Fotografievertrag: Vorlage
Aufnahmetermin, Lieferumfang, Nutzungsrechte, Einwilligungen, Absage, Mehrzeit und Datenverlust. Ein Mustervertrag, den Sie vollständig lesen, in QuoteBill anpassen und über einen sicheren Link online unterschreiben lassen können.
Muster – anwaltlich prüfen lassen · Einfache elektronische Signatur mit Ereignisprotokoll
Für wen sie gedacht ist
Für Fotografen, die Produktfotos, Porträts oder eine Veranstaltung im Auftrag fotografieren, und ihre Auftraggeber, wenn Termin, Lieferumfang, Nutzungsrechte und Absage vorher feststehen sollen.
Ob eine abgebildete Person, ein Ort oder eine Marke eine Einwilligung erfordert, hängt von der Nutzung des Bildes und vom Recht des Ortes ab, an dem es genutzt wird.
Was sie regelt
14 Paragrafen in dieser Reihenfolge. Jeder steht im Mustertext weiter unten, und Sie können Paragrafen vor dem Senden ändern, streichen oder ergänzen.
§ 1 Gegenstand
Wofür der Vertrag da ist: Der Fotograf führt einen Fototermin für den Auftraggeber durch, und der Auftraggeber erhält die vereinbarten Rechte an den Aufnahmen.
§ 2 Aufnahmetermin und Ort
Felder für Termin, Ort und Motiv sowie eine festgelegte Dauer einschließlich Aufbau. Eine Motivliste leitet die Aufnahmen, verspricht aber keine Zahl verwendbarer Bilder je Motiv.
§ 3 Vorbereitung und Mitwirkung des Auftraggebers
Der Auftraggeber sorgt für Zugang, Personen oder Produkte, Genehmigungen und Styling und warnt vor Gefahren. Zeit, die durch fehlende Bereitschaft verloren geht, zählt zur Dauer.
§ 4 Lieferumfang und Lieferung
Eine festgelegte Zahl bearbeiteter Aufnahmen im vereinbarten Format innerhalb einer festgelegten Frist. Rohdaten nur laut Preisaufstellung; der Auftraggeber lädt innerhalb einer Frist herunter.
§ 5 Bildauswahl und Bearbeitung
Der Fotograf wählt die Aufnahmen aus, oder der Auftraggeber wählt innerhalb einer Frist aus einer Galerie. Einfache Bearbeitung ist enthalten, aufwendige Retusche kostet extra; der Auftraggeber verfälscht die Bilder nicht.
§ 6 Honorar und Mehrzeit
Das Honorar kommt aus der Preisaufstellung, mit einer festgelegten Anzahlung zur Terminsicherung und dem Rest bei Lieferung. Mehrzeit wird je Stunde abgerechnet; weite Fahrten, Genehmigungen und Requisiten sind extra.
§ 7 Urheberrecht und Nutzungsrechte
Das Urheberrecht bleibt beim Fotografen. Nach Zahlung erhält der Auftraggeber ein einfaches, unbefristetes Nutzungsrecht für die genannten Zwecke; Weiterverkauf, Unterlizenzen, bezahlte Werbung und Stocknutzung brauchen Zustimmung.
§ 8 Einwilligungen für Personen und Objekte
Einwilligungen erkennbarer Personen, Eigentümer und Markeninhaber für die beabsichtigte Nutzung holt der Auftraggeber ein. Der Fotograf stellt auf Wunsch ein Formular bereit und sammelt Einwilligungen ein.
§ 9 Absage und Verschiebung
Einmal kostenlos verschieben mit festgelegter Frist. Spätere Absage kostet die Anzahlung, sehr späte einen festgelegten Anteil des Honorars. Fällt der Fotograf krankheitsbedingt aus, gibt es Ersatztermin, Vertretung oder Rückzahlung.
§ 10 Datensicherung und Verlust der Aufnahmen
Der Fotograf sichert die Aufnahmen am Aufnahmetag. Gehen Aufnahmen ohne Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit verloren, wird der Termin wiederholt, soweit möglich, oder das Honorar für diesen Teil erstattet.
§ 11 Urhebernennung
Bei redaktioneller Nutzung und in sozialen Medien nennt der Auftraggeber den Fotografen, wo üblich, nicht auf Produkten oder in Werbung. Der Fotograf darf die Bilder ab festgelegtem Zeitpunkt zeigen, falls kein Widerspruch vorliegt.
§ 12 Haftung
Der Fotograf arbeitet sorgfältig, verspricht aber kein Ergebnis; gestalterische Entscheidungen trifft er. Die Haftung ist auf das Honorar begrenzt, mit den gesetzlichen Ausnahmen; vom Auftraggeber verursachte Geräteschäden trägt dieser.
§ 13 Selbstständigkeit der Parteien
Beide Seiten sind selbstständige Unternehmen; es entsteht kein Arbeits-, Gesellschafts- oder Vertretungsverhältnis, und der Fotograf bestimmt Ausrüstung, Assistenz und Arbeitsweise.
§ 14 Anwendbares Recht und Streitigkeiten
Es gilt das genannte Recht. Die Parteien versuchen zunächst, Streitigkeiten einvernehmlich beizulegen; im Übrigen gilt der genannte Gerichtsstand.
Eine Preisaufstellung (Positionen, Mengen und Preise) gehört zu diesem Vertrag. Sie beginnt leer, in Ihrer Währung, und die Klauseln zu Vergütung und Zahlung verweisen auf sie.
Der Mustertext
Das ganze Muster, so wie QuoteBill es anlegt. Text in doppelten eckigen Klammern, etwa [[10]], ist eine Lücke zum Ausfüllen oder Prüfen; solange eine übrig ist, lässt sich der Vertrag nicht senden. Der Klauseltext liegt auf Englisch, Koreanisch, Japanisch und Deutsch vor; in anderen Sprachen beginnt ein Vertrag auf Englisch, damit Sie ihn übersetzen können.
Mustertext lesen
Fotografievertrag
Vertragsparteien: Fotograf · Auftraggeber
§ 1 Gegenstand
Dieser Vertrag regelt die Bedingungen, zu denen der Fotograf für den Auftraggeber einen Fototermin durchführt, und die Rechte, die der Auftraggeber an den entstehenden Aufnahmen erhält.
§ 2 Aufnahmetermin und Ort
(1) Der Fototermin findet am [[Aufnahmetermin]] in [[Ort oder Anschrift]] statt und ist einschließlich Aufbau auf etwa [[4]] Stunden angelegt.
(2) Gegenstand der Aufnahmen: [[Motiv, z. B. Produktfotos, Porträts des Teams, eine Veranstaltung]]
(3) Die Parteien halten vor dem Termin eine Motivliste oder ein Briefing in Textform fest. Sie leitet die Aufnahmen, verspricht aber keine bestimmte Zahl verwendbarer Bilder je Motiv.
§ 3 Vorbereitung und Mitwirkung des Auftraggebers
(1) Der Auftraggeber sorgt für den Zugang zum Ort, für die zu fotografierenden Personen, Produkte oder Räume, für die am Ort erforderlichen Genehmigungen und, soweit vereinbart, für Styling, Requisiten und Verpflegung.
(2) Der Auftraggeber weist den Fotografen vorab auf Gefahren und Einschränkungen am Ort hin.
(3) Zeit, die verloren geht, weil Ort, Personen oder Produkte nicht bereit sind, zählt zur vereinbarten Dauer des Termins.
§ 4 Lieferumfang und Lieferung
(1) Der Fotograf liefert [[30]] bearbeitete Aufnahmen im Format [[JPEG]], geeignet für [[Web und Druck]], über einen Downloadlink oder eine Online-Galerie innerhalb von [[14]] Tagen nach dem Termin oder nach der Auswahl des Auftraggebers.
(2) Unbearbeitete Dateien und Rohdaten werden nur geliefert, wenn die Preisaufstellung dies vorsieht.
(3) Der Auftraggeber lädt die Aufnahmen innerhalb von [[90]] Tagen herunter; der Fotograf bewahrt die gelieferten Aufnahmen mindestens [[12]] Monate nach Lieferung auf.
§ 5 Bildauswahl und Bearbeitung
(1) Der Fotograf wählt die zu bearbeitenden Aufnahmen aus; sieht die Preisaufstellung es vor, wählt der Auftraggeber innerhalb von [[7]] Tagen nach Erhalt aus einer Online-Galerie aus.
(2) Die Bearbeitung umfasst Farbe, Belichtung, Beschnitt und einfache Retusche im Stil des Fotografen; aufwendige Retusche, Montagen und weitergehende Bearbeitung werden mit [[Stundensatz]] abgerechnet.
(3) Der Bearbeitungsstil entspricht dem Portfolio des Fotografen. Der Auftraggeber bearbeitet oder filtert die Aufnahmen nicht so, dass die Arbeit des Fotografen verfälscht wird.
§ 6 Honorar und Mehrzeit
(1) Der Auftraggeber zahlt das Honorar laut Preisaufstellung dieses Vertrags. Zur Sicherung des Termins ist bei Vertragsschluss eine Anzahlung von [[30]] % fällig; der Rest ist bei Lieferung fällig.
(2) Zeit über die vereinbarte Dauer hinaus wird je angefangene Stunde mit [[Stundensatz für Mehrzeit]] abgerechnet und vor Ort abgestimmt.
(3) Fahrten über [[30]] km, Parken, Genehmigungen, Requisiten und Assistenz werden wie in der Preisaufstellung angegeben abgerechnet, sonst zum Selbstkostenpreis gegen Beleg.
§ 7 Urheberrecht und Nutzungsrechte
(1) Das Urheberrecht an den Aufnahmen liegt beim Fotografen.
(2) Mit vollständiger Zahlung räumt der Fotograf dem Auftraggeber das einfache, zeitlich unbeschränkte Recht ein, die gelieferten Aufnahmen für [[Nutzungszweck, z. B. eigene Website, soziale Medien, Broschüren und Presse des Auftraggebers]] in [[allen Ländern]] zu nutzen.
(3) Weiterverkauf, Unterlizenzierung, Nutzung in bezahlter Werbung und als Stockmaterial bedürfen der Zustimmung des Fotografen in Textform und können ein weiteres Honorar auslösen.
(4) Der Fotograf darf die Aufnahmen wie unter „Urhebernennung“ beschrieben für sein Portfolio, seine Website und seine sozialen Medien nutzen.
§ 8 Einwilligungen für Personen und Objekte
(1) Sind erkennbare Personen, privates Eigentum, Kunstwerke oder Marken abgebildet, holt der Auftraggeber die für seine beabsichtigte Nutzung nötigen Einwilligungen ein.
(2) Der Fotograf stellt auf Wunsch ein Formular für die Einwilligung abgebildeter Personen bereit und sammelt unterschriebene Einwilligungen beim Termin ein, wenn der Auftraggeber dies vorher verlangt.
(3) Der Auftraggeber stellt den Fotografen von Ansprüchen aus einer Nutzung frei, für die er die nötige Einwilligung nicht eingeholt hat.
§ 9 Absage und Verschiebung
(1) Der Auftraggeber kann den Termin mit einer Frist von mindestens [[7]] Tagen einmal kostenlos auf einen freien Termin des Fotografen verschieben.
(2) Bei späterer Absage oder Verschiebung behält der Fotograf die Anzahlung; bei weniger als [[48]] Stunden Vorlauf sind [[50]] % des Honorars fällig.
(3) Fällt der Fotograf wegen Krankheit oder eines Notfalls aus, bietet er einen neuen Termin oder eine vergleichbare Vertretung an oder erstattet die Anzahlung, wenn dem Auftraggeber beides nicht passt; weitere Ansprüche sind ausgeschlossen, soweit das Gesetz dies zulässt.
(4) Außenaufnahmen kann jede Partei bei ungeeignetem Wetter kostenfrei auf den nächsten für beide möglichen Termin verschieben.
§ 10 Datensicherung und Verlust der Aufnahmen
(1) Der Fotograf zeichnet auf zwei Speicherkarten auf oder sichert die Aufnahmen am Aufnahmetag und bewahrt bis zur Lieferung eine Kopie auf.
(2) Gehen Aufnahmen durch Geräteausfall oder eine andere Ursache verloren oder werden unbrauchbar, ohne dass der Fotograf vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt hat, wiederholt der Fotograf die Aufnahmen kostenlos, soweit dies praktisch möglich ist, oder erstattet das Honorar für den betroffenen Teil des Termins; weitere Ansprüche sind ausgeschlossen, soweit das Gesetz dies zulässt.
§ 11 Urhebernennung
(1) Bei redaktionellen Veröffentlichungen und in sozialen Medien nennt der Auftraggeber den Fotografen als [[Name oder Profilname des Fotografen]], soweit dies üblich und praktikabel ist; auf Produkten, Verpackungen und in der Werbung ist keine Nennung nötig.
(2) Der Fotograf darf die Aufnahmen ab [[Zeitpunkt, z. B. der eigenen Veröffentlichung durch den Auftraggeber]] in seinem Portfolio, auf seiner Website, in sozialen Medien und bei Wettbewerben zeigen, sofern der Auftraggeber dem nicht vor dem Termin aus Gründen der Vertraulichkeit in Textform widerspricht.
§ 12 Haftung
(1) Der Fotograf arbeitet mit der verkehrsüblichen Sorgfalt, verspricht aber kein bestimmtes Ergebnis; die gestalterischen Entscheidungen zu Bildausschnitt, Licht und Bearbeitung trifft der Fotograf.
(2) Die Haftung jeder Partei aus diesem Vertrag ist auf die Höhe des vereinbarten Honorars begrenzt. Die Haftung für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit, für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie in allen Fällen, in denen eine Beschränkung gesetzlich nicht zulässig ist, bleibt unberührt.
(3) Für Schäden an der Ausrüstung des Fotografen, die durch Personen, Produkte oder den Ort des Auftraggebers entstehen, haftet der Auftraggeber.
§ 13 Selbstständigkeit der Parteien
Die Parteien sind selbstständige Unternehmen. Durch diesen Vertrag entsteht kein Arbeits-, Gesellschafts- oder Vertretungsverhältnis; Ausrüstung, Assistenz und Arbeitsweise beim Termin bestimmt der Fotograf.
§ 14 Anwendbares Recht und Streitigkeiten
Für diesen Vertrag gilt das unter „Anwendbares Recht“ genannte Recht. Die Parteien bemühen sich zunächst, Streitigkeiten einvernehmlich beizulegen. Gerichtsstand ist der unter „Gerichtsstand“ genannte Ort, soweit zwingendes Recht nichts anderes bestimmt.
Zahlungsbedingungen
Die Anzahlung ist innerhalb von [[7]] Tagen nach Vertragsschluss fällig, der Rest innerhalb von [[14]] Tagen nach Zugang der Rechnung, jeweils ohne Abzug auf das in der Rechnung genannte Konto.
Anwendbares Recht
[[Anwendbares Recht, z. B. Recht der Bundesrepublik Deutschland]]
Gerichtsstand
[[Gerichtsstand, z. B. Sitz des Auftragnehmers]]
So verwenden Sie die Vorlage
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Entwurf anlegen
Die Seite für neue Verträge öffnet sich mit markierter Vorlage. Mit einem Klick auf die Karte legen Sie einen Entwurf an. Partei A wird mit Ihren Firmendaten gefüllt; Lücken, die andere Partei und, wo die Vorlage eine hat, die Preisaufstellung füllen Sie selbst aus.
Zur Unterschrift senden
Sie unterschreiben zuerst und senden dann jeder unterzeichnenden Person einen sicheren Link und auf einem anderen Weg einen Zugangscode. Unterzeichnende brauchen kein Konto.
Nächste Schritte
Ihre Gegenseite öffnet den Link auf jedem Gerät und braucht kein Konto. Wie das Unterschreiben aussieht, zeigt die Seite zu E-Verträgen; welche Art elektronischer Signatur für welches Dokument genügt, erklärt der Leitfaden.
Schon unterschrieben? Erstellen Sie die Rechnung direkt aus dem unterschriebenen Vertrag: Parteien und Preispositionen werden übernommen, für den vollen Betrag oder eine Anzahlung. Wo die Rechnung im Ablauf vom Angebot bis zur Quittung steht, zeigt der Leitfaden zu den Rechnungsarten.
Was es ist – und was nicht
QuoteBill erzeugt eine einfache elektronische Signatur mit Ereignisprotokoll. In der EU, im Vereinigten Königreich, in den USA und in Korea wird einer Signatur die Rechtswirkung nicht allein deshalb abgesprochen, weil sie elektronisch ist; in Japan brauchen die meisten Verträge gar keine besondere Form. Was eine einfache elektronische Signatur im Streitfall beweist, hängt von den Belegen ab, und manche Dokumente brauchen eine andere Form.
Es ist keine qualifizierte oder fortgeschrittene elektronische Signatur, und QuoteBill prüft die Identität der Unterzeichnenden nicht. Protokolliert wird die Nutzung des Links und des Zugangscodes, die Sie übermittelt haben – wer beides hat, kann unterschreiben. Das Signaturprotokoll nennt jeden ausgestellten Link und zu jeder Aktion des Absenders oder einer unterzeichnenden Person deren IP-Adresse und Browser, soweit sie ermittelt werden konnten.
Manche Dokumente brauchen eine andere Form. Testamente, viele Grundstücksgeschäfte, Bürgschaften und manche arbeitsrechtlichen Erklärungen verlangen je nach Land die eigenhändige Unterschrift, eine notarielle Beurkundung oder eine qualifizierte Signatur. Die Vorlagen sind Muster und keine Rechtsberatung: Lassen Sie sie anwaltlich prüfen.
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Drehbuch und Storyboard, Drehtage, Schnitt und Korrekturen, Lieferformate, Rechte und Lizenzen.
Vertrag über Texterstellung
Briefing und Umfang, Termine, Korrekturen, Originalität, Faktenprüfung, Nutzungsrechte und Ausfallhonorar.