Vertrag über Social-Media-Betreuung: Vorlage
Betreuung der Social-Media-Konten eines Unternehmens: Beiträge, Freigaben, Kontozugang, Antworten, Berichte und Rechte. Ein Mustervertrag, den Sie vollständig lesen, in QuoteBill anpassen und über einen sicheren Link online unterschreiben lassen können.
Muster – anwaltlich prüfen lassen · Einfache elektronische Signatur mit Ereignisprotokoll
Für wen sie gedacht ist
Für Social-Media-Betreuer und das Unternehmen, dessen Konten sie führen: wie oft gepostet wird, wer was freigibt, wie Zugangsdaten gehandhabt werden, wer antwortet, was berichtet wird, wem was gehört.
Antworten und Nachrichten betreffen personenbezogene Daten von Kunden, die dieses Muster nicht regelt: Ergänzen Sie die Datenschutzregelungen, die das Recht an Ihrem Standort verlangt.
Was sie regelt
15 Paragrafen in dieser Reihenfolge. Jeder steht im Mustertext weiter unten, und Sie können Paragrafen vor dem Senden ändern, streichen oder ergänzen.
§ 1 Gegenstand
Wofür der Vertrag da ist: Der Auftraggeber beauftragt den Dienstleister mit der Betreuung seiner Social-Media-Konten, die mit Followern und Marke seine eigenen bleiben.
§ 2 Leistungen und Plattformen
Ein Feld für die Leistungen und eines für Plattformen und Konten. Bezahlte Werbung, Influencer-Kampagnen, Website-Arbeiten und zusätzliche Produktionen gehören nur gegen Vergütung dazu, wenn beide Seiten sie vereinbaren.
§ 3 Veröffentlichungsrhythmus und Redaktionsplan
Eine festgelegte Zahl von Beiträgen und Stories pro Woche nach einem Redaktionsplan, der eine festgelegte Zahl von Werktagen vorher kommt. Der Auftraggeber kann Termine benennen, die zu berücksichtigen oder zu meiden sind.
§ 4 Freigabe der Inhalte und Material des Auftraggebers
Der Auftraggeber gibt Plan und Entwürfe in einer festgelegten Frist frei oder verlangt Änderungen; Schweigen erlaubt die Veröffentlichung. Er liefert Markenrichtlinien, Produktinformationen und Fotos und bestätigt seine Rechte daran.
§ 5 Kontozugang und Zugangsdaten
Zugang über eine eigene Rolle des Dienstleisters, wo die Plattform es erlaubt, sodass kein Passwort weitergegeben wird. Geteilte Passwörter gehen über einen sicheren Weg; Zwei-Faktor und Wiederherstellung bleiben beim Auftraggeber.
§ 6 Community-Betreuung
Der Dienstleister antwortet in einer festgelegten Frist in der freigegebenen Tonalität, leitet Beschwerden, Ansprüche, Presse und Rechtliches rasch weiter, verspricht nichts Unbestätigtes und entfernt nur Spam und Beleidigungen.
§ 7 Berichte
Ein monatlicher Bericht je Konto bis zu einem festgelegten Tag: Beiträge, gewonnene und verlorene Follower, Reichweite, Interaktionen, stärkste und schwächste Inhalte und Vorschläge, nach den Statistiken der Plattformen.
§ 8 Kein garantiertes Wachstum
Follower, Reichweite und Interaktionen hängen von den Plattformen und dem Angebot des Auftraggebers ab. Der Dienstleister verspricht fachliche Sorgfalt, keine Zahlen, und kauft keine Follower oder Interaktionen.
§ 9 Plattformregeln
Beide Seiten halten die Regeln jeder Plattform ein; ändern sich die Regeln, werden die Leistungen angepasst. Eine Sperrung, die der Dienstleister nicht verursacht hat, geht nicht zu seinen Lasten; er hilft beim Einspruch.
§ 10 Rechte an Inhalten und Konten
Konten, Follower, Nachrichten und Statistiken gehören dem Auftraggeber; erstellte Inhalte gehen mit Zahlung des Monats an ihn über. Der Dienstleister behält Vorlagen und Werkzeuge und darf die Arbeit zeigen, wenn niemand widerspricht.
§ 11 Vergütung und Zahlung
Eine monatliche Vergütung aus der Preisaufstellung, im Voraus gezahlt. Bezahlte Bewerbung ist getrennt: Der Auftraggeber zahlt die Plattformen oder gibt ein Budget aus seinem Werbekonto frei. Bei Verzug darf der Dienstleister pausieren.
§ 12 Laufzeit und Kündigung
Eine Anfangslaufzeit von einer festgelegten Zahl von Monaten, dann monatlich bis zur Kündigung mit festgelegter Frist. Zum Ende werden freigegebene Beiträge veröffentlicht und Plan, Inhalte, Quelldateien und ein Abschlussbericht übergeben.
§ 13 Haftung
Die Haftung ist auf die Vergütung eines festgelegten Zeitraums begrenzt, außer bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit und Personenschäden. Der Auftraggeber verantwortet seine Informationen und die beworbenen Produkte.
§ 14 Selbstständigkeit der Parteien
Beide Seiten sind selbstständige Unternehmen. Der Dienstleister bindet den Auftraggeber nur durch die erlaubten Antworten und darf für andere arbeiten; ein optionaler Satz schließt unmittelbare Wettbewerber für die Laufzeit aus.
§ 15 Anwendbares Recht und Streitigkeiten
Es gilt das genannte Recht. Die Parteien versuchen zunächst, Streitigkeiten einvernehmlich beizulegen; im Übrigen gilt der genannte Gerichtsstand.
Eine Preisaufstellung (Positionen, Mengen und Preise) gehört zu diesem Vertrag. Sie beginnt leer, in Ihrer Währung, und die Klauseln zu Vergütung und Zahlung verweisen auf sie.
Der Mustertext
Das ganze Muster, so wie QuoteBill es anlegt. Text in doppelten eckigen Klammern, etwa [[10]], ist eine Lücke zum Ausfüllen oder Prüfen; solange eine übrig ist, lässt sich der Vertrag nicht senden. Der Klauseltext liegt auf Englisch, Koreanisch, Japanisch und Deutsch vor; in anderen Sprachen beginnt ein Vertrag auf Englisch, damit Sie ihn übersetzen können.
Mustertext lesen
Vertrag über Social-Media-Betreuung
Vertragsparteien: Dienstleister · Auftraggeber
§ 1 Gegenstand
Der Auftraggeber beauftragt den Dienstleister mit der Betreuung der nachstehend beschriebenen Social-Media-Konten; der Dienstleister nimmt den Auftrag zu den Bedingungen dieses Vertrags an. Konten, Follower und Marke bleiben beim Auftraggeber; der Dienstleister plant, erstellt und veröffentlicht Inhalte und betreut die Community in dessen Namen.
§ 2 Leistungen und Plattformen
(1) Der Dienstleister erbringt folgende Leistungen:
[[Leistungen und Arbeitsergebnisse beschreiben]]
(2) Die Leistungen betreffen diese Plattformen und Konten: [[Plattformen und Kontonamen]]
(3) Bezahlte Werbung, Influencer-Kampagnen, Arbeiten an der Website, Foto- oder Videoproduktionen über die vereinbarten Inhalte hinaus und Arbeiten an anderen Konten sind nicht Gegenstand dieses Vertrags, es sei denn, die Parteien vereinbaren sie samt Vergütung in Textform.
§ 3 Veröffentlichungsrhythmus und Redaktionsplan
(1) Der Dienstleister veröffentlicht nach einem Redaktionsplan je Konto [[Anzahl]] Beiträge und [[Anzahl]] Stories oder Kurzvideos pro Woche.
(2) Den Redaktionsplan für den kommenden [[Monat]] übermittelt der Dienstleister mit den Entwürfen der Beiträge, Bildtexten und Bildern spätestens [[5]] Werktage vor dessen Beginn.
(3) Die Veröffentlichungszeiten richten sich nach den Nutzungsdaten des jeweiligen Kontos; der Auftraggeber kann Termine benennen, die berücksichtigt oder ausgespart werden müssen.
§ 4 Freigabe der Inhalte und Material des Auftraggebers
(1) Der Auftraggeber gibt den Redaktionsplan und die Entwürfe innerhalb von [[3]] Werktagen nach Erhalt frei oder verlangt konkrete Änderungen. Äußert er sich in dieser Frist nicht, darf der Dienstleister die Entwürfe unverändert veröffentlichen. Eine Änderungsrunde je Redaktionsplan ist enthalten; weitere Runden sind eine Änderung der Leistungen.
(2) Der Auftraggeber stellt rechtzeitig Markenrichtlinien, Produktinformationen, Preise, Fotos und das sonstige Material bereit, das die Inhalte brauchen, und bestätigt, dass er die Rechte hat, das Gelieferte zu nutzen.
(3) Eilige Beiträge außerhalb des Redaktionsplans veröffentlicht der Dienstleister nur auf Verlangen des Auftraggebers in Textform.
§ 5 Kontozugang und Zugangsdaten
(1) Wo die Plattform es erlaubt, gewährt der Auftraggeber den Zugang über eine eigene Rolle oder ein eigenes Nutzerkonto des Dienstleisters mit den nötigen Berechtigungen, sodass kein Passwort geteilt wird.
(2) Muss ein Passwort geteilt werden, übergibt der Auftraggeber es über einen Passwortmanager oder einen anderen sicheren Weg; Zwei-Faktor-Authentifizierung, Wiederherstellungs-E-Mail und Telefonnummer des Kontos bleiben auf seinen Namen und werden nicht an den Dienstleister weitergegeben.
(3) Der Dienstleister hält alle Zugangsdaten vertraulich, nutzt sie nur für die Leistungen, ändert weder Inhaber- noch Wiederherstellungs- noch Abrechnungsdaten des Kontos und meldet dem Auftraggeber unverzüglich jede Anmeldung, die nicht von ihm stammt.
(4) Bei Vertragsende entzieht der Auftraggeber dem Dienstleister den Zugang und ändert jedes geteilte Passwort.
§ 6 Community-Betreuung
(1) Der Dienstleister sichtet an Werktagen Kommentare und Direktnachrichten auf den Konten und antwortet innerhalb von [[24]] Stunden in der vom Auftraggeber freigegebenen Tonalität. Routinefragen beantwortet er aus den Informationen des Auftraggebers; Beschwerden, Erstattungs- oder Gewährleistungsansprüche, Presse- und Kooperationsanfragen, rechtliche Drohungen, Sicherheitsfragen und alles, was zur Krise werden könnte, leitet er innerhalb von [[2]] Stunden nach Kenntnis an [[Ansprechperson des Auftraggebers]] weiter.
(2) Erstattungen, Preise oder Liefertermine, die der Auftraggeber nicht bestätigt hat, verspricht der Dienstleister nicht.
(3) Der Dienstleister verbirgt oder löscht nur Spam, Beleidigungen und Inhalte, die gegen die Regeln der Plattform verstoßen, und hält fest, was entfernt wurde.
§ 7 Berichte
Bis zum [[7.]] Tag jedes Monats übermittelt der Dienstleister einen Bericht über den Vormonat je Konto: veröffentlichte Beiträge, gewonnene und verlorene Follower, Reichweite, Interaktionen, die stärksten und schwächsten Inhalte, Themen aus der Community und seine Vorschläge für den nächsten Monat. Die Zahlen sind die der Plattformstatistiken.
§ 8 Kein garantiertes Wachstum
Followerzahlen, Reichweite und Interaktionen hängen von den Algorithmen der Plattformen, den Produkten und Angeboten des Auftraggebers, dem Publikum und Ereignissen ab, die der Dienstleister nicht beeinflussen kann. Der Dienstleister verspricht, die Leistungen mit fachlicher Sorgfalt zu erbringen, nicht aber eine bestimmte Zahl von Followern, Aufrufen, Anfragen oder Verkäufen. Er kauft keine Follower, Likes, Kommentare oder Aufrufe und nutzt keine Engagement-Gruppen oder Automatisierungen, die die Plattformen verbieten.
§ 9 Plattformregeln
(1) Beide Parteien halten die Nutzungsbedingungen, Community-Richtlinien und Werberegeln jeder Plattform ein. Der Dienstleister veröffentlicht nichts, was rechtswidrig oder irreführend ist oder Rechte Dritter verletzt, und weist den Auftraggeber darauf hin, wenn ein Wunsch darauf hinausliefe.
(2) Ändert eine Plattform Funktionen oder Regeln so, dass ein Teil der Leistungen nicht mehr wie vereinbart erbracht werden kann, passen die Parteien die Leistungen in Textform an.
(3) Eine Einschränkung oder Sperrung eines Kontos, die nicht auf einer Vertragsverletzung des Dienstleisters beruht, geht nicht zu seinen Lasten; er unterstützt den Auftraggeber beim Einspruch.
§ 10 Rechte an Inhalten und Konten
(1) Die Konten mit ihren Followern, Nachrichten, Statistiken und ihrer Historie gehören dem Auftraggeber.
(2) Mit Zahlung der Vergütung für den Monat, in dem sie entstanden sind, räumt der Dienstleister dem Auftraggeber an den für ihn erstellten Inhalten das ausschließliche, zeitlich und räumlich unbeschränkte Nutzungsrecht ein, soweit dies gesetzlich zulässig ist. Stockbilder, Musik und Schriften werden auf den Namen des Auftraggebers lizenziert oder unter Lizenzen genutzt, die der Dienstleister im Redaktionsplan nennt.
(3) Vorlagen, Werkzeuge, Abläufe und Know-how des Dienstleisters verbleiben bei ihm; er darf veröffentlichte Inhalte in seinem Portfolio zeigen und den Auftraggeber als Referenz nennen, sofern dieser nicht in Textform widerspricht.
§ 11 Vergütung und Zahlung
(1) Der Auftraggeber zahlt die monatliche Vergütung laut Preisaufstellung dieses Vertrags im Voraus nach den Zahlungsbedingungen dieses Vertrags.
(2) Bezahlte Bewerbung von Beiträgen ist nicht enthalten: Der Auftraggeber zahlt die Plattformen direkt oder gibt ein monatliches Budget von [[Betrag und Währung]] frei, das der Dienstleister aus dem eigenen Werbekonto des Auftraggebers einsetzt.
(3) Ist eine Zahlung mehr als [[7]] Tage überfällig, darf der Dienstleister Veröffentlichungen und Community-Betreuung nach Mitteilung an den Auftraggeber ruhen lassen.
§ 12 Laufzeit und Kündigung
(1) Der Vertrag beginnt mit dem angegebenen Beginn und läuft zunächst [[3]] Monate, danach jeweils einen Monat weiter, bis eine Partei ihn mit einer Frist von [[30]] Tagen in Textform kündigt.
(2) Bei Vertragsende veröffentlicht der Dienstleister die für die Kündigungsfrist bereits freigegebenen Beiträge und übergibt den Redaktionsplan, die freigegebenen, noch unveröffentlichten Inhalte, die für den Auftraggeber gehaltenen Quelldateien und einen Abschlussbericht; der Auftraggeber entzieht ihm den Zugang.
§ 13 Haftung
(1) Die Haftung jeder Partei aus diesem Vertrag ist auf die Vergütung begrenzt, die in den [[12]] Monaten vor dem Schadensereignis nach diesem Vertrag gezahlt wurde oder zu zahlen war. Die Haftung für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit, für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie in allen Fällen, in denen eine Beschränkung gesetzlich nicht zulässig ist, bleibt unberührt.
(2) Der Auftraggeber verantwortet die Richtigkeit und Rechtmäßigkeit der von ihm gelieferten Informationen und Materialien sowie die Produkte und Angebote, die die Inhalte bewerben.
§ 14 Selbstständigkeit der Parteien
Die Parteien sind selbstständige Unternehmen. Durch diesen Vertrag entsteht kein Arbeits-, Gesellschafts- oder Vertretungsverhältnis. Der Dienstleister darf im Namen des Auftraggebers keine Verpflichtungen eingehen, die über die nach diesem Vertrag zulässigen Antworten hinausgehen, und darf für andere Auftraggeber tätig sein. [[Optional: Satz behalten oder löschen]] Während der Vertragslaufzeit betreut der Dienstleister keine Social-Media-Konten eines unmittelbaren Wettbewerbers des Auftraggebers in [[Produktkategorie]].
§ 15 Anwendbares Recht und Streitigkeiten
Für diesen Vertrag gilt das unter „Anwendbares Recht“ genannte Recht. Die Parteien bemühen sich zunächst, Streitigkeiten einvernehmlich beizulegen. Gerichtsstand ist der unter „Gerichtsstand“ genannte Ort, soweit zwingendes Recht nichts anderes bestimmt.
Zahlungsbedingungen
Die monatliche Vergütung ist im Voraus innerhalb von [[7]] Tagen nach Zugang der Rechnung ohne Abzug auf das in der Rechnung genannte Konto zu zahlen.
Anwendbares Recht
[[Anwendbares Recht, z. B. Recht der Bundesrepublik Deutschland]]
Gerichtsstand
[[Gerichtsstand, z. B. Sitz des Auftragnehmers]]
So verwenden Sie die Vorlage
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Zur Unterschrift senden
Sie unterschreiben zuerst und senden dann jeder unterzeichnenden Person einen sicheren Link und auf einem anderen Weg einen Zugangscode. Unterzeichnende brauchen kein Konto.
Nächste Schritte
Ihre Gegenseite öffnet den Link auf jedem Gerät und braucht kein Konto. Wie das Unterschreiben aussieht, zeigt die Seite zu E-Verträgen; welche Art elektronischer Signatur für welches Dokument genügt, erklärt der Leitfaden.
Schon unterschrieben? Erstellen Sie die Rechnung direkt aus dem unterschriebenen Vertrag: Parteien und Preispositionen werden übernommen, für den vollen Betrag oder eine Anzahlung. Wo die Rechnung im Ablauf vom Angebot bis zur Quittung steht, zeigt der Leitfaden zu den Rechnungsarten.
Was es ist – und was nicht
QuoteBill erzeugt eine einfache elektronische Signatur mit Ereignisprotokoll. In der EU, im Vereinigten Königreich, in den USA und in Korea wird einer Signatur die Rechtswirkung nicht allein deshalb abgesprochen, weil sie elektronisch ist; in Japan brauchen die meisten Verträge gar keine besondere Form. Was eine einfache elektronische Signatur im Streitfall beweist, hängt von den Belegen ab, und manche Dokumente brauchen eine andere Form.
Es ist keine qualifizierte oder fortgeschrittene elektronische Signatur, und QuoteBill prüft die Identität der Unterzeichnenden nicht. Protokolliert wird die Nutzung des Links und des Zugangscodes, die Sie übermittelt haben – wer beides hat, kann unterschreiben. Das Signaturprotokoll nennt jeden ausgestellten Link und zu jeder Aktion des Absenders oder einer unterzeichnenden Person deren IP-Adresse und Browser, soweit sie ermittelt werden konnten.
Manche Dokumente brauchen eine andere Form. Testamente, viele Grundstücksgeschäfte, Bürgschaften und manche arbeitsrechtlichen Erklärungen verlangen je nach Land die eigenhändige Unterschrift, eine notarielle Beurkundung oder eine qualifizierte Signatur. Die Vorlagen sind Muster und keine Rechtsberatung: Lassen Sie sie anwaltlich prüfen.
Weitere Vertragsvorlagen
Dienstleistungsvertrag
Leistungen, Arbeitsergebnisse, Abnahme, Vergütung und Nutzungsrechte.
Vertrag über freie Mitarbeit oder Beratung
Freie Mitarbeit mit Vergütung, Nutzungsrechten und Vertraulichkeit.
Vertrag über Marketingdienstleistungen
Eine Agentur führt Kampagnen: Umfang, getrennt gezahltes Werbebudget, Freigaben, Berichte und Kontoinhaberschaft.
Übersetzungsvertrag
Sprachen, Zählung, Lieferung, Qualität und Korrekturen, Glossar, Vertraulichkeit und Haftung für Fehler.