Tierbetreuungsvertrag (Tiersitting und Pension): Vorlage

Betreuung eines Tieres zu Hause oder in Pension: Anweisungen, Tierarzt, Vergütung, Absage und Haftung. Ein Mustervertrag, den Sie vollständig lesen, in QuoteBill anpassen und über einen sicheren Link online unterschreiben lassen können.

Muster – anwaltlich prüfen lassen · Einfache elektronische Signatur mit Ereignisprotokoll

Erste Seite des Musters „Tierbetreuungsvertrag (Tiersitting und Pension)“ mit markierten Lücken zum Ausfüllen

Für wen sie gedacht ist

Für Tiersitter, Hundeausführer und Pensionsbetreuer sowie Tierhalter, die vor der Übergabe Bedürfnisse des Tieres, Tierarzt-Vollmacht, Vergütung, Absage und Abholung schriftlich festlegen wollen.

Die Betreuung von Tieren ist je nach Land und Stadt unterschiedlich geregelt: Erlaubnisse für Pension, Impfungen, Tierschutz und Haftung variieren; prüfen Sie das Recht am Ort der Betreuung.

Was sie regelt

14 Paragrafen in dieser Reihenfolge. Jeder steht im Mustertext weiter unten, und Sie können Paragrafen vor dem Senden ändern, streichen oder ergänzen.

  • § 1 Gegenstand

    Wofür der Vertrag da ist: Der Betreuer versorgt das Tier des Halters für einen festgelegten Zeitraum beim Halter, beim Betreuer oder an einem anderen Ort. Es geht nur um die tägliche Betreuung, das Eigentum am Tier bleibt unberührt.

  • § 2 Das Tier

    Felder für Name, Art, Rasse und Alter, Kennzeichnung, Gesundheit und Medikamente sowie Verhalten. Der Halter bestätigt Eigentum oder Berechtigung, richtige Angaben und den nötigen Impfstand.

  • § 3 Ort und Dauer der Betreuung

    Felder für den Ort, Besuche oder ganztägige Unterbringung sowie Beginn und Ende. Ein längerer Zeitraum braucht beider Zustimmung; das Tier geht nur an einen Tierarzt oder eine benannte Vertretung.

  • § 4 Betreuungsanweisungen

    Felder für Futter, Spaziergänge, Toilettengang, Medikamente und was das Tier nicht bekommen darf. Der Betreuer hält es sicher, lässt es nicht länger als festgelegt allein und züchtet, verkauft oder verschenkt es nicht.

  • § 5 Übergabe und Rückgabe

    Der Halter bringt das Tier mit Futter, Medikamenten und Papieren und holt es zur vereinbarten Zeit ab. Beide halten den Zustand bei Übergabe und Rückgabe fest; der Betreuer meldet Krankheit, Verletzung oder Vorfälle.

  • § 6 Gesundheit, Tierarzt und Notfälle

    Felder für Tierarzt, Notfallkontakte und den Betrag, bis zu dem der Betreuer allein Behandlungen genehmigen darf. Darüber fragt er zuerst, wenn der Halter erreichbar ist. Der Halter trägt die Tierarztkosten.

  • § 7 Vergütung und Zahlung

    Die Vergütung folgt der Preisaufstellung. Zusatzleistungen wie Medikamentengabe, Spaziergänge oder Feiertagsbetreuung werden nur berechnet, wenn sie dort stehen oder zugestimmt wurde. Verauslagtes Futter und Tierarztkosten werden erstattet.

  • § 8 Absage und verspätete Abholung

    Frühe Absage erstattet das Gezahlte abzüglich eines Anteils, spätere lässt einen Teil geschuldet, späte Abholung kostet pro Tag. Ist der Halter nicht erreichbar, organisiert der Betreuer Betreuung anderswo und lässt das Tier nie allein.

  • § 9 Erlaubnisse und Recht

    Der Betreuer hat die Erlaubnis, Registrierung oder Ausbildung, die das Gesetz verlangt, wie ein Feld sie nennt. Der Halter erfüllt seine gesetzlichen Pflichten, etwa zu Registrierung oder Impfung; beide beachten den Tierschutz.

  • § 10 Schlüssel, Zutritt und Privatsphäre

    Betritt der Betreuer das Haus, werden Schlüssel und Codes nur für die Betreuung genutzt, sicher verwahrt, nicht kopiert und zurückgegeben. Ein Feld nennt Fotos und Nachrichten. Veröffentlichung braucht die Erlaubnis des Halters.

  • § 11 Risiken und Haftung

    Auch bei guter Betreuung können Tiere krank werden oder sich verletzen. Der Betreuer haftet, wenn er die gebotene Sorgfalt nicht wahrt, der Halter für Schäden durch das Tier. Sonstige Schäden sind begrenzt, mit den üblichen Ausnahmen.

  • § 12 Vorzeitiges Ende der Betreuung

    Jede Seite kann die Betreuung vorzeitig beenden, wenn Gesundheit, Verhalten oder Sicherheit des Tieres es erfordern oder nach einer erheblichen, nicht behobenen Verletzung. Der Halter holt es sofort ab und zahlt die bisherige Betreuung.

  • § 13 Änderungen und Mitteilungen

    Dieser Vertrag mit Preisaufstellung ist die gesamte Vereinbarung. Änderungen brauchen die Zustimmung beider Seiten in Textform, Mitteilungen gehen an die angegebenen Kontaktdaten.

  • § 14 Anwendbares Recht und Streitigkeiten

    Es gilt das genannte Recht. Die Parteien versuchen zunächst, Streitigkeiten einvernehmlich beizulegen; im Übrigen gilt der genannte Gerichtsstand.

Eine Preisaufstellung (Positionen, Mengen und Preise) gehört zu diesem Vertrag. Sie beginnt leer, in Ihrer Währung, und die Klauseln zu Vergütung und Zahlung verweisen auf sie.

Der Mustertext

Das ganze Muster, so wie QuoteBill es anlegt. Text in doppelten eckigen Klammern, etwa [[10]], ist eine Lücke zum Ausfüllen oder Prüfen. Eine Zahl oder Uhrzeit, die Sie stehen lassen, wird beim Senden so verwendet; eine Lücke, die Ihre eigenen Worte braucht, muss zuvor ausgefüllt werden. Der Klauseltext liegt auf Englisch, Koreanisch, Japanisch und Deutsch vor; in anderen Sprachen beginnt ein Vertrag auf Englisch, damit Sie ihn übersetzen können.

Mustertext lesen

Tierbetreuungsvertrag (Tiersitting und Pension)

Vertragsparteien: Tierhalter · Tierbetreuer

§ 1 Gegenstand

Dieser Vertrag regelt die Bedingungen, zu denen der Tierbetreuer („Betreuer“) das Tier des Tierhalters („Halter“) für den angegebenen Zeitraum im Haus des Halters, im Haus des Betreuers oder an einem anderen unten genannten Ort versorgt. Er betrifft nur die tägliche Betreuung und überträgt nicht das Eigentum am Tier.

§ 2 Das Tier

(1) Name: [[Name des Tieres]]

(2) Tierart, Rasse und Alter: [[Tierart, Rasse und Alter]]

(3) Kennzeichnung: [[Chip-, Marken- oder Registernummer oder keine]]

(4) Gesundheit, Medikamente und Allergien: [[bekannte Erkrankungen, Medikamente und Dosierung oder keine]]

(5) Verhalten: [[Wesen, Ängste, Verhalten gegenüber Menschen und anderen Tieren, bisheriges Beißen oder Entlaufen oder keines]]

(6) Der Halter bestätigt, dass das Tier ihm gehört oder dass er seine Betreuung veranlassen darf, dass die Angaben nach seinem Wissen vollständig und richtig sind und dass Impfungen und Parasitenbehandlung auf dem Stand sind, den das Gesetz oder die angemessenen Regeln des Betreuers verlangen.

§ 3 Ort und Dauer der Betreuung

(1) Ort der Betreuung: [[beim Halter zu Hause / beim Betreuer zu Hause / anderer Ort mit Anschrift]]

(2) Besuche oder Unterbringung: [[Zahl und Dauer der Besuche pro Tag oder ganztägige Unterbringung]]

(3) Die Betreuung beginnt am [[Datum und Uhrzeit]] und endet am [[Datum und Uhrzeit]]. Ein längerer Zeitraum braucht die Zustimmung beider Parteien, die per Nachricht erteilt werden kann.

(4) Der Betreuer hält das Tier am genannten Ort und gibt es nicht an andere, außer an einen Tierarzt oder an eine vom Halter benannte Vertretung: [[keine / Name der Vertretung]]

§ 4 Betreuungsanweisungen

(1) Der Betreuer versorgt das Tier mit der Sorgfalt eines umsichtigen Tierhalters.

(2) Fütterung, Wasser, Auslauf und Toilettengang: [[Futter, Mengen, Zeiten, Spaziergänge, Katzenstreu oder Käfigpflege]]

(3) Medikamente oder Behandlung: [[keine / was wann und wie gegeben wird]]

(4) Was das Tier nicht tun oder bekommen darf: [[verbotenes Futter, verbotene Orte oder Tiere, Spaziergänge ohne Leine oder nichts]]

(5) Der Betreuer hält das Tier sicher, nutzt bei Bedarf Leine oder Gehege, lässt es nicht länger als [[4]] Stunden allein, es sei denn, der Halter stimmt zu, und hält es von anderen Tieren fern, sofern der Halter nicht zustimmt. Der Betreuer züchtet nicht mit dem Tier, verkauft es nicht, gibt es nicht ab und lässt es von niemandem mitnehmen.

§ 5 Übergabe und Rückgabe

Zu Beginn bringt der Halter das Tier mit Futter, Medikamenten, Leine, Schlafplatz, Spielzeug und Papieren. Am Ende holt er es am vereinbarten Ort und zur vereinbarten Zeit ab, und der Betreuer gibt die übrigen Vorräte zurück. Die Parteien halten Gesundheit und Zustand des Tieres bei Übergabe und Rückgabe fest, und der Betreuer berichtet, wie es dem Tier ergangen ist, auch über Krankheit, Verletzung, Vorfälle oder Verhaltensänderungen.

§ 6 Gesundheit, Tierarzt und Notfälle

(1) Tierarzt des Halters: [[Name, Anschrift und Telefonnummer des Tierarztes]]

(2) Notfallkontakt des Halters: [[Name und Telefonnummer]]; zweiter Kontakt: [[Name und Telefonnummer oder keiner]]

(3) Wird das Tier krank oder verletzt, ruft der Betreuer unverzüglich einen Tierarzt und den Halter an. Der Betreuer darf eine Behandlung bis [[Betrag]] ohne Rückfrage genehmigen. Darüber hinaus fragt er zuerst den Halter, wenn dieser rechtzeitig erreichbar ist. Ist der Halter nicht erreichbar und rät der Tierarzt, dass die Behandlung nicht warten kann, darf der Betreuer die Behandlung zulassen, die nötig ist, um das Leben des Tieres zu retten oder sein Leiden zu lindern.

(4) Weitere Anweisungen des Halters zur Behandlung: [[keine / die Anweisungen]]

(5) Der Halter trägt die Tierarztkosten, auch die nach dieser Klausel, und erstattet dem Betreuer, was dieser dafür gezahlt hat.

§ 7 Vergütung und Zahlung

(1) Der Halter zahlt die Vergütung des Betreuers laut Preisaufstellung dieses Vertrags nach den in diesem Vertrag genannten Zahlungsbedingungen.

(2) Zusatzleistungen wie Medikamentengabe, zusätzliche Spaziergänge, Pflege, Hol- und Bringdienst oder Betreuung an Feiertagen werden nur berechnet, soweit die Preisaufstellung es vorsieht oder der Halter zugestimmt hat.

(3) Futter und Bedarf, die der Betreuer für das Tier kaufen muss, und Tierarztkosten, die er zahlt, werden gegen Beleg zum Selbstkostenpreis erstattet.

§ 8 Absage und verspätete Abholung

(1) Sagt der Halter mindestens [[7]] Tage vor Beginn ab, erstattet der Betreuer das Gezahlte abzüglich [[eines festgelegten Anteils der Vergütung / nichts]]. Bei späterer Absage oder Verkürzung bleibt [[ein festgelegter Anteil der Vergütung]] geschuldet.

(2) Holt der Halter das Tier nicht am vereinbarten Tag ab, zahlt er die zusätzlichen Tage zum Satz der Preisaufstellung.

(3) Hat der Halter das Tier [[7]] Tage nach Ende des Zeitraums nicht abgeholt und ist er nicht erreichbar, darf der Betreuer auf Kosten des Halters eine geeignete Betreuung anderswo veranlassen; er informiert die Notfallkontakte des Halters und, soweit das Gesetz es verlangt, die für Tiere zuständige Behörde. Der Betreuer lässt das Tier nie ohne Versorgung.

§ 9 Erlaubnisse und Recht

(1) Betreuung, Unterbringung und Haltung von Tieren können am Ort der Betreuung geregelt sein. Der Betreuer verfügt über die Erlaubnis, Registrierung, Genehmigung oder Ausbildung, die das Gesetz für seine Betreuung verlangt, und hält sie für die gesamte Zeit aufrecht: [[nicht erforderlich / Angaben zur Erlaubnis oder Registrierung]]

(2) Der Halter erfüllt die Pflichten, die das Gesetz dem Halter eines Tieres auferlegt, etwa zu Registrierung, Kennzeichnung, Impfung, Anmeldung und Versicherung, soweit es sie verlangt. Jede Partei beachtet die geltenden Tierschutzvorschriften.

§ 10 Schlüssel, Zutritt und Privatsphäre

(1) Betritt der Betreuer das Haus des Halters, gibt ihm der Halter die nötigen Schlüssel, Codes und Hinweise. Der Betreuer nutzt sie nur für die Betreuung, verwahrt sie sicher, fertigt keine Kopien an, lässt niemanden sonst hinein und gibt sie am Ende zurück. Er behandelt das Haus und die Sachen mit Sorgfalt.

(2) Fotos und Nachrichten über das Tier werden wie folgt gesendet: [[keine / wie oft und auf welchem Weg]]

(3) Der Betreuer veröffentlicht Fotos des Tieres oder des Hauses nur mit Erlaubnis des Halters.

§ 11 Risiken und Haftung

(1) Tiere können auch bei guter Betreuung krank werden, sich verletzen oder Stress haben, und der Halter weiß das. Der Betreuer wendet die gebotene Sorgfalt auf und haftet für Schäden, die daraus entstehen, dass er sie nicht beachtet.

(2) Im Verhältnis der Parteien und soweit das Gesetz es zulässt haftet der Halter für Schäden und Verletzungen, die das Tier Menschen, anderen Tieren oder Sachen zufügt, es sei denn, der Betreuer hat sie verursacht, indem er Anweisungen des Halters oder die nach diesem Vertrag gebotene Betreuung nicht beachtet hat. Der Halter teilt dem Betreuer jedes möglicherweise gefährliche Verhalten mit.

(3) Versicherung des Betreuers für Tiere in seiner Obhut: [[keine / Angaben]]

(4) Die Haftung jeder Partei für sonstige Schäden ist auf [[Betrag, z. B. die gesamte Vergütung]] begrenzt. Die Haftung für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit, für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie in allen Fällen, in denen eine Beschränkung gesetzlich nicht zulässig ist, bleibt unberührt.

§ 12 Vorzeitiges Ende der Betreuung

Jede Partei kann die Betreuung vorzeitig beenden, wenn Gesundheit, Verhalten oder Sicherheit des Tieres es erfordern oder wenn die andere Partei diesen Vertrag erheblich verletzt und die Verletzung nicht innerhalb angemessener Zeit nach Aufforderung beseitigt. Endet die Betreuung vorzeitig, holt der Halter das Tier unverzüglich ab, oder der Betreuer bringt es an einen vom Halter genannten Ort, und der Halter zahlt die Vergütung für die bis dahin erbrachte Betreuung.

§ 13 Änderungen und Mitteilungen

Dieser Vertrag einschließlich seiner Preisaufstellung ist die gesamte Vereinbarung der Parteien über die Betreuung. Änderungen sind nur wirksam, wenn beide Parteien ihnen in Textform zustimmen. Mitteilungen gehen an die für die Parteien angegebenen Kontaktdaten oder an eine andere Anschrift, die eine Partei mitgeteilt hat.

§ 14 Anwendbares Recht und Streitigkeiten

Für diesen Vertrag gilt das unter „Anwendbares Recht“ genannte Recht. Die Parteien bemühen sich zunächst, Streitigkeiten einvernehmlich beizulegen. Gerichtsstand ist der unter „Gerichtsstand“ genannte Ort, soweit zwingendes Recht nichts anderes bestimmt.

Zahlungsbedingungen

Die Vergütung ist [[vor Beginn der Betreuung im Voraus / bei Rückgabe des Tieres]] per Überweisung oder auf anderem in der Rechnung oder in diesem Vertrag genannten Weg zu zahlen.

Anwendbares Recht

[[Anwendbares Recht, z. B. Recht der Bundesrepublik Deutschland]]

Gerichtsstand

[[Gerichtsstand, z. B. Sitz des Auftragnehmers]]

So verwenden Sie die Vorlage

  1. Vorlage wählen

    Drücken Sie die Schaltfläche, um diese Vorlage zu verwenden. Sind Sie nicht angemeldet, melden Sie sich zuerst an oder registrieren sich kostenlos und kommen direkt zu dieser Vorlage zurück.

  2. Entwurf anlegen

    Die Seite für neue Verträge öffnet sich mit markierter Vorlage. Mit einem Klick auf die Karte legen Sie einen Entwurf an. Partei A wird mit Ihren Firmendaten gefüllt; Lücken, die andere Partei und, wo die Vorlage eine hat, die Preisaufstellung füllen Sie selbst aus.

  3. Zur Unterschrift senden

    Sie unterschreiben zuerst und senden dann jeder unterzeichnenden Person einen sicheren Link und auf einem anderen Weg einen Zugangscode. Unterzeichnende brauchen kein Konto.

Nächste Schritte

  • Ihre Gegenseite öffnet den Link auf jedem Gerät und braucht kein Konto. Wie das Unterschreiben aussieht, zeigt die Seite zu E-Verträgen; welche Art elektronischer Signatur für welches Dokument genügt, erklärt der Leitfaden.

  • Schon unterschrieben? Erstellen Sie die Rechnung direkt aus dem unterschriebenen Vertrag: Parteien und Preispositionen werden übernommen, für den vollen Betrag oder eine Anzahlung. Wo die Rechnung im Ablauf vom Angebot bis zur Quittung steht, zeigt der Leitfaden zu den Rechnungsarten.

Was es ist – und was nicht

QuoteBill erzeugt eine einfache elektronische Signatur mit Ereignisprotokoll. In der EU, im Vereinigten Königreich, in den USA und in Korea wird einer Signatur die Rechtswirkung nicht allein deshalb abgesprochen, weil sie elektronisch ist; in Japan brauchen die meisten Verträge gar keine besondere Form. Was eine einfache elektronische Signatur im Streitfall beweist, hängt von den Belegen ab, und manche Dokumente brauchen eine andere Form.

Es ist keine qualifizierte oder fortgeschrittene elektronische Signatur, und QuoteBill prüft die Identität der Unterzeichnenden nicht. Protokolliert wird die Nutzung des Links und des Zugangscodes, die Sie übermittelt haben – wer beides hat, kann unterschreiben. Das Signaturprotokoll nennt jeden ausgestellten Link und zu jeder Aktion des Absenders oder einer unterzeichnenden Person deren IP-Adresse und Browser, soweit sie ermittelt werden konnten.

Manche Dokumente brauchen eine andere Form. Testamente, viele Grundstücksgeschäfte, Bürgschaften und manche arbeitsrechtlichen Erklärungen verlangen je nach Land die eigenhändige Unterschrift, eine notarielle Beurkundung oder eine qualifizierte Signatur. Die Vorlagen sind Muster und keine Rechtsberatung: Lassen Sie sie anwaltlich prüfen.

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