Angebot für einen Onlineshop
Angebotsvorlage für einen Onlineshop: Shop-Design, Produktanlage in Paketen, Zahlung und Versand, Bestellmails und Einweisung des Teams vor dem Start.

Vorlagen nach Branche
- Shop-Design und Einrichtung
- Produktanlage, je 50 Artikel
- Einrichtung von Zahlung und Versand
- Bestellbestätigungen und Rechnungsmails
- Einweisung des Shop-Teams vor dem Start
Leitfaden zur Erstellung
Beispielhafter Ablauf
Umfang und Mengen klären
Beispiel: Beginnen Sie mit „Shop-Design und Einrichtung“, klären Sie die benötigte Menge und die Zuarbeiten des Kunden und vereinbaren Sie für jede Position ein Abnahmekriterium.
Angebot prüfen und freigeben
Stimmen Sie den Abnahmenachweis für „Einweisung des Shop-Teams vor dem Start“, alle Positionsmengen, die Ausschlüsse und die Bindefrist mit dem Kunden ab und archivieren Sie die freigegebene Fassung.
Liefern und Abrechnung vorbereiten
Übergeben Sie die vereinbarten Testergebnisse und die Konfigurationsdokumentation und benennen Sie Verantwortliche für offene Punkte. Sobald die vereinbarte Stufe erreicht ist, erstellen Sie die Rechnung mit den tatsächlichen Mengen und den freigegebenen Änderungen.
Die meisten kleinen Onlineshops entstehen auf einer gemieteten Shop-Plattform statt von Grund auf, daher geht es im Angebot einer Agentur vor allem um Gestaltung, Inhalte und Einstellungen. Am schnellsten wächst die Produktanlage: zweihundert Artikel mit Fotos, Varianten und Beschreibungen dauern weit länger als das Design. Diese Vorlage bepreist das Design einmal, die Produktanlage in Paketen zu fünfzig, Zahlung und Versand, die Mails an Kunden und eine kurze Einweisung für das Team.
Anzugebende Angaben
- Leistungen und Positionen
- Shop-Design und Einrichtung, Produktanlage, je 50 Artikel, Einrichtung von Zahlung und Versand, Bestellbestätigungen und Rechnungsmails, Einweisung des Shop-Teams vor dem Start: Geben Sie für jede Position die geplante Menge und den Leistungsumfang an.
- Shop-Design und Einrichtung
- Nennen Sie, wie viele Seitenvorlagen das Design umfasst, etwa Start, Kategorie, Produkt und Kasse, und wie viele Entwurfsrunden.
- Produktanlage, je 50 Artikel
- Legen Sie fest, was ein Artikel umfasst, etwa bis zu fünf Fotos und drei Varianten, und wer Texte und Bilder liefert.
- Einrichtung von Zahlung und Versand
- Listen Sie Zahlungsarten und Versandzonen auf; die Zahlungskonten eröffnet der Kunde auf eigenen Namen.
- Bestellbestätigungen und Rechnungsmails
- Nennen Sie die angepassten Mails, etwa Bestellbestätigung und Versandmitteilung, und ihre Sprachen.
- Einweisung des Shop-Teams vor dem Start
- Geben Sie die Dauer der Einweisung an und was das Team danach kann, etwa Artikel anlegen und Bestellungen erstatten.
- Zielumgebung und Abhängigkeiten
- Halten Sie Zielsysteme, die Zahl der Schnittstellen, das Datenvolumen und die Zuständigkeit für Testzugänge fest.
- Abnahme und Support
- Legen Sie die Abnahmeszenarien, den Prüfzeitraum, die Supportdauer nach der Übergabe und die ausgeschlossenen Arbeiten fest.
- Konkret abzustimmender Umfang
- Bepreisen Sie die Produktanlage in Paketen, nennen Sie die eingerichteten Zahlungs- und Versandarten und lassen Sie Plattformtarife, Apps und Transaktionsgebühren aus Ihrem Preis heraus.
Vor dem Versand prüfen
- Sagt „Shop-Design und Einrichtung“, was enthalten ist und von welcher Menge der Preis ausgeht?
- Versteht der Kunde „Produktanlage, je 50 Artikel“ genauso wie Sie, auch das, was nicht enthalten ist?
- Können Sie den Preis für „Einrichtung von Zahlung und Versand“ bis zum letzten Gültigkeitstag halten?
5 weitere anzeigen
- Sagt „Bestellbestätigungen und Rechnungsmails“, was enthalten ist und von welcher Menge der Preis ausgeht?
- Versteht der Kunde „Einweisung des Shop-Teams vor dem Start“ genauso wie Sie, auch das, was nicht enthalten ist?
- Weisen Sie Gebühren für Fremdsysteme getrennt von den Umsetzungskosten aus.
- Vereinbaren Sie, wer den Wechsel in den Produktivbetrieb verantwortet und welche Wiederherstellung bei einem Fehlschlag enthalten ist.
- Prüfen Sie die Bindefrist des Angebots, den Weg der Kundenfreigabe und die Zahlungsstufen.
Rechenbeispiel: ein Shop mit zweihundert Artikeln
Die Zahlen sind ein Beispiel mit einem Steuersatz von 19 %. Eine Agentur bietet das Shop-Design, die Anlage von zweihundert Artikeln in vier Paketen, Zahlung und Versand, die Bestellmails und eine Einweisung an.
| Position | Menge × Einzelpreis | Betrag |
|---|---|---|
| Shop-Design und Einrichtung | 1 × 3.200,00 € | 3.200,00 € |
| Produktanlage, je 50 Artikel | 4 × 250,00 € | 1.000,00 € |
| Einrichtung von Zahlung und Versand | 1 × 900,00 € | 900,00 € |
| Bestellbestätigungen und Rechnungsmails | 1 × 450,00 € | 450,00 € |
| Einweisung des Shop-Teams vor dem Start | 1 × 400,00 € | 400,00 € |
| Zwischensumme | 5.950,00 € | |
| Umsatzsteuer (19 %) | 1.130,50 € | |
| Gesamt | 7.080,50 € | |
Die fünf Positionen ergeben 5.950,00 €; die Umsatzsteuer zu 19 % beträgt 1.130,50 €; die Angebotssumme ist 7.080,50 €. Plattformtarif und Zahlungsgebühren stehen als laufende Kosten des Kunden in den Anmerkungen.
Häufige Fehler bei Angeboten für Onlineshops
- Die Produktanlage im Designpreis verstecken, sodass ein größerer Katalog die Marge auffrisst.
- Offenlassen, wer Produktfotos und Texte liefert.
- Plattformtarife und Zahlungsgebühren im Aufbaupreis weiterverkaufen.
- Rechtstexte für den Kunden schreiben, ohne dafür qualifiziert zu sein.
- Ohne Einweisung starten, sodass jede kleine Änderung als Supportanfrage zurückkommt.
Was auf dem Dokument stehen muss
Mit diesen Angaben lässt sich ein Angebot leichter freigeben und ablegen.
- Name, Anschrift und Steuernummer oder USt-IdNr. Ihres Unternehmens
- Name und Anschrift des Kunden
- Ausstellungsdatum und eine fortlaufende, einmalige Dokumentnummer
- Jede Position mit Menge, Einzelpreis und Betrag
- Steuer getrennt vom Nettobetrag ausgewiesen, dazu der Gesamtbetrag
- Zahlungsbedingungen: Fälligkeit, Bankverbindung oder akzeptierte Zahlungsarten
- § 14 UStG verlangt zusätzlich die Steuernummer oder USt-IdNr., eine fortlaufende Rechnungsnummer und den Zeitpunkt der Lieferung. Wer die Kleinunternehmerregelung nach § 19 UStG anwendet, weist keine Umsatzsteuer aus und nimmt stattdessen einen entsprechenden Hinweis auf.
Der Umsatzsteuersatz beträgt hier 19 %, wird auf den Nettobetrag angewendet und als eigene Zeile ausgewiesen.
Offizielle Quelle zum Steuersatz: European Commission: VAT rates
Alle Pflichtangaben: Rechnung schreiben: Pflichtangaben nach § 14 UStG
Häufige Fragen
Der Kunde hat 600 statt 200 Artikel. Wie ändert sich der Preis?
Da die Anlage je Paket zu fünfzig bepreist ist, wird aus vier Paketen einfach zwölf. Prüfen Sie, ob der größere Katalog auch mehr Kategorien oder Filter braucht; die gehören in die Designposition.
Gehört der Monatstarif der Shop-Plattform in mein Angebot?
Nennen Sie den nötigen Tarif in den Anmerkungen, lassen Sie den Kunden aber selbst abschließen. Tarife, Apps und Zahlungsgebühren bleiben so laufende Kosten des Kunden und erscheinen nicht als Ihre Marge.
Wer schreibt Rechtstexte wie Widerrufsbelehrung und Datenschutzerklärung?
Vermerken Sie, dass der Kunde sie liefert oder prüfen lässt. Sie können sie im Shop einbinden, das Verfassen von Rechtstexten gehört aber nicht zum Aufbau.
Kann ich mit dem Aufbau einen Wartungsvertrag anbieten?
Ja, als Option in einer eigenen Zeile mit Monatspreis und Leistungsumfang. Der Kunde kann zuerst nur den Aufbau annehmen und die Wartung später ergänzen.
Wie wird die Steuer in dieser Vorlage berechnet?
Der Umsatzsteuersatz beträgt hier 19 %, wird auf den Nettobetrag angewendet und als eigene Zeile ausgewiesen. Der Editor hält Nettobetrag, Steuer und Gesamtbetrag getrennt und berechnet alle drei neu, sobald Sie Menge, Einzelpreis oder Land ändern.
Kann ich Layout und Farbe ändern?
Ja. Im Editor wählen Sie ein anderes Layout und eine Dokumentfarbe für die gedruckte Seite. An den Zahlen ändert das nichts: Positionen und Summen bleiben, und PDF, Word- und Excel-Datei folgen dem gewählten Layout.
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Lesen Sie zu „Angebot für einen Onlineshop“ auch: Angebot schreiben: Aufbau, Beispiel Webdesign und Checkliste und Kostenvoranschlag oder Angebot: verbindlich? § 649 BGB. Für die Steuer auf Ihre Angebotspreise: MwSt.- und GST-Rechner.