Vertrag über Texterstellung: Vorlage

Briefing und Umfang, Termine, Korrekturen, Originalität, Faktenprüfung, Nutzungsrechte und Ausfallhonorar. Ein Mustervertrag, den Sie vollständig lesen, in QuoteBill anpassen und über einen sicheren Link online unterschreiben lassen können.

Muster – anwaltlich prüfen lassen · Einfache elektronische Signatur mit Ereignisprotokoll

Für wen sie gedacht ist

Für Texter und Content-Autoren, die Artikel, Web- oder Werbetexte für einen Auftraggeber schreiben und Briefing, Termine, Korrekturen, Nutzungsrechte und Ausfallhonorar vorher regeln wollen.

Was sie regelt

14 Paragrafen in dieser Reihenfolge. Jeder steht im Mustertext weiter unten, und Sie können Paragrafen vor dem Senden ändern, streichen oder ergänzen.

  • § 1 Gegenstand

    Wofür der Vertrag da ist: Der Texter verfasst Artikel, Web- oder Werbetexte für den Auftraggeber, und der Auftraggeber erhält die vereinbarten Rechte an den Texten.

  • § 2 Briefing und Textumfang

    Ein Feld, in dem Sie die Texte beschreiben. Jeder Text erhält ein Briefing mit Zweck, Zielgruppe, Tonalität, Schlüsselwörtern und festgelegtem Zielumfang sowie eine Ansprechperson; Texte ohne Briefing sind Zusatzleistungen.

  • § 3 Termine und Lieferung

    Jeder Text ist zum Termin des Briefings oder innerhalb einer festgelegten Zahl von Werktagen nach vollständigem Briefing fällig, als bearbeitbares Dokument. Verspätete Unterlagen verschieben den Termin; Risiken meldet der Texter früh.

  • § 4 Korrekturen

    Eine festgelegte Zahl von Korrekturrunden je Text, jede gesammelt innerhalb einer Frist. Geändertes Briefing, neuer Ansatz oder weitere Runden kosten extra; Schweigen oder Veröffentlichung gilt als Abnahme.

  • § 5 Originalität und Quellen

    Der Texter versichert eigenständige Texte ohne Übernahmen über zulässige kurze Zitate hinaus, führt eine Quellenliste und bleibt auch bei KI-Einsatz verantwortlich. Zu vermeidende Quellen oder Aussagen nennt der Auftraggeber.

  • § 6 Faktenprüfung und Freigabe

    Der Texter prüft Fakten sorgfältig; der Auftraggeber prüft Aussagen zu eigenen Produkten, Preisen und Rechtsfragen, lektoriert und gibt vor der Veröffentlichung frei. Spätere eigene Änderungen trägt der Auftraggeber.

  • § 7 Vergütung und Zahlung

    Die Vergütung kommt aus der Preisaufstellung, je Wort, Text oder Stunde, abgerechnet bei Lieferung oder monatlich, mit festgelegtem Vorschuss bei längeren Projekten. Mehrrecherche kostet extra; bei Verzug darf die Arbeit ruhen.

  • § 8 Stornierung und Ausfallhonorar

    Ein stornierter Text kostet nach Beginn einen festgelegten Anteil, nach einem Entwurf die volle Vergütung; genutzt werden darf er erst nach voller Zahlung. Jede Seite kann mit festgelegter Frist oder nach unbehobener Verletzung kündigen.

  • § 9 Nutzungsrechte

    Mit voller Zahlung eines Textes erhält der Auftraggeber die ausschließlichen Rechte, ihn in allen Medien zu nutzen, zu übersetzen und zu veröffentlichen; vorher darf nichts erscheinen. Entwürfe und Know-how bleiben beim Texter.

  • § 10 Namensnennung und Referenz

    Sie wählen, ob Artikel mit Namensnennung oder als Ghostwriting erscheinen; Werbetexte tragen keine. Ghostwriting beansprucht der Texter nicht öffentlich, darf aber Referenz und veröffentlichte Texte zeigen, falls kein Widerspruch vorliegt.

  • § 11 Vertraulichkeit

    Der Texter behandelt nicht öffentliche Informationen des Auftraggebers, etwa unveröffentlichte Pläne, Zahlen und Interviews, vertraulich und gibt keine Entwürfe weiter, während des Vertrags und eine festgelegte Zahl von Jahren danach.

  • § 12 Selbstständigkeit der Parteien

    Der Texter arbeitet selbstständig, nicht als Arbeitnehmer, bestimmt Art und Ort der Arbeit, trägt Steuern und Versicherungen selbst und darf für andere schreiben, auch in derselben Branche, sofern nichts anderes vereinbart ist.

  • § 13 Haftung

    Sorgfältige Arbeit, aber keine versprochenen Platzierungen oder Umsätze. Die Haftung ist auf die Vergütung einer festgelegten Frist begrenzt, außer bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit, Personenschäden und wo das Gesetz keine Grenze zulässt.

  • § 14 Anwendbares Recht und Streitigkeiten

    Es gilt das genannte Recht. Die Parteien versuchen zunächst, Streitigkeiten einvernehmlich beizulegen; im Übrigen gilt der genannte Gerichtsstand.

Eine Preisaufstellung (Positionen, Mengen und Preise) gehört zu diesem Vertrag. Sie beginnt leer, in Ihrer Währung, und die Klauseln zu Vergütung und Zahlung verweisen auf sie.

Der Mustertext

Das ganze Muster, so wie QuoteBill es anlegt. Text in doppelten eckigen Klammern, etwa [[10]], ist eine Lücke zum Ausfüllen oder Prüfen; solange eine übrig ist, lässt sich der Vertrag nicht senden. Der Klauseltext liegt auf Englisch, Koreanisch, Japanisch und Deutsch vor; in anderen Sprachen beginnt ein Vertrag auf Englisch, damit Sie ihn übersetzen können.

Mustertext lesen

Vertrag über Texterstellung

Vertragsparteien: Texter · Auftraggeber

§ 1 Gegenstand

Dieser Vertrag regelt die Bedingungen, zu denen der Texter für den Auftraggeber Texte verfasst, etwa Artikel, Website-Texte, Werbetexte oder Newsletter, und welche Rechte der Auftraggeber daran erhält.

§ 2 Briefing und Textumfang

(1) Der Texter verfasst folgende Texte:

[[Tätigkeit beschreiben, z. B. Gestaltung, Entwicklung oder Beratung]]

(2) Für jeden Text stellt der Auftraggeber ein Briefing mit Zweck, Zielgruppe, Kernaussagen, Tonalität, Schlüsselwörtern, Format und einem Zielumfang von etwa [[800]] Wörtern bereit und benennt eine Ansprechperson, die Fragen des Texters beantwortet. Der Texter darf vom Zielumfang um bis zu [[10]] % abweichen, wenn der Inhalt es erfordert.

(3) Texte, die weder dieser Vertrag noch ein vereinbartes Briefing erfasst, sind Zusatzleistungen.

§ 3 Termine und Lieferung

(1) Der Texter liefert jeden Text zu dem im Briefing genannten Termin oder, wenn keiner genannt ist, innerhalb von [[7]] Werktagen nach Erhalt eines vollständigen Briefings, als bearbeitbares Dokument im Format [[Dateiformat, z. B. geteiltes Dokument oder Word-Datei]].

(2) Treffen Briefing, Unterlagen, Interviews oder Antworten, die der Texter benötigt, verspätet ein, verschiebt sich der Termin um denselben Zeitraum.

(3) Ist ein Termin gefährdet, teilt der Texter dies dem Auftraggeber so früh wie möglich mit und schlägt einen neuen Termin vor.

§ 4 Korrekturen

(1) In der Vergütung sind je Text [[2]] Korrekturrunden enthalten, um den Text an das Briefing anzupassen; jede Runde wird innerhalb von [[5]] Werktagen nach Lieferung gesammelt in einer Liste angefordert.

(2) Änderungen des Briefings nach Lieferung, ein neuer Ansatz, wesentliche Umstrukturierungen und weitere Runden werden mit [[Stunden- oder Rundensatz]] abgerechnet.

(3) Äußert sich der Auftraggeber innerhalb der Prüffrist nicht oder veröffentlicht er den Text, gilt der Text als abgenommen.

§ 5 Originalität und Quellen

(1) Der Texter versichert, dass die Texte von ihm oder unter seiner Anleitung verfasst und eigenständig sind und fremde Texte nicht über kurze, gekennzeichnete und gesetzlich zulässige Zitate hinaus übernehmen.

(2) Der Texter führt eine Liste der verwendeten Quellen und stellt sie auf Wunsch bereit.

(3) Setzt der Texter KI-Schreibwerkzeuge ein, prüft und überarbeitet er deren Ausgabe und bleibt für den gelieferten Text verantwortlich.

(4) Sind bestimmte Quellen, Wettbewerber oder Aussagen zu vermeiden, nennt der Auftraggeber sie im Briefing.

§ 6 Faktenprüfung und Freigabe

(1) Der Texter prüft Fakten anhand der verwendeten Quellen mit der verkehrsüblichen Sorgfalt.

(2) Der Auftraggeber ist verantwortlich für die Prüfung von Aussagen über seine eigenen Produkte, Preise und Leistungen sowie rechtlicher und regulatorischer Aussagen, für das Schlusslektorat dessen, was er veröffentlicht, und dafür, dass die veröffentlichten Texte die für sein Geschäft geltenden Werbe- und sonstigen Regeln einhalten.

(3) Der Auftraggeber gibt jeden Text vor der Veröffentlichung frei; für Änderungen, die der Auftraggeber nach Lieferung vornimmt, ist der Texter nicht verantwortlich.

§ 7 Vergütung und Zahlung

(1) Der Auftraggeber zahlt die Vergütung laut Preisaufstellung dieses Vertrags, berechnet [[je Wort, je Text oder je Stunde]]. Der Texter stellt [[bei Lieferung jedes Textes oder monatlich]] Rechnung.

(2) Bei Projekten von mehr als [[4]] Wochen sind [[30]] % der voraussichtlichen Vergütung im Voraus fällig.

(3) Recherche, Interviews und Reisen über das Briefing hinaus werden wie in der Preisaufstellung angegeben abgerechnet, sonst nach Freigabe durch den Auftraggeber mit [[Stundensatz]].

(4) Ist eine Zahlung mehr als [[7]] Tage überfällig, darf der Texter die Arbeit nach Mitteilung an den Auftraggeber ruhen lassen.

§ 8 Stornierung und Ausfallhonorar

(1) Der Auftraggeber kann einen beauftragten Text jederzeit in Textform stornieren. Wird ein Text storniert, nachdem der Texter begonnen hat, zahlt der Auftraggeber ein Ausfallhonorar von [[50]] % seiner Vergütung; wird er nach Lieferung eines Entwurfs storniert, ist die volle Vergütung fällig. Stornierte Texte darf der Auftraggeber erst nach Zahlung der vollen Vergütung nutzen.

(2) Jede Partei kann diesen Vertrag mit einer Frist von [[14]] Tagen in Textform kündigen, fristlos, wenn die andere Partei ihn erheblich verletzt und die Verletzung nicht innerhalb von [[14]] Tagen nach Aufforderung beseitigt. Bereits beauftragte Texte werden fertiggestellt und vergütet, sofern der Auftraggeber sie nicht nach diesem Paragrafen storniert.

§ 9 Nutzungsrechte

(1) Mit vollständiger Zahlung eines Textes räumt der Texter dem Auftraggeber daran das ausschließliche, zeitlich und räumlich unbeschränkte Nutzungsrecht für alle Nutzungsarten ein, einschließlich des Rechts zur Bearbeitung, Übersetzung und Veröffentlichung in allen Medien, soweit dies gesetzlich zulässig ist. Vor der Zahlung darf der Auftraggeber den Text nicht veröffentlichen.

(2) Entwürfe, verworfene Fassungen, Recherchenotizen sowie das allgemeine Know-how und wiederkehrende Formulierungen des Texters verbleiben beim Texter.

(3) Der Texter verkauft den Text oder eine eng daran angelehnte Fassung nicht an Dritte weiter.

§ 10 Namensnennung und Referenz

(1) Artikel und redaktionelle Texte erscheinen [[mit Namensnennung des Texters / ohne Namensnennung als Ghostwriting]]. Werbe- und Website-Texte tragen keine Namensnennung.

(2) Erscheinen Texte unter dem Namen des Auftraggebers oder einer anderen Person, beansprucht der Texter die Urheberschaft nicht öffentlich. Er darf den Auftraggeber jedoch als Referenz nennen und nicht vertrauliche, veröffentlichte Texte in seinem Portfolio zeigen, sofern der Auftraggeber dem nicht in Textform widerspricht.

§ 11 Vertraulichkeit

Der Texter behandelt nicht öffentliche Informationen des Auftraggebers, etwa unveröffentlichte Pläne, Produkte, Zahlen und Interviewmaterial, während der Vertragslaufzeit und [[2]] Jahre danach vertraulich, nutzt sie nur für die Texte und gibt Entwürfe nicht an Dritte weiter. Dies gilt nicht für Informationen, die öffentlich bekannt sind, rechtmäßig bereits bekannt waren, selbstständig entwickelt wurden oder aufgrund gesetzlicher Pflichten offengelegt werden müssen.

§ 12 Selbstständigkeit der Parteien

Der Texter ist als Selbstständiger tätig; ein Arbeitsverhältnis wird nicht begründet. Er bestimmt Art und Ort der Tätigkeit im Rahmen der vereinbarten Termine selbst, sorgt selbst für Steuern, Sozialversicherung, Versicherungen und Arbeitsmittel und darf auch für andere Auftraggeber schreiben, auch in derselben Branche, soweit die Parteien in Textform nichts anderes vereinbaren.

§ 13 Haftung

(1) Der Texter arbeitet mit der verkehrsüblichen Sorgfalt, verspricht aber keine bestimmten Suchmaschinenplatzierungen, Besucherzahlen, Abschlüsse oder Umsätze.

(2) Die Haftung jeder Partei ist auf die Vergütung begrenzt, die in den [[12]] Monaten vor dem Schadensereignis nach diesem Vertrag gezahlt wurde oder zu zahlen war. Die Haftung für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit, für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie in allen Fällen, in denen eine Beschränkung gesetzlich nicht zulässig ist, bleibt unberührt.

§ 14 Anwendbares Recht und Streitigkeiten

Für diesen Vertrag gilt das unter „Anwendbares Recht“ genannte Recht. Die Parteien bemühen sich zunächst, Streitigkeiten einvernehmlich beizulegen. Gerichtsstand ist der unter „Gerichtsstand“ genannte Ort, soweit zwingendes Recht nichts anderes bestimmt.

Zahlungsbedingungen

Zahlbar innerhalb von [[14]] Tagen nach Zugang der Rechnung ohne Abzug auf das in der Rechnung genannte Konto.

Anwendbares Recht

[[Anwendbares Recht, z. B. Recht der Bundesrepublik Deutschland]]

Gerichtsstand

[[Gerichtsstand, z. B. Sitz des Auftragnehmers]]

So verwenden Sie die Vorlage

  1. Vorlage wählen

    Drücken Sie die Schaltfläche, um diese Vorlage zu verwenden. Sind Sie nicht angemeldet, melden Sie sich zuerst an oder registrieren sich kostenlos und kommen direkt zu dieser Vorlage zurück.

  2. Entwurf anlegen

    Die Seite für neue Verträge öffnet sich mit markierter Vorlage. Mit einem Klick auf die Karte legen Sie einen Entwurf an. Partei A wird mit Ihren Firmendaten gefüllt; Lücken, die andere Partei und, wo die Vorlage eine hat, die Preisaufstellung füllen Sie selbst aus.

  3. Zur Unterschrift senden

    Sie unterschreiben zuerst und senden dann jeder unterzeichnenden Person einen sicheren Link und auf einem anderen Weg einen Zugangscode. Unterzeichnende brauchen kein Konto.

Nächste Schritte

  • Ihre Gegenseite öffnet den Link auf jedem Gerät und braucht kein Konto. Wie das Unterschreiben aussieht, zeigt die Seite zu E-Verträgen; welche Art elektronischer Signatur für welches Dokument genügt, erklärt der Leitfaden.

  • Schon unterschrieben? Erstellen Sie die Rechnung direkt aus dem unterschriebenen Vertrag: Parteien und Preispositionen werden übernommen, für den vollen Betrag oder eine Anzahlung. Wo die Rechnung im Ablauf vom Angebot bis zur Quittung steht, zeigt der Leitfaden zu den Rechnungsarten.

Was es ist – und was nicht

QuoteBill erzeugt eine einfache elektronische Signatur mit Ereignisprotokoll. In der EU, im Vereinigten Königreich, in den USA und in Korea wird einer Signatur die Rechtswirkung nicht allein deshalb abgesprochen, weil sie elektronisch ist; in Japan brauchen die meisten Verträge gar keine besondere Form. Was eine einfache elektronische Signatur im Streitfall beweist, hängt von den Belegen ab, und manche Dokumente brauchen eine andere Form.

Es ist keine qualifizierte oder fortgeschrittene elektronische Signatur, und QuoteBill prüft die Identität der Unterzeichnenden nicht. Protokolliert wird die Nutzung des Links und des Zugangscodes, die Sie übermittelt haben – wer beides hat, kann unterschreiben. Das Signaturprotokoll nennt jeden ausgestellten Link und zu jeder Aktion des Absenders oder einer unterzeichnenden Person deren IP-Adresse und Browser, soweit sie ermittelt werden konnten.

Manche Dokumente brauchen eine andere Form. Testamente, viele Grundstücksgeschäfte, Bürgschaften und manche arbeitsrechtlichen Erklärungen verlangen je nach Land die eigenhändige Unterschrift, eine notarielle Beurkundung oder eine qualifizierte Signatur. Die Vorlagen sind Muster und keine Rechtsberatung: Lassen Sie sie anwaltlich prüfen.

Ist eine E-Signatur rechtlich wirksam? Zum Leitfaden

Weitere Vertragsvorlagen

  • Webdesign- und Entwicklungsvertrag

    Leistungsumfang, Inhalte, Freigabe, Livegang, Gewährleistung und Rechte an der Website.

  • Grafikdesign-Vertrag

    Entwürfe und Korrekturen, Enddateien, Nutzungsrechte, Lizenzen, Urhebernennung und Ausfallhonorar.

  • Fotografievertrag

    Aufnahmetermin, Lieferumfang, Nutzungsrechte, Einwilligungen, Absage, Mehrzeit und Datenverlust.

  • Videoproduktionsvertrag

    Drehbuch und Storyboard, Drehtage, Schnitt und Korrekturen, Lieferformate, Rechte und Lizenzen.

Alle Vertragsvorlagen

So funktionieren E-Verträge