Rechnung für die Erstellung der Steuererklärung
Rechnungsvorlage für die Erstellung der Einkommensteuererklärung: Erklärung, Anlagen je Mietobjekt, Belegsortierung und Antworten an das Finanzamt.

Vorlagen nach Branche
- Einkommensteuererklärung
- Anlage zu Mieteinkünften, je Objekt
- Sortierung ungeordneter Belege
- Antwort auf eine Rückfrage des Finanzamts
Leitfaden zur Erstellung
Beispielhafter Ablauf
Umfang und Mengen klären
Beispiel: Gleichen Sie Freigabe und Leistungsnachweis zu „Einkommensteuererklärung“ ab, um die Menge für diese Rechnung festzulegen.
Lieferung und Abnahme dokumentieren
Prüfen Sie für jede Position bis einschließlich „Antwort auf eine Rückfrage des Finanzamts“, ob sie abgeschlossen ist. Gleichen Sie die vom Kunden freigegebene Fassung mit der Dateiliste ab und halten Sie offene Punkte gesondert fest.
Abrechnung übermitteln
Übermitteln Sie dem Kunden die endgültigen Beträge, den Lieferbezug und das Fälligkeitsdatum und ordnen Sie den Zahlungseingang der Rechnungsnummer zu.
Eine Steuererklärung zu erstellen ist selten nur eine Aufgabe. Zwei vermietete Wohnungen brauchen je eine Anlage, wer mit einem Karton loser Belege kommt, braucht Stunden der Sortierung, bevor eine Zahl eingetragen werden kann, und eine Rückfrage des Finanzamts Monate später ist wieder Arbeit. Diese Vorlage bepreist die Teile getrennt, nennt das Steuerjahr und hält das Honorar für die Erklärung selbst von Jahr zu Jahr vergleichbar.
Anzugebende Angaben
- Leistungen und Positionen
- Einkommensteuererklärung, Anlage zu Mieteinkünften, je Objekt, Sortierung ungeordneter Belege, Antwort auf eine Rückfrage des Finanzamts: Halten Sie die tatsächlich erbrachten Mengen und den Leistungszeitraum fest.
- Einkommensteuererklärung
- Nennen Sie Steuerjahr und Hauptformular und ob die elektronische Übermittlung im Honorar enthalten ist.
- Anlage zu Mieteinkünften, je Objekt
- Berechnen Sie je Objekt eine Anlage und bezeichnen Sie es nach der Straße, nicht mit der vollen Adresse.
- Sortierung ungeordneter Belege
- Berechnen Sie das Sortieren nur, wenn die Belege ungeordnet kamen, und nennen Sie die Stunden.
- Antwort auf eine Rückfrage des Finanzamts
- Geben Sie das Datum der Rückfrage an und legen Sie Ihre Antwort bei, damit der Mandant sieht, was beantwortet wurde.
- Bearbeitungszeitraum und Volumen
- Halten Sie den Abrechnungsmonat, die Zahl der Buchungen oder Beschäftigten, den Stichtag für Unterlagen und fehlende Zuarbeiten fest.
- Freigabe und Übergabe
- Benennen Sie die prüfende Person beim Kunden und legen Sie Dateiliste, Abgabetermin und enthaltene Korrekturläufe fest.
- Konkret abzustimmender Umfang
- Nennen Sie das Steuerjahr und die erstellten Formulare, bepreisen Sie Anlagen je Objekt oder Einkunftsart und berechnen Sie das Ordnen der Unterlagen getrennt von der Erklärung.
Vor dem Versand prüfen
- Steht bei „Einkommensteuererklärung“ die tatsächlich gelieferte Menge, nicht die zuerst angebotene?
- Ist „Anlage zu Mieteinkünften, je Objekt“ zum vereinbarten Preis berechnet, und sind Änderungen freigegeben?
- Ist „Sortierung ungeordneter Belege“ fertig und abgenommen, oder gehört es auf eine spätere Rechnung?
4 weitere anzeigen
- Steht bei „Antwort auf eine Rückfrage des Finanzamts“ die tatsächlich gelieferte Menge, nicht die zuerst angebotene?
- Vereinbaren Sie die Vergütung für nachgereichte Unterlagen und Korrekturen nach dem Stichtag.
- Nennen Sie auf der Rechnung nur die erforderlichen Leistungsbezüge und keine personenbezogenen Einzeldaten.
- Gleichen Sie die erbrachten Leistungen mit Auftrag oder Freigabe ab und prüfen Sie Fälligkeitsdatum und bereits erhaltene Zahlungen.
Rechenbeispiel mit Beispielzahlen
Die Zahlen unten sind erfunden und zeigen, wie die Vorlage rechnet: 4 Positionen in Euro, mit 19 % Umsatzsteuer.
| Position | Menge × Einzelpreis | Betrag |
|---|---|---|
| Einkommensteuererklärung | 1 × 280,00 € | 280,00 € |
| Anlage zu Mieteinkünften, je Objekt | 2 × 90,00 € | 180,00 € |
| Sortierung ungeordneter Belege | 1 × 75,00 € | 75,00 € |
| Antwort auf eine Rückfrage des Finanzamts | 1 × 60,00 € | 60,00 € |
| Zwischensumme | 595,00 € | |
| Umsatzsteuer (19 %) | 113,05 € | |
| Gesamt | 708,05 € | |
Nettobetrag 595,00 €, Umsatzsteuer 113,05 €, zu zahlender Gesamtbetrag 708,05 €.
Was auf dem Dokument stehen muss
Welche Angaben eine Rechnung enthalten muss und warum, steht Punkt für Punkt im Leitfaden unten.
Der Umsatzsteuersatz beträgt hier 19 %, wird auf den Nettobetrag angewendet und als eigene Zeile ausgewiesen.
Offizielle Quelle zum Steuersatz: European Commission: VAT rates
Alle Pflichtangaben: Rechnung schreiben: Pflichtangaben nach § 14 UStG
Häufige Fragen
Gehört die Erstattung oder Nachzahlung auf meine Rechnung?
Nein. Die Rechnung betrifft Ihre Arbeit, nicht das Ergebnis der Erklärung. Teilen Sie die Beträge im Begleitschreiben mit und halten Sie das Honorar unabhängig von der Höhe einer Erstattung.
Der Mandant bringt nach der Abgabe weitere Belege. Wie berechne ich die Berichtigung?
Führen Sie die berichtigte Erklärung als neue Position mit Datum und sagen Sie, was sich geändert hat. Kamen die Belege verspätet vom Mandanten, ist es neue Arbeit; lag der Fehler bei Ihnen, korrigieren Sie kostenlos.
Wie wird die Umsatzsteuer auf diesem Beleg berechnet?
Im Rechenbeispiel oben ergeben 19 % Umsatzsteuer auf 595,00 € netto 113,05 €, zusammen 708,05 €. Ändern Sie Menge, Preis oder Land, rechnet der Editor alle drei Werte neu.
Kann ich sie in einer anderen Sprache oder Währung nutzen?
Ja. Die Dokumentsprache lässt sich auf eine von 33 Sprachen stellen, und mit der Länderauswahl wechseln Währung, Datumsformat und Steuersatz mit.
Kann ich Logo und Unterschrift einfügen?
Ja. Im Absenderbereich des Editors gibt es Felder für Ihr Firmenlogo und für ein Bild Ihrer Unterschrift oder Ihres Stempels. Zum Hochladen brauchen Sie ein kostenloses Konto; als Mitglied hinterlegen Sie beides in den Einstellungen, dann beginnt jedes neue Dokument damit.
Weiterlesen
Lesen Sie zu „Rechnung für die Erstellung der Steuererklärung“ auch: Rechnung schreiben: Pflichtangaben nach § 14 UStG und Rechnung schreiben: 10 Angaben, Rechenbeispiel, Checkliste. Für die Steuerzeile: MwSt.- und GST-Rechner.