Bildlizenzvertrag (Stockfoto): Vorlage

Fotograf oder Bildinhaber lizenziert Bilder für Zweck, Medien, Gebiet und Dauer, mit Urhebernennung und Freigaben. Ein Mustervertrag, den Sie vollständig lesen, in QuoteBill anpassen und über einen sicheren Link online unterschreiben lassen können.

Muster – anwaltlich prüfen lassen · Einfache elektronische Signatur mit Ereignisprotokoll

Erste Seite des Musters „Bildlizenzvertrag (Stockfoto)“ mit markierten Lücken zum Ausfüllen

Für wen sie gedacht ist

Für Fotografen, Illustratoren und Bildagenturen, die Bilder an Unternehmen lizenzieren, und für Unternehmen, die ihr Nutzungsrecht mit Zweck, Medien, Gebiet und Dauer schriftlich haben wollen.

Das Recht am eigenen Bild, Aufnahmen von Personen und Privateigentum und der Umfang einer Lizenz sind je nach Land verschieden; zeigt ein Bild Personen, prüfen Sie, ob Freigaben vorliegen.

Was sie regelt

14 Paragrafen in dieser Reihenfolge. Jeder steht im Mustertext weiter unten, und Sie können Paragrafen vor dem Senden ändern, streichen oder ergänzen.

  • § 1 Gegenstand

    Wofür der Vertrag da ist: Der Lizenzgeber erlaubt dem Lizenznehmer, die unten genannten Bilder für Zwecke, Medien, Gebiet und Dauer aus dem Vertrag zu nutzen.

  • § 2 Die Bilder

    Ein Feld nennt die Bilder mit Titel oder Nummer, Dateiname und Größe. Erfasst sind nur die nach dem Vertrag gelieferten Dateien, nicht andere Bilder des Lizenzgebers.

  • § 3 Lizenzeinräumung

    Felder für einfach oder ausschließlich, Zwecke, Medien, Gebiet, Dauer und Umfang, etwa Auflage. Eine nicht übertragbare Lizenz für eigene Projekte des Lizenznehmers; jede andere Nutzung braucht eine neue Lizenz.

  • § 4 Unzulässige Nutzungen

    Kein Weiterverkauf als Stockbild, keine Nutzung als Marke oder Logo, keine rechtswidrige, obszöne, verfälschende oder herabwürdigende Darstellung von Personen, kein Anschein einer Unterstützung. Zum maschinellen Lernen entscheidet ein Feld.

  • § 5 Bearbeitung

    Beschneiden, Größe ändern, Farben anpassen und Kombinieren mit anderem Material sind für die erlaubten Zwecke zulässig. Keine Änderung, die Personen, Orte oder Ereignisse verfälscht, und kein Anschein, der Lizenzgeber habe bearbeitet.

  • § 6 Personen, Sachen und Freigaben

    Der Lizenzgeber gibt an, welche Bilder Personen, Sachen oder Marken zeigen und ob Freigaben vorliegen (Auswahl in einem Feld). Ohne Freigabe nur redaktionelle Nutzung, keine Produktwerbung; mitgeteilte Grenzen werden eingehalten.

  • § 7 Urhebernennung

    Der Lizenznehmer nennt den Lizenzgeber mit dem Wortlaut aus einem Feld an der üblichen Stelle und holt eine fehlende Nennung nach, sobald er davon erfährt.

  • § 8 Vergütung und Zahlung

    Die Vergütung folgt der Preisaufstellung oder einem Feld (Betrag oder keine Vergütung). Die Lizenz beginnt mit voller Zahlung. Vergütungen für spätere Erweiterungen werden vor der weiteren Nutzung vereinbart.

  • § 9 Rechtsinhaberschaft

    Urheberrecht und alle anderen Rechte an den Bildern bleiben beim Lizenzgeber oder Fotografen. Der Lizenznehmer erhält nur die Lizenz; mit den Bildern geschaffene Werke gehören ihm, die Rechte an den Bildern selbst bleiben.

  • § 10 Lieferung und Umgang mit den Dateien

    Der Lizenzgeber liefert die Dateien auf einem Weg aus einem Feld binnen festgelegter Tage. Der Lizenznehmer verwahrt sie sicher, stellt sie nicht zum Download bereit und gibt sie nur an Mitarbeiter und Auftragnehmer der Nutzung weiter.

  • § 11 Gewährleistung und Haftung

    Der Lizenzgeber erklärt, die nötigen Rechte zu halten, auch die des Fotografen und genannte Freigaben, und keine Verletzung zu kennen. Der Lizenznehmer steht für seine Nutzung ein. Haftung: Betrag aus einem Feld, mit gesetzlichen Ausnahmen.

  • § 12 Laufzeit und Kündigung

    Die Lizenz gilt für die Dauer aus der Einräumung. Eine erhebliche, nicht rechtzeitig behobene Verletzung erlaubt die Kündigung. Danach werden Online-Nutzungen binnen festgelegter Tage entfernt; gedruckte Reste dürfen aufgebraucht werden.

  • § 13 Weitere Nutzungen und Erweiterungen

    Für mehr oder längere Nutzung fragt der Lizenznehmer vorher an, der Lizenzgeber antwortet binnen festgelegter Werktage. Eine weitere Nutzung gilt erst, wenn sie samt Vergütung in Textform vereinbart ist.

  • § 14 Anwendbares Recht und Streitigkeiten

    Es gilt das genannte Recht. Die Parteien versuchen zunächst, Streitigkeiten einvernehmlich beizulegen; im Übrigen gilt der genannte Gerichtsstand.

Eine Preisaufstellung ist optional: Fügen Sie eine hinzu, wenn Sie die Beträge als Tabelle haben möchten, oder tragen Sie den vereinbarten Betrag in die Zahlungsklausel ein.

Der Mustertext

Das ganze Muster, so wie QuoteBill es anlegt. Text in doppelten eckigen Klammern, etwa [[10]], ist eine Lücke zum Ausfüllen oder Prüfen. Eine Zahl oder Uhrzeit, die Sie stehen lassen, wird beim Senden so verwendet; eine Lücke, die Ihre eigenen Worte braucht, muss zuvor ausgefüllt werden. Der Klauseltext liegt auf Englisch, Koreanisch, Japanisch und Deutsch vor; in anderen Sprachen beginnt ein Vertrag auf Englisch, damit Sie ihn übersetzen können.

Mustertext lesen

Bildlizenzvertrag

Vertragsparteien: Lizenzgeber · Lizenznehmer

§ 1 Gegenstand

Dieser Vertrag regelt, zu welchen Bedingungen der Lizenzgeber dem Lizenznehmer erlaubt, die unten beschriebenen Bilder für die in ihm genannten Zwecke, Medien, Gebiete und Zeiträume zu nutzen.

§ 2 Die Bilder

(1) Lizenziert sind folgende Bilder (die „Bilder“):

[[Bilder auflisten: Titel oder Nummern, Dateinamen und, falls hilfreich, die gelieferte Größe oder Auflösung]]

(2) Die Bilder sind die Dateien, die der Lizenzgeber nach diesem Vertrag liefert. Andere Bilder des Lizenzgebers sind nicht erfasst.

§ 3 Lizenzeinräumung

(1) Der Lizenzgeber räumt dem Lizenznehmer ein [[einfaches / ausschließliches]], nicht übertragbares Recht ein, die Bilder in folgendem Rahmen zu nutzen:

Zwecke: [[Zwecke, z. B. Firmenwebsite, Beiträge in sozialen Medien und eine gedruckte Broschüre]]

Medien: [[Medien, z. B. online, Print, Präsentation]]

Gebiet: [[Gebiet, z. B. weltweit]]

Dauer: [[Dauer, z. B. 5 Jahre ab dem Datum dieses Vertrags / ohne zeitliche Begrenzung]]

Umfang und Reichweite: [[Grenzen für Größe, Auflage oder Reichweite, z. B. bis zu 10.000 gedruckte Exemplare / keine Grenze]]

(2) Die Lizenz gilt nur für eigene Projekte des Lizenznehmers. Für eine Nutzung außerhalb dieser Grenzen ist eine neue Lizenz erforderlich.

§ 4 Unzulässige Nutzungen

(1) Der Lizenznehmer verkauft, lizenziert oder gibt die Bilder nicht als Bilder weiter, etwa als Stockbilder, Vorlagen oder Downloads, und nutzt kein Bild als Marke, Logo oder Domainnamen oder als deren Hauptbestandteil. Er nutzt die Bilder nicht rechtswidrig, ehrverletzend oder obszön, nicht so, dass eine abgebildete Person verfälscht oder herabwürdigend dargestellt wird, und nicht so, dass der Eindruck entsteht, die Person unterstütze ein Produkt oder ein Anliegen.

(2) Nutzung der Bilder zum Training oder Testen von Modellen des maschinellen Lernens: [[nicht erlaubt / wie folgt erlaubt]]

§ 5 Bearbeitung

Der Lizenznehmer darf die Bilder beschneiden, in der Größe ändern, farblich anpassen und mit anderem Material kombinieren, soweit es den erlaubten Zwecken dient. Er verändert ein Bild nicht so, dass die gezeigten Personen, Orte oder Ereignisse verfälscht dargestellt werden, und stellt ein bearbeitetes Bild nicht so dar, als stamme die Bearbeitung vom Lizenzgeber.

§ 6 Personen, Sachen und Freigaben

(1) Der Lizenzgeber gibt an, welche Bilder erkennbare Personen, Privateigentum, Kunstwerke oder Marken zeigen und ob ihm dafür Freigaben vorliegen: [[für alle Bilder mit Personen liegen Einwilligungen für die lizenzierten Nutzungen vor / Freigaben gibt es nur für die in der Liste markierten Bilder / es gibt keine Freigaben, daher nur redaktionelle Nutzung]].

(2) Ein Bild ohne Freigabe nutzt der Lizenznehmer nur redaktionell oder in anderer Weise, die das anwendbare Recht ohne Freigabe zulässt, und nicht zur Bewerbung eines Produkts oder einer Dienstleistung. Grenzen, die eine Freigabe der Nutzung eines Bildes setzt und die der Lizenzgeber mitgeteilt hat, hält der Lizenznehmer ein.

§ 7 Urhebernennung

Der Lizenznehmer nennt den Lizenzgeber als [[Wortlaut der Nennung, z. B. „Foto: Name der Fotografin“ / keine Nennung erforderlich]] an der für die Nutzung üblichen Stelle und in der üblichen Weise. Fehlt eine Nennung, holt der Lizenznehmer sie nach, sobald er davon erfährt.

§ 8 Vergütung und Zahlung

Der Lizenznehmer zahlt die Lizenzvergütung laut Preisaufstellung dieses Vertrags oder, falls es keine gibt, [[die vereinbarte Lizenzvergütung oder „keine Vergütung“]] nach den Zahlungsbedingungen dieses Vertrags. Die Lizenz beginnt mit vollständiger Zahlung der Vergütung oder, wenn keine Vergütung anfällt, mit dem angegebenen Beginn. Vergütungen für spätere Erweiterungen werden vereinbart, bevor die weitere Nutzung beginnt.

§ 9 Rechtsinhaberschaft

Das Urheberrecht und alle anderen Rechte an den Bildern bleiben beim Lizenzgeber oder beim Fotografen. Der Lizenznehmer erwirbt nur die in diesem Vertrag eingeräumte Lizenz. Werke, die der Lizenznehmer unter Verwendung der Bilder schafft, gehören ihm, die Rechte an den Bildern selbst bleiben aber wie in diesem Vertrag beschrieben bestehen.

§ 10 Lieferung und Umgang mit den Dateien

Der Lizenzgeber liefert die Bilder als Dateien per [[Download-Link / E-Mail]] innerhalb von [[3]] Tagen nach dem Datum dieses Vertrags oder, wenn eine Vergütung anfällt, nach deren Zahlung. Der Lizenznehmer verwahrt die Dateien sicher, macht sie nicht zum Download für andere verfügbar und gibt sie nur an eigene Mitarbeiter und Auftragnehmer weiter, die an der lizenzierten Nutzung arbeiten, diesen Vertrag einhalten müssen und für die der Lizenznehmer verantwortlich ist.

§ 11 Gewährleistung und Haftung

(1) Der Lizenzgeber erklärt, dass er die zur Lizenzierung der Bilder nötigen Rechte hält, einschließlich der Rechte des Fotografen und der Freigaben, die er zu halten angegeben hat, und dass die Bilder nach seiner Kenntnis keine Rechte Dritter verletzen. Der Lizenznehmer ist dafür verantwortlich, wie er die Bilder nutzt, und für Einwilligungen, die seine eigene Nutzung über die Angaben des Lizenzgebers hinaus braucht.

(2) Außer bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit, Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, einer Verletzung der Erklärung zu den Rechten und in allen Fällen, in denen eine Beschränkung gesetzlich nicht zulässig ist, ist die Haftung jeder Partei aus diesem Vertrag auf [[die gezahlte oder zu zahlende Lizenzvergütung / einen festen Betrag]] begrenzt.

§ 12 Laufzeit und Kündigung

(1) Die Lizenz gilt für die unter „Lizenzeinräumung“ genannte Dauer. Verletzt eine Partei diesen Vertrag erheblich und beseitigt sie die Verletzung nicht innerhalb von [[14]] Tagen nach Aufforderung, kann die andere Partei in Textform kündigen.

(2) Mit dem Ende der Lizenz hört der Lizenznehmer mit neuen Nutzungen auf und entfernt die Bilder innerhalb von [[30]] Tagen von seinen Websites und aus seinen sozialen Medien. Bereits hergestellte und verbreitete Druckerzeugnisse müssen nicht zurückgerufen werden, und gedruckte Restbestände dürfen noch [[90]] Tage nach dem Ende aufgebraucht werden.

§ 13 Weitere Nutzungen und Erweiterungen

Will der Lizenznehmer die Bilder über die Grenzen der Lizenz hinaus oder länger nutzen, fragt er zuerst beim Lizenzgeber an. Der Lizenzgeber antwortet innerhalb von [[10]] Werktagen. Eine weitere Nutzung ist erst erlaubt, wenn die Parteien sie samt einer etwaigen zusätzlichen Vergütung in Textform vereinbart haben.

§ 14 Anwendbares Recht und Streitigkeiten

Für diesen Vertrag gilt das unter „Anwendbares Recht“ genannte Recht. Die Parteien bemühen sich zunächst, Streitigkeiten einvernehmlich beizulegen. Gerichtsstand ist der unter „Gerichtsstand“ genannte Ort, soweit zwingendes Recht nichts anderes bestimmt.

Zahlungsbedingungen

[[Zeitpunkt und Art der Zahlung der Lizenzvergütung, falls vereinbart, z. B. innerhalb von 14 Tagen nach Zugang der Rechnung per Überweisung]]

Anwendbares Recht

[[Anwendbares Recht, z. B. Recht der Bundesrepublik Deutschland]]

Gerichtsstand

[[Gerichtsstand, z. B. Sitz des Auftragnehmers]]

So verwenden Sie die Vorlage

  1. Vorlage wählen

    Drücken Sie die Schaltfläche, um diese Vorlage zu verwenden. Sind Sie nicht angemeldet, melden Sie sich zuerst an oder registrieren sich kostenlos und kommen direkt zu dieser Vorlage zurück.

  2. Entwurf anlegen

    Die Seite für neue Verträge öffnet sich mit markierter Vorlage. Mit einem Klick auf die Karte legen Sie einen Entwurf an. Partei A wird mit Ihren Firmendaten gefüllt; Lücken, die andere Partei und, wo die Vorlage eine hat, die Preisaufstellung füllen Sie selbst aus.

  3. Zur Unterschrift senden

    Sie unterschreiben zuerst und senden dann jeder unterzeichnenden Person einen sicheren Link und auf einem anderen Weg einen Zugangscode. Unterzeichnende brauchen kein Konto.

Nächste Schritte

  • Ihre Gegenseite öffnet den Link auf jedem Gerät und braucht kein Konto. Wie das Unterschreiben aussieht, zeigt die Seite zu E-Verträgen; welche Art elektronischer Signatur für welches Dokument genügt, erklärt der Leitfaden.

  • Schon unterschrieben? Erstellen Sie die Rechnung direkt aus dem unterschriebenen Vertrag: Parteien und Preispositionen werden übernommen, für den vollen Betrag oder eine Anzahlung. Wo die Rechnung im Ablauf vom Angebot bis zur Quittung steht, zeigt der Leitfaden zu den Rechnungsarten.

Was es ist – und was nicht

QuoteBill erzeugt eine einfache elektronische Signatur mit Ereignisprotokoll. In der EU, im Vereinigten Königreich, in den USA und in Korea wird einer Signatur die Rechtswirkung nicht allein deshalb abgesprochen, weil sie elektronisch ist; in Japan brauchen die meisten Verträge gar keine besondere Form. Was eine einfache elektronische Signatur im Streitfall beweist, hängt von den Belegen ab, und manche Dokumente brauchen eine andere Form.

Es ist keine qualifizierte oder fortgeschrittene elektronische Signatur, und QuoteBill prüft die Identität der Unterzeichnenden nicht. Protokolliert wird die Nutzung des Links und des Zugangscodes, die Sie übermittelt haben – wer beides hat, kann unterschreiben. Das Signaturprotokoll nennt jeden ausgestellten Link und zu jeder Aktion des Absenders oder einer unterzeichnenden Person deren IP-Adresse und Browser, soweit sie ermittelt werden konnten.

Manche Dokumente brauchen eine andere Form. Testamente, viele Grundstücksgeschäfte, Bürgschaften und manche arbeitsrechtlichen Erklärungen verlangen je nach Land die eigenhändige Unterschrift, eine notarielle Beurkundung oder eine qualifizierte Signatur. Die Vorlagen sind Muster und keine Rechtsberatung: Lassen Sie sie anwaltlich prüfen.

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