Vereinbarung über die Übertragung von Schutzrechten

Eine Vereinbarung, mit der ein Urheber oder Inhaber Werke, Software, Erfindungen oder Designs auf ein Unternehmen überträgt: Verzeichnis der Gegenstände, Zeitpunkt des Rechtsübergangs, Persönlichkeitsrechte, Namensnennung, Vergütung und Zusicherungen. Das Urheberrecht ist je nach Land verschieden; Korea, Japan und Deutschland haben eigene Formulierungen.

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Vereinbarung über die Übertragung von Schutzrechten: Infografik mit dem Aufbau des Dokuments, wann man es braucht, häufigen Fehlern und den Fassungen nach Land.
12 Klauseln, 1 Tabelle, 2 Parteien, 2 Unterschriften.

Fassungen nach Land

  • International
  • USA *
  • Vereinigtes Königreich *
  • Südkorea *
  • Japan *
  • Deutschland *

* mit örtlicher Beratung prüfen

Eine Vorlage, keine Beratung.

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Was es ist

Eine Vereinbarung über die Übertragung von Schutzrechten überträgt etwas, das jemand geschaffen hat, etwa Software, ein Illustrationsset, ein Design oder eine Erfindung, auf die Person oder das Unternehmen, die es nutzen werden. Besonders wichtig ist sie, wenn ein Freelancer, eine Agentur oder ein Gründer etwas für ein Unternehmen schafft. Solange kein Gesetz und kein Vertrag die Rechte überträgt, behält in der Regel der Schöpfer sie, und das Unternehmen hat nur das Recht, das zu nutzen, wofür es gezahlt hat.

Die Vorlage beginnt mit einem Verzeichnis. Sie führen jedes Werk, Programm, jede Erfindung und jedes Design mit seiner Kennung und dem Land oder Amt auf, bei dem es registriert ist. Die Klauseln regeln dann, was übertragen wird, wann die Rechte übergehen (mit Unterzeichnung oder erst nach Zahlung), den Umgang mit nicht übertragbaren Rechten, eine optionale Namensnennung, ein optionales Recht, das Werk im Portfolio zu zeigen, die Vergütung, die Pflicht des Schöpfers, weitere Unterlagen zu unterschreiben, und seine Zusicherungen zur Rechteinhaberschaft.

Das Recht der Rechtsübertragung unterscheidet sich zwischen den Ländern stärker als fast jeder andere Teil eines Vertrags. In den USA und im Vereinigten Königreich braucht eine Abtretung eine unterschriebene Urkunde. In Korea und Japan bleibt das Bearbeitungsrecht beim Urheber, wenn der Vertrag es nicht nennt. In Deutschland ist das Urheberrecht selbst nicht übertragbar, nur Nutzungsrechte können eingeräumt werden. Die Länderauswahl setzt jeweils passende Formulierungen ein, die Hinweise nennen die Registrierungsschritte. Sie ist ein Ausgangspunkt, keine Rechtsberatung.

Wann Sie es brauchen
  • Ein Freelancer, eine Agentur oder ein Auftragnehmer hat Arbeit für Sie fertiggestellt, und Sie wollen sie besitzen, nicht nur nutzen.
  • Ein Gründer bringt Code, Designs oder eine Erfindung in das von ihm gegründete Unternehmen ein.
  • Sie kaufen eine Erfindung oder ein Design und wollen die Übertragung schriftlich festhalten, bevor Sie in eigenem Namen anmelden.
  • Ein Mitarbeiter im Projekt scheidet aus, und die Rechte an dem, was er geschaffen hat, sollen bestätigt werden.
So füllen Sie es aus
  1. Wählen Sie das Land, dessen Recht gelten soll; die Klauseln zur Übertragung und zu den Persönlichkeitsrechten ändern sich entsprechend.
  2. Tragen Sie den Schöpfer oder Inhaber (Rechtegeber) und den Empfänger (Erwerber, aus Ihren gespeicherten Angaben) ein.
  3. Führen Sie jedes Werk, Programm, jede Erfindung und jedes Design in einer eigenen Zeile mit Kennung und Land oder Amt auf.
  4. Legen Sie fest, wann die Rechte übergehen und wie gezahlt wird, und haken Sie Namensnennung, Portfolionutzung oder spätere Verbesserungen an, wenn sie gelten.
  5. Prüfen Sie Recht und Gerichtsstand, drucken Sie die Vereinbarung aus und lassen Sie beide Seiten unterschreiben.
  6. Lassen Sie die Übertragung dort eintragen, wo das Land es verlangt.
Häufige Fehler
  • Die Gegenstände nur als „alle bisherigen Arbeiten“ zu beschreiben, sodass später niemand weiß, was enthalten war.
  • Die Formulierung eines Landes zu verwenden, obwohl das Recht eines anderen gilt, etwa das Bearbeitungsrecht in Korea oder Japan wegzulassen.
  • Die Rechte mit Unterzeichnung übergehen zu lassen, obwohl der Schöpfer zuerst bezahlt werden will, oder umgekehrt.
  • Zu vergessen, dass Beschäftigte, Miturheber oder ein früherer Arbeitgeber Rechte am Werk haben können.
  • Eine Übertragung nicht eintragen zu lassen, obwohl die Eintragung über die Wirkung gegenüber späteren Erwerbern entscheidet.
  • Übertragung und Lizenz zu verwechseln: Soll der Schöpfer Inhaber bleiben, ist eine Lizenz das richtige Werkzeug.
Ablauf auf einen Blick
  1. Ausfüllen
  2. Vorschau prüfen
  3. Als PDF, Word oder Excel speichern
Fassungen nach Land

Wählen Sie das Land, das Sie brauchen. Jede Fassung folgt den dort üblichen Formulierungen und dem üblichen Aufbau; eine Fassung mit dem Hinweis „mit örtlicher Beratung prüfen“ sollte vor der Verwendung jemand lesen, der die örtlichen Regeln kennt.

  • International (XX): Geschrieben in Englisch, Koreanisch, Japanisch, Deutsch
  • USA (US): Geschrieben in Englisch – mit örtlicher Beratung prüfen
  • Vereinigtes Königreich (GB): Geschrieben in Englisch – mit örtlicher Beratung prüfen
  • Südkorea (KR): Geschrieben in Koreanisch, Englisch – mit örtlicher Beratung prüfen
  • Japan (JP): Geschrieben in Japanisch, Englisch – mit örtlicher Beratung prüfen
  • Deutschland (DE): Geschrieben in Deutsch, Englisch – mit örtlicher Beratung prüfen

Designs

Dasselbe Formular in mehreren Designs. Felder und Formulierungen bleiben gleich, nur das Aussehen ändert sich.

  • Förmlich
  • Executive
  • Klassisch
  • Schlicht (Schwarzweiß)
  • Minimal
  • Ledger
  • Modern
  • Kompakt
  • Seitenband
  • Warm
  • Formular mit Rahmen
  • Banner

Ihre Angaben füllen es aus

Felder für Name, Adresse oder Firmenangaben werden aus Meine Angaben gefüllt, Sie müssen sie nicht erneut tippen; in einem einzelnen Formular können Sie jedes Feld trotzdem ändern. Angemeldet bleiben Ihre Angaben in Ihrem Konto, sonst nur in diesem Browser. Pass-, Ausweis- und Sozialversicherungsnummern werden nie gespeichert.

Fragen

Ist diese Vereinbarung eine Rechtsberatung?
Nein. Es ist eine allgemeine Vorlage. Welche Rechte übertragbar sind, welche Form nötig ist und was eingetragen werden muss, hängt vom Land und von der Art des Rechts ab; lassen Sie sie vor einer wichtigen Übertragung fachkundig prüfen.
Was unterscheidet Übertragung und Lizenz?
Eine Übertragung überträgt das Eigentum: Der Schöpfer ist nicht mehr Inhaber des Rechts. Eine Lizenz lässt jemanden das Recht nutzen, während der Inhaber es behält. Soll der Schöpfer Inhaber bleiben, verwenden Sie stattdessen einen Lizenzvertrag.
Was sind Urheberpersönlichkeitsrechte?
Sie schützen die persönliche Verbindung des Urhebers zum Werk, etwa das Recht auf Nennung und auf Schutz vor Entstellung. In vielen Ländern sind sie nicht übertragbar. Üblich ist die Zusage, sie nicht geltend zu machen, oder ein Verzicht, wo das Recht ihn erlaubt. Die Klausel der Länderfassung folgt dem Ansatz des jeweiligen Landes.
Muss ich die Übertragung eintragen lassen?
Oft ist die Eintragung nicht nötig, damit der Vertrag zwischen Ihnen wirkt; sie kann aber gegenüber einem späteren Erwerber den Ausschlag geben, und bei Patenten ist sie teils Voraussetzung für die Wirksamkeit. Die Länderhinweise nennen das Amt; prüfen Sie das, bevor Sie sich auf eine nicht eingetragene Übertragung verlassen.
Kann der Schöpfer die Rechte zurückbekommen?
Nur wenn Vertrag oder Gesetz es vorsehen. Manche Gesetze erlauben dem Urheber, eine Übertragung nach langer Zeit oder unter Bedingungen zu beenden, etwa in den USA nach 35 Jahren. Möchte der Schöpfer einen Weg zurück, nehmen Sie ihn unter den zusätzlichen Vereinbarungen auf und lassen Sie ihn prüfen.
Ist dieses Formular eine Rechts-, Steuer- oder Buchhaltungsberatung?
Nein. Es ist eine Vorlage mit dem üblichen Aufbau und den üblichen Formulierungen, keine Beratung. Die Regeln unterscheiden sich nach Land und Fall; lassen Sie Wichtiges von einer qualifizierten Person lesen, bevor Sie unterschreiben, senden oder einreichen.
In welchen Ländern und Designs ist es erhältlich?
Es gibt 6 Länderfassungen: International, USA, Vereinigtes Königreich, Südkorea, Japan und Deutschland. 12 Designs.

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Ein Formular ist eine Vorlage, keine Rechts-, Steuer- oder Buchhaltungsberatung. Die Regeln unterscheiden sich nach Land und Fall.