Mietvertrag über Geräte: Vorlage
Mietgegenstand und Übergabezustand, Mietzeit, Kaution, Gebrauch, Gefahr, Versicherung und Rücknahmeprüfung. Ein Mustervertrag, den Sie vollständig lesen, in QuoteBill anpassen und über einen sicheren Link online unterschreiben lassen können.
Muster – anwaltlich prüfen lassen · Einfache elektronische Signatur mit Ereignisprotokoll
Für wen sie gedacht ist
Für Unternehmen, die Maschinen, Werkzeuge, Fahrzeuge oder Geräte für eine Zeit an ein anderes Unternehmen vermieten, und Mieter, die Übergabe, Kaution, Gefahr und Rückgabe festhalten wollen.
Was sie regelt
15 Paragrafen in dieser Reihenfolge. Jeder steht im Mustertext weiter unten, und Sie können Paragrafen vor dem Senden ändern, streichen oder ergänzen.
§ 1 Gegenstand
Wofür der Vertrag da ist: Der Vermieter vermietet dem Mieter die unten beschriebenen Geräte für die Mietzeit, und der Mieter zahlt die Miete.
§ 2 Mietgegenstand und Eigentum
Felder für Geräte, Seriennummern und Zubehör. Der Mietgegenstand bleibt Eigentum des Vermieters: kein Verkauf, keine Verpfändung, keine Untervermietung; Zugriffe Dritter werden sofort gemeldet.
§ 3 Zustand bei Übergabe
Übergabe sauber und funktionsfähig mit einem unterschriebenen Protokoll zu Zustand, Zählerständen, vorhandenen Mängeln und Zubehör. Versteckte Mängel werden in einer festgelegten Frist gemeldet.
§ 4 Mietzeit und verspätete Rückgabe
Beginn und Ende mit Uhrzeit. Verlängerungen gelten erst mit Bestätigung des Vermieters. Jeder Tag Verspätung kostet den Tagessatz plus einen festgelegten Zuschlag, und der Vermieter darf auf Kosten des Mieters abholen.
§ 5 Miete und Zahlung
Die Miete steht in der Preisaufstellung und deckt normalen Gebrauch und laufende Wartung, nicht Verbrauchsmaterial, Kraftstoff, Transport, Personal oder Schäden. Sie wählen Vorauszahlung für die ganze Zeit oder monatlich.
§ 6 Kaution
Ein festgelegter Betrag vor oder bei Übergabe als Sicherheit für Miete und Kosten, zurückgezahlt in einer festgelegten Frist nach der Rücknahmeprüfung abzüglich aufgeschlüsselter Abzüge, ohne Zinsen, soweit das Gesetz nichts anderes sagt.
§ 7 Lieferung und Abholung
Felder für Lieferung oder Abholung, Ort und Zeit. Der Transport wird nach der Preisaufstellung berechnet; wer ihn veranlasst, trägt die Transportgefahr. Der Mieter stellt einen sicheren Ladeplatz und eine unterschriftsberechtigte Person.
§ 8 Gebrauch und Pflege
Nur bestimmungsgemäßer Gebrauch durch geschulte und, wo nötig, berechtigte Personen am vereinbarten Ort. Der Mieter hält das Gerät sauber, führt Kontrollen und Pflege durch, verändert nichts und ermöglicht Besichtigungen.
§ 9 Gefahr von Verlust und Beschädigung
Von Übergabe bis Rückgabe trägt der Mieter die Gefahr von Verlust, Diebstahl und Beschädigung, außer normaler Abnutzung und Mängeln des Vermieters. Vorfälle werden fristgerecht gemeldet, ein Totalverlust zum festgelegten Wert bezahlt.
§ 10 Versicherung
Der Mieter versichert das Gerät zum Wiederbeschaffungswert, hält eine Haftpflicht mit festgelegter Mindestdeckung, benennt den Vermieter und legt einen Nachweis vor. Optional gilt stattdessen die Versicherung des Vermieters.
§ 11 Störungen und Reparaturen
Störungen werden sofort gemeldet und nicht vom Mieter repariert. Nicht vom Mieter verursachte Störungen behebt der Vermieter in einer festgelegten Frist oder stellt Ersatz; längere Ausfälle sind mietfrei, zu lange erlauben die Kündigung.
§ 12 Rücknahmeprüfung und Schadenskosten
Gemeinsame Prüfung anhand des Übergabeprotokolls, bei Abwesenheit des Mieters durch den Vermieter mit Fotos und Widerspruchsfrist. Schäden über normale Abnutzung, Reinigung, fehlendes Zubehör und Betanken werden aufgeschlüsselt berechnet.
§ 13 Kündigung
Jede Seite kann nach einer erheblichen, nicht fristgerecht beseitigten Verletzung kündigen. Der Vermieter kann sofort kündigen bei gefährlichem oder rechtswidrigem Gebrauch, Untervermietung, Ortswechsel oder längerem Mietrückstand.
§ 14 Haftung
Der Vermieter steht für den Übergabezustand und eigene Mängel ein, nicht für Produktionsausfall des Mieters. Die Haftung jeder Seite ist auf die Miete begrenzt, außer bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit und Personenschäden.
§ 15 Anwendbares Recht und Streitigkeiten
Es gilt das genannte Recht. Die Parteien versuchen zunächst, Streitigkeiten einvernehmlich beizulegen; im Übrigen gilt der genannte Gerichtsstand.
Eine Preisaufstellung (Positionen, Mengen und Preise) gehört zu diesem Vertrag. Sie beginnt leer, in Ihrer Währung, und die Klauseln zu Vergütung und Zahlung verweisen auf sie.
Der Mustertext
Das ganze Muster, so wie QuoteBill es anlegt. Text in doppelten eckigen Klammern, etwa [[10]], ist eine Lücke zum Ausfüllen oder Prüfen; solange eine übrig ist, lässt sich der Vertrag nicht senden. Der Klauseltext liegt auf Englisch, Koreanisch, Japanisch und Deutsch vor; in anderen Sprachen beginnt ein Vertrag auf Englisch, damit Sie ihn übersetzen können.
Mustertext lesen
Mietvertrag über Geräte und Maschinen
Vertragsparteien: Vermieter · Mieter
§ 1 Gegenstand
Der Vermieter vermietet dem Mieter die nachstehend beschriebenen Geräte für die Mietzeit; der Mieter mietet sie und zahlt die Miete zu den Bedingungen dieses Vertrags.
§ 2 Mietgegenstand und Eigentum
(1) Mietgegenstand: [[Produktbezeichnungen, Modelle und Spezifikationen]]
(2) Mitgelieferte Seriennummern, Zubehör, Anleitungen und Verbrauchsmaterial: [[Aufführen]]
(3) Der Mietgegenstand bleibt während der gesamten Mietzeit Eigentum des Vermieters. Der Mieter darf ihn nicht verkaufen, verpfänden, untervermieten oder verleihen, keine Kennzeichnungen entfernen oder verdecken und keine Rechte Dritter daran begründen lassen; er informiert den Vermieter sofort, wenn ein Dritter auf den Mietgegenstand zugreifen will.
§ 3 Zustand bei Übergabe
(1) Der Vermieter übergibt den Mietgegenstand sauber, in sicherem und funktionsfähigem Zustand, mit dem aufgeführten Zubehör und, soweit einschlägig, mit dem Nachweis der letzten Prüfung oder Kalibrierung.
(2) Bei Übergabe erstellen und unterschreiben die Parteien ein Übergabeprotokoll, das Zustand, Zählerstände, vorhandene Kratzer oder Mängel und das Zubehör festhält; Fotos können beigefügt werden.
(3) Der Mieter prüft den Mietgegenstand bei Übergabe und vermerkt Fehlendes oder Beschädigtes im Protokoll; bei Übergabe nicht erkennbare Mängel meldet er innerhalb von [[2]] Arbeitstagen. Das Protokoll ist Maßstab für die Rücknahmeprüfung.
§ 4 Mietzeit und verspätete Rückgabe
(1) Die Mietzeit läuft von [[Beginn, Datum und Uhrzeit]] bis [[Ende, Datum und Uhrzeit]]. Der Mieter kann eine Verlängerung verlangen; sie wird erst wirksam, wenn der Vermieter sie in Textform bestätigt hat.
(2) Wird der Mietgegenstand nicht bis zum Ende der Mietzeit zurückgegeben oder zur Abholung bereitgestellt, zahlt der Mieter für jeden Tag der Verspätung den Tagessatz der Preisaufstellung zuzüglich [[50]] %, ohne dass sich die Mietzeit dadurch verlängert; der Vermieter darf den Mietgegenstand auf Kosten des Mieters abholen.
§ 5 Miete und Zahlung
(1) Der Mieter zahlt die Miete laut Preisaufstellung dieses Vertrags nach den dort genannten Zahlungsbedingungen.
(2) Die Miete deckt den normalen Gebrauch innerhalb der Mietzeit und die laufende Wartung durch den Vermieter ab; Verbrauchsmaterial, Kraftstoff, Transport, Bedienpersonal und Schadenskosten sind nicht enthalten, soweit die Preisaufstellung nichts anderes sagt.
(3) Die Miete wird [[für die gesamte Mietzeit im Voraus / monatlich im Voraus]] in Rechnung gestellt.
§ 6 Kaution
(1) Der Mieter zahlt vor oder bei Übergabe eine Kaution von [[Betrag]].
(2) Der Vermieter hält sie als Sicherheit für Miete, Schadenskosten, Verspätungskosten und sonstige Forderungen aus diesem Vertrag und zahlt sie innerhalb von [[14]] Tagen nach der Rücknahmeprüfung zurück, abzüglich der Beträge, die er einbehalten darf, mit einer Aufstellung der Abzüge.
(3) Die Kaution wird nicht verzinst, soweit das Gesetz nichts anderes verlangt.
§ 7 Lieferung und Abholung
(1) Der Mietgegenstand wird am [[Datum]] zwischen [[Uhrzeit]] und [[Uhrzeit]] [[vom Vermieter geliefert an / vom Mieter abgeholt bei]]: [[Anschrift]]. Am Ende der Mietzeit wird er, sofern nichts anderes vereinbart ist, an derselben Anschrift [[vom Vermieter abgeholt / vom Mieter zurückgebracht]].
(2) Der Transport wird nach der Preisaufstellung berechnet. Die Partei, die den Transport veranlasst, trägt die Gefahr während des Transports.
(3) Der Mieter stellt einen sicheren, zugänglichen Platz zum Be- und Entladen und eine Person, die zur Unterschrift von Übergabe- und Rücknahmeprotokoll berechtigt ist.
§ 8 Gebrauch und Pflege
(1) Der Mieter nutzt den Mietgegenstand nur bestimmungsgemäß, nach der Anleitung des Herstellers und den geltenden Sicherheitsvorschriften, nur durch geschulte und, wo das Gesetz es verlangt, berechtigte Personen und nur am [[Einsatzort oder -gebiet]].
(2) Er hält ihn sauber, führt die in der Anleitung beschriebenen täglichen Kontrollen und die laufende Pflege durch, verwendet nur die vorgegebenen Kraftstoffe, Schmierstoffe und Verbrauchsmaterialien, nimmt keine Veränderungen vor, entfernt keine Schutzvorrichtungen und ermöglicht dem Vermieter nach angemessener Ankündigung die Besichtigung.
(3) Software oder Firmware wird nur im Rahmen der Lizenz genutzt.
§ 9 Gefahr von Verlust und Beschädigung
(1) Von der Übergabe bis zur Rückgabe an den Vermieter trägt der Mieter die Gefahr von Verlust, Diebstahl und Beschädigung des Mietgegenstands, gleich aus welcher Ursache, ausgenommen normale Abnutzung und Mängel, für die der Vermieter einzustehen hat.
(2) Der Mieter meldet Verlust, Diebstahl, Unfall oder Beschädigung innerhalb von [[24]] Stunden dem Vermieter, zeigt Diebstahl und Vandalismus bei der Polizei an und übergibt dem Vermieter die Anzeige.
(3) Geht der Mietgegenstand verloren oder ist er wirtschaftlich nicht mehr reparabel, zahlt der Mieter den Wiederbeschaffungswert von [[Betrag]] abzüglich einer Versicherungsleistung, die der Vermieter erhält; die Miete ist bis zur Meldung des Verlusts zu zahlen.
§ 10 Versicherung
(1) Der Mieter versichert den Mietgegenstand für die Mietzeit zum Wiederbeschaffungswert gegen Verlust, Diebstahl, Feuer und Beschädigung und unterhält eine Haftpflichtversicherung für Schäden durch den Gebrauch mit einer Deckung von mindestens [[Betrag]] je Schadensfall.
(2) Er benennt den Vermieter als Begünstigten der Sachversicherung oder lässt dessen Interesse vermerken, legt vor Übergabe einen Versicherungsnachweis vor und hält den Schutz aufrecht.
(3) [[Optional: Stattdessen gilt die Versicherung des Vermieters zur Prämie laut Preisaufstellung mit einer Selbstbeteiligung des Mieters je Schadensfall; Betrag hier angeben]]
§ 11 Störungen und Reparaturen
(1) Der Mieter meldet Störungen und Defekte unverzüglich dem Vermieter und stellt den Gebrauch ein, wenn die Sicherheit es erfordert. Ohne Zustimmung des Vermieters repariert er den Mietgegenstand weder selbst noch durch Dritte.
(2) Eine Störung, die der Mieter nicht verursacht hat, behebt der Vermieter innerhalb von [[2]] Arbeitstagen nach der Meldung oder stellt Ersatz; für Tage darüber hinaus, an denen der Mietgegenstand nicht nutzbar war, ist keine Miete zu zahlen. Gelingt Reparatur oder Ersatz nicht innerhalb von [[7]] Tagen, kann der Mieter die Miete des betroffenen Gegenstands kündigen.
(3) Die Reparatur vom Mieter verursachter Störungen wird nach der Klausel „Rücknahmeprüfung und Schadenskosten“ berechnet.
§ 12 Rücknahmeprüfung und Schadenskosten
(1) Bei Rückgabe prüfen die Parteien den Mietgegenstand gemeinsam anhand des Übergabeprotokolls und unterschreiben ein Rücknahmeprotokoll. Nimmt der Mieter nicht teil, prüft der Vermieter allein, sendet das Protokoll mit Fotos innerhalb von [[3]] Arbeitstagen, und der Mieter kann innerhalb von [[5]] Arbeitstagen widersprechen.
(2) Der Mieter gibt den Mietgegenstand sauber, mit allem Zubehör und mit dem Kraftstoff- oder Ladestand der Übergabe zurück.
(3) Der Vermieter berechnet zum Selbstkostenpreis und mit Aufstellung innerhalb von [[14]] Tagen: die Reparatur von Schäden über die normale Abnutzung hinaus, Reinigung bei verschmutzter Rückgabe mit [[Betrag]], fehlendes Zubehör zum Wiederbeschaffungspreis sowie Betanken oder Aufladen. Normale Abnutzung wird nicht berechnet.
§ 13 Kündigung
(1) Verletzt eine Partei diesen Vertrag erheblich und beseitigt sie die Verletzung nicht innerhalb von [[7]] Tagen nach Aufforderung, kann die andere Partei den Vertrag in Textform kündigen.
(2) Der Vermieter kann ohne Abhilfefrist kündigen, wenn der Mieter den Mietgegenstand gefährlich oder rechtswidrig nutzt, untervermietet, ohne Zustimmung vom vereinbarten Einsatzort entfernt oder mit der Miete mehr als [[14]] Tage in Verzug ist.
(3) Bei Kündigung gibt der Mieter den Mietgegenstand sofort zurück oder stellt ihn zur Abholung bereit. Die Miete ist bis zur Rückgabe zu zahlen; vorausgezahlte Miete für die restliche Zeit wird erstattet, wenn der Mieter die Kündigung nicht zu verantworten hat.
§ 14 Haftung
(1) Der Vermieter stellt sicher, dass der Mietgegenstand bei Übergabe sicher und funktionsfähig ist, und haftet für Mängel, die er zu verantworten hat, nach den gesetzlichen Vorschriften. Für Produktions- oder Gewinnausfall des Mieters während der Unbenutzbarkeit haftet er über die Mietbefreiung nach der Klausel „Störungen und Reparaturen“ hinaus nicht.
(2) Die Haftung jeder Partei aus diesem Vertrag ist auf die Höhe der nach diesem Vertrag geschuldeten Miete begrenzt; die Haftung des Mieters für Verlust und Beschädigung nach der Klausel „Gefahr von Verlust und Beschädigung“ wird dadurch nicht begrenzt. Die Haftung für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit, für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie in allen Fällen, in denen eine Beschränkung gesetzlich nicht zulässig ist, bleibt unberührt.
§ 15 Anwendbares Recht und Streitigkeiten
Für diesen Vertrag gilt das unter „Anwendbares Recht“ genannte Recht. Die Parteien bemühen sich zunächst, Streitigkeiten einvernehmlich beizulegen. Gerichtsstand ist der unter „Gerichtsstand“ genannte Ort, soweit zwingendes Recht nichts anderes bestimmt.
Zahlungsbedingungen
Miete im Voraus innerhalb von [[7]] Tagen nach Zugang der Rechnung; Kaution vor oder bei Übergabe; Schadens- und Verspätungskosten innerhalb von [[14]] Tagen nach Zugang der aufgeschlüsselten Rechnung, jeweils auf das in der Rechnung genannte Konto.
Anwendbares Recht
[[Anwendbares Recht, z. B. Recht der Bundesrepublik Deutschland]]
Gerichtsstand
[[Gerichtsstand, z. B. Sitz des Auftragnehmers]]
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Was es ist – und was nicht
QuoteBill erzeugt eine einfache elektronische Signatur mit Ereignisprotokoll. In der EU, im Vereinigten Königreich, in den USA und in Korea wird einer Signatur die Rechtswirkung nicht allein deshalb abgesprochen, weil sie elektronisch ist; in Japan brauchen die meisten Verträge gar keine besondere Form. Was eine einfache elektronische Signatur im Streitfall beweist, hängt von den Belegen ab, und manche Dokumente brauchen eine andere Form.
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Manche Dokumente brauchen eine andere Form. Testamente, viele Grundstücksgeschäfte, Bürgschaften und manche arbeitsrechtlichen Erklärungen verlangen je nach Land die eigenhändige Unterschrift, eine notarielle Beurkundung oder eine qualifizierte Signatur. Die Vorlagen sind Muster und keine Rechtsberatung: Lassen Sie sie anwaltlich prüfen.
Weitere Vertragsvorlagen
Kauf- und Liefervertrag
Waren, Bestellungen, Lieferung, Prüfung, Gewährleistung und Zahlung.
Einfacher allgemeiner Vertrag
Pflichten beider Seiten, Vergütung, Laufzeit und Kündigung.
Rahmenvertrag über Dienstleistungen
Feste Bedingungen für wiederkehrende Aufträge; jede Leistung wird als Einzelauftrag vereinbart.
Einzelauftrag (Statement of Work)
Eine Leistung unter einem Rahmenvertrag: Umfang, Meilensteine, Abnahme, Vergütung und Mitwirkung.