ 9 Vergütung und Zahlung
(1) Der Auftraggeber zahlt die Vergütung laut Preisaufstellung dieses Vertrags ([[monatliche Pauschale / Projektvergütung / Vergütung je Kampagne]]) nach den Zahlungsbedingungen dieses Vertrags. Die Vergütung ist unabhängig von den Ergebnissen der Kampagnen geschuldet.
(2) Ist eine Zahlung mehr als [[7]] Tage überfällig, darf die Agentur die Kampagnen nach Mitteilung an den Auftraggeber pausieren; bereits verbindlich gebuchtes Werbebudget trägt weiterhin der Auftraggeber.
§ 10 Eigentum an Konten und Werbemitteln
(1) Die Werbekonten mit ihren Daten und ihrer Historie, die Kundenlisten, die Marke und die Website gehören dem Auftraggeber.
(2) Mit Zahlung der darauf entfallenden Vergütung räumt die Agentur dem Auftraggeber an den eigens für ihn erstellten Werbemitteln, Texten und Landingpages das ausschließliche, zeitlich und räumlich unbeschränkte Nutzungsrecht ein, soweit dies gesetzlich zulässig ist.
(3) Methoden, Vorlagen, Werkzeuge und Know-how der Agentur verbleiben bei ihr; anonymisierte Kampagnenergebnisse darf sie zur Verbesserung ihrer Leistungen nutzen. Die Agentur darf den Auftraggeber als Referenz nennen und veröffentlichte Werbemittel in ihrem Portfolio zeigen, sofern der Auftraggeber nicht in Textform widerspricht.
§ 11 Vertraulichkeit
Jede Partei behandelt nicht öffentliche Informationen der anderen Partei während der Vertragslaufzeit und [[3]] Jahre danach vertraulich und nutzt sie nur zur Durchführung dieses Vertrags; dazu gehören Budgets, Ergebnisse, Kundendaten, Strategie und die Vergütung der Agentur. Dies gilt nicht für Informationen, die öffentlich bekannt sind, rechtmäßig bereits bekannt waren, selbstständig entwickelt wurden oder aufgrund gesetzlicher Pflichten offengelegt werden müssen.
§ 12 Laufzeit und Kündigung
(1) Der Vertrag beginnt mit dem angegebenen Beginn und läuft zunächst [[6]] Monate. Danach verlängert er sich jeweils um einen Monat, bis eine Partei ihn mit einer Frist von [[30]] Tagen in Textform kündigt.
(2) Bei Vertragsende pausiert die Agentur die Kampagnen zum Ende, sofern der Auftraggeber nichts anderes verlangt, und übergibt Pläne, Werbemittel, Zugänge und einen Abschlussbericht; der Auftraggeber zahlt die Vergütung bis zum Ende und das bis dahin verbindlich gebuchte Werbebudget.
§ 13 Haftung
(1) Die Haftung jeder Partei aus diesem Vertrag ist auf die Vergütung begrenzt, die in den [[12]] Monaten vor dem Schadensereignis nach diesem Vertrag gezahlt wurde oder zu zahlen war; das Werbebudget zählt nicht dazu. Die Haftung für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit, für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie in allen Fällen, in denen eine Beschränkung gesetzlich nicht zulässig ist, bleibt unberührt.
(2) Die Agentur haftet nicht für die Ablehnung, Sperrung oder Richtlinienänderung einer Plattform, die nicht auf ihrer Vertragsverletzung beruht, und nicht für die vom Auftraggeber gelieferten Inhalte und Angebote.
§ 14 Selbstständigkeit der Parteien
Die Parteien sind selbstständige Unternehmen. Durch diesen Vertrag entsteht kein Arbeits-, Gesellschafts- oder Vertretungsverhältnis; die Agentur darf im Namen des Auftraggebers keine Verträge schließen oder Verpflichtungen eingehen, außer Werbung innerhalb des freigegebenen Budgets zu buchen.
§ 15 Anwendbares Recht und Streitigkeiten
Für diesen Vertrag gilt das unter „Anwendbares Recht“ genannte Recht. Die Parteien bemühen sich zunächst, Streitigkeiten einvernehmlich beizulegen. Gerichtsstand ist der unter „Gerichtsstand“ genannte Ort, soweit zwingendes Recht nichts anderes bestimmt.
Zahlungsbedingungen
Zahlbar innerhalb von [[14]] Tagen nach Zugang der Rechnung ohne Abzug auf das in der Rechnung genannte Konto. Das Werbebudget wird gesondert gezahlt, wie der Vertrag es vorsieht.
Anwendbares Recht
[[Anwendbares Recht, z. B. Recht der Bundesrepublik Deutschland]]
Gerichtsstand
[[Gerichtsstand, z. B. Sitz des Auftragnehmers]]
So verwenden Sie die Vorlage
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Entwurf anlegen
Die Seite für neue Verträge öffnet sich mit markierter Vorlage. Mit einem Klick auf die Karte legen Sie einen Entwurf an. Partei A wird mit Ihren Firmendaten gefüllt; Lücken, die andere Partei und, wo die Vorlage eine hat, die Preisaufstellung füllen Sie selbst aus.
Zur Unterschrift senden
Sie unterschreiben zuerst und senden dann jeder unterzeichnenden Person einen sicheren Link und auf einem anderen Weg einen Zugangscode. Unterzeichnende brauchen kein Konto.
Nächste Schritte
Ihre Gegenseite öffnet den Link auf jedem Gerät und braucht kein Konto. Wie das Unterschreiben aussieht, zeigt die Seite zu E-Verträgen; welche Art elektronischer Signatur für welches Dokument genügt, erklärt der Leitfaden.
Schon unterschrieben? Erstellen Sie die Rechnung direkt aus dem unterschriebenen Vertrag: Parteien und Preispositionen werden übernommen, für den vollen Betrag oder eine Anzahlung. Wo die Rechnung im Ablauf vom Angebot bis zur Quittung steht, zeigt der Leitfaden zu den Rechnungsarten.
Was es ist – und was nicht
QuoteBill erzeugt eine einfache elektronische Signatur mit Ereignisprotokoll. In der EU, im Vereinigten Königreich, in den USA und in Korea wird einer Signatur die Rechtswirkung nicht allein deshalb abgesprochen, weil sie elektronisch ist; in Japan brauchen die meisten Verträge gar keine besondere Form. Was eine einfache elektronische Signatur im Streitfall beweist, hängt von den Belegen ab, und manche Dokumente brauchen eine andere Form.
Es ist keine qualifizierte oder fortgeschrittene elektronische Signatur, und QuoteBill prüft die Identität der Unterzeichnenden nicht. Protokolliert wird die Nutzung des Links und des Zugangscodes, die Sie übermittelt haben – wer beides hat, kann unterschreiben. Das Signaturprotokoll nennt jeden ausgestellten Link und zu jeder Aktion des Absenders oder einer unterzeichnenden Person deren IP-Adresse und Browser, soweit sie ermittelt werden konnten.
Manche Dokumente brauchen eine andere Form. Testamente, viele Grundstücksgeschäfte, Bürgschaften und manche arbeitsrechtlichen Erklärungen verlangen je nach Land die eigenhändige Unterschrift, eine notarielle Beurkundung oder eine qualifizierte Signatur. Die Vorlagen sind Muster und keine Rechtsberatung: Lassen Sie sie anwaltlich prüfen.
Weitere Vertragsvorlagen
Dienstleistungsvertrag
Leistungen, Arbeitsergebnisse, Abnahme, Vergütung und Nutzungsrechte.
Vertrag über freie Mitarbeit oder Beratung
Freie Mitarbeit mit Vergütung, Nutzungsrechten und Vertraulichkeit.
Vertrag über Social-Media-Betreuung
Betreuung der Social-Media-Konten eines Unternehmens: Beiträge, Freigaben, Kontozugang, Antworten, Berichte und Rechte.
Übersetzungsvertrag
Sprachen, Zählung, Lieferung, Qualität und Korrekturen, Glossar, Vertraulichkeit und Haftung für Fehler.