Videoeditor-Vertrag (YouTube, TikTok, Kurzvideos): Vorlage

Ein Creator beauftragt einen freien Videoeditor: Material, Korrekturen, Vergütung, Rechte, KI-Werkzeuge, Kontozugang. Ein Mustervertrag, den Sie vollständig lesen, in QuoteBill anpassen und über einen sicheren Link online unterschreiben lassen können.

Muster – anwaltlich prüfen lassen · Einfache elektronische Signatur mit Ereignisprotokoll

Erste Seite des Musters „Videoeditor-Vertrag (YouTube, TikTok, Kurzvideos)“ mit markierten Lücken zum Ausfüllen

Für wen sie gedacht ist

Für Creator, etwa YouTuber oder TikToker, die einen freien Videoeditor beauftragen, und für den Editor: Material, Korrekturen, Vergütung, Videorechte, KI-Werkzeuge und Kontozugang schriftlich regeln.

Ob ein Freiberufler als selbstständig gilt, ist je nach Land verschieden, und auch die Plattformregeln zu gesponserten Inhalten und zu Musik unterscheiden sich; prüfen Sie beides, bevor Sie sich auf das Muster verlassen.

Was sie regelt

15 Paragrafen in dieser Reihenfolge. Jeder steht im Mustertext weiter unten, und Sie können Paragrafen vor dem Senden ändern, streichen oder ergänzen.

  • § 1 Das Projekt

    Felder für Plattform und Kanal, Format, übliche Länge und Anzahl der Videos. Der Editor schneidet das gelieferte Material und dreht nichts neu, sofern der Vertrag nichts anderes sagt.

  • § 2 Material des Creators

    Der Creator liefert Rohmaterial, Audio, Musik und Markenmaterial rechtzeitig und erklärt, die Rechte daran zu haben, auch die Erlaubnis gezeigter Personen. Der Editor prüft die Herkunft nicht, weist aber auf zweifelhafte Teile hin.

  • § 3 Schnittarbeiten und Lieferung

    Felder nennen, ob Schnitt, Untertitel, Thumbnails, Farbe und Ton enthalten sind. Erster Schnitt und fertiges Video folgen nach festgelegten Werktagen; die Dateien kommen in einem Format und auf einem Weg aus Feldern.

  • § 4 Korrekturen

    Eine Zahl von Korrekturrunden aus einem Feld ist enthalten, die Rückmeldung kommt gesammelt in einer Liste. Eigene Fehler des Editors zählen nicht; weitere Runden und Änderungen nach der Freigabe kosten den Satz aus einem Feld.

  • § 5 Vergütung und Zahlung

    Die Vergütung folgt der Preisaufstellung, abgerechnet pro Video, pro Stunde oder als Pauschale (Feld). Erst eine Anzahlung, vereinbarte Kosten zum Selbstkostenpreis; bei Verzug darf der Editor ruhen lassen und nach geltendem Recht fordern.

  • § 6 Rechte an den Videos

    Mit voller Zahlung gehen die Rechte am geschnittenen Video, soweit rechtlich möglich, an den Creator; vorher nur Prüfung. Das Ausgangsmaterial bleibt beim Creator, der Editor behält allgemeine Werkzeuge, Vorlagen und Know-how.

  • § 7 Nennung und Portfolio

    Ein Feld legt die Nennung des Editors fest. Ins Portfolio kommt ein fertiges Video nur mit Zustimmung des Creators; ob, wann und mit oder ohne Kanalnamen, entscheidet ein Feld.

  • § 8 Einsatz von KI-Werkzeugen

    Der Editor nennt die KI-Werkzeuge, die er auf das Material anwendet, und lädt unveröffentlichtes Material ohne Zustimmung nicht in Dienste hoch, die es speichern oder damit trainieren. Er benennt auch Teile, die mit KI entstanden sind.

  • § 9 Zugang zu Konten

    Der Creator gibt nie ein Passwort heraus: Dateien gehen über Ordner, Link oder eine eingeschränkte Kanalrolle aus einem Feld. Der Editor ändert keine Kanal-, Zahlungs- oder Monetarisierungseinstellungen und veröffentlicht nur auf Anfrage.

  • § 10 Musik und Inhalte Dritter

    Ein Feld sagt, wer Musik, Stockmaterial und andere Inhalte Dritter lizenziert. Der Editor fügt nichts ohne Freigabe ein und hilft, ein Element zu ersetzen, gegen das ein Rechteinhaber Einwände erhebt.

  • § 11 Vertraulichkeit

    Unveröffentlichte Videos, Skripte, Termine und Sponsorendaten bleiben vertraulich und werden nicht vorab gezeigt; auf Verlangen oder nach festgelegter Zeit löscht der Editor das Material. Die Pflicht gilt eine festgelegte Zahl von Jahren.

  • § 12 Keine Erfolgszusage und Haftung

    Keine Zusage von Abrufen, Abonnenten, Einnahmen oder Monetarisierung; Entscheidungen der Plattform trifft die Plattform. Die Haftung ist durch ein Feld begrenzt, ohne Grenze bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit und Personenschäden.

  • § 13 Selbstständige Tätigkeit

    Soweit das Recht es zulässt, ist der Editor selbstständig, bestimmt seine Arbeitsweise selbst und darf für andere arbeiten. Wie freie Mitarbeiter eingeordnet werden, ist je nach Land verschieden; zwingendes Recht geht vor.

  • § 14 Kündigung

    Jede Seite kann mit festgelegter Frist kündigen, bei erheblicher, nicht rechtzeitig behobener Verletzung sofort. Der Creator zahlt die geleistete Arbeit; Rechte, KI, Vertraulichkeit und Haftung gelten weiter.

  • § 15 Anwendbares Recht und Streitigkeiten

    Es gilt das genannte Recht. Die Parteien versuchen zunächst, Streitigkeiten einvernehmlich beizulegen; im Übrigen gilt der genannte Gerichtsstand.

Eine Preisaufstellung (Positionen, Mengen und Preise) gehört zu diesem Vertrag. Sie beginnt leer, in Ihrer Währung, und die Klauseln zu Vergütung und Zahlung verweisen auf sie.

Der Mustertext

Das ganze Muster, so wie QuoteBill es anlegt. Text in doppelten eckigen Klammern, etwa [[10]], ist eine Lücke zum Ausfüllen oder Prüfen. Eine Zahl oder Uhrzeit, die Sie stehen lassen, wird beim Senden so verwendet; eine Lücke, die Ihre eigenen Worte braucht, muss zuvor ausgefüllt werden. Der Klauseltext liegt auf Englisch, Koreanisch, Japanisch und Deutsch vor; in anderen Sprachen beginnt ein Vertrag auf Englisch, damit Sie ihn übersetzen können.

Mustertext lesen

Videoeditor-Vertrag

Vertragsparteien: Creator · Editor

§ 1 Das Projekt

(1) Der Creator beauftragt den Editor, nach diesem Vertrag Videos für den Kanal des Creators zu schneiden.

(2) Die Videos sind:

Plattform und Kanal: [[Plattform und Kanalname oder -adresse, z. B. YouTube, TikTok oder Instagram]]

Format: [[Format und Stil, z. B. Langform-Videos, vertikale Kurzvideos oder Podcast-Ausschnitte]]

Länge: [[übliche Länge eines fertigen Videos]]

Anzahl: [[Anzahl der Videos oder Anzahl pro Monat]]

(3) Der Editor schneidet das vom Creator gelieferte Material und dreht kein neues Material, sofern dieser Vertrag nichts anderes bestimmt.

§ 2 Material des Creators

(1) Der Creator stellt das Rohmaterial, Audio, Musik, Grafiken, Markenmaterial und Hinweise, die der Editor braucht, rechtzeitig und in verwendbarer Form über [[einen gemeinsamen Ordner / Download-Links]] bereit.

(2) Der Creator erklärt, dass das Material ihm gehört oder dass er die Rechte hat, die er braucht, um es dem Editor zum Schneiden zu überlassen und die fertigen Videos zu veröffentlichen, einschließlich der Erlaubnis der darin auftretenden Personen, und dass das Material nach seiner Kenntnis keine Rechte Dritter verletzt.

(3) Der Editor darf sich auf diese Erklärung verlassen und muss die Herkunft des Materials nicht prüfen; er weist den Creator darauf hin, wenn Material unbrauchbar erscheint oder Rechteprobleme verursachen könnte. Das Ausgangsmaterial bleibt beim Creator.

§ 3 Schnittarbeiten und Lieferung

(1) Der Editor schneidet die Videos nach folgender Liste:

Schnitt und Tempo: [[enthalten / nicht enthalten, mit Hinweisen zu Stil oder Referenzvideos]]

Untertitel: [[enthalten, in welchen Sprachen / nicht enthalten]]

Thumbnails: [[enthalten, wie viele je Video / nicht enthalten]]

Farbkorrektur: [[enthalten / nicht enthalten]]

Tonbereinigung und Mischung: [[enthalten / nicht enthalten]]

(2) Der Editor liefert für jedes Video einen ersten Schnitt innerhalb von [[3]] Werktagen nach Erhalt des vollständigen Materials und das fertige Video innerhalb von [[2]] Werktagen nach der Freigabe oder der letzten Rückmeldung des Creators. Ein Termin verschiebt sich um die Zeit, die der Creator für Material oder Rückmeldungen braucht.

(3) Der Editor liefert die Enddateien in [[Format und Auflösung, z. B. MP4, 1080p oder 4K, 16:9 oder 9:16]] über [[einen gemeinsamen Ordner / einen Download-Link]].

§ 4 Korrekturen

(1) In der Vergütung sind je Video [[2]] Korrekturrunden enthalten. Der Creator gibt die Rückmeldung zu einer Runde gesammelt in einer Liste innerhalb von [[5]] Werktagen nach Erhalt eines Schnitts.

(2) Die Behebung eigener Fehler des Editors zählt nicht als Korrekturrunde.

(3) Weitere Runden und Änderungen nach der Freigabe eines Videos, etwa ein neuer Schnitt für eine andere Plattform oder eine Änderung, die neues Material erfordert, werden mit [[Stunden- oder Rundensatz]] abgerechnet.

§ 5 Vergütung und Zahlung

(1) Der Creator zahlt die Vergütung laut Preisaufstellung dieses Vertrags, abgerechnet [[pro Video / pro Stunde / als monatliche Pauschale]].

(2) Vor Arbeitsbeginn ist eine Anzahlung von [[30]] % fällig, die auf die letzte Rechnung angerechnet wird.

(3) Vorab vereinbarte Kosten, etwa für Stockmaterial, Plug-ins, Schriften oder kostenpflichtige Musik, werden nach Freigabe durch den Creator in Textform zum Selbstkostenpreis gegen Beleg abgerechnet.

(4) Bei Zahlungsverzug darf der Editor die Arbeit nach Mitteilung an den Creator ruhen lassen und Verzugszinsen oder Schadensersatz verlangen, soweit das anwendbare Recht dies vorsieht.

§ 6 Rechte an den Videos

(1) Mit vollständiger Zahlung der Vergütung für ein Video überträgt der Editor dem Creator, soweit das anwendbare Recht dies zulässt, die Rechte, die durch die Arbeit des Editors an diesem Video entstehen. Lässt das anwendbare Recht die Übertragung nicht zu, räumt der Editor dem Creator im gleichen Umfang ein ausschließliches, zeitlich unbeschränktes Nutzungsrecht ein.

(2) Bis zur Zahlung darf der Creator das Video nur zur Prüfung und Freigabe nutzen, sofern der Editor nicht in Textform etwas anderes zusagt.

(3) Das Material des Creators, etwa Rohmaterial, Musik und Markenmaterial, bleibt jederzeit beim Creator.

(4) Der Editor behält seine allgemeinen Werkzeuge, Presets, Vorlagen, Techniken und sein Know-how, auch soweit er sie bei der Arbeit an den Videos entwickelt, und darf sie für andere nutzen; Material und Markenmaterial des Creators verwendet er nicht erneut.

§ 7 Nennung und Portfolio

(1) Nennung des Editors: [[Wortlaut der Nennung, z. B. „Schnitt: Name“ in der Videobeschreibung / keine Nennung]]

(2) Der Editor darf ein fertiges Video oder Ausschnitte daraus nur mit Zustimmung des Creators in seinem Portfolio, auf seiner Website und in sozialen Medien zeigen. Entscheidung des Creators: [[keine Portfolionutzung / Portfolionutzung nach Veröffentlichung des Videos, ohne den Kanal zu nennen / Portfolionutzung nach Veröffentlichung des Videos mit Nennung des Kanals]]

§ 8 Einsatz von KI-Werkzeugen

(1) Bevor der Editor ein KI-Werkzeug auf Material des Creators anwendet, teilt er dem Creator mit, welche Werkzeuge er wofür einsetzt, etwa für Transkription, Untertitel, Rauschentfernung, Hochskalierung oder erzeugte Bilder. Werkzeuge, die der Editor voraussichtlich einsetzt: [[keine / die Werkzeuge und ihr Zweck]]

(2) Der Editor lädt unveröffentlichtes Material des Creators, etwa Rohmaterial, Audio oder Skripte, nicht in ein Werkzeug oder einen Dienst hoch, der es speichert, zum Training eines Modells verwendet oder anderen zugänglich macht, es sei denn, der Creator hat in Textform zugestimmt.

(3) Der Editor prüft von KI erzeugte Ergebnisse, etwa Untertitel, vor der Lieferung und teilt dem Creator mit, welche Teile eines Videos mit KI-Werkzeugen erstellt oder verändert wurden, damit der Creator sie kennzeichnen kann, wenn das Recht oder die Regeln der Plattform es verlangen.

§ 9 Zugang zu Konten

(1) Der Creator muss dem Editor nie ein Passwort oder einen Code der Zwei-Faktor-Anmeldung mitteilen. Dateien werden über [[einen gemeinsamen Ordner / Download-Links / einen Upload des Editors auf den Kanal des Creators mit eingeschränkter Rolle]] ausgetauscht.

(2) Gibt der Creator dem Editor eine Rolle auf einem Kanal oder in einem Werkzeug, vergibt er über die Rollenfunktion der Plattform nur die Rechte, die die Arbeit braucht, und kann sie jederzeit entziehen.

(3) Der Editor gibt den Zugang nicht weiter, ändert keine Einstellungen zu Kanal, Inhaberschaft, Zahlung oder Monetarisierung und veröffentlicht nur, wenn der Creator ihn in Textform dazu auffordert.

(4) Mit dem Ende des Vertrags entzieht der Creator den Zugang, und der Editor löscht Freigabelinks und Zugangsmittel, die er noch hat.

§ 10 Musik und Inhalte Dritter

(1) Die Lizenzen für Musik, Soundeffekte, Stockmaterial, Schriften und andere Inhalte Dritter, die in den Videos verwendet werden, besorgt [[der Creator / der Editor]]. Besorgt sie der Editor, nennt er Quelle und Lizenzbedingungen und stellt die Kosten erst nach Freigabe durch den Creator in Rechnung.

(2) Der Editor fügt keine Inhalte Dritter ein, die der Creator nicht freigegeben hat. Die Regeln der Plattformen zu Musik, gesponserten Inhalten und Urheberrechtsmeldungen unterscheiden sich; wo und wie ein Video veröffentlicht wird, entscheidet der Creator.

(3) Erhebt ein Rechteinhaber Einwände gegen ein Element eines gelieferten Videos, informieren sich die Parteien unverzüglich, und der Editor hilft gegen [[Stundensatz]] beim Austausch des Elements.

§ 11 Vertraulichkeit

(1) Der Editor hält unveröffentlichte Videos, Skripte, Veröffentlichungstermine, Angaben zu Sponsoren und Marken sowie Kontoinformationen des Creators vertraulich und nutzt sie nur für diesen Vertrag; das gilt nicht, soweit das Recht eine Offenlegung verlangt oder die Information bereits öffentlich ist.

(2) Der Editor veröffentlicht oder zeigt ein unveröffentlichtes Video nicht, bevor der Creator es veröffentlicht hat.

(3) Auf Verlangen des Creators oder [[90]] Tage nach dem Ende dieses Vertrags löscht der Editor das Material des Creators, soweit er es nicht aufgrund gesetzlicher Pflichten aufbewahren muss.

(4) Diese Pflicht gilt [[3]] Jahre über das Ende dieses Vertrags hinaus.

§ 12 Keine Erfolgszusage und Haftung

(1) Der Editor arbeitet mit der verkehrsüblichen Sorgfalt und Sachkunde, verspricht aber keine bestimmten Abruf- oder Abonnentenzahlen, keine Einnahmen oder Werbeerlöse, kein Sponsoring und keine Monetarisierung. Entscheidungen der Plattform, etwa zu Altersbeschränkungen, zum Entzug der Monetarisierung oder zu Urheberrechtsmeldungen, trifft die Plattform.

(2) Die Haftung jeder Partei aus diesem Vertrag ist auf [[die nach diesem Vertrag gezahlte oder zu zahlende Vergütung / einen festen Betrag]] begrenzt. Die Haftung für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit, für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie in allen Fällen, in denen eine Beschränkung gesetzlich nicht zulässig ist, bleibt unberührt.

§ 13 Selbstständige Tätigkeit

(1) Soweit das anwendbare Recht es zulässt, arbeitet der Editor als selbstständiger Auftragnehmer und nicht als Arbeitnehmer des Creators. Der Editor bestimmt Art, Ort und Zeit der Arbeit im Rahmen der vereinbarten Termine selbst, nutzt eigene Ausrüstung und Software, darf auch für andere Auftraggeber arbeiten und trägt seine Steuern, Sozialabgaben und Versicherungen selbst, soweit das anwendbare Recht dies verlangt.

(2) Wie freie Mitarbeiter rechtlich eingeordnet werden, ist je nach Land verschieden. Behandelt zwingendes Recht das Verhältnis anders, geht zwingendes Recht dieser Klausel vor.

§ 14 Kündigung

(1) Jede Partei kann diesen Vertrag mit einer Frist von [[7]] Tagen in Textform kündigen. Verletzt eine Partei diesen Vertrag erheblich und beseitigt sie die Verletzung nicht innerhalb von [[7]] Tagen nach Aufforderung, kann die andere Partei ihn durch Mitteilung sofort beenden.

(2) Mit der Beendigung zahlt der Creator die Vergütung für gelieferte Videos und, für ein Video in Arbeit, den Anteil der Vergütung, der der geleisteten Arbeit entspricht. Bereits gezahlte Beträge werden angerechnet, ein Überschuss wird erstattet.

(3) Der Editor übergibt nach Zahlung die Arbeitsstände, und die Rechte an dem, was der Creator bezahlt hat, gehen wie unter „Rechte an den Videos“ über.

(4) Die Klauseln zu den Rechten an den Videos, zu KI-Werkzeugen, zur Vertraulichkeit und zur Haftung gelten über das Ende hinaus.

§ 15 Anwendbares Recht und Streitigkeiten

Für diesen Vertrag gilt das unter „Anwendbares Recht“ genannte Recht. Die Parteien bemühen sich zunächst, Streitigkeiten einvernehmlich beizulegen. Gerichtsstand ist der unter „Gerichtsstand“ genannte Ort, soweit zwingendes Recht nichts anderes bestimmt.

Zahlungsbedingungen

Jede Rechnung ist innerhalb von [[14]] Tagen nach Zugang ohne Abzug auf das in der Rechnung genannte Konto zahlbar. Die Anzahlung ist vor Arbeitsbeginn fällig. Der Editor liefert die Enddateien eines Videos [[nach Zahlung der Rechnung dafür / zusammen mit dieser Rechnung]].

Anwendbares Recht

[[Anwendbares Recht, z. B. Recht der Bundesrepublik Deutschland]]

Gerichtsstand

[[Gerichtsstand, z. B. Sitz des Auftragnehmers]]

So verwenden Sie die Vorlage

  1. Vorlage wählen

    Drücken Sie die Schaltfläche, um diese Vorlage zu verwenden. Sind Sie nicht angemeldet, melden Sie sich zuerst an oder registrieren sich kostenlos und kommen direkt zu dieser Vorlage zurück.

  2. Entwurf anlegen

    Die Seite für neue Verträge öffnet sich mit markierter Vorlage. Mit einem Klick auf die Karte legen Sie einen Entwurf an. Partei A wird mit Ihren Firmendaten gefüllt; Lücken, die andere Partei und, wo die Vorlage eine hat, die Preisaufstellung füllen Sie selbst aus.

  3. Zur Unterschrift senden

    Sie unterschreiben zuerst und senden dann jeder unterzeichnenden Person einen sicheren Link und auf einem anderen Weg einen Zugangscode. Unterzeichnende brauchen kein Konto.

Nächste Schritte

  • Ihre Gegenseite öffnet den Link auf jedem Gerät und braucht kein Konto. Wie das Unterschreiben aussieht, zeigt die Seite zu E-Verträgen; welche Art elektronischer Signatur für welches Dokument genügt, erklärt der Leitfaden.

  • Schon unterschrieben? Erstellen Sie die Rechnung direkt aus dem unterschriebenen Vertrag: Parteien und Preispositionen werden übernommen, für den vollen Betrag oder eine Anzahlung. Wo die Rechnung im Ablauf vom Angebot bis zur Quittung steht, zeigt der Leitfaden zu den Rechnungsarten.

Was es ist – und was nicht

QuoteBill erzeugt eine einfache elektronische Signatur mit Ereignisprotokoll. In der EU, im Vereinigten Königreich, in den USA und in Korea wird einer Signatur die Rechtswirkung nicht allein deshalb abgesprochen, weil sie elektronisch ist; in Japan brauchen die meisten Verträge gar keine besondere Form. Was eine einfache elektronische Signatur im Streitfall beweist, hängt von den Belegen ab, und manche Dokumente brauchen eine andere Form.

Es ist keine qualifizierte oder fortgeschrittene elektronische Signatur, und QuoteBill prüft die Identität der Unterzeichnenden nicht. Protokolliert wird die Nutzung des Links und des Zugangscodes, die Sie übermittelt haben – wer beides hat, kann unterschreiben. Das Signaturprotokoll nennt jeden ausgestellten Link und zu jeder Aktion des Absenders oder einer unterzeichnenden Person deren IP-Adresse und Browser, soweit sie ermittelt werden konnten.

Manche Dokumente brauchen eine andere Form. Testamente, viele Grundstücksgeschäfte, Bürgschaften und manche arbeitsrechtlichen Erklärungen verlangen je nach Land die eigenhändige Unterschrift, eine notarielle Beurkundung oder eine qualifizierte Signatur. Die Vorlagen sind Muster und keine Rechtsberatung: Lassen Sie sie anwaltlich prüfen.

Ist eine E-Signatur rechtlich wirksam? Zum Leitfaden

Weitere Vertragsvorlagen

  • Webdesign- und Entwicklungsvertrag

    Leistungsumfang, Inhalte, Freigabe, Livegang, Gewährleistung und Rechte an der Website.

  • Grafikdesign-Vertrag

    Entwürfe und Korrekturen, Enddateien, Nutzungsrechte, Lizenzen, Urhebernennung und Ausfallhonorar.

  • Fotografievertrag

    Aufnahmetermin, Lieferumfang, Nutzungsrechte, Einwilligungen, Absage, Mehrzeit und Datenverlust.

  • Videoproduktionsvertrag

    Drehbuch und Storyboard, Drehtage, Schnitt und Korrekturen, Lieferformate, Rechte und Lizenzen.

Alle Vertragsvorlagen

So funktionieren E-Verträge