Vertrag über Gartenpflege und Landschaftsbau: Vorlage

Gartenpflege oder Landschaftsbau beim Kunden: Umfang, Zeitplan, Material, Genehmigungen, Aufräumen, Vergütung, Mängel. Ein Mustervertrag, den Sie vollständig lesen, in QuoteBill anpassen und über einen sicheren Link online unterschreiben lassen können.

Muster – anwaltlich prüfen lassen · Einfache elektronische Signatur mit Ereignisprotokoll

Erste Seite des Musters „Vertrag über Gartenpflege und Landschaftsbau“ mit markierten Lücken zum Ausfüllen

Für wen sie gedacht ist

Für Gärtner, Hausmeister oder Landschaftsbaubetriebe und Kunden, die Arbeiten, Zeitplan, Material, Pflanzenersatz, Genehmigungen, Aufräumen und Zahlung schriftlich festlegen wollen.

Baumfällungen, bauliche Anlagen wie Mauern, Teiche oder Terrassen und der Einsatz von Pflanzenschutzmitteln können Genehmigungen oder zugelassene Fachbetriebe erfordern; prüfen Sie vorab, was am Ort gilt.

Was sie regelt

14 Paragrafen in dieser Reihenfolge. Jeder steht im Mustertext weiter unten, und Sie können Paragrafen vor dem Senden ändern, streichen oder ergänzen.

  • § 1 Gegenstand

    Wofür der Vertrag da ist: Der Auftragnehmer führt mit eigenem Personal, Werkzeugen und Geräten Garten- und Landschaftsbauarbeiten auf dem Grundstück des Auftraggebers aus.

  • § 2 Grundstück und Leistungsumfang

    Felder für die Anschrift des Grundstücks, die auszuführenden Arbeiten und das, was nicht dazugehört. Arbeiten außerhalb des Umfangs kommen nur als Änderung mit Preis und Termin hinzu.

  • § 3 Zeitplan und Zugang

    Felder für Beginn und Ende oder den Rhythmus der Pflegebesuche. Termine verschieben sich bei Wetter oder spätem Zugang. Der Auftraggeber gewährt Zugang, Wasser, Strom und Lagerplatz und hält Menschen und Tiere fern.

  • § 4 Material und Pflanzen

    Ein Feld nennt, wer Pflanzen und Material liefert. Der Auftragnehmer ersetzt eine Pflanze, die binnen festgelegter Monate wegen eines Mangels eingeht, nicht aber bei fehlender Pflege, Frost oder Trockenheit.

  • § 5 Leitungen und Grundstücksgrenzen

    Der Auftraggeber nennt Leitungen, Grenzen und geschützte Bäume und bestätigt Eigentum oder Erlaubnis. Der Auftragnehmer hält bei Unerwartetem an; Schäden aus falschen Angaben gehen zulasten des Auftraggebers.

  • § 6 Genehmigungen und Pflanzenschutzmittel

    Der Auftraggeber holt die gesetzlich nötigen Genehmigungen ein, sofern kein Feld den Auftragnehmer nennt. Dieser hat die nötigen Erlaubnisse und setzt Chemikalien nur nach Gesetz und Etikett ein, nach vorheriger Mitteilung.

  • § 7 Abfälle und Aufräumen

    Der Auftragnehmer entfernt Grünabfall und andere Abfälle nach dem Gesetz, in der Vergütung enthalten oder nach einem Feld berechnet. Nach jedem Besuch und am Ende bleibt das Grundstück ordentlich.

  • § 8 Änderungen und Zusatzarbeiten

    Änderungen und Zusatzarbeiten werden vorher mit Preis und Termin genannt und beginnen erst nach Zustimmung in Textform. Arbeiten wegen verborgener Umstände wie Fels oder Wurzeln werden ebenso behandelt.

  • § 9 Vergütung und Zahlung

    Vergütung und Preise für Material und Zusatzarbeiten folgen der Preisaufstellung, mit Steuer, wo das Gesetz sie verlangt. Bei regelmäßiger Pflege kann die Vergütung einmal jährlich mit Frist angepasst werden.

  • § 10 Abnahme und Mängel

    Am Ende besichtigen die Parteien gemeinsam, oder der Auftragnehmer meldet die Fertigstellung. Der Auftraggeber meldet Mängel binnen festgelegter Tage, der Auftragnehmer behebt sie kostenlos. Wachstum und Jahreszeiten sind keine Mängel.

  • § 11 Versicherung und Haftung

    Der Auftragnehmer hat eine Haftpflichtversicherung wie in einem Feld genannt und haftet für schuldhafte Schäden durch ihn, sein Personal und Nachunternehmer. Sonstige Schäden sind begrenzt, mit den üblichen Ausnahmen.

  • § 12 Kündigung

    Jede Seite kann mit festgelegter Frist kündigen, bei einer erheblichen, nicht behobenen Verletzung fristlos. Der Auftraggeber zahlt dann die ausgeführten Arbeiten und gekauftes Material, das nicht zurückgegeben werden kann.

  • § 13 Änderungen und Mitteilungen

    Dieser Vertrag mit Preisaufstellung ist die gesamte Vereinbarung über die Arbeiten. Änderungen brauchen die Zustimmung beider Seiten in Textform, Mitteilungen gehen an die angegebenen Anschriften.

  • § 14 Anwendbares Recht und Streitigkeiten

    Es gilt das genannte Recht. Die Parteien versuchen zunächst, Streitigkeiten einvernehmlich beizulegen; im Übrigen gilt der genannte Gerichtsstand.

Eine Preisaufstellung (Positionen, Mengen und Preise) gehört zu diesem Vertrag. Sie beginnt leer, in Ihrer Währung, und die Klauseln zu Vergütung und Zahlung verweisen auf sie.

Der Mustertext

Das ganze Muster, so wie QuoteBill es anlegt. Text in doppelten eckigen Klammern, etwa [[10]], ist eine Lücke zum Ausfüllen oder Prüfen. Eine Zahl oder Uhrzeit, die Sie stehen lassen, wird beim Senden so verwendet; eine Lücke, die Ihre eigenen Worte braucht, muss zuvor ausgefüllt werden. Der Klauseltext liegt auf Englisch, Koreanisch, Japanisch und Deutsch vor; in anderen Sprachen beginnt ein Vertrag auf Englisch, damit Sie ihn übersetzen können.

Mustertext lesen

Vertrag über Gartenpflege und Landschaftsbau

Vertragsparteien: Auftragnehmer · Auftraggeber

§ 1 Gegenstand

Dieser Vertrag regelt die Bedingungen, zu denen der Auftragnehmer mit eigenem Personal, eigenen Werkzeugen und Geräten Garten- und Landschaftsbauarbeiten auf dem unten beschriebenen Grundstück des Auftraggebers ausführt.

§ 2 Grundstück und Leistungsumfang

(1) Grundstück: [[Anschrift des Gartens oder Grundstücks]]

(2) Der Auftragnehmer führt folgende Arbeiten aus:

[[Leistungen und Arbeitsergebnisse beschreiben]]

(3) Nicht enthalten: [[z. B. Baumfällung, bauliche Anlagen, Bewässerungsanlagen oder nichts]]

(4) Arbeiten außerhalb dieses Umfangs kommen nur nach „Änderungen und Zusatzarbeiten“ hinzu.

§ 3 Zeitplan und Zugang

(1) Die Arbeiten beginnen am [[Beginn]] und sind bis zum [[Ende]] abgeschlossen. Die regelmäßige Pflege findet [[wöchentlich / alle zwei Wochen / monatlich]] am [[Tag oder Zeitraum]] statt.

(2) Termine verschieben sich, wenn Wetter, Bodenverhältnisse oder verspäteter Zugang die Arbeit unmöglich oder unsicher machen; der Auftragnehmer nennt dem Auftraggeber den neuen Termin so bald wie möglich.

(3) Der Auftraggeber gewährt kostenlos Zugang zum Grundstück sowie Wasser und Strom, einen Platz für Werkzeuge und Material und, wenn nötig, einen Parkplatz und hält Personen und Tiere während der Arbeiten vom Arbeitsbereich fern.

§ 4 Material und Pflanzen

(1) Pflanzen, Erde, Mulch, Steine, Holz und anderes Material liefert [[der Auftragnehmer zu den Preisen der Preisaufstellung / der Auftraggeber]].

(2) Der Auftragnehmer wählt Material, das zum Grundstück und zu den beschriebenen Arbeiten passt, und teilt dem Auftraggeber nötige Ersatzlieferungen mit.

(3) Der Auftragnehmer ersetzt eine Pflanze, die innerhalb von [[3]] Monaten nach dem Pflanzen eingeht, weil die Pflanze oder das Pflanzen mangelhaft war. Das gilt nicht für Pflanzen, die durch fehlendes Gießen oder fehlende Pflege nach der Übergabe, durch Frost, Trockenheit, Schädlinge oder durch Dritte geschädigt wurden.

§ 5 Leitungen und Grundstücksgrenzen

(1) Der Auftraggeber teilt dem Auftragnehmer mit, wo Rohre, Kabel, Entwässerungsleitungen, Bewässerungsleitungen und Ähnliches im Boden liegen, wo die Grenzen verlaufen und welche Bäume oder Pflanzen geschützt sind oder Dritten gehören, und übergibt vorhandene Pläne.

(2) Der Auftraggeber bestätigt, dass er Eigentümer des Grundstücks ist oder die Erlaubnis des Eigentümers für die Arbeiten hat.

(3) Der Auftragnehmer arbeitet mit der gebotenen Sorgfalt, hält an und informiert den Auftraggeber, wenn er etwas Unerwartetes findet. Schäden aus falschen oder fehlenden Angaben des Auftraggebers gehen auf dessen Kosten.

§ 6 Genehmigungen und Pflanzenschutzmittel

(1) Der Auftraggeber holt Genehmigungen, Zustimmungen oder Einverständnisse der Nachbarn ein, die das Gesetz für die Arbeiten auf seinem Grundstück verlangt, es sei denn, die Parteien vereinbaren, dass der Auftragnehmer es tut: [[keine / die Genehmigungen und wer sie einholt]]

(2) Der Auftragnehmer verfügt über die Erlaubnisse, Nachweise und Schulungen, die das Gesetz für seine Arbeiten verlangt, etwa für Baumarbeiten, Maschinen oder Pflanzenschutzmittel: [[nicht erforderlich / Angaben]]

(3) Er setzt Chemikalien nur ein, soweit Gesetz und Produktkennzeichnung es erlauben, informiert den Auftraggeber vorher und nennt, wie lange Menschen und Tiere fernbleiben müssen.

§ 7 Abfälle und Aufräumen

(1) Der Auftragnehmer entfernt Grünabfall und sonstige Abfälle, die die Arbeiten verursachen, und entsorgt sie, wie das Gesetz es verlangt: [[in der Vergütung enthalten / nach der Preisaufstellung berechnet]]

(2) Er hinterlässt das Grundstück nach jedem Besuch und bei Fertigstellung ordentlich. Erde, Pflanzenmaterial oder andere Dinge, die der Auftraggeber behalten möchte, legt er an einen vom Auftraggeber genannten Ort.

§ 8 Änderungen und Zusatzarbeiten

Der Auftraggeber kann Änderungen oder Zusatzarbeiten verlangen. Der Auftragnehmer nennt vorher den Preis und die Auswirkung auf den Zeitplan und beginnt erst, wenn der Auftraggeber in Textform zugestimmt hat. Arbeiten, die durch verborgene Umstände wie Fels, Wurzeln oder belasteten Boden nötig werden, werden ebenso behandelt.

§ 9 Vergütung und Zahlung

(1) Der Auftraggeber zahlt die Vergütung und die Preise für Material und Zusatzarbeiten laut Preisaufstellung dieses Vertrags nach den in diesem Vertrag genannten Zahlungsbedingungen. Soweit das Gesetz eine Steuer verlangt, kommt sie hinzu.

(2) Bei regelmäßiger Pflege darf der Auftragnehmer die Vergütung einmal jährlich mit einer Frist von [[60]] Tagen in Textform anpassen.

§ 10 Abnahme und Mängel

(1) Nach Abschluss der Arbeiten besichtigen die Parteien das Grundstück gemeinsam, oder der Auftragnehmer teilt dem Auftraggeber die Fertigstellung mit.

(2) Der Auftraggeber meldet Mängel innerhalb von [[7]] Tagen in Textform. Der Auftragnehmer beseitigt Mängel seiner Arbeit innerhalb angemessener Zeit ohne Mehrkosten.

(3) Gewöhnliche Veränderungen im Garten wie Wachstum, Farbe und Jahreszeitenwechsel sind keine Mängel.

§ 11 Versicherung und Haftung

(1) Der Auftragnehmer unterhält eine Haftpflichtversicherung für Schäden am Eigentum des Auftraggebers und Verletzungen von Personen durch seine Arbeit: [[Erforderlicher Versicherungsschutz]] und weist sie auf Verlangen nach.

(2) Er haftet für Schäden, die er selbst oder sein Personal und seine Nachunternehmer schuldhaft verursachen.

(3) Die Haftung jeder Partei für sonstige Schäden ist auf [[Betrag, z. B. die gesamte Vergütung]] begrenzt. Für Schäden aus Anweisungen des Auftraggebers haftet der Auftragnehmer nicht. Die Haftung für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit, für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie in allen Fällen, in denen eine Beschränkung gesetzlich nicht zulässig ist, bleibt unberührt.

§ 12 Kündigung

Jede Partei kann diesen Vertrag mit einer Frist von [[14]] Tagen in Textform kündigen. Jede Partei kann ihn fristlos kündigen, wenn die andere ihn erheblich verletzt und die Verletzung nicht innerhalb von [[7]] Tagen nach Aufforderung beseitigt. Bei Beendigung zahlt der Auftraggeber die ausgeführten Arbeiten und für die Arbeiten gekauftes Material, das nicht zurückgegeben werden kann, und der Auftragnehmer räumt seine Geräte vom Grundstück.

§ 13 Änderungen und Mitteilungen

Dieser Vertrag einschließlich seiner Preisaufstellung ist die gesamte Vereinbarung der Parteien über die Arbeiten. Änderungen sind nur wirksam, wenn beide Parteien ihnen in Textform zustimmen. Mitteilungen gehen an die für die Parteien angegebenen Anschriften oder an eine andere, die eine Partei mitgeteilt hat.

§ 14 Anwendbares Recht und Streitigkeiten

Für diesen Vertrag gilt das unter „Anwendbares Recht“ genannte Recht. Die Parteien bemühen sich zunächst, Streitigkeiten einvernehmlich beizulegen. Gerichtsstand ist der unter „Gerichtsstand“ genannte Ort, soweit zwingendes Recht nichts anderes bestimmt.

Zahlungsbedingungen

Rechnungen sind innerhalb von [[14]] Tagen nach Zugang per Überweisung auf das in der Rechnung genannte Konto zu zahlen. Regelmäßige Pflege wird [[monatlich nachträglich]] abgerechnet, ein einmaliges Vorhaben [[mit einer Anzahlung vor Beginn und dem Rest nach Fertigstellung]].

Anwendbares Recht

[[Anwendbares Recht, z. B. Recht der Bundesrepublik Deutschland]]

Gerichtsstand

[[Gerichtsstand, z. B. Sitz des Auftragnehmers]]

So verwenden Sie die Vorlage

  1. Vorlage wählen

    Drücken Sie die Schaltfläche, um diese Vorlage zu verwenden. Sind Sie nicht angemeldet, melden Sie sich zuerst an oder registrieren sich kostenlos und kommen direkt zu dieser Vorlage zurück.

  2. Entwurf anlegen

    Die Seite für neue Verträge öffnet sich mit markierter Vorlage. Mit einem Klick auf die Karte legen Sie einen Entwurf an. Partei A wird mit Ihren Firmendaten gefüllt; Lücken, die andere Partei und, wo die Vorlage eine hat, die Preisaufstellung füllen Sie selbst aus.

  3. Zur Unterschrift senden

    Sie unterschreiben zuerst und senden dann jeder unterzeichnenden Person einen sicheren Link und auf einem anderen Weg einen Zugangscode. Unterzeichnende brauchen kein Konto.

Nächste Schritte

  • Ihre Gegenseite öffnet den Link auf jedem Gerät und braucht kein Konto. Wie das Unterschreiben aussieht, zeigt die Seite zu E-Verträgen; welche Art elektronischer Signatur für welches Dokument genügt, erklärt der Leitfaden.

  • Schon unterschrieben? Erstellen Sie die Rechnung direkt aus dem unterschriebenen Vertrag: Parteien und Preispositionen werden übernommen, für den vollen Betrag oder eine Anzahlung. Wo die Rechnung im Ablauf vom Angebot bis zur Quittung steht, zeigt der Leitfaden zu den Rechnungsarten.

Was es ist – und was nicht

QuoteBill erzeugt eine einfache elektronische Signatur mit Ereignisprotokoll. In der EU, im Vereinigten Königreich, in den USA und in Korea wird einer Signatur die Rechtswirkung nicht allein deshalb abgesprochen, weil sie elektronisch ist; in Japan brauchen die meisten Verträge gar keine besondere Form. Was eine einfache elektronische Signatur im Streitfall beweist, hängt von den Belegen ab, und manche Dokumente brauchen eine andere Form.

Es ist keine qualifizierte oder fortgeschrittene elektronische Signatur, und QuoteBill prüft die Identität der Unterzeichnenden nicht. Protokolliert wird die Nutzung des Links und des Zugangscodes, die Sie übermittelt haben – wer beides hat, kann unterschreiben. Das Signaturprotokoll nennt jeden ausgestellten Link und zu jeder Aktion des Absenders oder einer unterzeichnenden Person deren IP-Adresse und Browser, soweit sie ermittelt werden konnten.

Manche Dokumente brauchen eine andere Form. Testamente, viele Grundstücksgeschäfte, Bürgschaften und manche arbeitsrechtlichen Erklärungen verlangen je nach Land die eigenhändige Unterschrift, eine notarielle Beurkundung oder eine qualifizierte Signatur. Die Vorlagen sind Muster und keine Rechtsberatung: Lassen Sie sie anwaltlich prüfen.

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