Service-Level-Vereinbarung (SLA): Vorlage

Ergänzung zu einem Dienstleistungsvertrag: Verfügbarkeitsziel, Reaktionszeiten, Messung, Gutschriften, Ausnahmen. Ein Mustervertrag, den Sie vollständig lesen, in QuoteBill anpassen und über einen sicheren Link online unterschreiben lassen können.

Muster – anwaltlich prüfen lassen · Einfache elektronische Signatur mit Ereignisprotokoll

Erste Seite des Musters „Service-Level-Vereinbarung (SLA)“ mit markierten Lücken zum Ausfüllen

Für wen sie gedacht ist

Für Anbieter von Software-, Hosting- oder IT-Leistungen und ihre Kunden, die messbare Ziele für Verfügbarkeit und Support festlegen wollen, Gutschriften als Felder, als Ergänzung zum Hauptvertrag.

Was sie regelt

14 Paragrafen in dieser Reihenfolge. Jeder steht im Mustertext weiter unten, und Sie können Paragrafen vor dem Senden ändern, streichen oder ergänzen.

  • § 1 Gegenstand und Verhältnis zum Hauptvertrag

    Die Vereinbarung wird einem im Feld benannten Hauptvertrag hinzugefügt. Sie legt die Service-Level, ihre Messung und die Folgen einer Verfehlung fest und geht dem Hauptvertrag insoweit vor.

  • § 2 Erfasste Leistungen

    Ein Feld für die erfassten Leistungen. Die Service-Level gelten für die Produktivumgebung, nicht für Test-, Probe- oder Beta-Funktionen, die der Anbieter so kennzeichnet.

  • § 3 Service-Level

    Ein monatliches Verfügbarkeitsziel im Feld, Reaktions- und Behebungszeiten nach Störungsklasse und ein Feld für weitere Werte. Es sind Ziele; die Folgen einer Verfehlung regeln die Gutschriften.

  • § 4 Messung

    Felder für Werkzeug, Messpunkt und Intervall. Eine Störung von festgelegten Minuten zählt als Nichtverfügbarkeit, geplante Wartung und Ausnahmen nicht. Der Kunde kann die Daten hinter einem Wert verlangen.

  • § 5 Supportzeiten und Störungsklassen

    Felder für Supportkanal und -zeiten sowie drei Störungsklassen mit Reaktionszeit und angestrebter Behebungszeit in Geschäftsstunden. Ein Feld regelt kritische Störungen außerhalb der Zeiten.

  • § 6 Geplante Wartung

    Angekündigte Wartung bis zu festgelegten Stunden je Monat, mit festgelegtem Vorlauf, zählt nicht als Nichtverfügbarkeit. Dringende Sicherheitswartung darf kürzer angekündigt werden und zählt mit.

  • § 7 Ausnahmen

    Nicht gezählt werden eigene Systeme oder Verstöße des Kunden, von ihm gewählte Dienste Dritter, Ereignisse außerhalb des Einflusses des Anbieters, zulässige Sperrung und Test- oder Beta-Funktionen.

  • § 8 Berichte und Überprüfung

    Ein Monatsbericht binnen festgelegter Tage zeigt Verfügbarkeit, Störungen, Zeiten und fällige Gutschriften. Die Parteien besprechen ihn in festgelegten Abständen gemeinsam.

  • § 9 Service-Gutschriften

    Stufen der Monatsverfügbarkeit, jeweils mit einer Gutschrift als Prozentsatz der Monatsvergütung im Feld, mit Monatsobergrenze. Der Kunde verlangt sie fristgerecht; sie mindern die nächste Rechnung, nicht bar.

  • § 10 Gutschriften und sonstige Rechte

    Gutschriften sind das übliche Recht bei verfehlter Verfügbarkeit, schränken aber unverzichtbare Rechte nicht ein und gelten nicht bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Wiederholte Verfehlung erlaubt die Beendigung mit Erstattung.

  • § 11 Mitwirkung des Kunden

    Der Kunde meldet Störungen zügig und genau, hält eine Ansprechperson bereit, gewährt nötigen Zugang und hält seine Geräte funktionsfähig. Wartezeit des Anbieters zählt nicht mit.

  • § 12 Änderung der Service-Level

    Der Anbieter darf die Service-Level jederzeit verbessern. Eine Absenkung oder eine Änderung der Gutschriften braucht die Textform beider Parteien. Sie werden in festgelegten Abständen überprüft.

  • § 13 Laufzeit und Rangfolge

    Gilt, solange der Hauptvertrag besteht, und endet mit den Leistungen; entstandene Gutschriften können noch verlangt werden. Mit dem Hauptvertrag ist sie die vollständige Vereinbarung; Änderungen bedürfen der Textform.

  • § 14 Anwendbares Recht und Streitigkeiten

    Es gilt das genannte Recht. Die Parteien versuchen zunächst, Streitigkeiten einvernehmlich beizulegen; im Übrigen gilt der genannte Gerichtsstand.

Es gibt keine Preisaufstellung: Diese Vereinbarung sieht keine Zahlung vor.

Der Mustertext

Das ganze Muster, so wie QuoteBill es anlegt. Text in doppelten eckigen Klammern, etwa [[10]], ist eine Lücke zum Ausfüllen oder Prüfen. Eine Zahl oder Uhrzeit, die Sie stehen lassen, wird beim Senden so verwendet; eine Lücke, die Ihre eigenen Worte braucht, muss zuvor ausgefüllt werden. Der Klauseltext liegt auf Englisch, Koreanisch, Japanisch und Deutsch vor; in anderen Sprachen beginnt ein Vertrag auf Englisch, damit Sie ihn übersetzen können.

Mustertext lesen

Service-Level-Vereinbarung (SLA)

Vertragsparteien: Anbieter · Kunde

§ 1 Gegenstand und Verhältnis zum Hauptvertrag

(1) Diese Vereinbarung legt die Service-Level fest, die der Anbieter für die Leistungen, die er dem Kunden erbringt, einzuhalten anstrebt, wie sie gemessen werden und was der Kunde erhält, wenn sie verfehlt werden. Sie wird dem folgenden Vertrag zwischen den Parteien (Hauptvertrag) hinzugefügt und gilt für die Leistungen aus diesem Vertrag. Hauptvertrag: [[Bezeichnung und Datum des Hauptvertrags]]

(2) Widersprechen sich diese Vereinbarung und der Hauptvertrag bei Service-Leveln oder Gutschriften, geht diese Vereinbarung vor. Im Übrigen gilt der Hauptvertrag unverändert.

§ 2 Erfasste Leistungen

Diese Vereinbarung erfasst folgende Leistungen:

[[Leistungen und Arbeitsergebnisse beschreiben]]

Die Service-Level gelten für die Produktivumgebung dieser Leistungen, nicht für Test-, Probe- oder Beta-Funktionen, die der Anbieter als solche kennzeichnet.

§ 3 Service-Level

(1) Der Anbieter strebt an, in jedem Kalendermonat folgende Service-Level einzuhalten:

(2) Verfügbarkeit: Die Leistungen sind, gemessen nach der Regelung zur Messung, mindestens [[99,5]] % der Zeit verfügbar.

(3) Reaktion: Der Anbieter reagiert auf eine gemeldete Störung innerhalb der Zeiten, die in der Regelung zu Supportzeiten und Störungsklassen genannt sind.

(4) Behebung: Der Anbieter strebt an, eine Störung innerhalb der Zeiten, die in dieser Regelung genannt sind, zu beheben oder zu umgehen.

(5) Weitere Service-Level: [[Weiteres Service-Level, z. B. maximale Ladezeit oder Zeit zur Wiederherstellung von Daten, oder keine]]

(6) Service-Level sind Ziele, auf die der Anbieter hinarbeitet; die Folgen einer Verfehlung regeln die Regelungen zu Service-Gutschriften und zu Gutschriften und sonstigen Rechten.

§ 4 Messung

(1) Die Verfügbarkeit wird mit [[Messwerkzeug oder -verfahren]] an [[den Servern des Anbieters / dem öffentlichen Zugangspunkt der Leistung]] in Abständen von höchstens [[1]] Minute gemessen. Eine Leistung gilt als nicht verfügbar, wenn sie wegen einer Störung auf Seiten des Anbieters mindestens [[5]] Minuten ununterbrochen nicht für ihren Hauptzweck nutzbar ist. Geplante Wartung und die nachstehenden Ausnahmen zählen nicht.

(2) Die monatliche Verfügbarkeit ist der Anteil der Zeit eines Kalendermonats, in der die Leistung verfügbar war, nach Abzug der Zeit, die unter die Ausnahmen fällt.

(3) Zur Messung dienen die Aufzeichnungen des Anbieters. Ist der Kunde mit einem Wert nicht einverstanden, kann er die zugrunde liegenden Daten verlangen, und die Parteien prüfen sie nach Treu und Glauben gemeinsam.

§ 5 Supportzeiten und Störungsklassen

(1) Der Kunde meldet Störungen an [[Supportkanal und Kontaktdaten]] an [[Werktagen]] von [[9]] bis [[18]] Uhr (Zeitzone [[Ort]]). Der Anbieter ordnet jeder Störung bei der Meldung nach Rücksprache mit dem Kunden eine Störungsklasse zu. Die nachstehenden Zeiten werden in Geschäftsstunden ab dem Eingang der Meldung im Supportkanal gerechnet.

(2) Kritisch (die Leistung ist nicht verfügbar oder für die meisten Nutzer nicht nutzbar): Reaktion innerhalb von [[1]] Stunde, Umgehung oder Behebung angestrebt innerhalb von [[8]] Stunden.

(3) Hoch (eine wichtige Funktion ist beeinträchtigt, es gibt aber eine funktionierende Umgehung): Reaktion innerhalb von [[4]] Stunden, Behebung angestrebt innerhalb von [[2]] Werktagen.

(4) Normal (eine kleine Störung oder eine Frage): Reaktion innerhalb von [[1]] Werktag, Behebung angestrebt innerhalb von [[5]] Werktagen.

(5) Kritische Störungen, die außerhalb dieser Zeiten gemeldet werden: [[werden ab der nächsten Geschäftsstunde bearbeitet / werden über die angegebene Notfallnummer bearbeitet]]

§ 6 Geplante Wartung

(1) Der Anbieter darf geplante Wartung durchführen, die die Leistungen unterbricht, höchstens [[4]] Stunden je Kalendermonat. Er kündigt sie mindestens [[48]] Stunden vorher an und legt sie nach Möglichkeit außerhalb der üblichen Geschäftszeiten in das [[Wartungsfenster]]. Zeit, die für angekündigte geplante Wartung innerhalb dieser Grenzen verwendet wird, gilt nicht als Nichtverfügbarkeit.

(2) Dringende Wartung aus Sicherheitsgründen darf mit kürzerer Frist erfolgen; sie zählt als Nichtverfügbarkeit, sofern die Parteien nichts anderes vereinbaren.

§ 7 Ausnahmen

(1) Nicht als Nichtverfügbarkeit oder verfehltes Service-Level zählen: Störungen oder Verzögerungen, die durch eigene Systeme, Software, Netzwerke oder Internetverbindungen des Kunden verursacht werden oder dadurch, dass der Kunde oder seine Nutzer unter Verstoß gegen den Hauptvertrag etwas tun oder unterlassen; Leistungen Dritter, die der Kunde gewählt hat und die nicht Teil der Leistungen sind; Ereignisse außerhalb des zumutbaren Einflusses des Anbieters, etwa Naturereignisse, Strom- oder Netzausfälle außerhalb seiner Systeme, behördliche Anordnungen und Angriffe, die er billigerweise nicht verhindern konnte; eine nach dem Hauptvertrag zulässige Sperrung der Leistungen; und die Nutzung von Test-, Probe- oder Beta-Funktionen.

(2) Beruft sich der Anbieter auf eine Ausnahme, teilt er das dem Kunden mit und begründet es auf Verlangen.

§ 8 Berichte und Überprüfung

Der Anbieter übermittelt dem Kunden innerhalb von [[10]] Tagen nach Ende jedes Kalendermonats einen Bericht mit der erreichten Verfügbarkeit, den gemeldeten Störungen mit Störungsklasse sowie Reaktions- und Behebungszeiten und etwaigen fälligen Service-Gutschriften. Die Parteien treffen sich [[vierteljährlich]] oder sprechen per Videokonferenz, um den Bericht zu besprechen und Verbesserungen zu vereinbaren.

§ 9 Service-Gutschriften

(1) Liegt die Verfügbarkeit in einem Kalendermonat unter dem Ziel der Regelung zu Service-Leveln, hat der Kunde Anspruch auf eine Service-Gutschrift als Prozentsatz der Monatsvergütung für die betroffenen Leistungen:

(2) Verfügbarkeit unter [[99,5]] %, aber mindestens [[99,0]] %: Gutschrift von [[5]] %.

(3) Verfügbarkeit unter [[99,0]] %, aber mindestens [[95,0]] %: Gutschrift von [[15]] %.

(4) Verfügbarkeit unter [[95,0]] %: Gutschrift von [[30]] %.

(5) Die Gutschriften für einen Monat betragen zusammen höchstens [[30]] % der Monatsvergütung für die betroffenen Leistungen. Der Kunde muss die Gutschrift innerhalb von [[30]] Tagen nach Erhalt des Berichts für den Monat in Textform unter Nennung von Monat und Grund verlangen. Eine anerkannte Gutschrift wird von der nächsten Rechnung abgezogen oder, wenn keine Rechnung mehr folgt, ausgezahlt. Im Übrigen werden Gutschriften nicht in bar ausgezahlt.

(6) Weitere Gutschriften: [[keine / Gutschriften für verfehlte Reaktionszeiten nach Vereinbarung]]

§ 10 Gutschriften und sonstige Rechte

(1) Service-Gutschriften sind das übliche Recht des Kunden bei verfehlter Verfügbarkeit. Sie schränken Rechte, die dem Kunden nach dem anwendbaren Recht zustehen und nicht ausgeschlossen werden können, nicht ein und gelten nicht, wenn der Anbieter den Ausfall vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht hat.

(2) Liegt die Verfügbarkeit in [[3]] von beliebigen [[6]] Monaten unter [[95,0]] % oder wird dieselbe kritische Störung nicht innerhalb von [[5]] Werktagen behoben, kann der Kunde die betroffenen Leistungen durch Mitteilung in Textform zu dem darin genannten Zeitpunkt beenden und erhält die für die Zeit nach dem Ende bereits gezahlte Vergütung zurück.

§ 11 Mitwirkung des Kunden

Der Kunde meldet Störungen unverzüglich und mit den Angaben, die der Anbieter zur Fehlersuche braucht, hält während der Supportzeiten eine benannte Ansprechperson bereit, gewährt dem Anbieter den Zugang zu seinen eigenen Systemen, den dieser zur Behebung einer Störung billigerweise braucht, und hält die Geräte und Software, für die er verantwortlich ist, funktionsfähig. Zeit, in der der Anbieter auf Informationen oder Zugang wartet, die der Kunde liefern muss, zählt weder für Reaktions- und Behebungszeiten noch als Nichtverfügbarkeit.

§ 12 Änderung der Service-Level

Der Anbieter darf die Service-Level jederzeit verbessern. Eine Änderung, die sie senkt, und eine Änderung der Gutschriften sind nur wirksam, wenn beide Parteien in Textform zustimmen. Die Parteien überprüfen die Service-Level mindestens alle [[12]] Monate gemeinsam.

§ 13 Laufzeit und Rangfolge

(1) Diese Vereinbarung beginnt mit dem angegebenen Beginn und gilt, solange der Hauptvertrag besteht. Endet der Hauptvertrag oder enden die Leistungen, endet diese Vereinbarung für sie. Vor dem Ende entstandene Gutschriften können noch innerhalb der Frist der Regelung zu Service-Gutschriften verlangt werden.

(2) Diese Vereinbarung und der Hauptvertrag geben die Vereinbarung der Parteien zu ihrem Gegenstand vollständig wieder. Änderungen und Ergänzungen bedürfen der Textform.

§ 14 Anwendbares Recht und Streitigkeiten

Für diesen Vertrag gilt das unter „Anwendbares Recht“ genannte Recht. Die Parteien bemühen sich zunächst, Streitigkeiten einvernehmlich beizulegen. Gerichtsstand ist der unter „Gerichtsstand“ genannte Ort, soweit zwingendes Recht nichts anderes bestimmt.

Anwendbares Recht

[[Anwendbares Recht, z. B. Recht der Bundesrepublik Deutschland]]

Gerichtsstand

[[Gerichtsstand, z. B. Sitz des Auftragnehmers]]

So verwenden Sie die Vorlage

  1. Vorlage wählen

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  2. Entwurf anlegen

    Die Seite für neue Verträge öffnet sich mit markierter Vorlage. Mit einem Klick auf die Karte legen Sie einen Entwurf an. Partei A wird mit Ihren Firmendaten gefüllt; Lücken, die andere Partei und, wo die Vorlage eine hat, die Preisaufstellung füllen Sie selbst aus.

  3. Zur Unterschrift senden

    Sie unterschreiben zuerst und senden dann jeder unterzeichnenden Person einen sicheren Link und auf einem anderen Weg einen Zugangscode. Unterzeichnende brauchen kein Konto.

Nächste Schritte

Was es ist – und was nicht

QuoteBill erzeugt eine einfache elektronische Signatur mit Ereignisprotokoll. In der EU, im Vereinigten Königreich, in den USA und in Korea wird einer Signatur die Rechtswirkung nicht allein deshalb abgesprochen, weil sie elektronisch ist; in Japan brauchen die meisten Verträge gar keine besondere Form. Was eine einfache elektronische Signatur im Streitfall beweist, hängt von den Belegen ab, und manche Dokumente brauchen eine andere Form.

Es ist keine qualifizierte oder fortgeschrittene elektronische Signatur, und QuoteBill prüft die Identität der Unterzeichnenden nicht. Protokolliert wird die Nutzung des Links und des Zugangscodes, die Sie übermittelt haben – wer beides hat, kann unterschreiben. Das Signaturprotokoll nennt jeden ausgestellten Link und zu jeder Aktion des Absenders oder einer unterzeichnenden Person deren IP-Adresse und Browser, soweit sie ermittelt werden konnten.

Manche Dokumente brauchen eine andere Form. Testamente, viele Grundstücksgeschäfte, Bürgschaften und manche arbeitsrechtlichen Erklärungen verlangen je nach Land die eigenhändige Unterschrift, eine notarielle Beurkundung oder eine qualifizierte Signatur. Die Vorlagen sind Muster und keine Rechtsberatung: Lassen Sie sie anwaltlich prüfen.

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